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IGNORED

Unglaublich : Spezial Waffenversand, und dann so was


Bikerwaldi

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Ich habe vor ca. 2 Wochen eine Kurierfirma, die extra für Waffentransporte zugelassen ist, beauftragt eine Waffe die ich verkauft habe zu dem neuen Besitzer zu transportieren.

Die Waffe wurde wie von mir gewünscht, am Donnerstag um ca. 11 Uhr von einer Kurierfahrerin abgeholt und sollte am Freitag den 05.10.07 dem neuen Besitzer PERSÖNLICH übergeben werden.

Zwei Tage später rief mich der neue Waffenbesitzer an und teilte mir ungeheuerliches mit : Die Waffe wurde nicht in der vereinbarten Uhrzeit persönlich an den Käufer ausgeliefert, sondern dessen Ehefrau fand das Paket mit der SMITH&WESSON .357 Magnum um ca. 11 Uhr Vormittags vor der Wohnungstür liegend vor.

Die Zustellerin kann sich scheinbar gar nicht vorstellen, was passieren hätte können, wenn ein Fremder das Paket mit der Waffe mitgenommen bzw. gestohlen hätte ( ein potentieller Dieb hätte leichtes Spiel gehabt ).

Ich sah nun gar nicht ein, für diesen schlechten und noch dazu gesetzeswidrigen Lieferservice 30 € Versandkosten ( stand auf der Website der Spedition ) zu bezahlen. Da gibt man 30 € aus und glaubt dass die Waffe absolut sicher und gesetzeskonform ausgeliefert wird, und dann hört man so etwas.

Da hätte ich ja gleich die Waffe mit der normalen Post für 6,90 € versenden können.

Heute dann der Hammer : Die Spedition schickte mir eine Rechnung über 48,79 € für den Transport zu. Man stellt sich mal so etwas vor. Die schmeißen eine 357er Magnum u. 50 Schuss Munition einfach vor die Haustür und verlangen noch fast 50 € für diese reife Leistung.

Ich hab denen erstmal geschrieben dass ich nicht zahle und hab mit Anzeige wegen verstoß gegen das Waffengesetz gedroht .

Was würdet Ihr machen wenn die sich quer stellen, bezahlen oder nicht ?

Wenn die mir blöd kommen verrate ich euch mal den Namen der Spedition.

Gruß

Bikerwaldi

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Verrate doch, sofern die Angaben korrekt sind kann ja nichts passieren, lieber gleich den Namen, dann passiert dies evtl. anderen Versendern nicht auch noch.

Bei uns stand auch gerade ein Paket vor der Tür, aber kein Problem, es hat nicht geregnet und es waren auch 'nur' die neuen DSL-Geräte vom neuen Provider, vielen Dank liebe Post :(

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ein forum lebt von erfahrungsberichten, wenn einer gute oder schlechte erfahrungen mit produkten oder dienstleistungen gemacht hat, so kann er hier auch offen darüber reden.

nur um druck abzulassen oder um eine geschichte zu erzählen kann man auch zu seinem friseur gehen und wie thomasfhh schon geschrieben hat, nur mit ross und reiter wir dein posting auch zu einer information.

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...

Was würdet Ihr machen wenn die sich quer stellen, bezahlen oder nicht ?

Schwer zu sagen ...

Einerseits ist es so: du beauftragst, zahlst und dann ist es nicht mehr dein Problem, ob und wie die das Paket ausliefern. Also gar nichts sagen, denn letztendlich ist alles genau so ausgegangen, wie es auch bei "ordentlichem" Versand abgelaufen waere.

Oder: du aergerst dich, dass die unberechtigt viel verdienen. Das tun die sowieso, denn die eigenhaendige Uebergabe (Ausweis vorzeigen und Nr. aufschreiben) rechtfertigt vielleicht einen Mehraufwand von zwei bis drei Minuten. So gesehen sind die erhoehten Versandkosten nicht gerechtfertigt.

Ueber 40 EUR ist sowieso viel zu viel. Ist die Post "eigenhaendig" da nicht billiger?

