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IGNORED

Waffen ver- abgeschlossen transportieren


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie ich heute im Rahmen eines Lehrganges erfahren habe gibt es die

Dienstanweisung im Bereich des RP -DA verschärft zu kontrollieren

ob die Waffen in einem abgeschlossenen Behältnis z.b. der Reisverschluss

der Gewehrtasche oder des Rangebags mit einem Schloss gesichert ist oder ähnl.......

Falls nicht wird ohne Anhörung die WBK entzogen.

Jetzt können alle möglichen Leute schreiben das es dafür keine Grundlage gibt

und das sie sich an sowas nicht halten werden.

Ich für meinen Teil werde es so handhaben und kann jedem (zumindest im Bereich

des RP-DA) nur empfehlen es auch zu tun.

Ich denke das alle anderen RP's dies ähnl. handhaben werden.

gruss

jürgen

Geschrieben

Man nimmt offenbar schon kleinste Gründe als Rechtfertigung, um die WBK entziehen zu können.

Geschrieben
Man nimmt offenbar schon kleinste Gründe als Rechtfertigung, um die WBK entziehen zu können.

Da ist DA ganz groß! Aber auch diese Verfahrensweise klappt nur solange, bis der erste "Täter" sagt: " SO - mit mir nicht!"

Wenn er dann nachweisen kann, dass die Waffe NICHT mit.. und in ...sek....

dann hat RP DA mal wieder ein Problem.

Geschrieben
Da ist DA ganz groß! Aber auch diese Verfahrensweise klappt nur solange, bis der erste "Täter" sagt: " SO - mit mir nicht!"

Wenn er dann nachweisen kann, dass die Waffe NICHT mit.. und in ...sek....

dann hat RP DA mal wieder ein Problem.

Danke Lobo,

ich denke die Botschaft haben alle verstanden.

Aber ein OwiG dürfte trotzdem fällig sein - und die sollte man als WBK - Besitzer nich so dolle sammeln.

Geschrieben

Stimmt! War auch nur der Ausdruck meiner ureigensten Meinung. Nicht alles was aus DA kommt, ist ohne Rechtsbeistand hinzunehmen. Aber probieren dürfen sie doch, kriegen sie schließlich Geld für. Ob das auf Dauer alle gut finden - man wird sehen.

Wobei das mit der OWi auch noch nicht so klar ist wenn die gesetzlichen Vorgaben trotz mit ohne Schloss erfüllt sind.

Muss jeder selbst wissen, verkehrt ist es im Prinzip nicht, wenn man sich bis zur Klärung daran hält.

P.S. Zitat: Der Mensch ist die Summe seiner Erfahrungen. Stimmt, aber man sollte ja bemüht sein, neue zu sammeln. Daher:

Und man muss erstens nicht alles glauben was entschieden wird und zweitens, wenn es entschieden und durchgesetzt wurde es sich auch gefallen lassen. Sehr oft haben Gerichte eine andere Sichtweise als Sachbearbeiter.

Geschrieben
Stimmt! War auch nur der Ausdruck meiner ureigensten Meinung. Nicht alles was aus DA kommt, ist ohne Rechtsbeistand hinzunehmen. Aber probieren dürfen sie doch, kriegen sie schließlich Geld für. Ob das auf Dauer alle gut finden - man wird sehen.

Wobei das mit der OWi auch noch nicht so klar ist wenn die gesetzlichen Vorgaben trotz mit ohne Schloss erfüllt sind.

Muss jeder selbst wissen, verkehrt ist es im Prinzip nicht, wenn man sich bis zur Klärung daran hält.

P.S. Zitat: Der Mensch ist die Summe seiner Erfahrungen. Stimmt, aber man sollte ja bemüht sein, neue zu sammeln. Daher:

Und man muss erstens nicht alles glauben was entschieden wird und zweitens, wenn es entschieden und durchgesetzt wurde es sich auch gefallen lassen. Sehr oft haben Gerichte eine andere Sichtweise als Sachbearbeiter.

Kenne die Sachbearbeiter/innen in Da. persönlich recht gut hatte jahrelang mit ihnen zu tun und fertigte in meiner Dienstzeit einige fachtechn. Stellungnahmen für sie. Glaubt mir, alle Mitarbeiter der Ordnungsbehörde Da. sind verständnisvolle Menschen, nur das Hemd ist näher wie die Hose! Kann mir derzeit noch keiner erklären warum ein Abzugsschloß verboten, ein Schloß am Waffenkoffer richtg ist. Die Funktion des Aufschliessens bleibt bei beiden!

