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IGNORED

Waffenaufbewahrung


micky123

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Ist es auch, denn der Nachweis der zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen der Behörde besagt in keinster Weise, dass die Behördenvertreter einfach mal die eigenen vier Wände infiltrieren können.

Ganz im Gegenteil wird jede sachkundige Behörde es sogar ablehnen, so einen Nachweis selbst auf Einladung des betroffenen Waffenbesitzers über einen Termin vor Ort einzuholen.

Bei derlei Gelegenheiten, die ich selbst schon miterlebt habe (nicht als Betroffener), wird standardmäßig eine schriftliche Erklärung des Waffenbesitzers und ein Foto vom Schrank bzw. der entsprechende Kaufbeleg verlangt.

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So. Dann interpretiere ich hier mal laienhaft herum...

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

...

Solange Deutschland noch ganz rechtsstaatlich tickt darf KEIN Vertreter irgendeiner Behörde einfach so oder nach Ankündigung ohne Zustimmung des Waffen- und Wohnungsbesitzers in seine Bude spazieren.

Wäre ja noch schöner. Obwohl... Es steht ja soviel zur diskussion... Hach ja... Ist schon schlimm, wie das GG oft die Verbrechensbekämpfung hemmt... Und potentielle Verbrecher sind wir ja alle, nicht wahr?!?!

*kotz*

Grüße

-Matthias-

Es fand aber doch keine Durchsuchung statt! Die Aufbewahrung sollte überprüft werden! Durchsuchungen sind in der Regel mit weitreichenden Befugnissen für die Beamten versehen.

Ich gebe Dir auf jeden Fall vollkommen recht, dass ich mit dem Waffengesetz nicht wirklich viel an Kriminalität verhindere. Wer was anstellen will, tut das auch und es sind in den seltensten Fällen legale Waffenbesitzer. Nur muss man auch zugeben, dass nicht alles an dem Gesetz schlecht ist! WAS spricht (um beim Besipiel zu bleiben) dagegen, dass ich versuche, meine Waffen so gut wie möglich vor Kriminellen zu schützen? Wenn ich sie über dem Esstisch platziere und sie so von der Straße aus zu sehen sind ist es auch kein Wunder, wenn sie sich ein "Bedürftiger" bei Gelegenheit schnappt! Also sperre ich sie weg! Basta!

Gruß, Doc

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Es fand aber doch keine Durchsuchung statt! Die Aufbewahrung sollte überprüft werden! Durchsuchungen sind in der Regel mit weitreichenden Befugnissen für die Beamten versehen.

...

Die Wohnung ist unverletzlich. Das bedeutet: Da hat keiner von staatswegen drin herumzuschnüffeln- Egal ob Durchsuchung, Betreten oder was weiß ich...

...

WAS spricht (um beim Besipiel zu bleiben) dagegen, dass ich versuche, meine Waffen so gut wie möglich vor Kriminellen zu schützen? Wenn ich sie über dem Esstisch platziere und sie so von der Straße aus zu sehen sind ist es auch kein Wunder, wenn sie sich ein "Bedürftiger" bei Gelegenheit schnappt! Also sperre ich sie weg! Basta!

Gruß, Doc

Klar. Das bestreite ich in keiner Weise. Und ich werde einen Teufel tun meine Waffen irgendwo herumliegen zu lassen. Never ever!

Aber: Ich bin nicht gewillt -nachdem ich versichert habe die Waffen ordnungsgemäß zu lagern- mir wie ein Krimineller auf die Finger schauen zu lassen. Das ist alles.

Grüße

matthias

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Die Wohnung ist unverletzlich. Das bedeutet: Da hat keiner von staatswegen drin herumzuschnüffeln- Egal ob Durchsuchung, Betreten oder was weiß ich...

Dass das nicht ohne Abstriche stimmt, liegt auch im GG begründet...

Klar. Das bestreite ich in keiner Weise. Und ich werde einen Teufel tun meine Waffen irgendwo herumliegen zu lassen. Never ever!

