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IGNORED

Versand von Schusswaffen


Paratrooper

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ja, du musst den Pappkarton mit einem Schloss verschließen. Sonst kannst du sie nicht mehr legal transportieren. Einschweißen könnte aber eventuell auch gehen. Nur mein Folienschweißgerät ist leider nicht groß genug.

Also, irgendwo vielleicht einen Schnur durchziehen und daran ein Schloss machen.

Gruß

Makalu

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  • 3 Wochen später...
Nunja, nicht mehr an PrivatADRESSEN.

Entweder zur Arbeitsstelle schicken lassen oder mal eben schnell selbst spontan eine Firma aufmachen... :rolleyes:

Stimmt nicht!

Wollte an eine andere Polizeidienststelle eine Waffe und Munition verschicken.

Da meine Behörde keinen Vetrag mit diesen Firmen hat, galt ich als Privatperson.

Nur wenn ich Händler bin und einen Vertrag mit TNT o.ä. habe, hätte ich dies verschicken können.

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DHL, TNT, Hermes u. a. versenden keinerlei Waffen und Munition mehr für Privatpersonen.

Aha - und woher wissen DHL, TNT oder Hermes, dass im Paket Nr. 23.95057.363.5493.9473.03 ein Waffe ist? Schreibst du das in großen Lettern auf den Karton?

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Aha - und woher wissen DHL, TNT oder Hermes, dass im Paket Nr. 23.95057.363.5493.9473.03 ein Waffe ist? Schreibst du das in großen Lettern auf den Karton?

DHL versendet WAFFEN national, alles andere Nivht.

Hermes und Co. ist "verboten"....sollte das Rauskommen ( paket beschädigt o.ä.), dann Zuverlässigkeit ADE!

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Aha - und woher wissen DHL, TNT oder Hermes, dass im Paket Nr. 23.95057.363.5493.9473.03 ein Waffe ist? Schreibst du das in großen Lettern auf den Karton?

Noch nichts davon gehört, dass Pakete durchleuchtet werden???

Im Namen der Terrorgefahr wird doch schon fast alles geprüft. Sogar das aufgegebene Reisegepäck auf den Bahnhöfen.

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DHL versendet WAFFEN national, alles andere Nivht.

Hermes und Co. ist "verboten"....sollte das Rauskommen ( paket beschädigt o.ä.), dann Zuverlässigkeit ADE!

Gewerblicher Transport von Munition und Waffen:

Die Beförderungsbestimmungen/Geschäftsbedingungen der Post (DHL) sowie auch anderer privater Dienstleister (z.B. UPS) schließen den Transport von Waffen und Munition grundsätzlich aus. Auch viele Speditionen lehnen einen Transport – oftmals auch aufgrund fehlender adäquater Aufbewahrungsmöglichkeiten – ab.

Auf den Transport spezialisierte Unternehmen (z.B. HERMES, DPD) übergeben deshalb die Ware „von Hand zu Hand“ nach Vorlage des Ausweises.

Aber eben nicht bei Privat, wie in meinem Fall, egal ob nun von Dienststelle zu Dienststelle, da wir mit DPD keinen Vertrag haben, erfolgt auch kein Transport.

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Gewerblicher Transport von Munition und Waffen:

Die Beförderungsbestimmungen/Geschäftsbedingungen der Post (DHL) sowie auch anderer privater Dienstleister (z.B. UPS) schließen den Transport von Waffen und Munition grundsätzlich aus. Auch viele Speditionen lehnen einen Transport – oftmals auch aufgrund fehlender adäquater Aufbewahrungsmöglichkeiten – ab.

Auf den Transport spezialisierte Unternehmen (z.B. HERMES, DPD) übergeben deshalb die Ware „von Hand zu Hand“ nach Vorlage des Ausweises.

Aber eben nicht bei Privat, wie in meinem Fall, egal ob nun von Dienststelle zu Dienststelle, da wir mit DPD keinen Vertrag haben, erfolgt auch kein Transport.

Hhm,

ich schätze ich weiß, woraus Du die ersten beiden Absätze kopierst hast... ;)

Das muß deshalb aber nicht richtig sein...