Geschrieben

Hi hundemeute,

Kann mir derzeit noch keiner erklären warum ein Abzugsschloß verboten, ein Schloß am Waffenkoffer richtg ist. Die Funktion des Aufschliessens bleibt bei beiden!

Vielleicht, weil das "Drohpotential" eines Koffers (mit oder ohne Schloß) ungleich kleiner ist wie das einer Waffe mit Schloss.

Geschrieben
Ich transportiere seit dem 01.04.2008 keine Waffe mehr, welche nicht mit "Frischhaltefolie "und einem Schloß (durch die Folie) versehen ist !!!!!

Gruß

Frank

Ist eine Waffentasche nicht auf die Dauer billiger?

Geschrieben
Hallo,

wie ich heute im Rahmen eines Lehrganges erfahren habe gibt es die

Dienstanweisung im Bereich des RP -DA verschärft zu kontrollieren

ob die Waffen in einem abgeschlossenen Behältnis z.b. der Reisverschluss

der Gewehrtasche oder des Rangebags mit einem Schloss gesichert ist oder ähnl.......

Falls nicht wird ohne Anhörung die WBK entzogen.

Au man, wo lebt Ihr denn?

Mein SB hat mir neulich ein behördeninternes Schreiben gezeigt, in dem klargestellt wird, dass auch ein verschlossener Kofferaum o.ä. ausreicht und somit ein Schloß an der Waffentasche nicht zwingend erforderlich ist.

Dieses ging in Kopie auch an die Polizeibehörden.

Leider kann ich mich nicht mehr an den Absender erinnern, aber im Adressfeld stand "... in Niedersachsen..."

Gruß

Michael

Geschrieben
Au man, wo lebt Ihr denn?

Mein SB hat mir neulich ........

Toll, Dein SB ist wohl "The World "greatest" .

Hat er doch erst kürzlich vorm OVG bzw. BVG den Kürzeren gezogen.

Auch hat er bisher die Genehmigung für die Böllerschützen in Kirchohsen

zum "Böllern" beim Umzug verweigert.

Erst der Landrat konnte ihn offensichtlich in seine Schranken verweisen.

Danach mußte er wohl sein OK geben. So hört man zumindest.

Na Bravo..........

Geschrieben

Leider nutzt und das in Hessen gornischt :traurig_16:

Das RP Darmstadt ist offensichtlich Souffleur/Souffleuse des HMdI

zum Thema "wie mache ich rechtmässigen Waffenbesitzern das Leben schwer".

Wär doch mal ein Thema für Schaffillo :00000733:

Geschrieben
P.S. Zitat: Der Mensch ist die Summe seiner Erfahrungen. Stimmt, aber man sollte ja bemüht sein, neue zu sammeln. Daher:

Und man muss erstens nicht alles glauben was entschieden wird und zweitens, wenn es entschieden und durchgesetzt wurde es sich auch gefallen lassen. Sehr oft haben Gerichte eine andere Sichtweise als Sachbearbeiter.

man sollte immer überlegen ob es sich lohnt wegen irgendetwas einen Krieg an zu fangen.......

ich für meinen Teil werde wegen ein paar Vorhängeschlössern keinen Krieg mit den Behörden anfangen.

Da gibt es wichtigere Sachen........

Geschrieben
Dienstanweisung im Bereich des RP -DA verschärft zu kontrollieren

ob die Waffen in einem abgeschlossenen Behältnis z.b. der Reisverschluss

der Gewehrtasche oder des Rangebags mit einem Schloss gesichert ist oder ähnl.......

Wer soll das den bitteschön kontrollieren?? Stellen sich die Damen und Herren vom „Amt“ an den Wochenenden „inkognito“ als Agent Provocateur auf die Parkplätze der Hessischen Schützenhäuser und halten die dort an. bzw. wegfahrenden Sportschützen zwecks Kontrolle auf? Mit welcher legalen Berechtigung sollte diese geschehen? Anzeige wegen Ungesichertem Transport einer Schusswaffe auf dem Weg vom verschlossenen Kofferraum in einem Futteral zum Schießstand??? Sonst haben die wohl keine Probleme, zeigt aber den Weg auf der gegangen wird, Nachtigal ick hör dir trapsen. Ich schieße nicht in Hessen, der Weg vom Kofferraum zum 100m Stand wo ich schieße beträgt gerade mal 5 m. Da parken wir vor der Eingangstür….Der Langwaffenkoffer ist trotzdem verschlossen, nur zur Info für Mitlesende „Bedenkenträger“...

