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IGNORED

kleiner Waffenschein, trotz WBK ?


dalailama

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum,

ich hoffe ich poste meine Frage hier im richtigen Subforum!

Wie sieht das denn mit den Schreckschusswaffen und dem kleinen Waffenschein aus,

brauche ich diesen kleinen Waffenschein trotz Besitz einer Waffenbesitzkarte?

Die Polizei konnte mir diese Frage nicht beantworten :peinlich: und auf dem Landratsamt

sind entsprechende Personen für das Waffenrecht wohl schon am feiern :lol:,

deshalb hoffe ich, dass mir hier von Euch jemand diese Frage beantworten kann.

Für Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus und wünsche Allen

einen Guten Rutsch ins Neue Jahr !!

Greetz,

dalai

Geschrieben

ja wenn du eine freie waffe deiner wahl z.b. gaspistole führen möchtest, brauchst du den kleinen waffenschein da steht dann auch marke und modell der waffe drin. seriennummer haben die meisten Gaspistolen aber nicht. also ohne diesem schein würde ich keine gaspistole einstecken weil sonst verstoß gegen das waffengesetz und wenn man erwischt werden sollte ist auch die wbk so gut wie weg.

Geschrieben
ja wenn du eine freie waffe deiner wahl z.b. gaspistole führen möchtest, brauchst du den kleinen waffenschein da steht dann auch marke und modell der waffe drin. seriennummer haben die meisten Gaspistolen aber nicht. also ohne diesem schein würde ich keine gaspistole einstecken weil sonst verstoß gegen das waffengesetz und wenn man erwischt werden sollte ist auch die wbk so gut wie weg.

Nicht ganz, es sieht so aus:

kl. Waffenschein: Nur Name, Anschrift des Berechtigten

(gr.) Waffenschein: Name, Anschrift, Art und Kaliber der zu führenden Waffen

Beim kleinen Waffenschein werden keine Einträge bez. der Waffenart oder Nummern gemacht.

Guten Rutsch !

W.E.

Geschrieben

Hallo,

Hallo Forum,

ich hoffe ich poste meine Frage hier im richtigen Subforum!

Wie sieht das denn mit den Schreckschusswaffen und dem kleinen Waffenschein aus,

brauche ich diesen kleinen Waffenschein trotz Besitz einer Waffenbesitzkarte?

:peinlich: ...

Greetz,

alai

WBK und somit Sachkunde und keine Ahnung vom Begriff "Führen"?? :peinlich:

Gruss Spa

Geschrieben
Hallo,

WBK und somit Sachkunde und keine Ahnung vom Begriff "Führen"?? :peinlich:

Gruss Spa

Nur mal so, als Gedächtnisstütze, es gibt auch WBK für Erben. Die haben meistens keine

Sachkunde gemacht.

Guten Rutsch

Klaus

Geschrieben
Nicht ganz, es sieht so aus:

kl. Waffenschein: Nur Name, Anschrift des Berechtigten

(gr.) Waffenschein: Name, Anschrift, Art und Kaliber der zu führenden Waffen

Beim kleinen Waffenschein werden keine Einträge bez. der Waffenart oder Nummern gemacht.

Guten Rutsch !

W.E.

gut dass bei uns alles so unheitlich geregelt ist. ich selbst besitze zwar keinen kleinen aber beim kumpel stehen marke und model drin. ok es hat einen der ersten die von unsere behörde ausgestellt wurden. wahrscheinlich wird es jetzt wohl anders gehandhabt.

Geschrieben
gut dass bei uns alles so unheitlich geregelt ist. ich selbst besitze zwar keinen kleinen aber beim kumpel stehen marke und model drin. ok es hat einen der ersten die von unsere behörde ausgestellt wurden. wahrscheinlich wird es jetzt wohl anders gehandhabt.

Ist doch eigentlich ein schönes Gefühl sich in einem Land zu befinden welches auf NORMUNG großen Wert legt....

Wo sind meine Valium ???????

Geschrieben
aber beim kumpel stehen marke und model drin. ok es hat einen der

ersten die von unsere behörde ausgestellt wurden. wahrscheinlich wird

es jetzt wohl anders gehandhabt.

Moin,

nicht unbedingt, auch wenn es unlogisch ist und gesetzlich nicht gefordert wird.

Die Ursache liegt hauptsächlich darin, daß ja derselbe Vordruck genommen wird

und lediglich "kleiner" handschriftlich oder mit Stempel ergänzt wird.

Einige SB meinten dann eben, daß die restlichen Daten auch noch eingetragen werden müssen.

Dies läuft bei uns in mindestens 2 Kreisen auch noch so; allerdings sind sie wenigstens so

flexibel, daß sie anstands- und kostenlos (!) ggfs. Daten ändern, wenn die Waffe z.B. verkauft wurde

oder auch bis zu 15 Waffen ( selbst gesehen! ) eintragen....

