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IGNORED

Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch Ordnungsamt


VTRSP

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Geschrieben
Foto vom Typenschild? Wenn ich wollte könnte ich meinem Sachbearbeiter hunderte Fotos verschiedener Typenschilder abliefern und dank Photoshop wird aus nem A Schrank ein Nuller...

Und wie will das der Schütze/Jäger sicher und stichhaltig nachweisen? Ich hab meinen Schrank im Baumarkt gekauft, da steht zwar die Sicherheitstufe auf dem Kassenzettel, mein Name steht aber nicht drauf, ich kann die Rechnung also auch aus irgend einem Papierkorb gesammelt haben oder von nem Kumpel ausgeliehen haben. Und selbst wenn mein Name draufsteht, könnte ja sein, dass ich das Ding schon längst wieder verscherbelt habe.

=>Der Nachweis über die ordungsgemäße Verwahrung ist im Prinzip genau das gleiche, wie wenn ich ankreuze: 1Langwaffe im B Schrank, der SB muss mir wohl oder übel glauben.

=>Das Problem ist, das das Amt dem Bürger glauben muss, ich denke aber, dass das bei einem von vorne bis hinten überprüften, bei einem im Schiessverein schiessenden oder den Jagdschein lösenden, kein Problem der Glaubwürdigkeit auftreten dürfte, oder?

Warum dann so dämliche Nachweise, die sowieso nichts aussagen? Wenn berechtigte Zweifel aufkommen (meinetwegen wurde der Schütze betrunken Autofahrend erwischt oder er fuchtelt mit seiner Wumme am Balkon rum) dann gleich Hausbesuch...

Ich denke mal das jeder legale Waffenbesitzer weiß, das durch diese Falschaussage und bei auffallen einer Kontrolle die Beamten und das mit Recht den Dienstwagen mit den beschlagtnamten Waffen volladen werden.

Den wer sich so verhält müßte jegliche Zuferlässigkeit verlieren.

Nicht ohne Grund erhalten nur Personen die eine gewisse Zuverlässigkeit haben eine WBK.

Bei mir kann jederzeit unangemeldet eine Kontrolle durchgeführt werden.

Gruß Wolfgang

Geschrieben

wolfgang, dass du deine waffen richtig verwahrt hast steht ausser frage; aber willst du das wirklich, dass du jederzeit der exekutive ausgesetzt bist und diese unangeeldet dein haus stürmen?

vielleicht kommst diu ja aus dem osten, da war das gang und gebe, aber hier im westen erwarte ich mir etwas mehr "UNBERÜHRBARKEIT" DER EIGENEN VIER WÄNDE.

schade, wenn du dieses recht nicht in anspruch nehmen willst.

Geschrieben

Die Gerüchteküche brodelt wieder :00000733:

Mir hat am Sonntag ein Schützenkollege aus einem anderen Verein erzählt das die Behörde derzeit alle WBK Inhaber in NRW überprüft. Nicht nur ob die Waffen richtig gelagert sind sondern auch ob das Bedürfnis für die Waffen auch noch vorhanden ist. Sprich ob man auch oft genug auf dem Schießstand ist.

Wenn ich mich nicht ganz täusche geht es die Behörde doch nichts an wie und wo ich mein Bedürfnis erfülle. Die Bedürfnisprüfung stellt bei uns zumindest der RSB aus. Denn da geht mein Antrag hin, kommt er Unterschrieben zurück macht die Behörde nur noch die Eintragung.

Evt. hat der Kollege sich vertan, ich gehöre dem DSB an, er aber dem BDS.

Läuft da was? Oder alles wieder nur Stammtischgerede?

see you ...

Geschrieben

Halöle...

Bei mir steht aktuell eine Frage im Raume. Wie lange darf ich eine KW in meinem Schrank lagern wenn ich auf Dienstreise bin?

Wenn es da eine Frist gibt müsste ich die Waffe dann bei längeren Reisen, einem Kameraden überlassen.

Geschrieben
Halöle...

Bei mir steht aktuell eine Frage im Raume. Wie lange darf ich eine KW in meinem Schrank lagern wenn ich auf Dienstreise bin?

...

Es kann doch nicht sein, dass Deine Waffenbehörde diese Frage an Dich gerichtet hat. Entscheidend ist, dass Dein Schrank den gesetzlichen Forderungen entspricht.

Geschrieben
Halöle...

Bei mir steht aktuell eine Frage im Raume. Wie lange darf ich eine KW in meinem Schrank lagern wenn ich auf Dienstreise bin?

