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IGNORED

Zukunftsprognose?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Du glaubst eine wichtige Präventions Rolle zu spielen. Ist aber nicht so, den sonst hätte Deutschland beuteudend weniger Feuerwaffentote als die Schweiz.

An diesem Satz :icon14: kommt man argumentativ nicht vorbei.

Da kann man die deutschen Waffenrechts-Regularien (bezüglich Zuverlässigkeit, Bedürfnisprinzip, etc.) jetzt drehen, wenden und rechtfertigen, wie man will.

Es GIBT waffenrechtlich eine liberale Alternative, die nicht zu weniger öffentlicher Sicherheit führt !

Gruß,

karlyman

Geschrieben

@Sachbearbeiter in welchen fällen kann ein SB noch ein psycholog Gutachten fordern?(Ich klammere Alkohol+Drogendelikte+agressive Verkehrsdelikte +GK unter 25 mal aus)

Geschrieben

Immer dann, wenn Tatsachen bestehen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach § 6 Abs. 1 WaffG begründen. Neben Alkohol oder Drogen kann sich das auch auf die Geschäftsfähigkeit, Eigen- oder Fremdgefährdung oder den nicht vorsichtigen oder nicht sachgemäßen Umgang mit Waffen oder Munition oder deren nicht sorgfältiger Verwahrung beziehen.

Die Waffenbehörde ist (nur bei Tatsachen natürlich) übrigens zu diesem Schritt verpflichtet und hat da keinerlei Ermessen.

Geschrieben
<_< Joker, Dein letztes Posting war übrigens eines Deiner schlechtesten. Schade, denn ich hab schon eine Menge brauchbares von Dir hier lesen dürfen.

Machen wir es doch einfach hier ein Gerichtsentescheid betreffend Waffenerwerb in der Schweiz. Da würden wahrscheinlich alle SB von Deutschland tot aus den Latschen kippen. Trotzdem haben wir weniger Feuerwaffentote als Deutschland.

Umstrittener Waffenschein - Verwaltungsgericht korrigiert einen Entscheid der Polizeidirektion

Weil er «zu unverhältnismässigem Handeln» neige, wollte die Polizei einem wegen Tät­lichkeiten und Körperverlet­zung vorbestraften Berner den Erwerb einer Waffe verwehren. Das Verwaltungsgericht aber teilt die Bedenken nicht und gewährt den Waffenschein;

Im Dezember 2005 stellte der Mann, der als Sicherheitsmann in Hotels und Bars arbeitet, bei seiner Wohnsitzgemeinde das Gesuch um Ertei­lung eines Waffenerwerbsscheins für ein Gewehr. Der Gemeinderat sah,wie er in seinem Antrag notierte, keine Hinderungsgründe - die Kantonspolizei dagegen schon. Gestützt auf einen Bericht der Regio­nalpolizei und die Strafakten zu mehreren Vorfallen lehnte sie das Gesuch ab. Der Mann, so befand sie, neige zu «unverhältnismässigem Handeln» und könnte Dritte mit ei­ner Waffe gefährden!

Der Sicher­heitsmann gelangte darauf an die kantonale Polizei- und Militärdirek­tion, doch auch sie sagte Nein. Auch sie verwies auf die diversen Strafver­fahren und auf den Bericht der Regionalpolizei, die über den Gesuchsteller notiert hatte, er weise eine «tiefe Reizschwelle» auf und verbrei­te «Angst und Schrecken bei gewis­sen Personen».

In den vergangenen Jahren war der Mann acht Mal in Strafverfahren verwickelt gewesen. Zwei Mal war er im Zusammenhang mit seiner Tä­tigkeit als Sicherheitsverantwortlicher in Lokalen wegen Tätlichkeiten verurteilt worden - zu Bussen von 300 und 200 Franken. Wegen einfacher Köperverletzung war er ausserdem mit 1000 Franken Busse bestraft worden: Er hatte 1996 ei­nen Bekannten dermassen verletzt, dass dieser mit Verdacht auf Schä­delbruch ins Spital eingeliefert wor­den war. Die weiteren Strafverfahren wurden durch Vergleiche mit den Anzeigern erledigt.

Gericht kippt Entscheid

Gegen den Entscheid der Polizeidirektion nun beschwerte sich der Sicherheitsmann beim Verwaltungsgericht, und hier hatte er Erfolg. Das Gericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf und wies diese an, dem Gesuchsteller den Waffenerwerbsschein auszustellen. Die Erteilung oder Verweigerung eines Waf­fenerwerbsscheins, so notierten die Richter, liege nicht im Ermessen der Behörden. Vielmehr habe ein Ge­suchsteller beim Fehlen von Ausschlussgründen «einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Waffenerwerbsscheins».