Und wie hier und auch in anderen Threads bis zum Erbrechen geschrieben,

schließt DHL es eben nicht aus ( kannst ja ruhig dort auch mal anfragen.. ).

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Das muß deshalb aber nicht richtig sein...

Und wie hier und auch in anderen Threads bis zum Erbrechen geschrieben,

schließt DHL es eben nicht aus ( kannst ja ruhig dort auch mal anfragen.. ).

Du wirst lachen, ich habe bis zum Erbrechen mit allen Unternehmen verhandelt. Einer versendet grundsätzlich keine Waffen und der andere keine Munition.

Ich mußte aber beides versenden :traurig_16:

Da ich sowieso schon ergraut bin, hat es nicht weiter geschadet.

In Regel erwähne ich nur Dinge, die ich auch selbst erlebt habe.

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Habe mein Feuerwerk immer bei Ostsee-Pyrotechnik bestellt, was immer mit TNT geliefert wurde.

Obwohl Verträge bestanden, haben die kurzfristig die Verträge zur Belieferung von Privatpersonen gekappt und das Feuerwerk letzten Dezember nicht ausgeliefert.

Die haben dann die Artikel selbst quer durch Deutschland ausgefahren und kamen kurz vorm Silversterabend noch bei mir an.

Die suchen jetzt noch Lieferanten für Ende des Jahres. :confused:

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Noch nichts davon gehört, dass Pakete durchleuchtet werden???

Hallo uwewittenburg

du weisst aber schon, daß Paranoia behandelt werden kann? Das machen aber nicht die unauffälligen Herren, die überall zu sehen sind, sondern da gibt es Fachpersonal für.

Steven

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du weisst aber schon, daß Paranoia behandelt werden kann? Das machen aber nicht die unauffälligen Herren, die überall zu sehen sind, sondern da gibt es Fachpersonal für.

Steven

Danke, guter Tip.

Habe vorsorglich meinen Stapel Akten durchforstet und bin mir sicher, dass ich nicht geträumt habe.

Wenn Du wüßtest, was hier für ein "Bockmist" durchläuft, würdest Du Dir die Haare raufen.

Mir fallen durchaus noch andere Krankheiten ein! :gutidee:

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Wenn Du wüßtest, was hier für ein "Bockmist" durchläuft...

Hach ja, diese mattschwarz lackierten Hubschrauber, die ohne Kennzeichnung, aber mit Flüsterrotoren,

nächtens über unseren Dächern schweben, die tragen eben so einiges an Erkenntnissen zusammen.

Insbesondere über die gefährlichste Spezies auf Erden, die legalen Waffenbesitzer...

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DHL versendet WAFFEN national, alles andere Nivht.

Hermes und Co. ist "verboten"....sollte das Rauskommen ( paket beschädigt o.ä.), dann Zuverlässigkeit ADE!

Was bitte haben die AGB von Hermes und Co. mit meiner Zuverlässigkeit zu tun?

Lt. Waffengesetz 2002/2008 darf jedes gewerbliche Transportunternehmen Waffen transportieren - und Sorgfalt und Organisation, das kein Paket dabei verschwindet, müssen die treffen, ob mit Waffen oder ohne.

Also zunächst mal durfte ich überlassen, zweitens interessiert das Verschwinden der Waffe beim Transport nur insofern, als das ggf. häufiger vorkommt, was nicht der Fall sein dürfte (eine nennenswerte Zahl dürfte da kaum zustandekommen, dafür sorgen eine moderate Gesamtverlustquote von Paketen im Promillebereich, 2/6, Bedürfnis, Selbstbeschränker und ähnlicher Schwachfug)

Eigentlich interessant wird die Auslieferung, wenn nämlich der Hermes-Bote das Paket bei meinem Nachbarn abgibt. Die Abgabe beim Nachbarn führt aber dazu, dass dieser "Erfüllungsgehilfe" wird, also dem Postler gleichgestellt. Dank Postgeheimnis ist auch das kein Problem und so sind schon hunderte Waffen versendet worden, offensichtlich ohne das es trotz Verletzung der AGB zu einem Verlust von Zuverlässigkeit gekommen wäre.

