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IGNORED

Bedürfniswegfall bei Nicht Teilnahme an Wettkämpfen


ToBo

Empfohlene Beiträge

Hallo Experten,

vor kurzem wurde ich Zeuge folgenden Sachveraltes. Jung Schütze und frischer WBK-Grün Inhaber

wird von Vereinsvorstand (DSB) darauf hingewiesen, dass er an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen soll.

Bis dahin OK. Aber nun... Wenn er das nicht macht, bzw. er an keinen Wettkämpfen teilnimmt, würde sein

Bedürfnis verfallen und er müsste die Waffe wieder abgeben....

Nun gut.... Mir sind des öfteren schon seltsame Auslegungen des WaffG von Vorständen untergekommen,

doch da musste ich doch meine Senf abgeben.

1. Im Waffengesetz steht nix von Pflichtteilnahme an Wettkämpfen. Lediglich den Schießsport nachgehen und

das kann anhand des Schießbuches jederzeit kontrolliert werden.

2. Woher die Waffenbehörde denn wissen soll das der Schütze an keinem Wettkampf teilgenommen hat?

3. Selbst der Verband bekommt beim Bedürfnisantrag nur die Unterschrift des Vorstandes und Kopie des

Schießbuches. Da steht nix von Wettkämpfen.

Also im großen und ganzen ist das Müll was er dem Jungschützen erzählt hat. Hab ich ihm gesagt. War aber

vollkommen vergebens und ich habe das dann nach einer Weile aufgegeben und mir meinen Teil gedacht.

Grüße.

ToBo

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Oh, Herr lass Gehirn herunterregnen. Die Aussage entbehrt jeder Grundlage. Es ist immer wieder erstaunlich welche Phantasie manche Vorstände an den Tag legen, um Vereinsmitglieder rumzukommandieren.

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Rechtlich ist des Dünnsch.....,

zu 1.) genau so....

zu 2. ) Kristallkugel oder Blockwart.....

zu 3.) in der Regel auch richtig.

gelichwohl kann man aber den Wunsch ( und nichts anderes ist es ) des Vereins verstehen, möglichst viele Mitglieder des Vereins bei Wettkämpfen als Teilnehmer zu sehen.

Wie dieser Wunsch an die Mitglieder transportiert wird ist wirklich sehr unterschiedlich. Im Vorliegenden Fall wohl am Thema vorbei.

Das Bedürfnis zum Waffenerwerb / Besitz ist ja auch nicht auf der Teilnahme an Wettkämpfen sondern auf der Ausübung des Schießsports begründet.

Gruß Inst200

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wer den §15 WaffG und folgende liest, kann schon erkennen, dass der GEsetzgeber Wettkämpfe als Leistungssport bezeichnet.

In einigen Verbänden gibt es sogenannte Bedürfnisrichtlinien um ein "Waffensammeln" der Mitglieder zu unterbinden.

Diese Richtlinien schreiben oftmals eine Wettkampfteilnahme vor.

Dies ist dem Mitglieder sicherlich bekannt. Wenn er diesem Verband dann beitritt muß er eben Wettkämpfe schießen.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte die Wettkampfteilnahme in allen Verbänden Pflicht sein, genau wie das Leistungsschießen als Nachweis bei der Lösung eines Jagdscheines.

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Meiner persönlichen Meinung nach sollte die Wettkampfteilnahme in allen Verbänden Pflicht sein, genau wie das Leistungsschießen als Nachweis bei der Lösung eines Jagdscheines.

Das ist aber eine sehr persönliche (inakzeptable) Meinung. Den das ist weder praktisch zu realisieren noch sinnvoll. Ausserdem gibt es den (siehe oben) Vereinsmeiern noch mehr Möglichkeiten als jetzt schon in die Hand. Von denen wird schon genug Druck auf junge Mitglieder ausgeübt.

Jeder der Sport treibt, sollte frei sein in dessen Gestaltung. Ein Vereinszwang, wie durch das WaffG eingeführt schadet dem Grundgedanken mehr als das es nützt. Man treibt Sport für sich, nicht für irgendwelche Funktionäre.

Selbst in der DDR hiess es "Sport frei"

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...Meiner persönlichen Meinung nach sollte die Wettkampfteilnahme in allen Verbänden Pflicht sein, genau wie das Leistungsschießen als Nachweis bei der Lösung eines Jagdscheines.

