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IGNORED

Zukunftsprognose?


Larsolf

Empfohlene Beiträge

Soll und darf ich jetzt darüber einen Lachanfall bekommen :021: oder dümpiere ich damit möglicherweise Gefühle anderer? Na egal aber unter einfach stelle ich mir was anderes vor.

Einfach ist das:

Du trittst in einen Verein ein, gehst ein Jahr lang ca. alle zwei bis drei Wochen zum Schiessen (anders als bei Fuehrerschein brauchst du nicht einmal vorgeschriebene "Trainerstunden"), machst fix einen Wochenendkurs Sachkunde, trinkst ein Bier mit deinem Vereinsvorsitzenden (nicht notwendig, aber empfehlenswert - der regelt dann den Rest), gehst dann einige Zeit spaeter auf's Amt und bekommst deine WBK.

Deine Flinte kannst du schon vorher kaufen, die laeuft dann erstmal auf den Verein.

Wie man einen Auto-Fuehrerschein macht (bzw. was man dafuer koennen muss), oder einen Sportbootfuehrerschein, einen (Segel-)Flugschein, einen Schweisserschein usw. muss ich zum Vergleich wohl nicht beschreiben, oder?

Manche haben natuerlich Probleme bei der Waffen-Sachkunde, weil da leider nicht alle Fragen zum Ankreuzen sind ...

P.S. Was heisst eigentlich "dümpieren"? ;-)

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Einfach ist das:

Du trittst in einen Verein ein, gehst ein Jahr lang ca. alle zwei bis drei Wochen zum Schiessen (anders als bei Fuehrerschein brauchst du nicht einmal vorgeschriebene "Trainerstunden"), machst fix einen Wochenendkurs Sachkunde, trinkst ein Bier mit deinem Vereinsvorsitzenden (nicht notwendig, aber empfehlenswert - der regelt dann den Rest),gehst dann einige Zeit spaeter auf's Amt und bekommst deine WBK.

Deine Flinte kannst du schon vorher kaufen, die laeuft dann erstmal auf den Verein.

Ok, das "m" hab ich vergeigt, hast recht. :peinlich:

Wenn wir schon dabei sind Fehler zu berichtigen: Sachlich richtig ist, dass der Verband das regelt und nicht der 1. Eintänzer.

Und wirklich einfach ist: Gehe zum Bahnhof einer größeren Stadt, frage den Migranten Deines Vertrauens und nehme dann Puffe mit.

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Gehe zum Bahnhof einer größeren Stadt, frage den Migranten Deines Vertrauens und nehme dann Puffe mit.

Das ist natürlich Unsinn, denn zum einen sind die Bahnhöfe gut überwachte Plätze, an denen sich solche zwielichtigen Gestalten nicht aufhalten. Zumindest nicht zum Verkauf von illegalen Waffen. Zum anderen verkaufen die mit Sicherheit nicht an jeden x-beliebigen, schließlich könnte derjenige ja auch ein verdeckter Ermittler sein. Um was zu bekommen muss man schon in dem Milieu drin sein oder jemanden mit Kontakten kennen.

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Ok, das "m" hab ich vergeigt, hast recht. :peinlich:

Wenn wir schon dabei sind Fehler zu berichtigen: Sachlich richtig ist, dass der Verband das regelt und nicht der 1. Eintänzer.

... frage den Migranten Deines Vertrauens und nehme dann Puffe mit.

;-)

Diesmal zwinkere ich mal gleich zuerst, denn ich kann's mir einfach nicht verkneifen (sorry!):

*oberlehrer ein* "nimm" heisst es ... *oberlehrer aus*

(das war fuer den "Migranten")

Klar, dein Beispiel stimmt, aber es sind halt nicht alle Staedte bahntechnisch angebunden ... ;-)

zu "1. Vorsitzender":

Schon mal versucht, dich ohne den "ersten Eintaenzer" an den Verband zu wenden?

