Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt.... für die staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger müsste man noch so einiges nachliefern....
Denke ich hab die einschlägigen Gesetze und VO´s gelesen und auch verstanden immerhin hab ich ein Aktenzeichen bei einer oberen Waffenbehörde dieser Republik als anerkannter Lehrgangsträger
Nix für ungut
Am allerbesten mit der zuständigen Behörde des Bundeslandes in Verbindung setzen...kann die untere, obere oder auch die oberste Waffenbehörde sein je nach Bundesland.
Als Beispiel, was ich bringen musste: Lehrplan ,Lehrmaterial, Ausbildungsmaterial, Arbeitsmittel, Fragebogen, Zeugnismuster, Prüfer und Ausbilder mit entsprechender Quali, etc.
Du musst den "Bescheider" überzeugen, dass Du das Zeug dazu hast, Leute mit und ohne Vorkenntnisse in die Welt der waffenrechtliche Sachkunde zu führen, um es in einem Satz auf den Punkt zu bringen