Geschrieben

heißt also, dass ich mit ner Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein, aber Besitz einer WBK, am Sylvester-Abend um 2400h nicht vor meinem Haus mit Platzpatronen in die Luft "ballern" darf !?

Geschrieben
heißt also, dass ich mit ner Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein, aber Besitz einer WBK, am Sylvester-Abend um 2400h nicht vor meinem Haus mit Platzpatronen in die Luft "ballern" darf !?

Doch auf DEINEM Grundstück darfst du ballern.............

Auf einem anderen Grundstück nur mit der Erlaubnis, des Eigentümers.

FÜHREN, nur mit Kleinem Waffen Schein.

Auf öffentlichen Veranstaltungen, gar nicht erlaubt. Pöse Pöse :-)

Guten Rutsch

Blue

Geschrieben
Doch auf DEINEM Grundstück darfst du ballern.............

Auf einem anderen Grundstück nur mit der Erlaubnis, des Eigentümers.

FÜHREN, nur mit Kleinem Waffen Schein.

Auf öffentlichen Veranstaltungen, gar nicht erlaubt. Pöse Pöse :-)

Guten Rutsch

Blue

Yup, dass reicht mir. Danke für die Antwort!!

GUTEN RUTSCH !!!

Geschrieben

Hallo,

Nur mal so, als Gedächtnisstütze, es gibt auch WBK für Erben. Die haben meistens keine

Sachkunde gemacht.

Guten Rutsch

Klaus

soll das jetzt ernst gemeint sein mit Dalailame und "Erben WBK"? :021:

Gruss Spa

auch guten Rutsch und ohne OWK- oder WaffG-Anzeigen.

:s75::17::drinks:

Geschrieben
Yup, dass reicht mir. Danke für die Antwort!!

GUTEN RUTSCH !!!

nur wenn Du sicherstellen kannst das kein "Geschoss" dein Grundstück verlässt!!!!!!

unbedingt beachten!!!!!

wegen so einem Mist haben schon Leute ihre Zuverlässigkeit verloren............

Geschrieben
Hallo,

WBK und somit Sachkunde und keine Ahnung vom Begriff "Führen"?? :peinlich:

Gruss Spa

Immer wieder solche für mich unverständliche postings…

Schon mal daran gedacht, dass es Leute gibt, die seit Jahrzehnten eine WBK haben und sachkundig sind. Dabei nicht jede Änderung des WaffG mitmachen – zumal viele Änderungen sie nicht betreffen.

Seit wann gibt es denn den kleinen Waffenschein?

Nicht jeder ist allwissend und als Unwissender solch eine Frage zu stellen halte ich für vollkommen richtig und ist überhaupt nicht peinlich!

Geschrieben

[quote]
Wie sieht das denn mit den Schreckschusswaffen und dem kleinen Waffenschein aus,
brauche ich diesen kleinen Waffenschein trotz Besitz einer Waffenbesitzkarte?[/quote]

Ja brauchst du.Ich habe aber abgeraten bekommen.Denn wenn du den kl. Waffenschein hast berechtigt das nur zum führen nicht zum benutzen sonst ist bei Anzeige die WBK weg.(lt. meinem SB)

Geschrieben

Zum Führen ist KWS erforderlich.

Zum Schießen im öffentlichem Raum, auch zu Silvester ist Schießerlaubnis notwendig - außer Notwehr.

Geschrieben

Unser Staat läßt sich doch das Geld für den kleinen nicht entgehen!

Wär ja noch schöner, wenn man da nem langjährigGK-Schützen einfach so ne Gaspistole anvertrauen würd

Geschrieben

Den KWS hat die Polizei und der Zoll gefordert, denn die werden immer mit den PTB-Waffen konfrontiert. So langsam spricht sich auch rum, dass Führen von SRS ohne KWS einen Straftatbestand darstellt und nicht nur ein Bußgeld nach sich zieht...

:rolleyes:

Geschrieben
Zum Führen ist KWS erforderlich.

Zum Schießen im öffentlichem Raum, auch zu Silvester ist Schießerlaubnis notwendig - außer Notwehr.

Ich steh hier definitiv auch auf dem Schlauch:

Wo kann jemand seine Schreckschusswaffe, unter der Annahme, dass er den KWS besitzt, auf Funktion überprüfen?

Kann er auf dem freiem Feld seine Waffe abfeuern?

Aus welcher Vorschrift ergibt sich, dass er eine Schießerlaubnis zum Schießen im öffentlichen Raum benötigt?

Ein Projektil kann den Lauf nicht verlassen, da es sich um Platzpatronen handelt.

Jetzt bitte keine Kommentare: "Müßte man eigentlich wissen".

ich hab dahingehend eben mal ne Wissenslücke! :huh:

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