Ich staune immer wieder, was da so auf Vereinsebene geht ...

Vorsitzender: "Du willst also bei uns eintreten? Jetzt, zum letzten Quartal? Und den Jahresbeitrag nur anteilig bezahlen?

Weisst du was - wenn du einfach rueckwirkend ab Januar bezahlst, hast du jetzt im September schon 9 Monate rum und das mit deiner Waffe geht bald an! Das mit dem Schiessbuch regeln wir schon."

Rolle des "1. Eintaenzers" hinreichend erklaert?

Diese Art Gekungel finde ich uebrigens ziemlich heftig!

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Muss das neue Mitglied nicht 12 Monate im VERBAND gemeldet sein?Wie soll das gehen?Trollali Trollala--- :rolleyes:

Genau so ist das. Ich weiss nicht was für Leute Manfred.Mailer kennt, ich bin selbst 1. Vorsitzender in einem Verein und bin Mitglied in mehreren Vereinen, da wird nichts gekungelt.

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Von 1. Vorsitzender zu 1 Vorsitzender: Lies mal das Gesetz durch oder benutze hier die Suchfunktion und erzähle nicht solch einen Mist in Deinem Verein! Als Funktionär hast du auch eine kleines bisschen Verantwortung.

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Dass hier die meisten erst mal schreien: "WBK für alle, egal wie viele Male sie schon mit dem Gesetz in Konflikt kamen", hatte mich zunächst auch verwundert.

Bei weiteren Studien bin ich auch dahinter gekommen, warum dies so ist.

Im ganzen Thread finde ich keine einzige solche Forderung.

Der Fraktion "WBK für Alle" und "OK, dass sie erwischt wurden war nur Pech und sowieso waren die anderen Schuld" sowie die "Nutzer der primitiven Blockwartargumente" hat sich nicht gebildet, weil sie in erster Linie von dem (anonymen) user überzeugt sind, sondern weil sie schlicht und ergreifend gegen den Staat opportunieren wollen.

Nein, weil sie FUER den RECHTSSTAAT eintreten. Allerddings bedingt das, gegen den im Aufbau befindlichen Obrigkeitsstaat zu opponieren, in dem der Untertan der Willkuer von Sachbearbeitern und Beamten ausgeliefert ist, in dem der Staat in so ziemlich jedes gesetz Ausnahmen fuer sich selber und seine Nomenklatura reinschmiert und in dem der Buerger als Feindbild jener nomenklatura erscheint.

Dabei berufen sie sich oftmals auf die falsche These, dass jeder lt. GG das Recht zu einer Waffe hätte.

Ja, leider fehlt dieses Grundrecht in seiner expliziten Erwaehnung im GG. Ein schwerer Fehler der Verfassungsvaeter, wie sich nun langsam herausstelllt.

Oder dass jeder SB den ganzen Tag nur überlegt, wie er die WBK-Inhaber ärgern kann.

Nicht jeder. Aber zu viele.

Das sind auch die gleichen Duchblicker, die noch immer nicht kapiert haben, was Schäuble wollte und unbelehrbar das nicht verstandene und oftmals nicht mal selbst (im Original) gelesene auf Bespitzelung des kleinen Mannes reduzieren.

Na was will Schraeuble denn? Unser bestes? Er liebt uns sicherlich alle, so wie sein Vorbil...gaenger Mielke?

Es sind die gleichen user, die bei jeder Gelegenheit auf den Staat an sich, auf die Beamte und die Gesetze schimpfen, gleichzeitig aber jedem gleich zum Anwalt und zur Klage raten.

Das gute am noch vorhandenen Rechtsstaat ist ja grade, dass es doch noch genuegend rechtliche moeglichkeiten gibt, staatliche Rechtsbrueche zu stoppen, indem man die Sache dem Anwalt, bzw Richter uebergibt. Wo ist Dein Problem damit?

