Zum Inhalt springen
IGNORED

alte gelbe WBK


The Breath

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag

ich bin einer von den Neuen hier im Forum

ich bin Sportschütze, 40 Jahre alt :(

und meine Frage bezieht sich auf die gelbe WBK (alte)

vielleicht gabs dazu schon ein Thema habe es aber nicht gefunden

welche Waffe/n darf ich auf meine gelbe WBK nach neuen Waffengesetz kaufen genauer darf ich eine einzel- oder mehrlader Repetiergewehr z.b.

R93 Blaser .308

kaufen ?

Vielen Dank für eine ausführliche und verständliche Antwort

Mit freundlichen Gruss

Geschrieben

Moin, moin

Wenn Du wirklich noch eine WBK nach altem Recht hast, darfst Du darauf lediglich Einzellader-Langwaffen erwerben. Für mehrschüssige Repetierer (keine Schrotpumpen) benötigst Du die "neue" Gelbe mit der erweiterten Erwerbsberechtigung.

LG

Manfred

Geschrieben

Da klinke ich mich doch gleich mal ein. Meine alte gelbe WBK wurde als neue umgestempelt auf dem Amt und somit bekommst du dann auch Repetierer. Wenn du genaueres wissen willst dann suche nach meinen Beiträgen, da steht es genau drinnen. Jetzt zu meinem Problem. Meine gelbe WBK ist voll, bekomme ich wirklich nur eine neue wenn ich ein Bedürfnis nachweise? Ich habe doch schon eine. Wie geht man denn da vor?

dx2

Geschrieben

Man "braucht" beide - die alte und die neue Gelbe.

Auf die alte kann man zwar keine Repetierer und keine Perkussionsrevolver kaufen, dafür aber z.B. Einzellader ohne daß sie in irgendeine Sportordnung passen müssen.

Geschrieben
Guten Tag

ich bin einer von den Neuen hier im Forum

ich bin Sportschütze, 40 Jahre alt :(

und meine Frage bezieht sich auf die gelbe WBK (alte)

vielleicht gabs dazu schon ein Thema habe es aber nicht gefunden :confused:

welche Waffe/n darf ich auf meine gelbe WBK nach neuen Waffengesetz kaufen genauer darf ich eine einzel- oder mehrlader Repetiergewehr z.b.

R93 Blaser .308

kaufen ?

Vielen Dank für eine ausführliche und verständliche Antwort

Mit freundlichen Gruss

SORRY HABE ES IM WAFFENRECHT NOCH EINMAL GESCHRIEBEN BITTE ADMIN ES HIER ZU LÖSCHEN... DANKE

Die alte WBK hat ihre Gültigkeit behalten, wurde aber nicht automatisch zur WBK gelb nach neuem Recht.

Die verbesserten Eigenschaften also Repetiergewehre mit gezogenen Läufen und Einzelladerpistole sowie mehrschüssige Perkussioswaffen dürfen auf gelb alt immer noch nicht erworben werden.

Auf alt gelb können daher wie vor 2003 Einzellader Langwaffen Büchsen oder Flinten erworben werden wies eben drauf steht.

Geschrieben
... wenn ich ein Bedürfnis nachweise? ...

Waffen bekommt man generell nur wenn man ein Bedürfnis nachweist. Also hast Du nun eins oder nicht? Wenn man keins mehr hat sind auch die Waffen wieder wech....

Geschrieben

Genau, die alte gelbe WBK gilt gemäß § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umfang (somit also zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen) fort. Wenn acht Waffen drin sind, muss Dir ab der 9. Waffe deshalb auch eine Folge-Alt-WBK ausgestellt werden und das Erwerbsstreckungsgebot (nicht mehr als zwei Waffen pro sechs Monate) gilt für diese ebenfalls nicht.

Wenn Du eine neue gelbe WBK willst, musst Du eine Bedürfnisbescheinigung vom Schießsportverband vorlegen und bekommst dann auf Antrag eine solche, mit der Du dann alle in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten erwerben darfst.

Geschrieben

Mir hat es mein Sachbearbeiter so erklärt (und der ist sehr genau):

Gelbe WBK voll = kurze Bestätigung vom Verein, dass weiterhin am sportlichen 'Schießen teilgenommen wird. Damit beim Amt eine Folgekarte beantragen.

Manfred

Geschrieben

Eine WBK hat nur eine begrenzte Anzahl Zeilen für die Einträge.

Daraus kann man aber keine Mengenbegrenzung ableiten. i.e. daß man für jeden dieser Zeilenträger erneut etwas nachweisen bräuchte.

Man muß nur die Gebühr entrichten und fertich...