Aber: Ich bin nicht gewillt -nachdem ich versichert habe die Waffen ordnungsgemäß zu lagern- mir wie ein Krimineller auf die Finger schauen zu lassen. Das ist alles.

...und ich verstehe, was du meinst. Es muss Dir nicht gefallen, kann Dir aber passieren! VOLLKOMMEN GG-KONFORM!!!

Grüße

matthias

Gruß, Doc

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...und ich verstehe, was du meinst. Es muss Dir nicht gefallen, kann Dir aber passieren! VOLLKOMMEN GG-KONFORM!!!

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Na da bin ich ja mal auf die GG Konformität gespannt, die besagt man dürfte mal eben so wo rein.

Darf man laut WaffG nicht und laut GG ebensowenig. Selbst wenn das WaffG schreiben würde man könne jederzeit irgendwo reinrennen wäre das ja schön und gut, nur leider wäre es dann in Karlsruhe nicht gut ums WaffG bestellt. Basta und Ende.

Ich wiederhole es nochmal: Solange man nichts unrechtes getan hat (Waffe durchgeladen sonstwo rumliegen lassen und zur Arbeit gegangen oder mit der Glock vom Balkon aus die Nachbarschaft in Angst und Schrecken versetzt) gibt es keine Rechtsgrundlage die Wohnung mal eben so zu betreten!

Die Behörde kann nachfragen, ja. Und bekommt von mir ein Photo von meinem hübsch verdübelten und bombenfest rangeschraubten B-Würfel. Mehr nicht.

Alles andere, was mal eben so just-for-fun-wir-wollen-doch-nur-spielengucken stattfindet ist GG und WaffG widrig!

Wer hier bereitwillig jedem Zutritt zur WOhnung verschafft leistet weiteren Gängelungen und der Zersetzung des GG Vorschub. Und sowas lehne ich strikt ab!

Abgesehen davon: Wer bei mir sich nicht anmeldet kommt nicht rein- Nochnichtmal ins Treppenhaus. So einfach ist das.

Grüße

vom

Matthias

der

seine Waffen richtig weggeschlossen hat und sicher als gesetztestreuer Staatsbürger keinen Kontrolleur braucht....

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Wenn nicht getrollt- alles schon geschrieben.

1.Vermieterin als Zeugin festmachen (fragen ob sie "zeugen" würde

2. durch RA schriftlich die Rechtsgrundlage bei der Behörde erfragen und den Grund der Aktion, dann

3.durch versierten !! RA Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde erstatten lassen

4. gegebenenfalls (kommt auf die Äußerungen bei der Zeugin und vor Kunden an) Strafanzeige erstatten

In lezter Zeit denken einige Ordnungsbehörden wirklich, sie können sich ihre Gesetzesauslegungen selbst stricken. Da mus dann einfach mal die Sichtweise geradegerückt werden. Funktioniert auch, wenn man sich an die Rechtsgundlagen hält. Unser System ist nicht schlecht - nur manche Leute im System.

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Infiltrieren in diesem Zusammenhang is` cool. Dafür gibt`s `nen :eclipsee_gold_cup:

Ne es geht doch um folgendes:

Das Ordnungsamt versucht den Trick übers Waffenrecht in diesem Fall als Türöffner zu benutzen.

Deswegen ist der gute mann ja auch der Meinung das Sie sogar das Recht haben zu kontrolieren wie zb. ein Kampfmesser aufbewahrt wird.

Ein beispiel:

Du bist Halterin eines Fahrzeuges und das Fahrzeug wird geblitzt.

Auf dem Foto ist eindeutig zu erkennen das die Halterin nicht die Fahrerin ist.

Nun müßte ja erstmal ein Anhörungsbogen an die Halterin rausgehen. In diesem Fall würde aber einfach ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bejemanden vorbeikommen und sagen er müße mal die Aufbewahrung der Waffen kontrolieren in der Hoffnung das die Person die auf dem Blitzfoto ist auch in der Wohnung sein könnte.