Wenn es da eine Frist gibt müsste ich die Waffe dann bei längeren Reisen, einem Kameraden überlassen.

Ich bin gerade zu faul in der AWaffV nachzuschauen, aber wenn Dein Zuhause nicht mehr als "bewohnt" gilt mußt Du ggf. schrankmäßig aufrüsten. :beach:

Geschrieben

Naja nachdem ich in relativ kurzer Zeit meine Bedürfnistermine "durchdrückte"..

Meine Waffenbehörde hat relativ komische Ansichten. Aber das war schon Teil der Diskusion in einem anderen Thread.

Aber zurück zu meiner Frage bitte. Bei uns gingen übrigens auch Briefchen rum. Also zwecks Bedürfnissicherung.

Mein zu hause ist weiterhin bewohnt, nur leider nicht von jemanden mit Bedürfnis oder Waffensachkunde. Was ja auch nicht stören soll, ich hab den Schlüssel ja immer bei mir.. ;)

Geschrieben
NRW

Selten scheint ein Regierungswechsel so wenig praktische Auswirkungen gehabt zu haben...

Ich habe langsam den Eindruck, was dieses Thema (u.a.) angeht, hättet ihr auch rot/grün behalten können.

Nur so ein Gedanke.

...auch ob das Bedürfnis für die Waffen auch noch vorhanden ist. Sprich ob man auch oft genug auf dem Schießstand ist.

Die spannende Frage - wenn's denn zutrifft - ist, welche Maßstäbe dabei angelegt werden

(wie sang schon einstens Herr Wecker ? "Genug ist nie genug"...).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Mein zu hause ist weiterhin bewohnt, nur leider nicht von jemanden mit Bedürfnis oder Waffensachkunde. Was ja auch nicht stören soll, ich hab den Schlüssel ja immer bei mir.. ;)

Solange Du den sog. "Mittelpunkt Deiner Lebensführung" weiterhin dort hast, wo Deine Waffen lagern, sollte es keine Probleme geben.

Einen Passus, der Deine Abwesenheitsdauer beschränkt, habe ich noch nirgendwo gefunden.

Gruß

Michael

Geschrieben
Selten scheint ein Regierungswechsel so wenig praktische Auswirkungen gehabt zu haben...

Ich habe langsam den Eindruck, was dieses Thema (u.a.) angeht, hättet ihr auch rot/grün behalten können.

Nur so ein Gedanke.

...und eine Tatsache.

Politische "Farben", Köpfe sind austauschbar, weil ohne Wirkung.

Das einigermaßen Konstante in unserem Staat sind die hohen Arbeitslosenzahlen und, (auch DAS nicht für alle Länder)

die Nationalflagge.

Von der Währung wollen wir mal garnicht reden:

Die "neuen" Länder und deren Bewohner- sollten diese schon etwas betagt sein-, haben seit ihrer Geburt bereits die 4. Währung im Geldbeutel.

Geschrieben
Von der Währung wollen wir mal garnicht reden:

Die "neuen" Länder und deren Bewohner- sollten diese schon etwas betagt sein-, haben seit ihrer Geburt bereits die 4. Währung im Geldbeutel.

Nicht nur die 5 neuen Länder. Auch im Saarland haben , zb meine Schwiegereltern, schon die 4. Währung in der Tasche.

Geschrieben

Hallo,

also bei mir stand letzten Mittwoch ein Sb vom Ortnungsamt vor der Tür.

Hallo ich bin Herr H. vom Ordnungsamt und wir kontrollieren wie hier die Schußwaffen verwahrt werden.

Ohne ankündigung oder ähnliches.

Als ich ihm unten an der tür eines mehrfamilienhauses erklärte das ich meine waffe momentan nicht hier habe wurde es seltsam. (ist ein neues Thema im Thread)

Er wollte auch überhaupt nicht mehr in die Wohnung obwohl bei ihm in der behörde 5 Waffen registriert sind.

Ich glaube das hat aber was damit zu tun das er der selbe Sachbearbeiter ist der eine Fundanzeige von mir , (hmm nennen wir es mal positiv) nicht als fundanzeige aufgefasst hat.

In diesem zusammenhang kann ich nur sagen das solche einrichtungen wie ein dezernat für Interne ermittlungen beim LKA eine prima sache ist.

