dalailama Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Hallo Forum, ich hoffe ich poste meine Frage hier im richtigen Subforum! Wie sieht das denn mit den Schreckschusswaffen und dem kleinen Waffenschein aus, brauche ich diesen kleinen Waffenschein trotz Besitz einer Waffenbesitzkarte? Die Polizei konnte mir diese Frage nicht beantworten und auf dem Landratsamt sind entsprechende Personen für das Waffenrecht wohl schon am feiern , deshalb hoffe ich, dass mir hier von Euch jemand diese Frage beantworten kann. Für Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus und wünsche Allen einen Guten Rutsch ins Neue Jahr !! Greetz, dalai Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Zum FÜHREN ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
David K Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 und für den rest nur volljährigkeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kingofglock Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 ja wenn du eine freie waffe deiner wahl z.b. gaspistole führen möchtest, brauchst du den kleinen waffenschein da steht dann auch marke und modell der waffe drin. seriennummer haben die meisten Gaspistolen aber nicht. also ohne diesem schein würde ich keine gaspistole einstecken weil sonst verstoß gegen das waffengesetz und wenn man erwischt werden sollte ist auch die wbk so gut wie weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
WyattEarp Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 ja wenn du eine freie waffe deiner wahl z.b. gaspistole führen möchtest, brauchst du den kleinen waffenschein da steht dann auch marke und modell der waffe drin. seriennummer haben die meisten Gaspistolen aber nicht. also ohne diesem schein würde ich keine gaspistole einstecken weil sonst verstoß gegen das waffengesetz und wenn man erwischt werden sollte ist auch die wbk so gut wie weg. Nicht ganz, es sieht so aus: kl. Waffenschein: Nur Name, Anschrift des Berechtigten (gr.) Waffenschein: Name, Anschrift, Art und Kaliber der zu führenden Waffen Beim kleinen Waffenschein werden keine Einträge bez. der Waffenart oder Nummern gemacht. Guten Rutsch ! W.E. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Hallo, Hallo Forum,ich hoffe ich poste meine Frage hier im richtigen Subforum! Wie sieht das denn mit den Schreckschusswaffen und dem kleinen Waffenschein aus, brauche ich diesen kleinen Waffenschein trotz Besitz einer Waffenbesitzkarte? ... Greetz, alai WBK und somit Sachkunde und keine Ahnung vom Begriff "Führen"?? Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
KlausGitzel Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Hallo,WBK und somit Sachkunde und keine Ahnung vom Begriff "Führen"?? Gruss Spa Nur mal so, als Gedächtnisstütze, es gibt auch WBK für Erben. Die haben meistens keine Sachkunde gemacht. Guten Rutsch Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
kingofglock Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Nicht ganz, es sieht so aus:kl. Waffenschein: Nur Name, Anschrift des Berechtigten (gr.) Waffenschein: Name, Anschrift, Art und Kaliber der zu führenden Waffen Beim kleinen Waffenschein werden keine Einträge bez. der Waffenart oder Nummern gemacht. Guten Rutsch ! W.E. gut dass bei uns alles so unheitlich geregelt ist. ich selbst besitze zwar keinen kleinen aber beim kumpel stehen marke und model drin. ok es hat einen der ersten die von unsere behörde ausgestellt wurden. wahrscheinlich wird es jetzt wohl anders gehandhabt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
WyattEarp Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 gut dass bei uns alles so unheitlich geregelt ist. ich selbst besitze zwar keinen kleinen aber beim kumpel stehen marke und model drin. ok es hat einen der ersten die von unsere behörde ausgestellt wurden. wahrscheinlich wird es jetzt wohl anders gehandhabt. Ist doch eigentlich ein schönes Gefühl sich in einem Land zu befinden welches auf NORMUNG großen Wert legt.... Wo sind meine Valium ??????? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 aber beim kumpel stehen marke und model drin. ok es hat einen der ersten die von unsere behörde ausgestellt wurden. wahrscheinlich wird es jetzt wohl anders gehandhabt. Moin, nicht unbedingt, auch wenn es unlogisch ist und gesetzlich nicht gefordert wird. Die Ursache liegt hauptsächlich darin, daß ja derselbe Vordruck genommen wird und lediglich "kleiner" handschriftlich oder mit Stempel ergänzt wird. Einige SB meinten dann eben, daß die restlichen Daten auch noch eingetragen werden müssen. Dies läuft bei uns in mindestens 2 Kreisen auch noch so; allerdings sind sie wenigstens so flexibel, daß sie anstands- und kostenlos (!) ggfs. Daten ändern, wenn die Waffe z.B. verkauft wurde oder auch bis zu 15 Waffen ( selbst gesehen! ) eintragen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
dalailama Posted December 31, 2007 Author Share Posted December 31, 2007 heißt also, dass ich mit ner Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein, aber Besitz einer WBK, am Sylvester-Abend um 2400h nicht vor meinem Haus mit Platzpatronen in die Luft "ballern" darf !? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Hallo,WBK und somit Sachkunde und keine Ahnung vom Begriff "Führen"?? Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
BlueFace Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 heißt also, dass ich mit ner Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein, aber Besitz einer WBK, am Sylvester-Abend um 2400h nicht vor meinem Haus mit Platzpatronen in die Luft "ballern" darf !? Doch auf DEINEM Grundstück darfst du ballern............. Auf einem anderen Grundstück nur mit der Erlaubnis, des Eigentümers. FÜHREN, nur mit Kleinem Waffen Schein. Auf öffentlichen Veranstaltungen, gar nicht erlaubt. Pöse Pöse :-) Guten Rutsch Blue Link to comment Share on other sites More sharing options...