Die meisten haben wohl einfach nur Probleme, mit Autoritäten umzugehen und glauben so mit den Kassandrarufen andere mit aufstacheln zu können.

Dass sich meisten Waffen-Interessierten dabei ins eigene Fleisch schneiden, verstehen sie nicht, dafür sind sie leider zu kurzsichtig.

Oygewalt, die Autoritaeten.. sind wir wieder in Preussen oder schlimmerem? Sonst gehts aber noch. Was tun diese "Autoritaeten" denn fuer ihren Souveraen, den Buerger? Schwachsinnige gesetze, wie das WaffG zu verbrec hen ist jedenfalls nichts, was dem buerger nutzt.

Stillhaltende und kotaus vollfuehrende Untertanen werden die "Autoritaeten" uebrigens auch nicht dabei bremsen, im Gegenteil. Abwahl dieser "Autoritaeten" sowie die uebergabe der nciht abwaehlbaren "Autoritaeten" an den Richter ist das einzige, was noch bleibt.

Auch wenn das Staatsanbetern, wie sie sich hier zeigen, nicht gefallen mag.

Mann, wie ist diese umerziehung nur machbar gewesen, wie konnte es nur wieder so weit kommen?

Und hinterher, wenn die Scherben zusammengekehrt werden, wills wieder keiner gewesen sein :(

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Genau so ist das. Ich weiss nicht was für Leute Manfred.Mailer kennt, ich bin selbst 1. Vorsitzender in einem Verein und bin Mitglied in mehreren Vereinen, da wird nichts gekungelt.

Das haette der betreffende 1. Vorsitzende uebrigens auch gesagt ... :-)

Aber ich glaube es dir (ernsthaft!) und hoffe, dass das in den meisten Vereinen so ist. Denn:

Ich finde unser Land "ganz schoen gut" und fuehle mich hier wohl und sicher. Unsere Gesetze - besonders das Waffengesetz - sind zwar mitunter kurios, unlogisch und voller historischem Wildwuchs - aber wirklich schlecht sind sie in keinem Fall.

@larsolf

Weisst du, wie die Meldung eines Vereinsmitglieds beim Verband ablaeuft?

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Kurz: Nein (auch nicht im Verein, bitte Suchfunktion benützen und nicht diesen Thread zerstören!)

Falsch. Es steht zwar nicht im Gesetz, das man 12 Monate Mitglied im Verband sein muss, die meisten Verbände verlangen es aber dennoch. Wenn man von einem anerkannten Verband eine Bedürfnisbescheinigung haben will, so muss man mindestens 12 Monate lang Mitglied in einem Verein sein. Dies leitet sich aus § 14 Abs. 2 ab.

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.
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Falsch. Es steht zwar nicht im Gesetz, das man 12 Monate Mitglied im Verband sein muss, die meisten Verbände verlangen es aber dennoch...

Wenn ich hier schreibe, dann schreibe ich nach den gesetzlichen Vorgaben, nicht nach der Auslegung irgendwelcher Verbandsfürsten. Sonst müsste man zig verschiedene Versionen posten.

Bei solchen Dingen solltet ihr mal ansetzen, das sind Leute aus Euren eigenen Reihen - von Euch gewählt - die ihr mal zur Vernunft bringen solltet.

Wenn keine besseren zur Wahl stehen, dann lasst euch selst aufstellen - oder haltet den Ball flach.

Wie soll euch der Gesetzgeber ernst nehmen, wenn ihr selbst die bestehenden Gesetze noch eigenmächtig verschärft? Die lachen über die Schaumschläger in unseren Reihen, die die eigenen Mitglieder knechten.

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Wenn ich hier schreibe, dann schreibe ich nach den gesetzlichen Vorgaben, nicht nach der Auslegung irgendwelcher Verbandsfürsten. Sonst müsste man zig verschiedene Versionen posten.

Bei solchen Dingen solltet ihr mal ansetzen, das sind Leute aus Euren eigenen Reihen - von Euch gewählt - die ihr mal zur Vernunft bringen solltet.

