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IGNORED

Waffenaufbewahrung


micky123

Empfohlene Beiträge

Hallo,

bei meiner Freundin war das Ortnungsamt und wollte die sichere Verwahrung einer Gaspistole überprüfen.

Sie sind der Meinung das Sie als Ortnungsamt das Recht hätten jederzeit zu überprüfen wie jemand seine Gaspistole oder ein Luftgewehr aufbewahrt.

Dadurch versuchen Sie Zugang zur Wohnung zu bekommen. Weil meine kleine nicht aufgemacht hatte als Sie schon mal da waren haben die doch dann auch gleich noch ermittelt ob Anja überhaupt da wohnen würde.

Orginal Tenor : Wenn jemand des öfteren nicht angetroffen wird oder nicht aufmacht das kann mann ja wohl davon ausgehen das die Person dort nicht mehr wohnt.

Die sind schön bei der Vermieterin im Geschäft aufgeschlagen und haben vor den Kunden ihr Anliegen offenbart.

Sie waren dann völlig enttäuscht als die Vermieterin sehr entgeistert war und sagte das die Anja da natürlich wohnt.

Gibt es eine Rechtslage die es dem Ortnungsamt ermöglicht so etwas durchzuziehen?

Der Leiter des Ordnungsamtes meinte das es eine Rechtsgrundlage nach dem neuen Waffengesetz gebe die es den Ordnungsämtern ermöglichen würde die Aufbewahrung Waffen jeglicher Art auch Messer zu überprüfen wie diese gelagert bzw. verwahrt werden.

Als Anja den Außendiener anrief und fragte warum sie nicht einfach mal angeschrieben wird sagte der Gute Mann das er das nie vorher machen würde das wäre ja sonst sinnlos.

Was nun ?

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Nach wie vor gilt das freie Waffen so unter Verschluss gehalten werden müssen, das minderjährige keinen Zugriff erlangen können. Dazu tut's schon ein abschließbarer Kleiderschrank oder sogar die Wohnungstür, sofern niemand unter 18 zutritt hat.

Mit der Aussage das auch die Verwahrung von Messern nach belieben Kontrolliert werden dürfe.... ....Prima- dann braucht ja niemand mehr einen Durchsuchungsbefehl, denn in jeder Wohung gibt es Butterspachtel.

Halte das ganze für ziemlichen Unsinn seitens des Ordnungsamtes. Jemand noch dazu vor Dritten (der Vermieterin) in Verruf zu bringen ist die Krönung.

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...Als Anja den Außendiener anrief und fragte warum sie nicht einfach mal angeschrieben wird sagte der Gute Mann das er das nie vorher machen würde das wäre ja sonst sinnlos.

Was nun ?

der letzte satz ist der beste :lol:

ist doch wohl klar, dass man nicht immer zu hause ist.

es soll tatsächlich leute geben, die arbeiten!

zum thema sichere verwahrung: ich müsste bei unangekündigten besuchen die behörde des öfteren wegschicken, wenn ich schnell außer haus muss; desweiteren würde meine behörde oft vor einem verschlossenen waffenschrank stehen, wenn der schlüssel wieder mal im bankschließfach ist.

IMI

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Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß, hat das Ordnungamt ganz sicherlich nicht das Recht die Wohnung zu betreten. Die Herren Beamten können sich bei einem "begründetem" Verdacht beim Vermieter eine Auskunft einholen, wenn sie denn der Vermieter gibt, was er auch nicht muß. Aber das Ganze in der Öffentlichkeit, würde ich den Datenschutzbeauftragten informieren und eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgen lassen. Man kann schlimmstenfalls natürlich auch klagen, kostet aber Geld ( § 1 Grundgesetz )

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Was denkt Ihr, wie oft es bei mir an der Tür klingelt und ich nicht reagiere. Bei mir brauch niemand klingeln der keinen Termin hat. Das lasse ich mir auch nicht von einer Ordnungsbehörde verbieten. Außerdem dürfen die garkeine Wohnungsbegehung durchführen. Ich würde mal nachfragen, was die da so den ganzen Tag zu sich nehmen, zuviel Alkoho und Drogen sind nicht gesund.