Oftmals kann man "eigenhaendig" ohnehin umgehen. Z. B. an die Beschussaemter reicht ein einfaches Postpaket fuer 6,90 (da weiss man ja sowieso keinen konkreten Empfaengernamen).

Alternativ kann man nach telefonischer Vorankuendigung an den BueMa des Empfaengers versenden (sofern der nicht weint, dass die Waffe nicht bei ihm gekauft wurde). 6,90 zzgl. vielleicht 5 EUR fuer dessen Kaffeekasse ist immer noch drastisch preiswerter als dein Versandweg.

Und immer dran denken: bei Postpaketen immer unter 1,20 m bleiben, sonst wird's teu®er ...

Aber zurueck zu deiner Frage:

Wenn du Geld vom teueren Porto wiederhaben moechtest, solltest du wirklich (nochmal) mit Meldung bei der Behoerde drohen und das dann auch machen. Ich weiss nicht, welchen "Stundenlohn" du fuer deine Freizeit zugrunde legst, aber selbst wenn du das Geld wiederbkaemst (was nichts mit der Behoerdenmeldung zu tun hat - selbst wenn du die meldest, wirst du nicht zwangslaeufig etwas zurueckbekommen), wirst du keinen "Schnitt" machen.

Und wenn du ich erstmal so richtig ueber den Versender geaergert und mit ihm "verkracht" hast:

wie verschickst du dein naechstes Paket? ;-)

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Und wenn du ich erstmal so richtig ueber den Versender geaergert und mit ihm "verkracht" hast:

wie verschickst du dein naechstes Paket? ;-)

Ich denke, den "Service" kann er demnächst zuverlässig für 3,90€ bei Hermes buchen.

Dann muss er sich nicht aufregen wegen den Versandkosten und der Effekt ist der selbe..

Stephan

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Ich sah nun gar nicht ein, für diesen schlechten und noch dazu gesetzeswidrigen Lieferservice 30 € Versandkosten ( stand auf der Website der Spedition ) zu bezahlen. Da gibt man 30 € aus und glaubt dass die Waffe absolut sicher und gesetzeskonform ausgeliefert wird, und dann hört man so etwas.

Die 30,- Euronen löhnst Du doch dafür, dass Du hinterher sagen kannst du hast alles richtig gemacht. Falls die Waffe nicht angekommen wäre, hätte es Dich doch gar nicht tangiert. Du hast doch Gesetzeskonform gehandelt. Wo ist das Problem?

Gruß Tauschi

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Also Waffenrechtlich hat nur die Spedition Dreck am Stecken. Gleichzeitig ist deren Schlampigkeit ja ein Qualitätsmangel Ihrer Dienstleistung Dir gegenüber. Das berechtigt Dich zur Rüge. Ein Nachbessern ist nicht möglich, daher würde ich die Rechnung kürzen. Damit wirst Du aber im Grundsatz vertragsbrüchig, es greifen dann eigentlich die AGB des Kurierdienstes.

Es ist ärgerlich, wenn eine essentielle Eigenschaft der Zustellung, nämlich die eigenhändige Übergabe nicht erfolgt, schließlich hat man genau dafür bezahlt. Ich stimme daher in den Chor ein: Ross und Reiter nennen, bitte !

Edith: Linksschreibung !

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...ein Qualitätsmangel Ihrer Dienstleistung Dir gegenüber. Das berechtigt Dich zur Rüge. ... daher würde ich die Rechnung kürzen. Damit wirst Du aber im Grundsatz vertragsbrüchig, es greifen dann eigentlich die AGB des Kurierdienstes.

Es ist ärgerlich, wenn eine essentielle Eigenschaft der Zustellung, nämlich die eigenhändige Übergabe nicht erfolgt, schließlich hat man genau dafür bezahlt. Ich stimme daher in den Chor ein: Ross und Reiter nennen, bitte !

Edith: Linksschreibung !

ein einseitiger vertragsbruch liegt doch sowieso schon vor: der zusteller hat die zugsicherten eigenschaften/zustellbedingungen nicht eingehalten. daher hast du auch das recht einen teil der rechnung (differenz aus vereinbartem zu tatsächlich erbrachter leistung) zurückzuhalten.

rüge/beschwerde sollte auf jeden fall rausgehen.