dalailama Posted December 31, 2007 Author Share Posted December 31, 2007 Doch auf DEINEM Grundstück darfst du ballern.............Auf einem anderen Grundstück nur mit der Erlaubnis, des Eigentümers. FÜHREN, nur mit Kleinem Waffen Schein. Auf öffentlichen Veranstaltungen, gar nicht erlaubt. Pöse Pöse :-) Guten Rutsch Blue Yup, dass reicht mir. Danke für die Antwort!! GUTEN RUTSCH !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Hallo, Nur mal so, als Gedächtnisstütze, es gibt auch WBK für Erben. Die haben meistens keine Sachkunde gemacht. Guten Rutsch Klaus soll das jetzt ernst gemeint sein mit Dalailame und "Erben WBK"? Gruss Spa auch guten Rutsch und ohne OWK- oder WaffG-Anzeigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
baer42 Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Yup, dass reicht mir. Danke für die Antwort!!GUTEN RUTSCH !!! nur wenn Du sicherstellen kannst das kein "Geschoss" dein Grundstück verlässt!!!!!! unbedingt beachten!!!!! wegen so einem Mist haben schon Leute ihre Zuverlässigkeit verloren............ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted December 31, 2007 Share Posted December 31, 2007 Hallo,WBK und somit Sachkunde und keine Ahnung vom Begriff "Führen"?? Gruss Spa Immer wieder solche für mich unverständliche postings… Schon mal daran gedacht, dass es Leute gibt, die seit Jahrzehnten eine WBK haben und sachkundig sind. Dabei nicht jede Änderung des WaffG mitmachen – zumal viele Änderungen sie nicht betreffen. Seit wann gibt es denn den kleinen Waffenschein? Nicht jeder ist allwissend und als Unwissender solch eine Frage zu stellen halte ich für vollkommen richtig und ist überhaupt nicht peinlich! Link to comment Share on other sites More sharing options...
FR8 Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 [quote] Wie sieht das denn mit den Schreckschusswaffen und dem kleinen Waffenschein aus, brauche ich diesen kleinen Waffenschein trotz Besitz einer Waffenbesitzkarte?[/quote] Ja brauchst du.Ich habe aber abgeraten bekommen.Denn wenn du den kl. Waffenschein hast berechtigt das nur zum führen nicht zum benutzen sonst ist bei Anzeige die WBK weg.(lt. meinem SB) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Wie benutzt man denn eine Schreckschusswaffe ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauschi Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Wie benutzt man denn eine Schreckschusswaffe ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted January 4, 2008 Share Posted January 4, 2008 Zum Führen ist KWS erforderlich. Zum Schießen im öffentlichem Raum, auch zu Silvester ist Schießerlaubnis notwendig - außer Notwehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scorpus Posted January 10, 2008 Share Posted January 10, 2008 Unser Staat läßt sich doch das Geld für den kleinen nicht entgehen! Wär ja noch schöner, wenn man da nem langjährigGK-Schützen einfach so ne Gaspistole anvertrauen würd Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 11, 2008 Share Posted January 11, 2008 Den KWS hat die Polizei und der Zoll gefordert, denn die werden immer mit den PTB-Waffen konfrontiert. So langsam spricht sich auch rum, dass Führen von SRS ohne KWS einen Straftatbestand darstellt und nicht nur ein Bußgeld nach sich zieht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glückspieler Posted January 11, 2008 Share Posted January 11, 2008 Zum Führen ist KWS erforderlich.Zum Schießen im öffentlichem Raum, auch zu Silvester ist Schießerlaubnis notwendig - außer Notwehr. Ich steh hier definitiv auch auf dem Schlauch: Wo kann jemand seine Schreckschusswaffe, unter der Annahme, dass er den KWS besitzt, auf Funktion überprüfen? Kann er auf dem freiem Feld seine Waffe abfeuern? Aus welcher Vorschrift ergibt sich, dass er eine Schießerlaubnis zum Schießen im öffentlichen Raum benötigt? Ein Projektil kann den Lauf nicht verlassen, da es sich um Platzpatronen handelt. Jetzt bitte keine Kommentare: "Müßte man eigentlich wissen". ich hab dahingehend eben mal ne Wissenslücke! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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