Man sollte mal deren Zuverlässigkeit prüfen. Bei mir würde es Anzeigen hageln ohne Ende.

Grüße

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Hallo,

bei meiner Freundin war das Ortnungsamt und wollte die sichere Verwahrung einer Gaspistole überprüfen.

Sie sind der Meinung das Sie als Ortnungsamt das Recht hätten jederzeit zu überprüfen wie jemand seine Gaspistole oder ein Luftgewehr aufbewahrt.

Was nun ?

Hallo micky123

solchen Allmächtigkeitswahn bei einigen Ordnungsämter sollte man rigoros unterbinden. Die absolute Kontrolle ohne Rechtsgrundlage haben wir im Westen 1945 und im Osten 1989 abgeschafft. Jetzt scheinen einige sie durch die Hintertür wieder einführen zu wollen.

Wenn es dir nicht auf ein paar Euro ankommt, schalte einen Anwalt ein. Ansonsten: Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter des Ordnungsamtes und Petitionsausschuss des Landes anrufen. Den Fall exakt schildern.

Wehret der Anfänge.

Steven

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Hallo,

es ist Niedersachsen und der Ort ist Springe.

Es geht nur um mich. Ich habe da doch jemanden mal böse ertappt und nun versucht mann seit ein ein paar Monaten mir weh zu tun.

Weil es bei mir aber überhaupt nicht geht , das Land Niedersachsen hat letztes Jahr erst 20.000 € für den Mist seiner Mitarbeiter an mich zahlen müßen versucht Mann es über Anja.

Für mich ist die Rechtslage interessant , woraus geht hervor das die Ortnungsämter ohne Polizei keine Wohnungsbegehungen machen dürfen?

Micky

Nähere Angaben zum Bundesland und ggf. Wohnort wären schon hilfreich. Die Waffenbehörde sollte über den Bestand an erlaubnisfreien Waffen und erst recht Messern garnicht informiert sein...

Just my 0,02 €, Jake C.

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Der Ordnungsämter wege sind wunderbar...

Auf welchen Wegen die wohl herausfinden das ein Gaser in der Wohnung ist? Schon heftig. Von wegen Datenschutz. Hab vor kurzem mal ne Anzeige bei der Polizei eingereicht, promt hat mir der Beamte unter die Nase gerieben ich hätte eine "Waffenbesitzerlaubnis", ja und?? Bin ich jetzt plötzlich der Verbrecher...

Scheissland

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Der Ordnungsämter wege sind wunderbar...

Auf welchen Wegen die wohl herausfinden das ein Gaser in der Wohnung ist? Schon heftig. Von wegen Datenschutz. Hab vor kurzem mal ne Anzeige bei der Polizei eingereicht, promt hat mir der Beamte unter die Nase gerieben ich hätte eine "Waffenbesitzerlaubnis", ja und?? Bin ich jetzt plötzlich der Verbrecher...

Scheissland

und du hast mir gerade in einem anderen Thread klassische Paranoia vorgeworfen .... :ok::drinks:

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Hallo,

bei meiner Freundin war das Ortnungsamt und wollte die sichere Verwahrung einer Gaspistole überprüfen.

Was nun ?

Sofort einen auf dem Gebiet fachkundigen Rechtsanwalt einschalten, der kann dann noch zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde in deinem Namen formulieren. Wehret den Anfängen!!!

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nee nee,

ich war immer der Meinung ohne Durchsuchungsbefehl muss niemand über meine Schwelle gelassen werden. Oder doch? Denke eher nicht. Habe zwar nichts zu verbergen, aber schon aus Prinzip würde ich die Typen vom OA nicht reinlassen. Es sei denn, im Gesetz steht was anderes. Denkbar wäre es in unserem ach so schönen Land :traurig_16:

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Der Ordnungsämter wege sind wunderbar...