Das ist jetzt nur ein Beispiel aber so würde das OA das Gesetz aushebeln können.

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(

Na da bin ich ja mal auf die GG Konformität gespannt, die besagt man dürfte mal eben so wo rein.

Darf man laut WaffG nicht und laut GG ebensowenig. Selbst wenn das WaffG schreiben würde man könne jederzeit irgendwo reinrennen wäre das ja schön und gut, nur leider wäre es dann in Karlsruhe nicht gut ums WaffG bestellt. Basta und Ende.

Ich wiederhole es nochmal: Solange man nichts unrechtes getan hat (Waffe durchgeladen sonstwo rumliegen lassen und zur Arbeit gegangen oder mit der Glock vom Balkon aus die Nachbarschaft in Angst und Schrecken versetzt) gibt es keine Rechtsgrundlage die Wohnung mal eben so zu betreten!

Die Behörde kann nachfragen, ja. Und bekommt von mir ein Photo von meinem hübsch verdübelten und bombenfest rangeschraubten B-Würfel. Mehr nicht.

Puuh, es wird schon wieder so emotional - schwierig!

Von "so eben mal wo rein" hat KEIN MENSCH WAS GESAGT!!! Und im GG gibt es eben doch Schranken - glaub es halt einfach oder lies mal wo nach, wo das einigermaßen verständlich erklärt ist!

Im Falle des Art. 13 ist es ein sogenannter "Gesetzesvorbehalt" im Absatz 7 enthalten. Abs. 2 beinhaltet einen "Regelungsvorbehalt", der die Bedingungen eines Durchbrechens dieses GR aufführt. Gleichzeitig sagt aber schon der Abs. 2, dass ein Betreten eben DOCH stattfinden KANN! FAKT: wenn der Staat meint, in Deine Wohnung eindringen zu MÜSSEN, tut er das auch!

Aber bitte: bei unserem Beispiel sind wir noch meilenweit davon entfernt. Wie Du richtig sagst, wird in der Regel und wenn Du "nichts getan hast" genügen, dass die sichere Aufbewahrung anders nachgewiesen wird. Zum Beispiel durch ein Gutachten, das dem Schrank eine gewisse Schutzklasse bescheinigt. Es muss halt glaubhaft nachgewiesen werden. Wenn daran allerdings BEGRÜNDETE Zweifel bestehen, kann sehr wohl mehr draus werden... Dazu kann auch die Weigerung oder das Unterlassen des geforderten Nachweises führen. Evtl. bis hin zu einer Wohnungsdurchsuchung "BEI BEGRÜNDETEM VERDACHT"!

Alles KANN, nicht MUSS, aber dennoch MÖGLICH! Ist halt so... Weiß nicht, was ich sonst noch wie erklären sollte... :unknw:

@micky: schon ein extremes Beispiel (ohne weitere Wertung), ausgesprochen "konstruiert"! Seid doch bitte nicht immer so schwarzmalerisch! Ist ja schrecklich!!!

Gruß vom Doc, derseinewaffenauchrichtigverwahrtunddaskannjedersehen!

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... Dazu kann auch die Weigerung oder das Unterlassen des geforderten Nachweises führen. Evtl. bis hin zu einer Wohnungsdurchsuchung "BEI BEGRÜNDETEM VERDACHT"!

Die wird dann aber bestimmt nicht (nur) vom Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchgeführt.

Jürgen

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(muss sie haben, denn woher sonst hätte das oa kenntnis von dem besitz der srs-waffe?)

Hallo runnerpok

merkwürdige Geschichte, aber nach eigener Erfahrung durchaus möglich.

Es gibt scheinbar Ordnungsämter, die versuchen das Gesetz zu Umgehen und ihr Rechtsempfinden auf ihre Art auszuleben. Da wird getrickst, gelogen, gedroht usw.