Keinen Schein erhält gemäss dem Gesetz, wer zur Annahme Anlass gibt, dass er sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden würde. Da­zu, so das Gericht, müssten aber „ konkrete Anhaltspunkte“ beste­hen, eine rein theoretische Gefähr­dung Dritter reiche nicht.

Anders, als die Polizei aber sah das Gericht keine konkreten An­haltspunkte für eine Gefährdung Dritter. Zwar fanden auch die Rich­ter, beim Vorfall mit dem Bekann­ten habe der Mann «unrechtmässig» Gewalt angewendet. Dieses Verhalten wiege schwer, zumal der Mann besondere Kenntnisse in Nahkampf habe. Die Vorfälle im Job als Sicherheitsmann aber relativier­te das Gericht. Hier sei der Mann über Jahre hinweg in viele Konflikt­situationen geraten; er habe die überwiegende Anzahl verbal lösen können und «nur ausnahmsweise und angemessen» Gewalt ange­wendet. Aufgrund der zwei Verurteilungen wegen Tätlichkeit und der zehn Jahre zurückliegenden Körperverletzung könne darum nicht gesagt werden, der Mann nei­ge generell zu Gewaltanwendung.

Eine zusätzliche Waffe

Der Mann besitzt nach seinen Angaben, eine Pistole, ein Jagd­gewehr und ein Schrotgewehr. Sein bisheriges Verhalten im Umgang mit Waffen gebe zu keinen Beanstan­dungen Anlass, urteilte das Gericht. Und: Es seien auch keine konkreten Hinweise ersichtlich, «dass keine Gewähr für einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Um­gang mit einer zusätzlichen Waffe besteht».

Geschrieben

Das ist ja auchmal ein krasses Beispiel joker! :eclipsee_gold_cup: Derjenige würde hier in D niemals eine WBK bekommen.Hier würde man sofort sagen"kranker Psychopath-keine Waffen".Hier in D reicht es scheinbar schon aus wenn man innerhalb von sieben Jahren 3 mal mit dem Gesetz in Konflikt stand (einmal zurecht) und zweinmalabsolut unschuldig.Da muss dann auch erstmal geprüft werden.Mein SB hat jetzt auch noch 3Wochen Urlaub,obwohl sie mir vor einer Woche noch gesagt hat das sie evtl diese Woche meine Akten hat :icon13: Meine Geduld ist langsam am ende,aber man kann ja warten..Deutsche Bürokratie!

Geschrieben
@Sachbearbeiter, wird eigentlich generell bei Straftat&Alkohol versagt oder wie läuft das?

Tatsachen, die Bedenken einer Alkoholabhängigkeit begründen, liegen bei festgestellten Promillewerten ab ca. 1,5 Promille regelmäßig vor. Zuerst muss der Betroffene in solchen Fällen auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten über die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen beibringen. Gelingt ihm dies nicht oder weigert er sich, sich untersuchen zu lassen, wird der Antrag versagt bzw. die WBK widerrufen.

Besonders peinlich finde ich es, wenn die Betroffenen persönlich vorsprechen und dabei eine Fahne, die bis zum nächsten Ort reicht, mitbringen.

Geschrieben
Und wie läuft das mit dem Facharzt ab? Hausarzt?

Die Frage klärt sich doch eigentlich von selbst. Ist der Hausarzt ein Facharzt? Natürlich nicht, daher kommen nur Psychiater und Psychologen in Frage, wobei letztere eigentlich keine Ärzte sind.

Geschrieben

Unser Sachbearbeiter hat aber nicht auf die Kernfrage geantwortet. :rolleyes:

Keinen Schein erhält gemäss dem Gesetz, wer zur Annahme Anlass gibt, dass er sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden würde. Da­zu, so das Gericht, müssten aber „ konkrete Anhaltspunkte“ beste­hen, eine rein theoretische Gefähr­dung Dritter reiche nicht.

Es ist an dem SB die praktische und nicht nur die theoretische Gefährdung nachzuweisen, das macht einen himmelweiten Unterschied und beugt auch jeder Willkür vor.

Zu den 1.5 promille am Steuer sind bei uns ein Grund wenn es sich wiederholt Straffällig zu werden, damit ist der Punkt abgehakt. Was jemand mit 1.5 promille Zuhause macht interessiert übrigens diemanden, weder in D noch in der CH.

Joker

Geschrieben
@Sachbearbeiter, und was ist wen kein Alk Wert gemessen wurde? Und wie läuft das mit dem Facharzt ab? Hausarzt?