Auf welchen Wegen die wohl herausfinden das ein Gaser in der Wohnung ist? Schon heftig. Von wegen Datenschutz. Hab vor kurzem mal ne Anzeige bei der Polizei eingereicht, promt hat mir der Beamte unter die Nase gerieben ich hätte eine "Waffenbesitzerlaubnis", ja und?? Bin ich jetzt plötzlich der Verbrecher...

Scheissland

Ich weiß schon: wegen ähnlichen Themen bin ich anderswo schon als "Motzer" aufgeschlagen... Ich will aber trotzdem wieder versuchen, "Verständnis" für die eine oder andere - nennen wir es mal einfach "Tatsache" zu wecken! Die Eigenschaft "waffenrechtlicher Erlaubnisinhaber" wird an die Polizei via Einwohnermeldedaten übertragen. Näheres ist daraus NICHT zu entnehmen!!! (für die Datenschutzphobiker). Wenn da mal entsprechend Anlass ist, sollte man darüber als Poli schon auch Bescheid wissen! Es kann sein, dass man z.B. bei einem Todesfall die Waffen erst mal sichert, wenn kein Angehöriger greifbar ist. Dazu muss man erst mal erfahren, dass welche da sein könnten. Es kann ferner auch sein, dass mal ein Waffenbesitzer total am Rad dreht und die Polizei gerufen wird. Dann ist so eine Info ausgesprochen wichtig! JAAA! Vorsicht ist natürlich immer und überall angesagt, aber das Ganze hat so ja schon eine gewisse Extra-Brisanz... Ich hoffe, das versteht ein jeder, auch jemand, der die Polizei "nicht so mag"...

Die Ordnungsbehöre ist darüber hinaus sehr wohl berechtigt, die sichere/vorschriftsmäßige Verwahrung von Waffen zu überprüfen. Dazu darf man natürlich nicht die ganze Wohnung durchwühlen. Der Waffenbesitzer muss die Überprüfung auch ermöglichen. Die Polizei soll/darf das nicht so ohne weiteres! Dazu müsste ein entsprechender Anlass, Gefahr im Verzug oder eine Anordnung vom Gericht, bzw. der Staatsanwaltschaft da sein.

Die "Bemerkung" von dem Kollegen... - naja - grundsätzlich wirklich unnötig, aber doch auch vollkommen schmerzlos, oder?

Doc

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... Die Ordnungsbehöre ist darüber hinaus sehr wohl berechtigt, die sichere/vorschriftsmäßige Verwahrung von Waffen zu überprüfen...

Du magst Dich bitte über die Voraussetzungen informieren, unter denen dies möglich wäre, denn die unterschlägst Du hier komplett. Ich empfehle § 36 (3) Satz 2 und 3 WaffG als Lektüre.

Mal ganz abgesehen davon, dass die einschlägigen Aufbewahrungsvorschriften sich auf erlaubnispflichtige Waffen beziehen (dieses Thema wurde aber hier schon angesprochen).

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:chrisgrinst:.

(€: Bezieht sich auf den Fall, dass da "einfach mal so" jemand gucken will. Gab es mit der Aufbewagrung aber schon einmal "Probleme" bzw. hat die Behörde um einen Termin gebeten und man reagiert wiederholt nicht, kommt man so langsam in einen Bereich, in dem es um Fragen der Zuverlässigkeit geht. Allerdings müssen für einen derartigen Vor-Ort-Termin immer begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung objektiv gegeben sein bzw. es muss die öffentliche Sicherheit durch dringende Gefahren ebenso objektiv gefährdet sein. All das ist aber in der Regel nicht der Fall.)

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Wenn im Haushalt keine Kinder sind (oder über 18jährige, die - was selten vorkommt - mit einem totalen Waffenverbot belegt sind), dann ist die Frage nach der sicheren Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen schon in dem Moment geklärt, wo das Ordnungsamt vor der verschlossenen Tür steht.

Denn bereits dann ist der Pflicht Genüge getan, keine Unberechtigten an die "freien" Waffen gelangen zu lassen.