Geschrieben
Gelbe WBK voll = kurze Bestätigung vom Verein, dass weiterhin am sportlichen 'Schießen teilgenommen wird. Damit beim Amt eine Folgekarte beantragen.

Quatsch, nur weil die WBK auf 8 Zeilen Eintragsmöglichkeiten begrenzt ist, muss man nicht ab der 9. sein Bedürfnis neu nachweisen. Unabhängig davon kann die Behörde natürlich jederzeit das Bedürfnis prüfen, wenn sie Zweifel hat, das es noch besteht.

Geschrieben

So ist es.

Wo SB recht hat, hat er recht :)

Wenn ich ein neues Gewehr erworben habe, lasse ich mir auch gerne gleich eine neu WBK ausstellen (und die neue Waffe in Zeile 1 eintragen).

Somit fällt das Risiko weg, falls die WBK auf dem Weg von mir zur Behörde abhanden kommen sollte und ich habe gleich eine neue WBK.

Hierbei gabs noch nie Probleme seitens der Behörde, weil ich eine zusätzliche WBK wollte.

Geschrieben
Wenn Du eine neue gelbe WBK willst, musst Du eine Bedürfnisbescheinigung vom Schießsportverband vorlegen und bekommst dann auf Antrag eine solche, mit der Du dann alle in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten erwerben darfst.

Als anständiger ordnungsliebender Deutscher mal schnell gefragt: Gibbet ein Formblatt dafür, oder ist das Formlos? Danke und Gruß

Geschrieben
Da klinke ich mich doch gleich mal ein. Meine alte gelbe WBK wurde als neue umgestempelt auf dem Amt ... bekomme ich wirklich nur eine neue wenn ich ein Bedürfnis nachweise?

Tja, diese Frage wurde Dir bisher nicht beantwortet. Ich befürchte aber fast, dass Du durch die Umstempelei nun eine WBK gelb nach neuem Recht hast. Damit wirst Du Dir z.B. einen Einzellader .50 BMG nicht mehr kaufen können. Damit kann man zwar durchaus sportlich auch bei kleinen Wettkämpfen schiessen, aber er passt in keine aktuelle Sportordnung mehr und damit Ende. Hättest Du statt der Umstempelei eine neue "Neue Gelbe WBK" beantragt und die "Alte Gelbe WBK" unverändert behalten, wärst Du jetzt fein raus.

Also lasst euch bloß nix umstempeln!!

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Also lasst euch bloß nix umstempeln!!

Grüße

Schwarzwälder

Hallo Schwarzwälder,

bei einem evtl. beabsichtigten "Umstempeln" muss darauf geachtet werden,

dass dadurch die Erwerbsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden.

Da gem. § 58 Abs. 1 WaffG alte Erlaubnisse (verkürzte Wiedergabe) fortgelten,

muss die "Umstempelung" etwa wie folgt lauten:

Gilt auch gem. § 14, Abs. 4.

Liebe Grüße

Pirol 2

Geschrieben
Hallo Schwarzwälder,

Da gem. § 58 Abs. 1 WaffG alte Erlaubnisse (verkürzte Wiedergabe) fortgelten,

muss die "Umstempelung" etwa wie folgt lauten:

Gilt auch gem. § 14, Abs. 4.

Hallo Pirol 2,

danke für den Hinweis. Super Tipp!

Gruesse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Hallo SB,

wo kann man den nachlesen das die 2/6 Regelung auf "alt Gelb" nicht zutrifft.

Mein SB meint auch, dass das auf alle WBK's zutrifft. Ist das auch so eine Länder-Regelung?

Grüsse

Geschrieben
Als anständiger ordnungsliebender Deutscher mal schnell gefragt: Gibbet ein Formblatt dafür, oder ist das Formlos? Danke und Gruß

Ganz normal schriftlichen WBK-Antrag stellen (hat jede Waffenbehörde auf ihrer Homepage bzw. kann man sich den überall im Internet runterladen) und diesem die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes beifügen. Sachkundenachweis wurde ja bereits erbracht.

Geschrieben
Ganz normal schriftlichen WBK-Antrag stellen (hat jede Waffenbehörde auf ihrer Homepage bzw. kann man sich den überall im Internet runterladen) und diesem die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes beifügen. Sachkundenachweis wurde ja bereits erbracht.

Hallo

Wo zum Beispiel? Ich finde leider nix. Kannst du mit einen Link weiterhelfen,Danke.

dx2

Geschrieben
Wenns denn unbedingt die Blaser R 93 auf die "alte" gelbe WBK sein soll:

die Waffe gibt's meines Wissens auch als Einzellader-Version.

Klar gibt es die als EL, aber nur in 10,3 x 60 R, also der Bündner Patrone. Ob er die aber haben möchte, wage ich zu bezweifeln.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.