Geschrieben
Wer soll das den bitteschön kontrollieren?? Stellen sich die Damen und Herren vom „Amt" an den Wochenenden „inkognito" als Agent Provocateur auf die Parkplätze der Hessischen Schützenhäuser und halten die dort an. bzw. wegfahrenden Sportschützen zwecks Kontrolle auf?

genau dieses ist wohl schon geschehen, genau so wie anscheinend Fahrer von "jagdlich" aussehenden Fahrzeugen sich in letzter Zeit häufiger Alkoholkontrollen unterziehen mussten,

zumindest im Bereich des RP-DA....... (das ganze aufgrund einiger bundesweiter Vorkommisse der letzten Monate, das BKA in Wiesbaden führt über so was wohl eine Statistik)

und eines noch:

derjenige der das erzählt hat ist in meinen Augen kein Schwätzer und wenn derjenige so eine Warnung ausspricht sollte man die wohl beherzigen.

Egal was man von dem Vorgehen hält:

Wenn die Waffenrechtlicher Erlaubnis erst mal weg ist wird das ganze sehr schwierig und ob man vom Gericht das ganze wiederbekommt ist wohl eher einer 50/50 Chance zu zu ordnen.

Und das Risiko ist mir zu gross.

Jeder andere kann und mag das halten wie er will, auf die Freds die dann folgen freue ich mich jetzt schon.............

EOD

Geschrieben
Wer soll das den bitteschön kontrollieren?? Stellen sich die Damen und Herren vom „Amt“ an den Wochenenden „inkognito“ als Agent Provocateur auf die Parkplätze der Hessischen Schützenhäuser und halten die dort an. bzw. wegfahrenden Sportschützen zwecks Kontrolle auf?

Leider ist es zu oft schon vorgekommen.

Ich schildere lediglich, was ich selbst erlebt habe, was nicht heißt, dass ich es gut heiße!

Mein Tontaubenstand (wo ich Mitglied bin) befindet sich mitten im Wald, der Parkplatz neben dem Waldweg außerhalb des Standes.

Die ankommenden Schützen entnahmen ihre Waffen aus dem Futteral im Kofferraum und schritten die 5 - 10 m die Waffe schulternd zum Stand.

Eine eifrige Funkwagenbesatzung ist natürlich fleißig eingeschritten und hat Anzeigen wegen verbotenen Führens gefertigt.

Über den Ausgang der eingeleiteten Verfahren habe ich noch kein Ergebnis.

Es wurden dann am Schießplatz Schilder aufgehängt, die die Kameraden aufforderten die Waffen erst auf dem Stand auszupacken!

Geschrieben

Ok, da haben einige gepennt.

Aber es geht doch (siehe auch Beitrag Nr 14 von baer ) letztendlich darum, dass es sich nicht lohnt wegen jeder "Kleinigkeit". Aber viele Kleinigkeiten...

Um bei dem Bild von baer zu bleiben: Krieg anfangen ist nix gut. Aber immer wieder kleine Wunden geschlagen bekommen bis man handlungsunfähig ist, ist nicht MEIN Ding. Solange es Möglichkeiten gibt, solche Tendenzen im Ansatz (und möglichst freundlich) zu regulieren, sollte man es tun.

Wenn ein RP damit durchkommt, machen es vielleicht bald alle, kurz darauf fangen andere Länder auch an. Man lässt es ja laufen, also kann es nicht verkehrt sein.

Sehr oft werden hier klare Rechtsverstöße oder zumindest zweifelhafte Rechtsauslegungen von den Betroffenen nach dem Motto "kann man eh nichts machen" hingenommen. Sehr oft entscheiden Gerichte anders als ein SB die Sache interpretiert. Und wenn den SB oder deren Vorgesetzten dies klar ist, werden sie sich sehr überlegen, eine absehbare Niederlage zu riskieren. Irgendwann werden diese Dinge dann, speziell bei einer Häufung, auch publik. Und das wiederum wird vielen Behördenleitern oder Ministerien nicht sehr gefallen.

