The Breath Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Guten Tag ich bin einer von den Neuen hier im Forum ich bin Sportschütze, 40 Jahre alt :( und meine Frage bezieht sich auf die gelbe WBK (alte) vielleicht gabs dazu schon ein Thema habe es aber nicht gefunden welche Waffe/n darf ich auf meine gelbe WBK nach neuen Waffengesetz kaufen genauer darf ich eine einzel- oder mehrlader Repetiergewehr z.b. R93 Blaser .308 kaufen ? Vielen Dank für eine ausführliche und verständliche Antwort Mit freundlichen Gruss
Asgard Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Moin und willkommen in WO. Habe zu Deiner Frage hier etwas gefunden. Kurz gesagt: WBK gelb alt nur Einzellader, für Repetierer brauchst Du eine WBK gelb neu nach §14 Abs. 4 WaffG.
627 PC Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Moin, moin Wenn Du wirklich noch eine WBK nach altem Recht hast, darfst Du darauf lediglich Einzellader-Langwaffen erwerben. Für mehrschüssige Repetierer (keine Schrotpumpen) benötigst Du die "neue" Gelbe mit der erweiterten Erwerbsberechtigung. LG Manfred
dx2 Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Da klinke ich mich doch gleich mal ein. Meine alte gelbe WBK wurde als neue umgestempelt auf dem Amt und somit bekommst du dann auch Repetierer. Wenn du genaueres wissen willst dann suche nach meinen Beiträgen, da steht es genau drinnen. Jetzt zu meinem Problem. Meine gelbe WBK ist voll, bekomme ich wirklich nur eine neue wenn ich ein Bedürfnis nachweise? Ich habe doch schon eine. Wie geht man denn da vor? dx2
Sal-Peter Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Man "braucht" beide - die alte und die neue Gelbe. Auf die alte kann man zwar keine Repetierer und keine Perkussionsrevolver kaufen, dafür aber z.B. Einzellader ohne daß sie in irgendeine Sportordnung passen müssen.
karlyman Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Wenns denn unbedingt die Blaser R 93 auf die "alte" gelbe WBK sein soll: die Waffe gibt's meines Wissens auch als Einzellader-Version.
Bobbel Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Guten Tag ich bin einer von den Neuen hier im Forum ich bin Sportschütze, 40 Jahre alt :( und meine Frage bezieht sich auf die gelbe WBK (alte) vielleicht gabs dazu schon ein Thema habe es aber nicht gefunden welche Waffe/n darf ich auf meine gelbe WBK nach neuen Waffengesetz kaufen genauer darf ich eine einzel- oder mehrlader Repetiergewehr z.b. R93 Blaser .308 kaufen ? Vielen Dank für eine ausführliche und verständliche Antwort Mit freundlichen Gruss SORRY HABE ES IM WAFFENRECHT NOCH EINMAL GESCHRIEBEN BITTE ADMIN ES HIER ZU LÖSCHEN... DANKE Die alte WBK hat ihre Gültigkeit behalten, wurde aber nicht automatisch zur WBK gelb nach neuem Recht. Die verbesserten Eigenschaften also Repetiergewehre mit gezogenen Läufen und Einzelladerpistole sowie mehrschüssige Perkussioswaffen dürfen auf gelb alt immer noch nicht erworben werden. Auf alt gelb können daher wie vor 2003 Einzellader Langwaffen Büchsen oder Flinten erworben werden wies eben drauf steht.
Ganymed Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 ... wenn ich ein Bedürfnis nachweise? ... Waffen bekommt man generell nur wenn man ein Bedürfnis nachweist. Also hast Du nun eins oder nicht? Wenn man keins mehr hat sind auch die Waffen wieder wech....
Sachbearbeiter Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Genau, die alte gelbe WBK gilt gemäß § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang (somit also zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen) fort. Wenn acht Waffen drin sind, muss Dir ab der 9. Waffe deshalb auch eine Folge-Alt-WBK ausgestellt werden und das Erwerbsstreckungsgebot (nicht mehr als zwei Waffen pro sechs Monate) gilt für diese ebenfalls nicht. Wenn Du eine neue gelbe WBK willst, musst Du eine Bedürfnisbescheinigung vom Schießsportverband vorlegen und bekommst dann auf Antrag eine solche, mit der Du dann alle in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten erwerben darfst.
627 PC Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Mir hat es mein Sachbearbeiter so erklärt (und der ist sehr genau): Gelbe WBK voll = kurze Bestätigung vom Verein, dass weiterhin am sportlichen 'Schießen teilgenommen wird. Damit beim Amt eine Folgekarte beantragen. Manfred
Götterbote Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 und das Erwerbsstreckungsgebot (nicht mehr als zwei Waffen pro sechs Monate) gilt für diese ebenfalls nicht. Das sieht meine Behörde aber leider anders.
Ganymed Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Eine WBK hat nur eine begrenzte Anzahl Zeilen für die Einträge. Daraus kann man aber keine Mengenbegrenzung ableiten. i.e. daß man für jeden dieser Zeilenträger erneut etwas nachweisen bräuchte. Man muß nur die Gebühr entrichten und fertich...
