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IGNORED

Unglaublich : Spezial Waffenversand, und dann so was


Bikerwaldi

Empfohlene Beiträge

Ich wundere mich garnicht, daß das immer wieder passiert. Egal ob bei DHL, Overnite oder wie sie auch immer heißen mögen.

Man braucht sich nur die Auslieferungsfahrer anzusehen. Hilfswillige aus Bangladesch oder sonstwo aus der Ecke die mit Billiglöhnen oder per Stück Bezahlung unter einen unglaublichen Zeit- und Arbeitsdruck gesetzt werden. Die laden das Zeugs dann möglichst schnell ab um ihr Arbeitspensum zu schaffen.

Auch so ein Ergebnis der "Geiz ist geil" Methode.

Eigenes Erlebnis: Eine Wertsendung der Amexco mit Blankoreiseschecks trug den Aufkleber: "Keine Nachbarschaftszustellung!". Was geschah? Der Zusteller pfrimelte das Wörtchen "Keine" ab, übrig blieb "Nachbarschaftszustellung", und stellte zwei Häuser weiter zu!

Hat ihm eine Abmahnung eingebracht.

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Naja wenn sie per Stück bezahlt werden ist es ja noch gut. Andere bekommen ihren Laster voll und Feierabend ist wenn der Laster leer ist. Da wird nicht gefragt ob Eis und Schnee ist. Andere Lieferanten sind wieder Sub vom Sub usw.

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....

Der Absender ist für die korrekte Übergabe verantwortlich, weil der gewerbliche Transporteur in diesem Falle nur sein "Erfüllungsgehilfe" ist.

...

Selbstverständlich hat er bei der Wahl der Option "eigenhändig" und der damit verbundenen ID-Prüfung die nötige Sorgfalt walten lassen, trotzdem ist das Überlassen an einen "nicht Berechtigten" zunächst ihm als Überlasser anzulasten.

Ich kann mir das nicht vorstellen und hoffe, dass es mir nicht nur einfach an Phantasie fehlt. Wenn ich einen Kurierdienst, der "eigenhändige Übergabe" anbietet, explizit damit beauftrage, dann habe ich wohl auch im Fall des Paketverlustes alles getan, was möglich ist. Alles andere kommt einem Verbot der Versendung von Waffen gleich.

Gruß Wenemar

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... Wenn ich einen Kurierdienst, der "eigenhändige Übergabe" anbietet, explizit damit beauftrage, dann habe ich wohl auch im Fall des Paketverlustes alles getan, was möglich ist...

So sieht es aus, denn im Beitrag von Robert heißt es ja auch:

... Da die Post beim normalen Paket eben KEINE Identitätsprüfung vornimmt, und dieses Paket eben auch mal bei der Mama oder dem Nachbarn abgibt, stellt dies ein Verstoss DES WAFFENVERSENDERS gegen das Waffenrecht dar, da er dann die Waffe nämlich einem Unberechtigten überlassen hat.

Hier geht es aber nicht um den Versand eines "normalen Pakets" (welches der Kurier auch schon mal beim Nachbarn abgeben darf oder hinterm Gartenschlauch deponiert), sondern einen expliziten Transportauftrag für Waffen mit Identitätsprüfung.

Im vorliegenden Fall kann man also dem Versender kein Verschulden zusprechen.

€: Ergänzung dazu (unabhängig von speziellem Waffentransport) aus dem BGB:

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Unabhängig vom „Verlangen des Käufers“ sagt der Palandt (Standardkommentar zum BGB) zu § 447 und damit zum Versendungskauf:

Das Verlangen muss nicht vom Käufer ausgehen, es kann schon im Angebot des Verkäufers [z.B. eGon-Auktion] enthalten sein.

Damit ist der Verkäufer (so lange der Käufer dem Versand zustimmt) – unbeschadet weiterer waffenrechtlicher Vorschriften – grundsätzlich aus dem Schneider. Kommt die Waffe abhanden, hat der Käufer das Problem am Hals.

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Ich möchte dann hier mal ein positives Gegenbeispiel bringen: Ich habe beim Versand mit 'F' mehrere Artikel bestellt die mit dem Hermes-Versand verschickt wurden, darunter auch einige mit sog. 'Identservice' (Zündhütchen). Das Paket mit den erwerbsfreien Artikeln wurde beim Nachbarn abgegeben, beim 'Identservice'-Paket wurde 3 mal versucht zuzustellen und dann gegen Ausweisvorlage ausgeliefert. Super Abwicklung und mein fester Vorsatz: Nie wieder Post (DHL oder wie die auch immer gerade heißen mag)!