Geschrieben
Sehr oft werden hier klare Rechtsverstöße oder zumindest zweifelhafte Rechtsauslegungen von den Betroffenen nach dem Motto "kann man eh nichts machen" hingenommen. Sehr oft entscheiden Gerichte anders als ein SB die Sache interpretiert. Und wenn den SB oder deren Vorgesetzten dies klar ist, werden sie sich sehr überlegen, eine absehbare Niederlage zu riskieren. Irgendwann werden diese Dinge dann, speziell bei einer Häufung, auch publik. Und das wiederum wird vielen Behördenleitern oder Ministerien nicht sehr gefallen.

Hi Lobo-s,

wie viele Streitfälle in Sachen Waffenrecht hast Du denn schon erfolgreich gegen die Ordnungsbehörde durchgefochten? Ich tippe mal so gegen "0".

Im Hinblick auf die hier herrschende Meinung (auch die von unserem "Sachbearbeiter") und frohen Mutes (ist ja nur 'ne Formsache) habe ich kanpp 1,5 Jahre verschwendet um mich

a.) von meinem Sachbearbeiter,

b.) vom Verwaltungsgericht und

c.) vom Oberverwaltungsgericht

schriftlich überzeugen zu lassen, dass die 2/6 Regelung - zumindest in FFM - auch auf die "alte Gelbe" Anwendung findet.

Ich würde einen Teufel tun wegen eines 4,00 € Popelschlosses erneut vor den Kadi zu ziehen. Auch würde ich es nicht auf eine Belehrung durch diese Institutionen, ob nun ein Reißverschluß den Tatbestand "verschlossenes Behältnis" erfüllt, ankommen lassen.

Nur so meine Meinung.

Manfred

Geschrieben

Dein Tipp ist falsch.

Deine Meinung ist nicht falsch, aber es kommt immer auf den Anlass an. Wegen dem Schloss - gebe ich dir Recht. Wegen gravierender Dinge nicht. Und kriminalisieren lassen muss sich auch niemand, es sei denn berechtigterweise.

Nur weil jemand, uns eingeschlossen, etwas aus einer bestimmten Perspektive sieht, muss es noch lange nicht zutreffen oder so hingenommen werden. Leider ist bei uns ein Erstreiten von vorhandenen Rechten mittlerweile in einigen Bereichen fast schon normal weil erforderlich geworden. Aber auch das liegt mM. nach nur daran, dass noch immer zu wenige sich trauen zu erstreiten.

Geschrieben

weiß gar nicht was für ein aufstand gemacht wird einfach schloss dran und kofferraum...!!schluss aus :P

ist ja schliesslich kein total waffenverbot oder sowas damit ist man immer auf der richtigen seite.... :016:

Geschrieben
Hi hundemeute,

Vielleicht, weil das "Drohpotential" eines Koffers (mit oder ohne Schloß) ungleich kleiner ist wie das einer Waffe mit Schloss.

Könnte sein, nur der unverschlossene Koffer muß auch erst geöffnet werden zum Drohen. Die Verwendungsfähigkeit der Waffe als solche bleibt gleich. Es ist soweit meine Kenntnis noch nicht mal die Haltbarkeit des Futterals festgelegt. Aufreißen am Schloß vorbei somit nicht unterbunden. Streiten darüber bringt aber nichts.

Geschrieben
Au man, wo lebt Ihr denn?

Mein SB hat mir neulich ein behördeninternes Schreiben gezeigt, in dem klargestellt wird, dass auch ein verschlossener Kofferaum o.ä. ausreicht und somit ein Schloß an der Waffentasche nicht zwingend erforderlich ist.

Dieses ging in Kopie auch an die Polizeibehörden.

Leider kann ich mich nicht mehr an den Absender erinnern, aber im Adressfeld stand "... in Niedersachsen..."

Gruß

Michael

Dürftest Recht haben. Wie bringst du aber die Waffe in deinen Kofferraum des auf der Straße geparkten PKW bzw. die Waffe vom Auto auf den Schießstand.

Du siehst, wenn man will findet man, nicht unbedingt bei dir weil die eine oder andere Voraussetzung nicht gegeben ist, der Unbedarfte springt über die Klippe.

Archiviert

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