Zum Inhalt springen

Schrombo

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    206
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Schrombo

  1. Doch, sowas gibt es. Und zwar als "verbotener Gegenstand". "II. Verbotene Waffen Mit welchen Waffen ist der Umgang verboten? ... 5. Waffen, die über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können (z.B. Langwaffen, die durch einen Klappschaft zur Kurzwaffe - Länge unter 60cm - verändert werden können). ..." Quelle: Waffenhandel: Rechtsgrundlagen für die Fachkundeprüfung, DIHK, S.13 Eine BT-96/OA-5/BWT-5 ist als Langwaffe eingestuft. Daran ändert sich auch durch Absägen des Schaftes oder Anbringen eines Einschubschaftes nichts. Nur wird das Teil dadurch kürzer als 60cm. Und damit wird es nicht zur Kurzwaffe, sondern leider zu einem verbotenen Gegenstand. Sorry. Schrombo
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.