Erstmal benötigt man zum Besitz einer SW keinen kleinen Waffenschein. Zum Anderen ist es nicht zwingend, beim Besitz eines KWs eine SW zu besitzen. Der Threateröffner schreibt von einer Revange des OA, da sie in einer anderen Sache verlor. Das habe ich auch schon so erlebt. Falls das wirklich so ablief, gehört dem OA die ganze Härte des Gesetzes gezeigt. Also, Dienstaufsichtsbeschwerde, Petitionsausschuß und nicht locker lassen. Wir müssen diese ewig gestrigen auf den Boden des Rechtsstaates stellen.

Steven

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Das Ordnungsamt versucht den Trick übers Waffenrecht in diesem Fall als Türöffner zu benutzen.

Genau danach sieht es im vorliegenden Fall aus.

Die Begründung einer Nachschau bezüglich der ordnungsgemäßen Aufbewahrung freier Waffen ist doch - auf Basis dessen, was wir hier vom Sachverhalt wissen - eher lachhaft. Da muss mehr (auch an Kontrollabsichten) dahinter stecken.

Man braucht hier im übrigen gar nicht das GG bemühen und halbe rechtswissenschaftliche Abhandlungen schreiben.

Die Anforderungen an die Aufbewahrung freier Waffen einerseits und deren Nachweis andererseits sind doch simpel.

Wie ich weiter oben schon schrieb: Wenn sich keine Kinder oder sonstige Unberechtigte im Haushalt aufhalten, reicht schon die ge-/verschlossene Wohnungs- oder Haustür. Dann ist der Nachweis der gesetzeskonformen Aufbewahrung eindeutig erbracht - und es besteht keine (auch rechtliche) Rechtfertigung für die Waffenbehörde, zur Kontrolle Wohnung oder Haus zu betreten. Und damit ist der Fall beendet.

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Hallo runnerpok

merkwürdige Geschichte, aber nach eigener Erfahrung durchaus möglich.

Es gibt scheinbar Ordnungsämter, die versuchen das Gesetz zu Umgehen und ihr Rechtsempfinden auf ihre Art auszuleben. Da wird getrickst, gelogen, gedroht usw.

Erstmal benötigt man zum Besitz einer SW keinen kleinen Waffenschein. Zum Anderen ist es nicht zwingend, beim Besitz eines KWs eine SW zu besitzen. Wir müssen diese ewig gestrigen auf den Boden des Rechtsstaates stellen.

Steven

Genau so sieht es leider in einigen Bereichen aus. Es gibt auch Ordnungsbehörden, die teilen einem schriftlich mit, man sei schon allein deswegen unzuverläsig, weil man trotz der Vorhalte der OB immer noch steif und fest behaupte, nichts "gemacht" zu haben und im Gegenzug auch noch die Unverfrorenheit besitze, die Neutralität der Behörde/des SB in Farge zu stellen.

Selbst gelesen, sost hätte ich es auch nicht geglaubt.

In diesen und dem geschilderten Fall hilft einfach nur, diese Herrschaften auf den Boden des Rechts stellen zu lassen. Notfalls durch Flügelstuzen.

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Erstmal benötigt man zum Besitz einer SW keinen kleinen Waffenschein....

natürlich nicht - hat ja auch niemand behauptet!

wenn nun allerdings erklärt wird, das oa würde mit der aufbewahrungskontrolle einer srs (?!) den zutritt zu einer wohnung erschleichen wollen, muss das oa logischerweise kenntnis von dem besitz haben. dies kann es nur, wenn die freundin einen kws für das führen dieser srs eben bei besagtem oa beantragt hat.

ich bezweifle definitiv, dass ein oa sich ernsthaft für die unreglementierte aufbewahrung einer srs interessiert!!!

ansonsten ist der ausgangssachverhalt nicht schlüssig, deshalb von mir den zonk und ich stufe den ganze fred in eine gelungene troll-posse des te ein. (wobei selbstverständlich alle ausgeführten meinungen und ratschläge für den fall, das es wirklich so hätte sein können, nicht von der hand zu weisen sind!)

möge er den kws präsentieren - ich bin der erste, der asche auf sein haupt streut!