Dann muss sich halt aus dem Sachverhalt der Strafakte ergeben, dass mit gewisser Wahrscheinlichkeit von einer Abhängigkeit ausgegangen werden kann. Natürlich müssen das konkrete Verdachtsmomente sein, die von der Behörde belegbar sind. Wenn in der Akte z.B. "Herr X wurde regelmäßig betrunken im Straßengraben gesehen und nach Auskunft der örtlichen Polizei immer wieder mal in die Ausnüchterungszelle gebracht" oder was in der Art steht, ist die Sache klar.

Um welche Art von Fachärzten es sich handeln muss, steht übrigens im § 4 Abs. 2 AWaffV drin.

Geschrieben

Unser Sachbearbeiter antwortet immer noch nicht auf die Kernfrage :rolleyes:

Keinen Schein erhält gemäss dem Gesetz, wer zur Annahme Anlass gibt, dass er sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden würde. Da­zu, so das Gericht, müssten aber „ konkrete Anhaltspunkte“ beste­hen, eine rein theoretische Gefähr­dung Dritter reiche nicht.

Joker

Geschrieben

Toll,habe grad erfahren das mein SB bis 30.Urlaub hat!Ich könnt K****n,jetzt liegen meine Akten da und keiner ist da der es bearbeitet.

Also am 6 September sind es dann 3! Monate die mein Antrag da liegt,was würdet ihr dann machen?

Geschrieben
Toll,habe grad erfahren das mein SB bis 30.Urlaub hat!Ich könnt K****n,jetzt liegen meine Akten da und keiner ist da der es bearbeitet.

Also am 6 September sind es dann 3! Monate die mein Antrag da liegt,was würdet ihr dann machen?

Nach dem Urlaub (also Anfang September) mal beim SB anrufen und fragen, wie denn der aktuelle Stand ist und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Gruß

Michael

Geschrieben
Toll,habe grad erfahren das mein SB bis 30.Urlaub hat!Ich könnt K****n,jetzt liegen meine Akten da und keiner ist da der es bearbeitet.

Also am 6 September sind es dann 3! Monate die mein Antrag da liegt,was würdet ihr dann machen?

Wenn ein Sachbearbeiter in Urlaub ist, so hat er in jedem Fall eine Vertretung. Wenn nach 3 Monaten nix passiert ist gibt es grundsätzlich eine Untätigkeitsklage. Weil 3 Monate sind einfach mehr als genug, um so einen dämlichen Antrag zu bearbeiten. Auch wenn, wie bei dir, zusätzliche Akten angefordert werden müssen. Die einzige Ausnahme ist, wenn gegen dich im Antragszeitraum polizeiliche Ermittlungen laufen. Dann wird der SB die Entscheidung bis zum Ende des Verfahrens vertagen.

Geschrieben

Vor solch einer Klage würd ich aber vielleicht doch erst mal schüchtern anfragen, woran es noch klemmt mit dem Antrag. Kann z.B. auch am Gericht liegen, dass die Strafakte nicht gleich gefunden wird oder die Versendung lange dauert.

Die Vertretung kann nicht alles bearbeiten, weil entweder keine richtige Ahnung von der Materie oder keine Zeit, weil mit den eigenen Dingen genug beschäftigt.

Geschrieben
Vor solch einer Klage würd ich aber vielleicht doch erst mal schüchtern anfragen, woran es noch klemmt mit dem Antrag.

Das wird ihm sein Anwalt schon sagen. Dieser sollte erstmal dort anrufen (bringt meist mehr, als wenn man selbst dort anruft), fruchtet das nicht schriftlich eine Frist setzen (10 Tage) und dann aber auch fristgerecht die Klage einreichen. Das die Vertretung keine Ahnung hat oder andere Behörden trödeln kann ja wohl kaum eine Entschuldigung sein. In letzterem Fall muss die Behörde dann eben basierend auf der vorhandenen Sachlage eine Entscheidung treffen oder es eben bleiben lassen und die Untätigkeitsklage in Kauf nehmen.

Geschrieben
Das wird ihm sein Anwalt schon sagen. Dieser sollte erstmal dort anrufen (bringt meist mehr, als wenn man selbst dort anruft), fruchtet das nicht schriftlich eine Frist setzen (10 Tage) und dann aber auch fristgerecht die Klage einreichen. Das die Vertretung keine Ahnung hat oder andere Behörden trödeln kann ja wohl kaum eine Entschuldigung sein. In letzterem Fall muss die Behörde dann eben basierend auf der vorhandenen Sachlage eine Entscheidung treffen oder es eben bleiben lassen und die Untätigkeitsklage in Kauf nehmen.