Micky

Geschrieben

Hallo

Die Frage um die es hier geht, ist doch die, ob es möglich ist, dass die Behörde zu Kontrollzwecken so einfach erscheint…. Um darauf zu antworten habe ich mich hier angemeldet um zu berichten was dieser Tage passiert ist:

Unangemeldet steht vor der Tür ein Mensch, der sich als Mitarbeiter (Leiter?) der Unteren Jagdbehörde ausweist, sowie ein Polizeibeamter (Dorfscheriff – der sichtlich genervt war, so nach dem Motto „eigentlich habe ich anderes zu tun, als unbescholtene Bürger zu belästigen).

Der UJB-Mitarbeiter erläuterte, er wäre da, zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung . Da wir nichts zu verbergen haben, ließen wir sie ein.

Er schrieb uns vor (legte uns auf), bis zum Ende des Jahres einen zweiten Waffenschrank anzuschaffen, denn unsere Waffen ( die meines Mannes und meine) dürften nicht in einem aufbewahrt sein. Ich dürfe nicht wissen wo mein Mann seinen Schlüssel aufbewahrt und umgekehrt genauso. Er hätte dieses ja bereits auf der letzten Hegeringversammlung vorgetragen…..bla bla bla

Laut §13 A WaffV Absatz 10 ist aber eine gemeinschaftliche Aufbewahrung durch berechtigte Personen die in einer häuslichen Gemeinschaft leben zulässig. Wie kann sich so einer hinstellen und Dinge verlangen die „noch nicht einmal“ der Gesetzgeber vorschreibt?

Zudem sollen wir nachweisen, wie lange der stehende Waffenschrank schon in unserem Besitz ist und welche Klassifizierung er hat. Das war beim anmelden der zuletzt gekauften Waffe im Mai diesen Jahres nicht Thema gewesen. Da habe ich auch kein Problem mit, nur mit der Auflage eine zweiten anzuschaffen. Sie dürfen auch nebeneinander stehen. Was für ein Blödsinn. Um der UJB nun nachzuweisen, dass sie im Gesetz etwas falsch gelesen haben (oder wie auch immer) müssen wir uns anscheinend nun einen Anwalt nehmen, oder wie sehe ich das? So wie ich das Gesetz verstehe, haben wir korrekt gehandelt. Ich verstehe nur nicht, wofür wir Gesetze brauchen, wenn eine Behörde sie sich so oder so zurecht biegen kann.

Waimannheil

linda

Geschrieben

Ähhmm .. ganz blöde Frage:

Seit wann hat denn die Jagdbehörde die Waffenaufbewahrung zu kontrollieren ?

Ist das (wenn schon) nicht Sache der Waffenbehörde. Schließlich werden die waffenrechtlichen

Erlaubnisse ja nicht von der Jagdbehörde ausgestellt sondern von der Waffenbehörde ?

Ist mir ja ganz neu, sowas...

Svenni

Geschrieben

Warum passiert so etwas nie mir?

Keine Zeugen Jehova, keine jagdbehörde, keine SBs bei mir daheim...

Ich könnte heulen!

Geschrieben
Ähhmm .. ganz blöde Frage:

Seit wann hat denn die Jagdbehörde die Waffenaufbewahrung zu kontrollieren ?

Ist das (wenn schon) nicht Sache der Waffenbehörde. Schließlich werden die waffenrechtlichen

Erlaubnisse ja nicht von der Jagdbehörde ausgestellt sondern von der Waffenbehörde ?

Ist mir ja ganz neu, sowas...

Svenni

ich weiß es nicht, es war aber tatsächlich ein SB der Unteren Jagdbehörde in Begleitung eines Polizisten....

und so wie sie sich verabschiedeten war klar, dass noch weitere Jagdscheinbesitzer/Waffenbesitzer besucht werden sollten.

linda

Geschrieben
ich weiß es nicht, es war aber tatsächlich ein SB der Unteren Jagdbehörde in Begleitung eines Polizisten....

Naja, möglicherweise sind das die "Früchte" der vielgelobten Verwaltungsreform...

WMH Svenni

Geschrieben
ob es möglich ist, dass die Behörde zu Kontrollzwecken so einfach erscheint….

Der UJB-Mitarbeiter erläuterte, er wäre da, zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung . einen zweiten Waffenschrank anzuschaffen, denn unsere Waffen ( die meines Mannes und meine) dürften nicht in einem aufbewahrt sein.

Hallo Linda

die vernünftigste Lösung des vorher noch nicht vorhandenen Problems wäre gewesen, sich nicht mit der Kontrolle einverstanden zu erklären und die beiden Herren mit einem freundlichen klaren "auf wiedersehen" zu verabschieden. Du kannst sicher sein, daß beim Nachhaken die zwei Beamte dir erklären werden, daß sie freundlich um deine Erlaubnis zur Kontrolle gefragt haben und du sie daraufhin hereingebeten hast. Kann also jeder Penner der gerade vorbeikommt auch machen. Wenn du nichts dagegen hast, wird der aber lieber deinen Kühlschrank kontrollieren.

