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IGNORED

Schiessen mit Uebungsmunition auch nur auf dem Schiessstand


manfred.mailer

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Hmmmmm......Jein :rolleyes: glaube ich.

zweigeteilte Antwort:

4mmM20 Waffen fallen nicht unter das Beschussgesetz, haben weniger als 7,5 J E0, sind damit von der Erlaubnisfreiheit des Schießens erfasst. Also: Ja, geht im Keller (m.M.)

Die Ausnahme geht von der Waffe aus, also .357 Revolver ist sicher BeschG-Pflichtig also ist das Schießen mit der Waffe nur auf dafür zulässigen Schießständen erlaubt, egal welche Munition da reingestopft wird. Also: Nein, auch mit Übungs-Mun nur auf Schießstand.

Die Systematik des deutschen Rechts ist da eben anders als logisch.

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Hallo,

das hat mich schon immer interessiert:

Manchmal werden bei egun solche Trainingspatronenen von Speer (rote Huelsen, Plastikgeschoss, Treibsatz nur ein Zuendhuetchen) angeboten.

Darf man damit ueberhaupt z. B. im eigenen Keller trainieren?

Und wie ist das z. B. mit 4mmM20 und Co.?

Sofern die maximale Energie unter 7,5 Joule liegt (Bei 4mmM20 sollte das so sein), darf man auf eigenem umfriedetem Besitztum trainieren, wenn sichergestellt ist, dass das Geschoß das Grundstück nicht verlassen kann. Das ist im Keller anzunehmen. Ebenerdig muss jede noch so theoretische Möglichkeit ausgeschlossen sein, wie z.B. in einer geschlossenen Garage.

Fundstelle: Kann ich momentan nicht liefern, da ich das WaffG gerade nicht verfügbar habe. Ist hier aber schon mehrfach diskutiert worden, inklusive Fundstellen...

Wie das mit diesen "Trainingspatronen" aussieht weiß ich nicht, da ich die Dinger nicht kenne.

Gruß,

Grayson

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Manchmal werden bei egun solche Trainingspatronenen von Speer (rote Huelsen, Plastikgeschoss, Treibsatz nur ein Zuendhuetchen) angeboten.

Haben diese Übungspatronen überhaupt eine CIP Zulassung?

Wenn nicht wird es schon mit dem legalen Erwerb schwierig.

Edit:

Ups, sehe gerade, dass die "Hülsen" und "Geschosse" bei egun separat und ohne Zündhütchen verkauft werden.

Auch Triebel verkauft sie ohne Erwerbserlaubnis.

Damit ist das Thema CIP Zulassung wohl obsolet.

Gruß

Michael

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§12 Waffg:

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,...

Nun stellt sich nur noch die Frage, ob die selbergestopften mit ZH angeschubsten Kuegelchen immer brav unter 7,5 Joule bleiben. Wenn ja, Feuer frei.

Die Problematik, inwwiefern man damit nen Wiederladeschein braucht, kann ich aber auch auf Anhieb nciht beantworten, imho ist das aber vergleichbar mit den schwarzpulverlosen Vorderladereinstecklaeufen, die auch so gezuendert werden.

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Hallo,

die Antwort wird doch hier bereits gegeben:

§12 Waffg:

(4) ...

1. ...

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,...

Nun stellt sich nur noch die Frage, ob die selbergestopften mit ZH angeschubsten Kuegelchen immer brav unter 7,5 Joule bleiben. Wenn ja, Feuer frei.

Die Problematik, inwwiefern man damit nen Wiederladeschein braucht, kann ich aber auch auf Anhieb nciht beantworten, imho ist das aber vergleichbar mit den schwarzpulverlosen Vorderladereinstecklaeufen, die auch so gezuendert werden.

Runterladen der Mun und andere Waffe benutzen ist nicht!

Gruss Spa

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Hallo,

die Antwort wird doch hier bereits gegeben:

Runterladen der Mun und andere Waffe benutzen ist nicht!

Gruss Spa

Hi,

da bin ich anderer Meinung. Zumindest mit Einstecksystemen in 4mmM20 sollte das Übungsschiessen zu Hause ( unter einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ) erlaubt sein. Nicht DIE WAFFE bleibt unter 7,5 Joule, sondern die Munition.

Greetz

Peter

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Hi,

da bin ich anderer Meinung. Zumindest mit Einstecksystemen in 4mmM20 sollte das Übungsschiessen zu Hause ( unter einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ) erlaubt sein. Nicht DIE WAFFE bleibt unter 7,5 Joule, sondern die Munition.

Greetz

Peter

Geh doch einfach zum Ordnungsamt und beantrage eine Erlaubnis zum Schießen dieser Mun. auf deinem Besitz (Am Besten Keller). So bist Du fein raus und keiner kann dir ans Bein....

Ich erinnere daran; das gilt auch wenn man an Sylvester mit seiner Flinte das neue Jahr begrüßt.

