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IGNORED

Gesetz z. Änderung d. Waffengesetzes 2008 online


BlueFace

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Zum Thema 4mm M20:

B) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

aa) An Unterabschnitt 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb

und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen

möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche

Waffe. Dies gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt

1 Nr. 1.5 (Salutwaffen).“

Das Wort "und" irritiert mich in diesem Zusammenhang. Handelt es sich bei einem Voreintrag für eine 4mm M20 Pistole

in der grünen WBK um eine erleichterte und wegfallende Erlaubnisvorraussetzung ?

Oder ist jetzt nur LEP betroffen?

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Zum Thema 4mm M20:

B) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

aa) An Unterabschnitt 1 werden folgende Sätze angefügt:

„Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb

und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen

möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche

Waffe. Dies gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt

1 Nr. 1.5 (Salutwaffen).“

Das Wort "und" irritiert mich in diesem Zusammenhang. Handelt es sich bei einem Voreintrag für eine 4mm M20 Pistole

in der grünen WBK um eine erleichterte und wegfallende Erlaubnisvorraussetzung ?

Oder ist jetzt nur LEP betroffen?

Sicherlich eher nicht, denn es handelte sich um eine wohl bedürfnisfreie - jedoch aber erlaubnispflichtige, wie eintragungspflichtige Waffe, die ordnungsgemäß genehmigt und eingetragen wurden!

Von einem erleichtetem Erwerb kann demzufolge (auch wegen des Sachkundenachweis und des pol. Führungszeugnis) eigentlich keine Rede sein. Ich werde in den folgenden Tagen das mit den zuständigen Behörden klären, vor dem 1. April war dies aussichtslos.

imho 4mmM20 (alt) nicht betroffen, nun nahezu ausgeschlossen......

Die wahren "Ar***kartenzieher" sind momentan die LEP-Besitzer.....

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hm

und wie läuft das jetzt mit dem erbfall?

sind jetzt alle ,dh auch die vor dem 1.4 geerbten plempen mit nem Sperrelement zu versehen oder

erst die die ab dem 1.4 geerbt werden?

ich nix verstehen....

Das würde mich auch interessieren.

Jäger25

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Wieviele LEP-Besitzer gibt es?

Je WBK werden ja über 50,- Euronen fällig.

Ach, das wird Herrn Steinbrück die Freudentränen ins Gesicht treiben!

...ich gehe mal von 10000- vll. 50000 verkauften LEP Waffen aus, in dem Zeitraum.

Wer kann das schon nachvollziehen, Schwachstellen gab es seither - sie wird es auch weiterhin geben....

ABER, wie soll den das mir den LEPs laufen? Eintrag in die WBK??????

Begründen kann man das sicherlich als Trainingswaffe zu Hause mit der gleichen Wettkampfwaffe, die man ja legal eingetragen hat. Das ist plausibel und auch nicht fadenscheinig....

Aber diejenigen, die eben diese LEPs frei gekauft haben, werden entweder rechtsbrüchig ab Oktober - oder müssen sich anstrengen diese Dinge eben legal verbrieft zu bekommen.... mit Sachkunde etc.

Alles andere, wie Verschrottung etc. ist wohl sehr sehr unglücklich.... da hätte man das Geld auch verbrennen können.

Legales echtes Geld.. wohlgemerkt! ;)

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Hallo,

ich habe mir gerade das "neue WaffG" runtergeladen. Ich weiß ja nicht ob es mir alleine so geht, aber ich finde mich da schlecht zu Recht.

Soll ich mir jetzt ein "WaffG" zurechtbasteln ( abschnitt xy auschneiden in abschnitt as einkleben Sätze löschen und so weiter und so weiter) :00000733:

Ist den dieser Vxxxxxxxerstaat nicht mal in der Lage ein für normale Menschen lesbares Gesetz zu veröffentlichen? :peinlich:

Oder kommt das noch und ich bin einfach zu ungeduldig?

Für mich beginnt ein Gesetz mit § 1, 2, 3, usw. dann Anhänge usw.

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Im Bundesgesetzblatt finden sich fast nur Änderungsgesetze. Auf der Homepage des Justizministerium werden diese Änderungsgesetze und die geänderten Gesetze zusammeengebastelt, und daraus ein lesbares Gesetz gebaut. Siehe hier. Das dauert natürlich ein wenig, die haben das Änderungsgesetz ja auch erst heute bekommen.