Ich komme nicht gerne zu der Schlussfolgerung - aber nach dem Sachverhalt gehe ich von einer Schikane aus

(der, wie schon angedeutet, wohl mehr als der vergleichsweise harmlose, genannte Vorwand zugrunde liegt...).

Gruß,

karlyman

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So. Dann interpretiere ich hier mal laienhaft herum...

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Cool... Wenns nur das wäre...

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Richter? Wohl kaum. Gefahr im Verzuge? Auch nicht. Oder hat Deine Freundin mit dem Gaser vom Balkon geballert??

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Lebensgefahr vorhanden? Nein.

Öffentliche Sicherheit gefährdet? Sicher nicht von rechtstreuen Bürgern.

Seuche? ???

Jugendliche gefährdet? Eher nicht.

All das kann man auch 1:1 auf die "standard" Kontrolle der Aufbewahrungvorschriften anwenden.

Abgesehen davon habe ich einen Kaufbeleg vorgelegt und dafür unterschrieben, daß meine Waffen nach Vorschrift des WaffG gelagert werden. Und ich habe ein sauberes Führungszeugnis.

Solange Deutschland noch ganz rechtsstaatlich tickt darf KEIN Vertreter irgendeiner Behörde einfach so oder nach Ankündigung ohne Zustimmung des Waffen- und Wohnungsbesitzers in seine Bude spazieren.

Wäre ja noch schöner. Obwohl... Es steht ja soviel zur diskussion... Hach ja... Ist schon schlimm, wie das GG oft die Verbrechensbekämpfung hemmt... Und potentielle Verbrecher sind wir ja alle, nicht wahr?!?!

*kotz*

Grüße

-Matthias-

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Hallo,

bei meiner Freundin war das Ortnungsamt und wollte die sichere Verwahrung einer Gaspistole überprüfen....

Was nun ?

1. NICHT reinlassen.

2. DAB gegen diese Moechtegernschnueffler.

3. Bei Wiederholung der Schnueffelaktion zurueck zu Punkt 1 und zusaetzlich Anwalt einschalten.

Edith meint: Frage nach der abgedrehten Behoerde wurde ja beantwortet. Da laeuft wolh echt was quer, Anwalt einschalten und draufhauen lassen, damit sies mal lernen.

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Du magst Dich bitte über die Voraussetzungen informieren, unter denen dies möglich wäre, denn die unterschlägst Du hier komplett. Ich empfehle § 36 (3) Satz 2 und 3 WaffG als Lektüre.

Schon klar! Glaub mir, ich kann Gesetze schon lesen... Aber Du unterschlägst vollkommen den Satz 1! Wenn es so einfach wäre, sich gegen eine "Überprüfung" zu verweigern, bräuchte es das Gesetz, bzw. diese Bestimmung nicht. Vielleicht kommen wir wenigstens hier überein(?). Die Sätze beschreiben die Möglichkeiten der Überprüfung in "aufsteigender Intensität".

Auch PTB-Waffen sind "so aufzubewahren, dass kein Unbefugter Dritter sie an sich nehmen kann oder sie sonst wie abhanden kommen können". Man kann sich nun darüber streiten, was die geeignete Form der Aufbewahrung ist. Aber aus dieser Bestimmung kann man recht viel ableiten. Ob das gut und in jedem Fall angebracht ist, vermag ich nicht zu beurteilen. JEDES Gesetz ist bis zu einem bestimmten Punkt Auslegungssache und ich behaupte NICHT, dass Sachbearbeiter eines Amtes oder auch Polizisten NIE einen Fehler machen!

HIER sehe ich - eben in der Reihenfolge der abgestuften Kontrollmaßnahmen - eine Überprüfung als durchaus möglich an.

Wenn ich da noch einen kleinen Schwenk machen darf: man ist ja irgendwo auch auf die Behörde angewiesen. Wieso kann ich dann also nicht einfach auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften achten? Ist doch auch in meinem Interesse! Dann kann ich auch ohne Probleme überprüfen lassen und vorweisen, dass alles seine Ordnung hat. Muss doch keine böse Absicht dahinterstecken!

Doc

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