grüße

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Ich habe nun zwar nicht alles gelesen, aber vielleicht gab es ja einen Anonymen Anruf bei der Behörde das die Gaser nicht Ordnungsgemäss verwahrt werden. Das soll hierzulande sehr häufig vorkommen. Obwohl die Story schon ein wenig merkwürdig klingt...... :huh:

In dem Fall muß die Behörde sich davon selbst vor Ort überzeugen. Das weiß ich von einer echten Sachbearbeiterin. (Nein, nicht unsere). :D

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Mein Ordnungsamt wollte mich auch überreden, einen Termin mit der Polizei auszumachen um die sichere Verwahrung meiner Waffen zu prüfen. Selber haben sie keinen Termin angeordnet, weil sie wohl wussten , dass sie bei einem Widerspruch hinten runterfallen würden. Man sprach nur ganz allgemein von Unklarheiten. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Polizeibeamten, der hatte meine schriftlichen Angaben vom OA erhalten, waren für ihn keine Unklarheiten erkennbar. Ich habe das OA schriftlich gebeten mir die Unklarheiten näher zu beschreiben, da ich gerne bereit wäre die Unklarheiten zu beseitigen. Um meine Wohnung zu betreten müssten allerdings begründete Zweifel i.S.v. §36(3) WaffG an der sicheren Aufbewahrung meiner Waffen vorhanden sein. Danach wurde ich nochmal aufgefordert einen Termin mit der Polizei auszumachen. Da habe ich das OA aufgefordert mir ihre begründeten Zweifel zu benennen, ansonsten würde es an der gesetzlichen Grundlage fehlen meine Wohnung zu betreten. Dies ist bereits zwei Jahre her und ich habe seitdem nichts mehr in der Sache gehört.

Ich habe mich vorher allerdings über meine Sicht der Dinge als Mitglied beim FWR und dem VdW rückversichert.

Ich kann auch nur empfehlen beim OA nach den begründeten Zweifeln anzufragen und ggf. einen Rechtsanwalt einschalten. Die Grundrechte gelten noch auch für Waffenbesitzer, auch wenn es einigen Behördenvertretern nicht gefällt.

Gruß

Crest

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Mein Ordnungsamt wollte mich auch überreden, einen Termin mit der Polizei auszumachen um die sichere Verwahrung meiner Waffen zu prüfen. Selber haben sie keinen Termin angeordnet, weil sie wohl wussten , dass sie bei einem Widerspruch hinten runterfallen würden. Man sprach nur ganz allgemein von Unklarheiten. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Polizeibeamten, der hatte meine schriftlichen Angaben vom OA erhalten, waren für ihn keine Unklarheiten erkennbar. Ich habe das OA schriftlich gebeten mir die Unklarheiten näher zu beschreiben, da ich gerne bereit wäre die Unklarheiten zu beseitigen. Um meine Wohnung zu betreten müssten allerdings begründete Zweifel i.S.v. §36(3) WaffG an der sicheren Aufbewahrung meiner Waffen vorhanden sein. Danach wurde ich nochmal aufgefordert einen Termin mit der Polizei auszumachen. Da habe ich das OA aufgefordert mir ihre begründeten Zweifel zu benennen, ansonsten würde es an der gesetzlichen Grundlage fehlen meine Wohnung zu betreten. Dies ist bereits zwei Jahre her und ich habe seitdem nichts mehr in der Sache gehört.

Ich habe mich vorher allerdings über meine Sicht der Dinge als Mitglied beim FWR und dem VdW rückversichert.

Ich kann auch nur empfehlen beim OA nach den begründeten Zweifeln anzufragen und ggf. einen Rechtsanwalt einschalten. Die Grundrechte gelten noch auch für Waffenbesitzer, auch wenn es einigen Behördenvertretern nicht gefällt.

Gruß

Crest

Hallo,

also es ist wie folgt.

Meine Freundin hat einen kleinen Waffenschein.

Den hat sie damals sich geholt damit wenn zum Beispiel die Waffe geladen in einem Rucksack im Auto transportiert wird es keine Probleme geben kann.