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Ich möchte dann hier mal ein positives Gegenbeispiel bringen: Ich habe beim Versand mit 'F' mehrere Artikel bestellt die mit dem Hermes-Versand verschickt wurden, darunter auch einige mit sog. 'Identservice' (Zündhütchen). Das Paket mit den erwerbsfreien Artikeln wurde beim Nachbarn abgegeben, beim 'Identservice'-Paket wurde 3 mal versucht zuzustellen und dann gegen Ausweisvorlage ausgeliefert. Super Abwicklung und mein fester Vorsatz: Nie wieder Post (DHL oder wie die auch immer gerade heißen mag)!

Dumm ist das DU das halt nicht bei HERMES buchen kannst.......macht Hermes nur bei Frankonia/interimport....und warum??

Hermes + Frankonia gehören beide zur OTTO-Gruppe!!

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Also ich hatte bisher einmal mit Overnite versendet und dreimal geliefert bekommen. Die letzte Waffe vor ein paar Tagen. Da ich tagsüber nicht zu Hause bin, habe ich eine Vollmacht für meine Frau geschrieben und eine Ausweiskopie von mir dazugelegt - hat nix geholfen - die haben das Paket wieder mitgenommen und telefonisch mit mir einen Übergabetermin an meiner Arbeitsstelle ausgemacht, sind da am gleichen Tag noch vorbeigekommen. Zu den Kosten: ich habe immer nur 25 Euro gezahlt.

Gruß, Markus.

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Dumm ist das DU das halt nicht bei HERMES buchen kannst.......macht Hermes nur bei Frankonia/interimport....und warum??

Hermes + Frankonia gehören beide zur OTTO-Gruppe!!

Da hast Du leider recht, hab ich gerade noch mal nachgelesen, keine Beförderung von Sprengstoffen oder Waffen bei Privatleuten :(

So was bescheuertes, die wissen doch wie es geht und dürfen es offensichtlich auch befördern.

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Insofern siend die eGun-Hinweise "unversicherter Versand auf Risiko des Kunden" völliger Humbug.

Leider ist es voelliger Humbug, dass das Humbug ist ...

"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern."

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Leider ist es voelliger Humbug, dass das Humbug ist ...

"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern."

Hatten wir hier doch schon dezidiert (§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf) und inkl. Kommentar:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=795294

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Doch, grundsätzlich hat er das (wenn man einmal davon ausgeht, dass nicht ohnehin verbotene Dinge, wie z.B. ein Versand an Nichtberechtigte, vorliegen).

Man muß in der Angelegenheit natürlich unterscheiden zwischen der allgemeinen Vorgabe des § 447 BGB und speziellen Ge- und Verboten, so wie sie aufgrund des Waffenrechts gegeben sind.

Freilich gilt es als Waffenverkäufer, den Erwerb durch Nichtberechtigte und das sonstige Abhandenkommen beim Versand bestmöglich zu verhindern.

So wird sich natürlich auch der Waffenverkäufer bei schmerzfreier Wahl einer 0815-Fire&Forget-Versandmethode mitunter Fahrlässigkeit vorwerfen lassen müssen, weil er der besonderen „Sorgfaltspflicht“, die hier zweifellos geboten ist, nicht Genüge leistete.

Nimmt man aber einen speziellen (Waffen-)Versandservice mit Identitätsprüfung in Anspruch – wie hier geschildert –, so hat man diese Sorgfaltspflicht ebenso zweifelsfrei erfüllt.

Auch dann gilt aber wieder § 447 BGB als Generalnorm.

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Insofern siend die eGun-Hinweise "unversicherter Versand auf Risiko des Kunden" völliger Humbug.

Ich verschicke Kurzwaffen IMMER unversichert für keine 6,50 Euro...... als Einschreiben Eigenhändig. Versand ist zwar nicht versichert aber eben Eigenhändig. Das ist die einzige legitime Versandform bei der das Preisleistungsverhältnis einigermassen stimmt. Auch wenn ich für meinen eigenen Versicherungsfonds etwas mehr Porto kassiere, aber bisher kam alles bei den Empfängern an.

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Ich denke, den "Service" kann er demnächst zuverlässig für 3,90€ bei Hermes buchen.

Dann muss er sich nicht aufregen wegen den Versandkosten und der Effekt ist der selbe..