IMI

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Zumindest waffenrechtlich ist das nicht so.........und das ist das Problem

Grüße

Robert

wirklich?

ich dachte jetzt auich eher, dass man dem waffengesetz genüge getan hat und rechtlich aus dem schneider ist. dass das transportunternehmen fehler macht, dafür kann man persönlich doch schließlich nichts.

IMI

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Mich stört einfach nur ungemein, dass ich für einen absolut inakzeptablen Service fast 50 € bezahlen soll.

Übrigens, die Spedition war OVERNITE.

Meine Sachbearbeiterin, der ich den Vorfall schilderte, will die Spedition beim Innenministerium melden.

Ich hab aber gesagt, sie soll mal warten bis sich Overnite bei mir gerechtfertigt hat.

Mal schauen wie es weitergeht.

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Mit OVERNITE hatte ich auch schon das Vergnügen.

Zwei Pistolen wurden als Expresspaket Zustellung Samstag bis 12 Uhr an mich gesendet, was auch noch mal extra Kohle gekostet hat.

Ja es war dann Samstag 14 Uhr und meine Knarren waren immer noch nicht da. Nach ner längeren Rumtelefoniererei habe ich dann die Nr des Lagers für meinen Bezirk herausgefunden. Da haben sie mir dann erklärt, dass das Paket am Montag ausgeliefert wird und auch momentan nicht da sei. Es sei bei einem Kollegen im Laster, scheinbar hat der mein Paket auf einer anderen Tour etwas spazieren gefahren.

Da dieser Samstag der einzige Tag war um die beiden Waffen für den Wettbewerb am kommenden Wochenende einzuschießen, habe ich etwas Terror gemacht und konnte das Paket um 17 Uhr am Lager abholen.

Mein Büma wollte dann die Kohle für die Expresszustellung zurückfordern, was draus geworden ist, keine Ahnung.

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Scheint ne große Schwankungsbreite zu geben, bisher hat es bei mir immer geklappt, sowohl zu mir als auch Abholung.

hängt sicherlich auch davon ab, ob man in einem ballungszentrum lebt, oder nicht. zuminest bei hermes wirkt sich dies SEHR aus.

IMI

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.... einen absolut inakzeptablen Service ...

Meine Sachbearbeiterin, der ich den Vorfall schilderte, will die Spedition beim Innenministerium melden.

Mal schauen wie es weitergeht.

Ich kann Dir sagen, wie es weitergeht. Bald wird sich in diesem Land keine Firma dem Transport von Waffen annehmen wollen.

Wie Du siehst ist das Risiko (Imageverlust, Meldung beim Innenministerium etc.) einer solchen Firma im Fall des Versagens eines Mitarbeiters enorm.

Gruß Wenemar

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Dem Post von Robert hatte ich entnommen, daß es für einen Händler dann auch Stress gibt, wenn der Transporteur Bockmist baut. Als nicht gewerblich handelnder Privatmann ist eigentlich mit der korrekten Beauftragung der Sorgfalt Genüge getan.

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Dem Post von Robert hatte ich entnommen, daß es für einen Händler dann auch Stress gibt, wenn der Transporteur Bockmist baut. Als nicht gewerblich handelnder Privatmann ist eigentlich mit der korrekten Beauftragung der Sorgfalt Genüge getan.

Ich zitiere jetzt mal eine älteren Text um hier nicht alles zweimal zu schreiben:

ZITAT

Das Problem liegt auch nicht beim Versand, sondern darin, das der Transporteur Erfüllungsgehilfe des Versenders wird. Der Versender (also Absender der Waffe) GARANTIERT, das der Empfänger BERECHTIGT ist, die Waffe(n) zu erhalten. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Da die Post beim normalen Paket eben KEINE Identitätsprüfung vornimmt, und dieses Paket eben auch mal bei der Mama oder dem Nachbarn abgibt, stellt dies ein Verstoss DES WAFFENVERSENDERS gegen das Waffenrecht dar, da er dann die Waffe nämlich einem Unberechtigten überlassen hat. Die Handlungen seines "Erfüllungsgehilfen" -nämlich die der Post oder des Paketdienstes, sind nämlich rechtlich IHM anzurechnen. Ist die Waffe dann weg, wird man wohl gegen den Versender wegen illegalen Überlassens einer Schusswaffe an Unberechtigte ein Verfahren einleiten.