Sachbearbeiter Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Gelbe WBK voll = kurze Bestätigung vom Verein, dass weiterhin am sportlichen 'Schießen teilgenommen wird. Damit beim Amt eine Folgekarte beantragen. Quatsch, nur weil die WBK auf 8 Zeilen Eintragsmöglichkeiten begrenzt ist, muss man nicht ab der 9. sein Bedürfnis neu nachweisen. Unabhängig davon kann die Behörde natürlich jederzeit das Bedürfnis prüfen, wenn sie Zweifel hat, das es noch besteht.
IMI Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 So ist es. Wo SB recht hat, hat er recht Wenn ich ein neues Gewehr erworben habe, lasse ich mir auch gerne gleich eine neu WBK ausstellen (und die neue Waffe in Zeile 1 eintragen). Somit fällt das Risiko weg, falls die WBK auf dem Weg von mir zur Behörde abhanden kommen sollte und ich habe gleich eine neue WBK. Hierbei gabs noch nie Probleme seitens der Behörde, weil ich eine zusätzliche WBK wollte.
rugerclub Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Wenn Du eine neue gelbe WBK willst, musst Du eine Bedürfnisbescheinigung vom Schießsportverband vorlegen und bekommst dann auf Antrag eine solche, mit der Du dann alle in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten erwerben darfst. Als anständiger ordnungsliebender Deutscher mal schnell gefragt: Gibbet ein Formblatt dafür, oder ist das Formlos? Danke und Gruß
Schwarzwälder Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Da klinke ich mich doch gleich mal ein. Meine alte gelbe WBK wurde als neue umgestempelt auf dem Amt ... bekomme ich wirklich nur eine neue wenn ich ein Bedürfnis nachweise? Tja, diese Frage wurde Dir bisher nicht beantwortet. Ich befürchte aber fast, dass Du durch die Umstempelei nun eine WBK gelb nach neuem Recht hast. Damit wirst Du Dir z.B. einen Einzellader .50 BMG nicht mehr kaufen können. Damit kann man zwar durchaus sportlich auch bei kleinen Wettkämpfen schiessen, aber er passt in keine aktuelle Sportordnung mehr und damit Ende. Hättest Du statt der Umstempelei eine neue "Neue Gelbe WBK" beantragt und die "Alte Gelbe WBK" unverändert behalten, wärst Du jetzt fein raus. Also lasst euch bloß nix umstempeln!! Grüße Schwarzwälder
Pirol 2 Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Also lasst euch bloß nix umstempeln!!Grüße Schwarzwälder Hallo Schwarzwälder, bei einem evtl. beabsichtigten "Umstempeln" muss darauf geachtet werden, dass dadurch die Erwerbsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Da gem. § 58 Abs. 1 WaffG alte Erlaubnisse (verkürzte Wiedergabe) fortgelten, muss die "Umstempelung" etwa wie folgt lauten: Gilt auch gem. § 14, Abs. 4. Liebe Grüße Pirol 2
Schwarzwälder Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Hallo Schwarzwälder,Da gem. § 58 Abs. 1 WaffG alte Erlaubnisse (verkürzte Wiedergabe) fortgelten, muss die "Umstempelung" etwa wie folgt lauten: Gilt auch gem. § 14, Abs. 4. Hallo Pirol 2, danke für den Hinweis. Super Tipp! Gruesse, Schwarzwälder
blauweiss Posted September 10, 2008 Posted September 10, 2008 Hallo SB, wo kann man den nachlesen das die 2/6 Regelung auf "alt Gelb" nicht zutrifft. Mein SB meint auch, dass das auf alle WBK's zutrifft. Ist das auch so eine Länder-Regelung? Grüsse
Sachbearbeiter Posted September 11, 2008 Posted September 11, 2008 Als anständiger ordnungsliebender Deutscher mal schnell gefragt: Gibbet ein Formblatt dafür, oder ist das Formlos? Danke und Gruß Ganz normal schriftlichen WBK-Antrag stellen (hat jede Waffenbehörde auf ihrer Homepage bzw. kann man sich den überall im Internet runterladen) und diesem die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes beifügen. Sachkundenachweis wurde ja bereits erbracht.
dx2 Posted September 12, 2008 Posted September 12, 2008 Ganz normal schriftlichen WBK-Antrag stellen (hat jede Waffenbehörde auf ihrer Homepage bzw. kann man sich den überall im Internet runterladen) und diesem die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes beifügen. Sachkundenachweis wurde ja bereits erbracht. Hallo Wo zum Beispiel? Ich finde leider nix. Kannst du mit einen Link weiterhelfen,Danke. dx2
Knieper Posted September 12, 2008 Posted September 12, 2008 Wenns denn unbedingt die Blaser R 93 auf die "alte" gelbe WBK sein soll:die Waffe gibt's meines Wissens auch als Einzellader-Version. Klar gibt es die als EL, aber nur in 10,3 x 60 R, also der Bündner Patrone. Ob er die aber haben möchte, wage ich zu bezweifeln.
Sachbearbeiter Posted September 12, 2008 Posted September 12, 2008 HalloWo zum Beispiel? Ich finde leider nix. Kannst du mit einen Link weiterhelfen,Danke. dx2 Kein Problem, bittesehr: http://www.google.de/search?hl=de&q=An...zkarte&meta=
dx2 Posted September 13, 2008 Posted September 13, 2008 Kein Problem, bittesehr:http://www.google.de/search?hl=de&q=An...zkarte&meta= Ups, da hätte ich auch selber drauf kommen müssen. Trotzdem ein kräftiges Dankeschön an dich. dx2
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