Stephan

4,10 seit kurzem ;-) oder 3,85 bei Online Versand

Und es klappt echt gut - nur darfs natürlich nicht verschwinden oder beschädigt werden - sonst hat man evtl ein Problem mit Hermes

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Nein, abklären mit der Behörde des Käufers, ggf eintragen, Rücksendung von Dokumenten, dafür könnte ich auch gleich 25 Euro in Rechnung stellen.

Oder arbeitest Du unbezahlt?

Also bei egun und ebay stelle ich meinen Käufern MEIST nur den wahren Portopreis in Rechung - Portoabzocker sind :peinlich:

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Hola amigos, bei der Post kostet ein Wertpaket mit Antwortschein €12.20, und ist mit €2500 versichert, hat bislang bei 2 KW und 2 LW immer gut geklappt,

innerhalb 2 bis 3 Tage war der Käse gegessen.

Saludos del norte, pancho lobo

Du musst aber "eigenhädig" verschicken; sonst spielen auf einmal die Kinder vom nachbarn mit der Knarre des Empfängers...

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Bei Post/DHL hilft auch die Versandoption "Eigenhändig" nicht vor Schaden.

Auch bei dieser Versandart kann der Empfänger einem waffenrechtlich Unberechtigten (Ehefrau, Nachbar) eine Vollmacht zum Entgegennehmen des Paketes erteilen.

Und damit hat dann der Versender die Waffe einem Unberechtigten überlassen (weil er diesen Fall nicht ausgeschlossen hat - ihn bei dieser Versandart garnicht ausschließen kann), was einen Verstoß gegen das WaffG darstellt.

Ein korrekter Versand muß das beinhalten, was man selber bei einer persönlichen Übergabe machen muss: eine dokumentierte Identitätsprüfung! Bei DHL sieht die aber so aus: "Sind sie der Herr XY? Ja? OK!". Das reicht definitiv nicht!

Siehe auch hier.

Ich verschicke regelmäßig mit Overnite, auch hier hat´s schon Probleme gegeben (ist halt auch vom lokalen Zusteller abhängig) aber vom Waffenrecht her bin ich auf der sicheren Seite, weil ich den gewerblichen Zusteller nachweislich mit einer Zustellung nur in Verbindung mit einer Identitätsprüfung beauftragt habe.

Schrombo

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Eine Firma generell als schlecht oder gut zu beurteilen ist recht schwer,

es kann immer mal was daneben gehen - Mitarbeiter keine Lust ....... ^_^

Ob bezahlen oder nicht ist doch "egal" die 50 Euronen machen keinen arm - sich gerichtlich zu streiten macht keinen Sinn (auch wenn man innerlich kocht).

Ich würde der Firma jedoch noch ne Menge Arbeit bescheren :00000733:

Wenn die Lieferfirma die Waffe ordnungsgemäß abgegeben hat, hat sie ja wohl auch ne Unterschrift bekommen und die würde ich mir

zeigen lassen. Wenn se des net kann hat der neue Waffenbesitzer die Waffe ja auch nicht bekommen, Folge dessen soll der Lieferant dann mal erklären, wo den die

Waffe ist :rolleyes:

Gruß

Hülsenstopfer

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Hallo,

mir ist das Gleiche mit dieser Firma passiert, die hohen Kosten sind einfach nicht gerechtfertigt. Meine Waffe sollte am Nachmittag geliefert werden, sie kam dann um 1900 Uhr. Die ID-Prüfung sah folgendermaßen aus: Ich leerte gerade den Müll aus, als der Herr kam und mich fragte, ob ich der Herr ... wäre? Ich bejahte dies und bekam die Waffe ausgehändigt. Keine Frage nach einem Ausweis oder so. Mein Postbote kennt mich zumindest und hätte keinem in der Nähe des Hauses das Paket ausgehändigt.

Grüße

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Hallo,

auch ich wurde vom Zusteller der Fa. Overnite an der Haustür gefragt ob ich der Herr M.B. sei und bekam das Paket mit einer LW in die Hand gedrückt.

Eine andere Firma stellte ein LW-Paket hochkant an der Haustür ab. Den genauen Zeitpunkt kenne ich nicht, nach Auskunft des Nachbarn ( holte das Paket wg. Regen gegen 14.00 Uhr zu sich rein ) wurde Vormittags geliefert, meine Ankunft gegen 17.00 Uhr.

Der Postzusteller liefert manchmal in die Garage, hier im Dorf braucht man nicht abzuschliessen.

Et hätt noch emmä joth jejanghe.

Gruss Manny

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