Wenn keine besseren zur Wahl stehen, dann lasst euch selst aufstellen - oder haltet den Ball flach.

Wie soll euch der Gesetzgeber ernst nehmen, wenn ihr selbst die bestehenden Gesetze noch eigenmächtig verschärft? Die lachen über die Schaumschläger in unseren Reihen, die die eigenen Mitglieder knechten.

Stimme ich dir absolut zu Lusumi :icon14:

aber vielleicht könnten wier mal wieder zurück zum Thema kommen.

Wie lange meint ihr kann das dauern bis sich der SB die AKten anfordert?

Ich meine die Staatsanwaltschaft und das Landratsamt liegen Tür an Tür,kann doch nicht so lange dauern.

Und wie läuft das dann weiter ab?Sitzt der SB dann da liesst meine Akten und entscheidet dann allein,oder zieht er jemanden hinzu?

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Wie lange meint ihr kann das dauern bis sich der SB die AKten anfordert?

Ich meine die Staatsanwaltschaft und das Landratsamt liegen Tür an Tür,kann doch nicht so lange dauern.

Und wie läuft das dann weiter ab?Sitzt der SB dann da liesst meine Akten und entscheidet dann allein,oder zieht er jemanden hinzu?

Hängt wohl ganz stark von der Personalstärke und dem Urlaubsstand auf beiden Seiten ab. Abgesehen davon gehts bei Behörde A schneller als Behörde B. Kann man also - wie den Rest Deiner Frage - nicht pauschal beantworten.

Auf jeden Fall wirst Du in irgendeiner Form von Deiner Waffenbehörde Nachricht kriegen. Nach der von Dir geschilderten Sachlage tippe ich mal eher auf eine positive.

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Wenn ich hier schreibe, dann schreibe ich nach den gesetzlichen Vorgaben, nicht nach der Auslegung irgendwelcher Verbandsfürsten.

Das hat nichts mit Auslegung zu tun, sondern damit das die Verbände Rechtssicherheit haben wollen. Sie sind dafür verantwortlich, das die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und wenn etwas nicht stimmig sein sollte bekommt der Verband den Ärger. Weiter oben wurde ja bereits erwähnt, das es in den Vereinen schon mal vorkommen kann, das Eintrittsdaten zurückdatiert werden etc., das kann ausgeschlossen werden wenn die Mitglieder auch 12 Monate beim Verband gemeldet sind. Wenn jetzt der Verein nicht in die Gänge kommt und das Mitglied erst 6 Monate nach Eintritt an den Verband meldet, ist das natürlich die Schuld der Trantüten vom Verein und nicht die vom Verband. Wenn dir das so nicht gefällt brauchst du ja nicht im Sandkasten dieses Verbandes zu spielen, gibt ja noch andere (jedoch wenige) Sandkästen wo es anders läuft. Ich als Verbandschef wurde es jedoch auch nicht anders handhaben, denn nur weil einige Leute meinen sie könnten mal eben ein paar gesetzliche Voraussetzungen umgehen, würde ich nicht die Anerkennung des Verbandes aufs Spiel setzen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

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... Ich als Verbandschef wurde es jedoch auch nicht anders handhaben, denn nur weil einige Leute meinen sie könnten mal eben ein paar gesetzliche Voraussetzungen umgehen, würde ich nicht die Anerkennung des Verbandes aufs Spiel setzen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Ja was denn nun?

An die gesetzlichen Bestimmungen halten oder nicht?

Oder sollen es alle anderen nur nicht die Verbandesfürsten?

Nene, du widersprichst dir da selbst.

Gesetze sollten schon eingehalten werden (auch wenn es manchmal schwer fällt), das gilt auch und insbesondere für die Verbände.