:gaga:

Auch beliebt in diesem Zusammenhang:

Jährlicher Sehtest als Voraussetzung zu Verlängerung des Führerscheins

Jährlicher Fahrtest als Voraussetzung zur Verlängerung des Führerscheins

Jährlicher Fitnestest als Vorausetzung um Turnschuhe kaufen zu dürfen............

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.....

Meiner persönlichen Meinung nach sollte die Wettkampfteilnahme in allen Verbänden Pflicht sein, genau wie das Leistungsschießen als Nachweis bei der Lösung eines Jagdscheines.

ich stimme dir voll zu, unter der Bedingung das der Bedürfnisschwachfug abgeschafft wird und sich jeder unbescholtene, sachkundige Bürger die Waffen kaufen darf die er für richtig hält - ganz ohne indirekten Vereins-/Verbandszwang usw..

Und wer nicht wettkampfmässig schießen will, geht halt nur mal so aus Jux und Dallerei auf den Stand und schießt wie und was (unter Einhaltung der Sicherheitsregeln) Spaß macht. Ganz ohne Bevormundung und ohne Sportordnung. :00000733:

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wer den §15 WaffG und folgende liest, kann schon erkennen, dass der GEsetzgeber Wettkämpfe als Leistungssport bezeichnet.

In einigen Verbänden gibt es sogenannte Bedürfnisrichtlinien um ein "Waffensammeln" der Mitglieder zu unterbinden.

Diese Richtlinien schreiben oftmals eine Wettkampfteilnahme vor.

Dies ist dem Mitglieder sicherlich bekannt. Wenn er diesem Verband dann beitritt muß er eben Wettkämpfe schießen.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte die Wettkampfteilnahme in allen Verbänden Pflicht sein, genau wie das Leistungsschießen als Nachweis bei der Lösung eines Jagdscheines.

Bist du des o.g. Jungschützens Vorstand ?

Gruß Schnuffi

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In einigen Verbänden gibt es sogenannte Bedürfnisrichtlinien um ein "Waffensammeln" der Mitglieder zu unterbinden.

Diese Richtlinien schreiben oftmals eine Wettkampfteilnahme vor.

Diese Verbände schreiben Wettkämpfe vor, wenn man mehr Waffen benötigt als das Grundbedürfnis von zwei Pistolen und drei Selbstladegewehren vorsieht. Wer nicht mehr braucht, muss sich nie auf einem Wettbewerb blicken lassen. Und das ist gut so.

Ansonsten ist Deine Meinung für die Füße :peinlich:

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Ewige Deutsche Gründlichkeit: Vorgeschriebene Schießstätten, Vorgeschriebene Schießeisen, Vorgeschriebene Bedürfnisse, Vorgeschriebene Vereine, Vorgeschriebene Mitgliedsdauer, Vorgeschriebene Aufbewahrung, Vorgeschriebene Eignung, Vorgeschriebenes Alter, Vorgeschriebene Kontingente, Vorgeschriebene Ringzahlen......die Genies von Bürokraten werden im Kampf gegen ihre tägliche Langeweile die Liste noch ewig mit List und Tücke verfeinern :pro: :pro: :pro:

:gaga:

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wer den §15 WaffG und folgende liest, kann schon erkennen, dass der GEsetzgeber Wettkämpfe als Leistungssport bezeichnet.

In einigen Verbänden gibt es sogenannte Bedürfnisrichtlinien um ein "Waffensammeln" der Mitglieder zu unterbinden.

Diese Richtlinien schreiben oftmals eine Wettkampfteilnahme vor.

Dies ist dem Mitglieder sicherlich bekannt. Wenn er diesem Verband dann beitritt muß er eben Wettkämpfe schießen.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte die Wettkampfteilnahme in allen Verbänden Pflicht sein, genau wie das Leistungsschießen als Nachweis bei der Lösung eines Jagdscheines.

Was hat Wettkampfteilnahme für Sportschützen und Leistungsschießen für Jäger gemeinsam?

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.....

3. Selbst der Verband bekommt beim Bedürfnisantrag nur die Unterschrift des Vorstandes und Kopie des

Schießbuches. Da steht nix von Wettkämpfen.

.....