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Bei George Orwell kann man nachlesen, wie das mit Gesetzen und Freiheit so aussieht. Dies gilt auch für das deutsche Waffenrecht. Besonders schön zu vergleichen ist es mit der "Farm der Tiere", oder "1984".

In diesem Sinne noch einen schönen letzten freiheitlichen Abend, denn morgen tritt ja nicht als Aprilscherz gedacht das neue "Recht" in Kraft.

Gruss Knollo68

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ich habe mir gerade das "neue WaffG" runtergeladen. (...)

Soll ich mir jetzt ein "WaffG" zurechtbasteln ( abschnitt xy auschneiden in abschnitt as einkleben Sätze löschen und so weiter und so weiter)

Du hast den Bausatz erhalten. :00000733:

Das Ready-To-Fly-Modell gibts erst später oder gegen Aufpreis...

Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich ein allzu großer Teil der LEP-Besitzer zum Erwerb von WBKen hinreißen läßt.

Zu einen werden viele das Gesetz überhaupt nicht kennen, zum anderen gibt es sicher etliche, die gar keine WBK bekommen würden, darum haben sie ja LEP-Waffe gekauft. Außerdem sind die LEP-Käufe normalerweise nirgends registeriert...

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...ich gehe mal von 10000- vll. 50000 verkauften LEP Waffen aus, in dem Zeitraum.

Wer kann das schon nachvollziehen, Schwachstellen gab es seither - sie wird es auch weiterhin geben....

ABER, wie soll den das mir den LEPs laufen? Eintrag in die WBK??????

Begründen kann man das sicherlich als Trainingswaffe zu Hause mit der gleichen Wettkampfwaffe, die man ja legal eingetragen hat. Das ist plausibel und auch nicht fadenscheinig....

Aber diejenigen, die eben diese LEPs frei gekauft haben, werden entweder rechtsbrüchig ab Oktober - oder müssen sich anstrengen diese Dinge eben legal verbrieft zu bekommen.... mit Sachkunde etc.

Alles andere, wie Verschrottung etc. ist wohl sehr sehr unglücklich.... da hätte man das Geld auch verbrennen können.

Legales echtes Geld.. wohlgemerkt! ;)

Die Leute die LEP´s besitzen haben nun 6 Monate Zeit eine Sachkundeprüfung abzulegen dann zu ihrer Behörde zu gehen die Knarre auf´n Tisch hauen und ohne weiteres in eine WBK eintragen zu lassen. Man braucht keine Bedürfnis. Es geht darum die Waffen zu registireren. Wer natürlich vorher daran herumgebastelt hat und dazu hat man die Dinger ja schliesslich gekauft wird damit natürlich nicht zum Amt laufen...,

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1. Zitat: "Kein berechtigtes Interesse ist nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer als Verteidigungmittel mit sich zu führen"!

Womit wir es schon mal schriftlich haben, dass in diesem Land die Selbstverteidigung nicht "sozial-adäquat" ist. :peinlich:

bye knight

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das bayerische innenministerium hat in einer pressemitteilung folgendes geschrieben:

"Die Regeln zur Blockierpflicht finden nur auf Erbfälle Anwendung, die ab dem 1. April 2008 eintreten. Bereits ererbte Waffen fallen also vorerst nicht darunter, sondern erst wenn sie künftig weiter vererbt werden."

http://www.innenministerium.bayern.de/pres...iv/2008/117.php

ich kann diese regel jedoch nirgends im waffengesetz finden. weiß jemand wo das steht ?

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Wenn diese Pressemitteilung irgendeine Relevanz hat , sind ja einige dinge nun geklärt.

Z.B. was " verschlossen " meint :

Bisher genügte hierfür der Transport in einem geschlossenen Behältnis; künftig muss es allerdings verschlossen sein. Dies setzt zwar nach der Gesetzesintention voraus, dass das Behältnis mit einem (z. B. durch einen Schlüssel oder eine Zahlenkombination zu öffnendes) Schloss versehen sein muss. Allerdings braucht weder das Behältnis noch das Schloss gesteigerte Anforderungen erfüllen. Es kann daher durchaus genügen, das bisherige Futteral weiter zu verwenden, wenn sich dessen Reißverschluss-Ösen o. ä. durch ein Vorhängeschloss verschließen lassen.