Bei den SBs beschwert ihr euch (hier gibt es seitenweise threads darüber, bis zu Klagen vor Gericht), wenn sie selbsttätig die Gesetze interpretieren und sie verschärfen. Bei den Verbänden haltet ihr es für gut und unterstützt es? Fällt mir schwer zu glauben, erst recht dann wenn die Gesetze von den verbänden gegen die Schützen ausgelegt werden!

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@Lusumi,

und wo ist Dein Problem? Da Du als Verein verpflichtet bist Deine aktiven Mitglieder unverzüglich dem Verband zu melden, ist ein Jahr halt 365 Tage und gut ist. Da macht niemand bestehende Gesetze strenger als sie sind.

Werden bei Euch die Neuen nicht gleich gemeldet? Mir wäre das schon aus versicherungsrechtlichen Aspekten zu gefährlich.

Gruß

alea

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Ja was denn nun?

An die gesetzlichen Bestimmungen halten oder nicht?

Oder sollen es alle anderen nur nicht die Verbandesfürsten?

Nene, du widersprichst dir da selbst.

Gesetze sollten schon eingehalten werden (auch wenn es manchmal schwer fällt), das gilt auch und insbesondere für die Verbände.

Bei den SBs beschwert ihr euch (hier gibt es seitenweise threads darüber, bis zu Klagen vor Gericht), wenn sie selbsttätig die Gesetze interpretieren und sie verschärfen. Bei den Verbänden haltet ihr es für gut und unterstützt es?

Ich widerspreche mir da keinesfalls, deinen Ausführungen (fette Markierung) kann ich hingegen nicht folgen. Ich sage, das die Verbände die Verantwortung tragen und das sie sich daher absichern müssen. Wesentliches Element für den Waffenerwerb durch Sportschützen ist die einjährige Trainingsfrist. Die Verbände stellen durch die Regelung sicher, das diese Frist eingehalten wird. Denn wenn sich hinterher herausstellt der Antragsteller war gar nicht ein Jahr lang Mitglied im Verein, so muss sich der Verband vorhalten lassen nicht ausreichend geprüft zu haben. Die Verbände halten sich damit an das Gesetz und sichern sich zusätzlich noch ab und das ist ihr gutes Recht, denn im Falle des Falles steht ihre Anerkennung auf dem Spiel.

Mit den Behörden ist das auch nicht zu vergleichen, denn diese haben exakt das zu tun, was im Gesetz steht. Der Verband hingegen ist frei in seiner Entscheidung unter welchen Bedingungen er eine Bedürfnisbescheinigung erteilt und er wird dies so machen, wie er meint dem Gesetz gerecht zu werden. Der Verband muss dir im übrigen auch keine Bescheinigung ausstellen. Wenn dir die Bedingungen nicht gefallen, zwingt dich niemand in einem solchen Verband Mitglied zu werden. Du kannst ja deinen eigenen Verband aufmachen und die Sache so handhaben, wie du es für richtig hältst. Dann stehst du allerdings in der Verantwortung. Schreibe daher also anderen nicht vor, wie sie ihre Verantwortung zu tragen haben, denn das muss jeder für sich selbst entscheiden.

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@Lusumi,

und wo ist Dein Problem? Da Du als Verein verpflichtet bist Deine aktiven Mitglieder unverzüglich dem Verband zu melden, ist ein Jahr halt 365 Tage und gut ist. Da macht niemand bestehende Gesetze strenger als sie sind.

Werden bei Euch die Neuen nicht gleich gemeldet? Mir wäre das schon aus versicherungsrechtlichen Aspekten zu gefährlich.

Gruß

alea

Selbstverständlich melde ich neue Mitglieder unverzüglich dem Verband. Das Mitglied kann aber durchaus schon vorher in einem anderen Verband regelmäßig dem Schießsport nachgehen (bei uns z.B. BDS-Gruppe). Dort ist er vielleicht schon jahrelang gemeldet.

Wenn jetzt der "neue Verband" will, dass er ein Jahr bei diesem Verband gemeldet sein muss, dann ist dies mehr als das Gesetz es will. Nach meinem Verständnis eben nicht richtig.