Einen zweiten Waffenschrank kann euch keiner vorschreiben. Den Gesetzestext hast du ja gefunden. Da das alles mündlich geschah, kannst du sowieso erst mal alles laufen lassen.

Steven

Geschrieben
Warum passiert so etwas nie mir?

Keine Zeugen Jehova, keine jagdbehörde, keine SBs bei mir daheim...

Ich könnte heulen!

Schau' Dich doch einmal an Deiner Eingangstür um! Vielleicht gibt es da soetwas wie Zeichen und Markierungen die Dir nichts sagen oder Du machst einfach mal den alten IWS-"Wah®n"-Aufkleber ab! :blum:

Geschrieben
Seit wann hat denn die Jagdbehörde die Waffenaufbewahrung zu kontrollieren ?

Ist das (wenn schon) nicht Sache der Waffenbehörde. Schließlich werden die waffenrechtlichen

Erlaubnisse ja nicht von der Jagdbehörde ausgestellt sondern von der Waffenbehörde ?

Ist mir ja ganz neu, sowas...

Tja Svenni,

bei uns ist das Ordnungsamt Abt. Allg. Ordnungsangelegenheiten sowohl als UJB für die Jagd als auch für die Waffen zuständig.

Daneben fallen in deren Zuständigkeit (werden aber von anderen Personen bearbeitet): Schwarzarbeit, Gaststätten, Ordnungswidrigkeiten, Haus- und Straßensammlungen sowie Reisegewerbe / Makler / Märkte

Von daher also wohl kein Grund zur Besorgnis.

Was mir Kopfzerbrechen bereiten würden ist die einseitige Rechtsauslegung des geschildertne SBs:

- Haubesuche, obwohl dies vom WaffG nicht gedeckt.

- Unbennktnis der gesetzlichen Regelung zur gemeinsam Waffenaufbewahrung bei Ehegatten.

- Was hat der Polizist dabei zu suchen?

Gruß

Michael

Geschrieben
Was mir Kopfzerbrechen bereiten würden ist die einseitige Rechtsauslegung des geschildertne SBs:

- Haubesuche, obwohl dies vom WaffG nicht gedeckt.

- Unbennktnis der gesetzlichen Regelung zur gemeinsam Waffenaufbewahrung bei Ehegatten.

- Was hat der Polizist dabei zu suchen?

Gruß

Michael

hallo michael,

bei uns hat auch die UJB die kontrolle über jagdscheinverlängerungen, ausstellung bzw prüfung zur austellung der WBK, jagdpachtverträge usw. somit müssen auch sportschützen zur UJB denn es gibt keine zweite stelle die sich mit waffen beschäftigt. dafür ist auch wohl das kreishaus bzw. der kreis zu klein.

zu deinen "kopfschmerzen":

-die unkenntnis des SB ist es eben, die mir auch zu schaffen macht, denn was passiert wenn wir der aufforderung nach einem zweiten waffenschrank nicht nachkommen? ich sehe es nur so, dass wir nur mit hilfe eines anwalts aus der nummer rauskommen. habe einen gefunden der im nachbarkreis anwalt für jagdrecht ist, sowie kreisjägermeister. also denke ich ein mann der basis.

- der polizist dabei.... so wie ich den SB verstanden habe, wird ein protokoll über den besuch in unsere akte bei der UJB (wie eine personalakte beim arbeitgeber) geschrieben. damit der SB über das was gelaufen ist auch einen zeugen hat, hat er den polizisten mitgenommen. jedes ticket was du z.b. fürs falschparken erhälst, ist ja auch immer mit :zeugen PHM adam riese und POW eva zwerg unterschrieben. allerdings steht auch unter einem solchen ticket: gegen diesen bescheid können sie innerhalb von...tagen... widerspruch einlegen. das haben wir hier nun nicht, da es ja mündlich war. trotzdem muss man doch auch dazu stellung nehmen können....

steven

eingelassen haben wir die beiden, um eben kein schlechtes licht auf uns zu werfen und weil wir für uns wussten, dass alles ok ist. waffenschrank klasse b, alles versperrt, nichts liegt offen herum..... wir wussten, dass man das nicht muss. aber wir haben und hatten ein reines gewissen und wollten für die zukunft ein gutes verhältnis mit der UJB.

gruß

und waidmannsheil

linda

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