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Wenn eine Waffe mit Einstecklauf o.ä. für die "Zimmermunition" ausgestattet wird (und es soll auch Druckluftsysteme zum "Zimmertraining" mit GK-Waffen geben) handelt es sich (im Moment der Ausstattung mit einem solchen System) eben nicht um eine Schusswaffe, die in der Lage ist, in dieser Ausstattung Geschossen mehr als 7,5 J Bewegungsenergie zu erteilen. Dann ist das Schießen "zuhause" m.E. vom Waffenrecht gedeckt.

Bei bloßer schwacher Munition, die in eine unveränderte (d.h. nicht zumindest momentan entsprechend umgerüstete) GK-Waffe gestopft wird, hätte ich da rechtlich mehr Bedenken. Könnte nicht mehr von der oben erwähnten Regelung aus § 12 Abs. 4 Ziff. 1 a) WaffG gedeckt sein.

Gruß,

karlyman

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Und wieder wird ein Gesetz per Phantasie privat verschaerft.

Schauen wir nochmal ins Gesetz.

"mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,..."

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Geh doch einfach zum Ordnungsamt und beantrage eine Erlaubnis zum Schießen dieser Mun. auf deinem Besitz (Am Besten Keller). So bist Du fein raus und keiner kann dir ans Bein....

Ich habe auch einige 4mmM20 Waffen. Und laut meinem SB ist das Schiessen im eigenen Keller mit dieser Munition erlaubt. Es geht um die Munition , in diesem Fall die 4mmM20, die per se < 7,5 Joule ist. Mit meinen 4mmRL darf ich nur dann zu Hause schiessen, wenn die Waffe, aus der sie verschossen wird, das berühmte F hat.Dann ist auch diese Munition < 7,5 Joule . Aus zb Langwaffen ohne F bringt die 4mmRL bis zu 20 Joule. DAS geht dann nicht mehr ohne Schiesserlaubniss.

Über das verschiessen dieser " Wiederladbaren 4mm Patronen " kann ich rechtlich nix sagen.

Greetz

Peter ( der mit seinem SB schon oft und lange über die 4mm Waffen " diskutiert " hat )

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Und wieder wird ein Gesetz per Phantasie privat verschaerft.

Schauen wir nochmal ins Gesetz.

"mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,..."

:icon14:

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Und wieder wird ein Gesetz per Phantasie privat verschaerft.

Schauen wir nochmal ins Gesetz.

"mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,..."

Hllo, wunschdenken!

Und dieses Wunschdenken führt besten Falls "nur" zum Verlust der Zuferlässigkeit.

Richtig ist, dass die "umgerüstete" Waffen im unveränderten Umrüstzustand eben nur auf XXX J zugelassen ist und dann stimmt auch, was karlyman schreibt.

Gruss Spa

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das Schießen mit den Plastiktrainingspatronen ist nicht erlaubt. (Garten/Keller)

Denn die Waffen nach § 7 BeschG. sind beschrieben.

Man schaue auf die Patronenlagergrößen.

Das sind eben nur Waffen, die 4mmM20 verschießen können.

Natürlich auch die Einsteckläufe .

Die PT Munition enspricht sicherlich den original Patronenlagermaßen der Waffe und das Schießen damit wird außerhalb von Schießstätten somit erlaubnispflichtig

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ich frage mich wie eine

schusswaffe, deren geschossen nicht mehr als 7,5J erteilt wird,

definiert ist.

wohlgemerkt, es geht mir hier um die WAFFE - was 7,5J sind weiss ich wohl.

wenn ich einen 38er-revolver mit diesen dingern lade, dann habe ich eine waffe, die ihren geschossen nicht mehr als 7,5J erteilt.

nochwas dazu, man beachte im zitierten gesetzestext das woertchen "oder"...

im uebrigen hat auch unsere behoerde sich schon auf anfrage vor laengerer zeit geaeussert, dass das erlaubt sei, da die schwarzen plastikproepfchen ohnehin darunterliegen.

bei aller vorsicht und bewusstsein, fehler zu vermeiden denke ich, dass man auch nicht katholischer als der papst sein sollte.

ich habe schon oefter damit daheim geballert, aber wegen der $auerei in der plempe irgendwann aufgehoert; ausserdem gehen die schwarzen proepfchen irgendwann nach und nach verloren...

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Ich glaube bei all diesen unterschiedlichen Meinungen hier, bleiben Dir nur noch zwei Möglichkeiten.

Eine schriftliche Anfrage an die zuständige Behörde stellen und bei negativ Bescheid auf eine rechtsmittelfähige Begründung bestehen. Anschließend kann man ja immernoch eine Erlaubnis beantragen in der ein schön formuliertes, begründetes Interesse dargelegt ist.

Oder getreu dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter.

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...

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,...

...

Einige haben wohl Schwierigkeiten mit der Bedeutung des Wortes "oder".

Wenn die Geschossenergie geringer als 7,5 J bleibt ist eine Zulassung nach §7 Beschussgesetz nicht erforderlich.

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Jetzt kommt noch eine Frage dazu:

Darf man z.B. an Silvester mit einer 12/70er die PM I(Frei ab 18!) Munition verschießen oder nicht, natürlich unter

Einhaltung, dass das Geschoss nicht das befriedete Besitztum verlässt, etc.?

Oder Im Keller mit einen Einstecklauf 4mm M20?

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