Strittig ist es übrigens bei Leuten (vielleicht Jäger oder BDMPler), die bei uns wegen unserer besonderen Anlage schießen und lange "nur Tageskarten" (wg. Versicherung usw.) lösen. Diese nehmen innerhalb des Vereines auch regelmäßig am Schießsport teil. Auch diese erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Auch bei diesen sehe ich keinen Grund, warum sie nach Vereins- und Verbandseintritt ein weiteres Jahr lang warten sollten.

@Sonet: Wo steht (außer in den Verbandsfürstenköpfen), dass der Antragsteller ein Jahr lang Mitglied im Verband sein muss?

Die sollen das bestätigen, wenn es denn so ist, was das Gesetz vorgibt und das ist u.a. ein Jahr lang schießsportliche Betätigung und Mitglied im Verband bei Antragstellung.

Das ist was gefordert ist, alles Weiterführende ist Willkür.

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Die Klamotte mit Verbandsmitgliedschaft ist doch schon durch... Hier für alle Suchmuffel:

Der BDS (z.B.) hat per Bundesbeschluss festgesetzt, daß nur an Verbandsmitglieder Befürwortungen ausgestellt werden, die bereits 12 Mo und mehr im Verband gemeldet sind, keine ausstehenden Startgelder oder Verbandsbeiträge haben.

Denen hat's gereicht, daß beim Antrag dann auch immer gleich die Verbandsanmeldung dabeilag.

Ja, und wenn Dir das nicht passt, musst Du in einen anderen Sandkasten umziehen. Das ist wie die Satzung vom Sparverein an der Eck-Kneipe.

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Wo steht (außer in den Verbandsfürstenköpfen), dass der Antragsteller ein Jahr lang Mitglied im Verband sein muss?

Die sollen das bestätigen, wenn es denn so ist, was das Gesetz vorgibt und das ist u.a. ein Jahr lang schießsportliche Betätigung und Mitglied im Verband bei Antragstellung.

Das ist was gefordert ist, alles Weiterführende ist Willkür.

Ich spreche natürlich von Leuten, die zuvor keinem anerkannten Verband angehörten. Wenn man vorher schon irgendwo anders Mitglied war, wird das von vielen Verbänden ja auch anerkannt und die Wartezeit deutlich verkürzt.

Es steht in keinem Gesetz, das man ein Jahr lang Mitglied in einem Verband sein muss. Du schreibst, das die Verbände das bestätigen sollen, was vom Gesetz gefordert wird? Nur wie können sie das guten Gewissens tun, wenn das neue Mitglied im vergangenen Jahr nicht mal Mitglied war? Allein schon, wie oben bereits geschrieben, die Möglichkeit die Wartezeit bei voriger Mitgliedschaft in einem anderen Verband deutlich zu verkürzen zeigt doch, das es hier nicht um die Schikane der Mitglieder geht, sondern einfach nur um eine kleine Rückversicherung für die Verbände.

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Nur wie können sie das guten Gewissens tun, wenn das neue Mitglied im vergangenen Jahr nicht mal Mitglied war? ...

Das wiederum bestätigt der Verein, in welchem er ein Jahr schießsportlich aktiv war dem Verband mit dem Antrag...

Weißt du was... wir sind gar nicht sooo weit von einander entfernt, lassen wir es gut sein...

Ich rege mich ja nur auf, weil ich als Vorsitzender eines Vereines alles tue und für die Mitglieder und Neumitglieder die Hacken ablaufe und dann der Verband sich querstellt und meint Anforderungen über die gesetzlichen geforderten hinaus zu stellen.

Dann verstehe ich nicht, warum wir uns gegenseitig (Verband - Mitglieder) das Schützenleben noch schwerer machen als es der Gesetzgeber ohnehin schon tut.

So müssen wir nicht nur Energie nach außen aufwenden, sondern auch noch nach innen...

Grüße!

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