AGB sind nämlich keine Gesetze und der Verstoss gegen sie ist nicht strafbar sondern führt zu schlimstenfalls zu zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz etc.). Ein Schadensersatz wird aber nicht in Tagessätzen entschieden, also wirkt er sich auch nicht auf die Zuverlässigkeit aus.

Dies ist meine Meinung, keine Rechtsauskunft, die darf nämlich nur Euer Anwalt geben und die ist dann noch erheblich unverbindlicher als meine Aussage.

Gruß

Shotgun George

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--schnipp--

Eigentlich interessant wird die Auslieferung, wenn nämlich der Hermes-Bote das Paket bei meinem Nachbarn abgibt. Die Abgabe beim Nachbarn führt aber dazu, dass dieser "Erfüllungsgehilfe" wird, also dem Postler gleichgestellt. Dank Postgeheimnis ist auch das kein Problem und so sind schon hunderte Waffen versendet worden, offensichtlich ohne das es trotz Verletzung der AGB zu einem Verlust von Zuverlässigkeit gekommen wäre.

AGB sind nämlich keine Gesetze und der Verstoss gegen sie ist nicht strafbar sondern führt zu schlimstenfalls zu zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz etc.). Ein Schadensersatz wird aber nicht in Tagessätzen entschieden, also wirkt er sich auch nicht auf die Zuverlässigkeit aus.

Dies ist meine Meinung, keine Rechtsauskunft, die darf nämlich nur Euer Anwalt geben und die ist dann noch erheblich unverbindlicher als meine Aussage.

Gruß

Shotgun George

Bitte mal lesen:

Zitat:

Versand von Waffen

Ein typischer Fall, wie er anscheinend zuhauf noch jeden Tag beim Versand von Waffen vorkommt. Ein Waffenhersteller oder –händler will seinem Kunden eine Waffe zusenden. Hierzu beauftragt er einen gewerblichen Transporteur. Da dieser den eigentlich waffenrechtlich berechtigten Empfänger nicht antrifft, gibt er die Waffe beim Nachbarn ab oder stellt sie in den Hausflur. Wie ist diese Verfahrensweise waffenrechtlich zu beurteilen? Es ist hier auf § 34 Abs. 1 WaffG zu verweisen. Abs. 1 enthält die Grundnormen für das Überlassen von Waffen und Munition. Waffen und Munition dürfen demnach nur überlassen werden, wenn die ausreichende Berechtigung des Empfängers entweder offensichtlich oder aber gegenüber dem Überlassenden nachgewiesen worden ist ......... weitere geht es hier: http://www.vdb-waffen.de/service/aktuelles.asp

Zitat:

Schreiben DHL zum Versand von Waffen+Munition

Schreiben vom 14.02.08

Sehr geehrter Herr Fuchs,

ich darf Ihre Anfrage an Herrn Dr. Zumwinkel zum Thema Transport von Waffen und Munition wie folgt beantworten.

1) Munition ist als Gefahrgut national wie international von der Beförderung als Paket- wie auch als Express-Sendung ausgeschlossen.

2) Den internationalen Versand von Waffen haben wir aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen, die nicht nur in Versand- und Empfangs-, sondern auch in Transitländern zu beachten wären, in unseren AGBs für die Produkte Europack International, Europlus sowie grundsätzlich für alle Expressprodukte ausgeschlossen.

3) Für den nationalen Versand ist der Transport von Waffen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Weiter geht es ebenfalls hier: http://www.vdb-waffen.de/service/aktuelles.asp

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Was bitte haben die AGB von Hermes und Co. mit meiner Zuverlässigkeit zu tun?

Danke. Ich übrigen kann ich unter Ziffer 4 der AGB von Hermes nichts finden, was einem Waffenversand entgegenstünde. Bei Munition sieht das anders aus.

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  • 1 Monat später...