Oder das mit den Sperrelemente für die Erbwaffen :

Erbwaffen

Bisher brauchten Erben grundsätzlich kein eigenes Bedürfnis zum Besitz ererbter Waffen. Dieses sog. Erbenprivileg ist bis 31. März 2008 befristet. An seine Stelle tritt nun folgende Regelung: Erben brauchen auch künftig kein eigenes Bedürfnis nachweisen, wenn sie die Waffe von einem dazu autorisierten Waffenhersteller oder -händler durch ein in den Lauf eingebrachtes Blockiersystem unbenutzbar machen lassen. Solange es für eine Erbwaffe noch kein Blockiersystem gibt, lässt die Waffenbehörde auf Antrag vorerst eine Ausnahme zu.

Die Blockierpflicht gilt nicht für Erben, die ein eigenes Bedürfnis zum Waffenbesitz haben, d. h. insbesondere für Jäger, Sportschützen oder Sammler. Die Waffenbehörde kann auf Antrag auch Erbwaffen, die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung sind oder werden sollen, von der Blockierpflicht befreien.

Die Regeln zur Blockierpflicht finden nur auf Erbfälle Anwendung, die ab dem 1. April 2008 eintreten. Bereits ererbte Waffen fallen also vorerst nicht darunter, sondern erst wenn sie künftig weiter vererbt werden.

Das mit den 4mm Waffen wurde anscheinend vergessen oder greift halt nicht auf diese, weil explizit nur auf LEP`s eingegangen wird.

LEP-Waffen

Ehemals scharfe Kurz- oder Langwaffen, die in eine Druckluftwaffe umgebaut und hierzu mit einer Luftdruckenergiepatrone (LEP) ausgerüstet wurden, werden künftig wie die ursprünglichen Schusswaffen behandelt. Grund ist, dass solche Waffen in einer Reihe von Fällen wieder zu Schusswaffen rückgebaut wurden. Sie werden ab 1. Oktober 2008 erlaubnispflichtig. Besitzer solcher Waffen müssen bis dahin bei der Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen und brauchen nach den allgemeinen waffenrechtlichen Regeln ein Bedürfnis.

Und SV ist kein anerkannter Zweck zum führen eines Messers :

Das Waffengesetz lässt aber zugleich eine entscheidende Ausnahme zu: bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Welches Interesse berechtigt ist, beschreibt das Waffengesetz beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer als Verteidigungsmittel mit sich zu führen.

Aber sehr wahrscheinlich werden noch dutzende weitere Interpretationen des Gesetztes auf den Markt kommen, die sicher von einander abweichen werden .

Greetz

Peter

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Womit wir es schon mal schriftlich haben, dass in diesem Land die Selbstverteidigung nicht "sozial-adäquat" ist. :peinlich:

bye knight

Das lese ich dort nicht unbedingt heraus, eine Verteidigung mit Gas/Spray sei dir unbenommen.

Ist mit einem Messer eine wirksame Verteidigung gegen einen Messerangriff möglich und zu erwarten,

wenn nicht das bloße Vorzeigen schon den Angreifer von seiner Tat abbringt?

Im übrigen sind ja <12 cm und zweihändig zu öffnende Messer nicht vom zugriffsbereiten Führen ausgeschlossen worden...

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Hier ist die neueste Fassung des aktuellen Waffengesetzes online gegangen!!!

Nach dem Humbug, dass Zentralfeuerpatronen kleiner als 5,6 mm verboten werden (wir erinnern uns, die können kugelsichere Westen durchschlagen) haben sie nun noch eins oben drauf gesetzt:

PSGs und sämtliche Präzisionsgewehre mit einer maximalen Schussleistung besser als 2 cm bei 3 Schuss auf 100 Meter sind nun verboten!!!

Desweiteren alle Gewehre, die den Anschein erwecken, ein Präzisions-/Scharfschützengewehr zu sein.

Diese fallen ab sofort unter das KWKG!

Mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten, also bis zum 30.9.2008 müssen Waffen, die diese Anforderungen erfüllen, veräussert/unbrauchbar gemacht werden.

Ich frage mich bloß, wer das überprüfen soll?!

War ja zu erwarten, dass noch so ein Pferdefuß hintennach kommt!

IMI

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