Die Waffe ist aus diesen Gründen mei mehreren Leuten in einem kleinem Waffenschein eingetragen.

Der kleine waffenschein besagt nicht das jemand der Besitzer oder Eigentümer der eingetragenen Waffe ist.

Er kann aber selbstverständlich der tatsächliche Besitzer sein wenn er die Waffe gerade führt.

Daher kann der Inhaber einer Erlaubnis zum Führen einer PTB Waffe nicht automatisch ein Waffenbesitzer sein der zu überprüfen ist.

Der Inhaber einer Fahrerlaubnis ist auch nicht zwingend ein Autobesitzer.

Auch ich war aus beruflichen Gründen mit einem Waffenschein bestückt aber weder gehörte mir die Waffe noch wurde Sie im meinem Häuslichenbereich gelagert.

Wenn mann also die Leute vorher, anschreiben würde um einen Termin zu vereinbaren würde sich das schon im Vorfeld klären.

Aber das ist der Behörde ja eh schon bekannt gewesen.

Micky

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In einen kleinen Waffenschein wird im Normalfall gar KEINE Waffe eingetragen. Bei mir ist es ein grünes Formular eines Waffenscheines, bei dem die Innenseiten gestrichen, der Titel um das Wort "kleiner" ergänzt wurde und auf der Rückseite ein Stempel "Berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gem. § 10 Abs.4 S.4 WaffG (PTB-Waffen)." gesetzt wurde.

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Den Typen hätt ich erstmal ausgelacht. Soll er nächstes Jahr nochmal wiederkommen und mir dann schriftlich geben, auf welcher Rechtsgrundlage er meint die Aufbewahrung einer FREIEN WAFFE in meiner Wohnung prüfen zu wollen.

Also Sachen gibts :peinlich:

In meinem KW's steht auch nur allgemein für alle Gas, Signal etc. Waffen mit PTB Nr.

Hat man aber schon öfters gehört, das da gemeint wird von Seiten des Ordnungsamtes, man müsse seine Gaser da eintragen.....

Wird ja immer schöner :gaga:

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Puuh, es wird schon wieder so emotional - schwierig!

...

Du hast mich noch nicht emotional gesehen... Da wird bei mir als Erstes die Caps-Lock Taste gedrückt und dann.... :rolleyes:

...

Von "so eben mal wo rein" hat KEIN MENSCH WAS GESAGT!!! Und im GG gibt es eben doch Schranken - glaub es halt einfach oder lies mal wo nach, wo das einigermaßen verständlich erklärt ist!

...

Habe ich nicht bezweifelt, jedoch ist die Aufbewahrungskontrolle einer SSW als Grund zum Betreten der Wohnung leider nunmal "mal eben".

...

Im Falle des Art. 13 ist es ein sogenannter "Gesetzesvorbehalt" im Absatz 7 enthalten. Abs. 2 beinhaltet einen "Regelungsvorbehalt", der die Bedingungen eines Durchbrechens dieses GR aufführt. Gleichzeitig sagt aber schon der Abs. 2, dass ein Betreten eben DOCH stattfinden KANN! FAKT: wenn der Staat meint, in Deine Wohnung eindringen zu MÜSSEN, tut er das auch!

...

Ja... Und? Klar gibt es da Einschränkungen, jedoch nicht aufgrund von Ideen wie "Wir würden gerne mal". Abgesehen davon denke ich, daß allein die Formulierung des WaffG "Begründeter Verdacht" schon verfassungswidrig ist, das ist aber eine andere Baustelle.

Tatsache ist: Der Staat MUSS nicht in die Wohnung, in der eine SSW ist oder eine erlaubnispflichtige Waffe entspr. der Vorschriften gelagert wird.

...