Habe Mich heute selbst bei den Paketdiensten informiert. Ein Tip:

Nie diese Call Center Nummern anrufen. Internetseite des Unternehmen anklicken. FestnetzNr. wählen, erklären das die CC Leute das nicht wissen und zum Fachmitarbeiter gehen. Habe dann diese Mail erhalten: :eclipsee_gold_cup:

Sehr geehrter Herr XXXX,

wir haben nun eine Antwort unserer Rechtsabteilung erhalten und hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

In § 12 Absatz 1 Nr. 2 des Waffengesetzes ist klargestellt, dass erlaubnisfähige Waffen im Sinne des Waffengesetzes von gewerbsmäßigen Beförderungsunternehmen auch ohne eine besondere Erlaubnis zum Besitz oder Erwerb der betreffenden Waffen befördert werden dürfen, wenn der Auftrag zur Beförderung von einem Berechtigten erfolgt. [http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf]

Wenn der Absender berechtigt ist, ergibt sich jedenfalls bei Inlandssendungen aus dem deutschen Waffengesetz kein Hinderungsgrund gegen einen in seinem Auftrag ausgeführten Transport.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Durdel

DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG

Heinestr. 3-7

40789 Monheim am Rhein

Deutschland

Telefon +0049 345 22 55

Telefax +0049 1803 34 00 66

bcbmcsc@deutschepost.de

www.dhl.de

DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG; Sitz Bonn; Registergericht Bonn; HRA 4859

Geschäftsführung: Dr. Andrej Busch, Katja Herbst, Christian Herrlich, Ulrich Joritz, Dr. Dieter Pütz, Dr. Joachim Wessels

Dies ist eine Nachricht der DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG und kann vertrauliche, firmeninterne Informationen enthalten. Sie ist ausschließlich für die oben adressierten Empfänger bestimmt. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger, bitten wir Sie, den Sender zu informieren und die Nachricht sowie deren Anhänge zu löschen. Unzulässige Veröffentlichungen, Verwendungen, Verbreitung, Weiterleitung sowie das Drucken oder Kopieren dieser Mail und ihrer verknüpften Anhänge sind strikt untersagt.

Bitte denken Sie über Ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt nach, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken!

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Habe Mich heute selbst bei den Paketdiensten informiert. Ein Tip:

Nie diese Call Center Nummern anrufen. Internetseite des Unternehmen anklicken. FestnetzNr. wählen, erklären das die CC Leute das nicht wissen und zum Fachmitarbeiter gehen. Habe dann diese Mail erhalten: :eclipsee_gold_cup:

Und was ist jetzt neu an Deiner Antwort?

Ein sinngemäß ähnliche Antwort habe ich persönlich innerhalb des letzten Jahres sicherlich auch schon zweimal hier eingestellt; auch jeweils mit Antwort Mail von DHL...

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Und was ist jetzt neu an Deiner Antwort?

Ein sinngemäß ähnliche Antwort habe ich persönlich innerhalb des letzten Jahres sicherlich auch schon zweimal hier eingestellt; auch jeweils mit Antwort Mail von DHL...

Die zuständige Sachbearbeiterin war sich der Sache nicht sicher da die AGB hinsichtlich Waffen keine genaue Richtlinie beinhalten. Somit eine Auslegungssache des Unternehmens. Deshalb halte ich es für besser wenn die schriftliche Zusage auf dem neuesten Stand ist ;)

Interessieren würde mich das aber auch bei Egun. Wenn man dort eine WBK pflichtige Waffe erwirbt ist man dann auch verpflichtet den von Egun aufgefürten Versand nutzen zu müssen? :peinlich:

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...................

Interessieren würde mich das aber auch bei Egun. Wenn man dort eine WBK pflichtige Waffe erwirbt ist man dann auch verpflichtet den von Egun aufgefürten Versand nutzen zu müssen? :peinlich:

Egun kann dir diesbezüglich nichts vorschreiben!

Der Absender der Waffe steht in der Pflicht.

Solltest du über egun eine Waffe kaufen und der Anbieter hat in seiner Auktion eine klare Versandregelung genannt, hast du daran nichts zu mäkeln. Vorausgesetzt er handelt rechtmäßig.

Zum Versand von Waffen, auch in Bezug auf DHL, folgende beiden Aussage:

http://www.vdb-waffen.de/service/aktuelles.asp

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