ZIZAT ENDE

Der Absender ist für die korrekte Übergabe verantwortlich, weil der gewerbliche Transporteur in diesem Falle nur sein "Erfüllungsgehilfe" ist.

Selbstverständlich hat er bei der Wahl der Option "eigenhändig" und der damit verbundenen ID-Prüfung die nötige Sorgfalt walten lassen, trotzdem ist das Überlassen an einen "nicht Berechtigten" zunächst ihm als Überlasser anzulasten.

Zu prüfen wäre , ob der Transporteur nur fahrlässig oder grob fahrlässig bzw mutwillig gehandelt hat. Ein Erfüllungsgehilfe, der fahrlässig einen Schaden verursacht wird dadurch nicht haftbar, der Schaden liegt bei der Firma. Waffenrechtlich ist eben der Versender dafür verantwortlich. Strafrechtlich wird wohl eine Verfahrenseinstellung dabei herauskommen. Wobei dies keine Rechtsberatung ist sondern meine Privatmeinung, weil die Rechtberatung, wie wir alle wissen, in Deutschland den Anwälten vorbehalten ist.

Grüße

Robert

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Der Absender ist für die korrekte Übergabe verantwortlich, weil der gewerbliche Transporteur in diesem Falle nur sein "Erfüllungsgehilfe" ist.

Selbstverständlich hat er bei der Wahl der Option "eigenhändig" und der damit verbundenen ID-Prüfung die nötige Sorgfalt walten lassen, trotzdem ist das Überlassen an einen "nicht Berechtigten" zunächst ihm als Überlasser anzulasten.

Das sehe ich nicht so. Sorge ich für einen ordentlichen Versand, kann ich eben davon ausgehen, dass kein Unberechtigter die Waffe erhält. Ich bin dann aus dem Schneider. Ich kann mich wohl nicht strafbar machen, schließlich habe ich alle Vorkehrungen getroffen, um eine Übergabe nur an Berechtigte sicherzustellen.

Kümmere ich mich aber schon im Vorfeld nicht darum, so nehme ich eben in Kauf, dass etwas schiefgeht. Ich muss damit rechnen, dass die Waffe einem Unberechtigten in die Hände fällt. Logischerweise wird schlägt das unberechtigte Überlassen dann auf mich zurück.

Kurz: Ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt nur vor, wenn ich die Waffe einem Unberechtigten überlasse. Im zitierten Fall passiert genau dass, wenn auch über einen Mittelsmann (den Versender). Bei diesem konnte ich aber schon vorher damit rechnen, dass er die Waffe einem Unberechtigten übergibt. Gebe ich sie aber dem Versender und weise ihn an, die Waffe nur einem Berechtigten zu überlassen, gehe ich davon aus, dass nun der Versender sich strafbar macht.

Meine bescheidene Interpretation der Dinge :)

Norman

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Leider kommt es überhaupt nicht darauf an, ob DU das so siehst.

Der Absender ist verantwortlich bis das Paket übergeben ist.

Insofern siend die eGun-Hinweise "unversicherter Versand auf Risiko des Kunden" völliger Humbug.

Wenn der Versender lieber billiger versendet, also als Päckchen und deshalb ohne Unterschrift des Empfängers, ist er selbst schuld und haftet.

Heinrich

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Wenn der Versender lieber billiger versendet, also als Päckchen und deshalb ohne Unterschrift des Empfängers, ist er selbst schuld und haftet.

Völlig klar. Habe ich ja auch nicht bestritten. Und ist ja auch richtig.

Ich meine ja nur, dass die Sache anders liegt, wenn man die Waffe ordnungsgemäß (eigenhändig, ID, "Spezialversand") verschickt. Dann habe ich meine Pflicht erfüllt, und alles getan um sicherzustellen, dass die Waffe den richtigen Empfänger erreicht.

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