Aber bitte: bei unserem Beispiel sind wir noch meilenweit davon entfernt. Wie Du richtig sagst, wird in der Regel und wenn Du "nichts getan hast" genügen, dass die sichere Aufbewahrung anders nachgewiesen wird. Zum Beispiel durch ein Gutachten, das dem Schrank eine gewisse Schutzklasse bescheinigt. Es muss halt glaubhaft nachgewiesen werden. Wenn daran allerdings BEGRÜNDETE Zweifel bestehen, kann sehr wohl mehr draus werden... Dazu kann auch die Weigerung oder das Unterlassen des geforderten Nachweises führen. Evtl. bis hin zu einer Wohnungsdurchsuchung "BEI BEGRÜNDETEM VERDACHT"!

...

Meilenweit?? Ich finde allein die Fixe Idee in die Wohnung eines rechts schaffenden Bürgers eindringen zu wollen gaga...

Stichwort "Begründeter Verdacht" schon wieder...

Ist Dir schon aufgefallen, daß es in älteren Teilen des WaffG um "Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" geht und mittlerweile überall (Nichtnur WaffG) schon eine "Begründeter Verdacht" reicht?

...

Alles KANN, nicht MUSS, aber dennoch MÖGLICH! Ist halt so... Weiß nicht, was ich sonst noch wie erklären sollte... :unknw:

....

Es kann eben NICHT alles. Das macht einen funktionierenden Rechtsstaat aus. Und würde unser demokratisches System und unsere Gesellschaft noch ganz rund laufen, dann müssten wir uns hier nicht streiten, denn dann würde der Staat uns, die wir Stütze der inneren Sicherheit sind, schön in Ruhe lassen.

Komischerweise tut er das aber immer weniger.

Also: Augen auf!

...

Gruß vom Doc, derseinewaffenauchrichtigverwahrtunddaskannjedersehen!

Ich würde gerne mal am WE vorbeikommen und gucken, ob Deine Waffen richtig verwahrt sind...

Emotional entspannte Grüße vom

Matthias, der-seine-Waffen-auch-richtig-verwahrt-und-das-muß-keiner-prüfen-da-ich-kein-Verbrecher-bin-und-der-

Bon-vom-B-Schrank-bei-der-Waffenbehörde-liegt...

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Ich würde gerne mal am WE vorbeikommen und gucken, ob Deine Waffen richtig verwahrt sind...

Da - mein Freund - kannst kommen, wann Du willst...! :dance: In Reih und Glied wirst sie vorfinden - lücken- und ausnahmslos den "0"er-Schrank ausfüllend!

Sogar der frisch nach dem Schießen von gestern Abend eingeölte Amberger steht schon wieder bis zur zweiten/dritten Reinemachrunde im Schrank!!! Was in der Tat so gut wie nie im Schrank liegt ist klein, eckig, schwarz, böse, steht auf der begehrten blauen Karte und ist meist mit mir auf Achse... :spiteful:

Darüber hinaus würd ich sagen, kann man das Thema langsam in die Kiste hauen, oder? So richtig einig werden wir uns nicht und es ist auf die Dauer etwas ermüdend, ständig das Selbe zu schreiben. Du hast Deine Standpunkte, ich meine. Einem Irrtum solltest du halt auf keinen Fall unterliegen - sagen wir besser ZWEI Irrtümern!

1. Es ist eben NICHT jeder WBK-Inhaber ein rechtschaffener, vernünftiger und gesetzestreuer Bürger! So blauäugig darfst Du und vor allem der Staat nicht sein! Das wäre fatal oder schlichtweg in die eigene Tasche gelogen!

2. Wenn es angebracht sein sollte (!!!), dann stehen die Kollegen in Deiner Wohnung, das kannst Du für rechtsstaatlich halten, oder nicht. Ob aufgrund Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen oder aufgrund begründetem Verdacht - SCHIETEGAL! Der Effekt ist der Gleiche...

ICH gebe Dir dafür völlig recht, dass man nicht unbedingt alles dulden muss, was der Staat mit einem macht. Dafür gibt es den Rechtsweg! Aber man muss/darf auch nicht alles "aus Prinzip" ablehnen...

Wenn Du erlaubst, möchte ich für mich hier nen Punkt setzen!

MfG, Doc

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