Na ja, vielleicht etwas massiv diese Vorgehensweise und das wird nicht gerade das Klima verbessern. Wenn sich eine Behörde natürlich beharrlich weigern sollte, eine Entscheidung zu treffen, wirkt so eine Klage sicherlich Wunder. Denn wenn der Chef so was mehrmals sieht, wird er nicht sehr amused sein...

Die Vertretung muss ich insofern in Schutz nehmen, dass sie in der Regel nicht alle Feinheiten des Waffenrechts kennen kann (das vielleicht erst, wenn schon selbst viele Jahre in der Abteilung oder früher auf der Stelle gewesen) und in heiklen Fällen die Finger davon lässt. Ich denke nicht, dass das Leben des Antragstellers davon abhängt, wenn er seine WBK zwei Wochen später bekommt. Die Verzögerung bei der Antragsbearbeitung sollte natürlich begründet sein.

Persönlich anrufen kann übrigens auch sehr fruchtbar sein so nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein" ;)

Geschrieben
Die Vertretung muss ich insofern in Schutz nehmen, dass sie in der Regel nicht alle Feinheiten des Waffenrechts kennen kann

ach weißt Du, das ist nicht nur bei Vertretungen so. :D

Grüßle

alea :bb1:

Geschrieben
vielleicht etwas massiv diese Vorgehensweise

Wenn ich mich recht entsinne, kam Larsolf aus NRW und da hilft häufig nur diese massive Vorgehensweise. Wenn man der Behörde den kleinen Finger reicht, in dem man sich auf immer längere Wartefristen einlässt, dann reißen die einem gleich den ganzen Arm aus. Larsolf sollte mal was zu seiner Behörde sagen, im Allgemeinen ist doch im Verein bekannt, wie sich diese so verhält. Wenn sich diese sonst kooperativ zeigt, so kann er sich ja überlegen, weiter einen diplomatischen Kurs zu fahren. Wenn aber im Verein bekannt ist, das die Behörde häufig zicken macht, geht er am besten gleich zum Anwalt.

Geschrieben
Solitär? So Zeugs fliegt bei mir immer als erstes vom Rechner. Verbraucht bloß Speicherplatz.

Heinrich

Kann es auch, Freecell ist sowieso besser... <_<

Geschrieben
Wenn ich mich recht entsinne, kam Larsolf aus NRW und da hilft häufig nur diese massive Vorgehensweise.

Ohne jetzt die Behörden in NRW (deren Rechtsgebaren ich ebenfalls oftmals als sehr sonderbar empfinde) verteidigen zu wollen, sehe ich das anders. Wer schon vom ersten Antrag an wegen einer leicht überschrittenen Bearbeitungszeit (und das noch in der Haupturlaubszeit <_< ) das Klima vergiftet und sofort mit Klagen droht, braucht sich nicht zu wundern, wenn er künftig etwas sorgfältiger unter die Lupe genommen wird. In Ermessensfällen geht dann die Tendenz ganz schnell in Richtung generell kein Entgegenkommen. Gerade wenn die Prüfung etwas umfangreicher wird, braucht das halt aus verschiedenen Gründen seine Zeit und mal ganz ehrlich: ob die WBK zwei Wochen früher oder später ausgestellt wird ist doch jetzt auch nicht soooo dramatisch, oder ?

Man sagt doch immer so schön wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es auch wieder hinaus. Deshalb versuche ich eigentlich immer erst mal alles im Guten zu regeln und damit bin ich mein Leben lang ganz gut gefahren. Wenns dann immer noch nicht klappt, kann man immer noch die größeren Geschütze aus dem Hangar holen.

Wer das nicht so sieht gehört wahrscheinlich auch zu den Leuten, die

- an der Hotline keine Geduld haben

- ungeduldig wo anstehen und dort die entsprechenden Bemerkungen fallen lassen

- sich aufregen, wenn der Zahnarzt erst in 4 Wochen für einen Zeit hat

- kein Verständnis zeigen, wenn die bestellte Ware wegen Lieferschwierigkeiten erst später geliefert werden kann etc.

Geschrieben
Deine charmante Art, mir eins über die Rübe zu hauen, liebe ich doch immer wieder. :vava:

@SBinchen,

Du wirst Dich doch nicht angesprochen fühlen???????

Ich würde Dir doch nie auf die Rübe hauen. Ich bin für meine liebevolle Art berüchtigt berühmt, wenn ich Freunde hätte könnten sie es bestätigen.

Grüßle

alea

Geschrieben

Aber ich bin doch Deine Freundin, oder seit heute nicht mehr ? :traurig_16:

Jedenfalls habe ich es als Wink mit dem Zaunpfahl empfunden, was mein zartes Gemüt sehr ins wanken gebracht hat. Termin mit Psychiater habe ich gerade gemacht...

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