Ich hatte mein Schießbuch zwar bei der Abgabe der Anträge mit, aber kopiert hat es niemand. Der Verein(svorstand) bestätigt die regelmäßige Teilnahme am TRAINING (nicht Wettkampf), der Verband die Zulässigkeit und Erforderlichkeit der Waffenart und das Amt stempelt die Karte bzw. trägt ein.

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Herr PaleRider sollte das von ihm zitierte Gesetz noch einmal lesen.

Da heißt es im § 15 Abs. 1 Nr. 5 zwar das ein Schießsportverband regelmäßig überregionale Wettbewerbe organisieren soll oder an solchen (anderer Verbände) teilnehmen soll, entscheidend ist aber immer noch die Nr. 3 nach der der Verband den Schießsport als Breiten- und als Leistungssport betreibt, nicht jedoch jedes einzelne seiner Mitglieder!

Will das ein Verband seinen Mitgliedern in vorauseilendem gehorsam vorschreiben, so ist der Mitgliederschwund und womöglich die nächste Verbandsgründung vorprogrammiert.

Vertraut bin ich im Augenblick nur mit der SpO des VdRBw. Da gibt es keinen Zwang zur Teilnahme an Wettkämpfen. Kennt jemand eine solche eines anderen Verbandes?

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wer den §15 WaffG und folgende liest, kann schon erkennen, dass der GEsetzgeber Wettkämpfe als Leistungssport bezeichnet.

In einigen Verbänden gibt es sogenannte Bedürfnisrichtlinien um ein "Waffensammeln" der Mitglieder zu unterbinden.

Diese Richtlinien schreiben oftmals eine Wettkampfteilnahme vor.

Dies ist dem Mitglieder sicherlich bekannt. Wenn er diesem Verband dann beitritt muß er eben Wettkämpfe schießen.

Meiner persönlichen Meinung nach sollte die Wettkampfteilnahme in allen Verbänden Pflicht sein, genau wie das Leistungsschießen als Nachweis bei der Lösung eines Jagdscheines.

Ja genau das ist die Lösung, reglementieren reglementieren reglementieren!!! Hat einen riesigen Vorteil für die Menschen die in der Birne was anderes haben als die Natur vorgesehen hat. Man braucht nimmer denken. Macht sicher vieles leichter!

Wer das braucht sollte vielleicht, falls noch nicht gegründet nen eigenen Verband gründen..... Da würden sich sicher noch mehr wohlfühlen....

jedem das seine!

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Da stimme ich deiner Meinung voll zu :icon14: :icon14:

Bei uns im Verein gibt es nämlich auch solche Äußerungen, die ich nicht nachvollziehen kann.

Christian

Nicht nur in deinem Verein Christian. Wenn ich schon höre bei der Feststellung eines Bedürfnisses durch den Verein: trainiert der, schießt der regelmäßig bei Wettkämpfen, hat der die VM geschossen? Antwort von mir das zu Beurteilen ob ja oder nein obliegt dem Verband - hä? Dann klotzat se als ob Weihnachten und Pfingsten im Juli wäre.

Herbert

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Vertraut bin ich im Augenblick nur mit der SpO des VdRBw. Da gibt es keinen Zwang zur Teilnahme an Wettkämpfen. Kennt jemand eine solche eines anderen Verbandes?

Wieso anderer Verband? Selbst im VdRBw gibt es solche Stilblüten. WBK-Antrag wurde nicht weiterbearbeitet, weil in der RAG keine Meisterschaften geschossen werden sondern nur Trainingsschiessen! Ist zwar jetzt geklärt und wurde schon bearbeitet aber es gibt immer mal wieder "Ausnahmen" wo man sich nur wundern kann.

Zurück zum Thema. In meinem Schützenverein ist es so, dass über das Jahr verteilt eine Vereinsrunde geschossen wird. Und zwar quer Beet alle Disziplinen und auch welche für "Fun". Der Vorteil: Jungschützen sind noch sehr auf Urkunden und Titel fixiert und machen dort mit. Zweiter Vorteil auch wenn Jemand wie ich eigentlich nur GK schiesst kann der auch mal Just vor Fun Vorderlader schiessen oder auch mal LuPi-Duellschiessen auf Klappfallscheiben. Macht Spass, fördert die Kameradschaft und jeder ist zufrieden.

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