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IGNORED

Zukunftsprognose?


Larsolf

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Das geht alles so "schnell", weil wir Deutsche ja sooo gute Untertanen sind und es uns mit unseren soooo netten und soooo kompetenten SBs nicht verderben wollen, indem wir so etwas schlimmes wie unser Recht auch mal eindringlich fordern wuerden. Sancta simplicitas.

Weg: Anwalt anrufen, Termin ausmachen, hingehen, Sachverhalt schildern, Vollmacht unterschreiben, Vorschuss bezahlen (falls in keiner RSV) und sich zuruecklehnen.

Was hier teils beschrieben wird, ist nicht mehr tolerabel, sowas waere in der Wirtschaft ein Grund fuer ne fristlose Kuendigung. Schluss mit der Kriecherei.

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Ein guter Kompromiß zwischen längerem (kommentarlosem) Zuwarten einerseits und dem sofortigen In-Marsch-Setzen eines Rechtsanwalts andererseits wäre es, mit der Sachbearbeiterin einfach ein telefonisches oder direktes Gespräch zu führen, nochmals um zeitnahe (und positive) Entscheidung zu bitten und ihr dabei freundlich deine Absicht mitzuteilen, Untätigkeitsklage zu erheben, wenn nicht innerhalb einer Frist von..... die Entscheidung erfolgt. Könnte wirken.

Gruß,

karlyman

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Nochn' Gedicht:

Lass Dir doch von der Zentrale die Durchwahl und Fax-Nr. des Abteilungsleiters geben. Dann schreibst Du auf:

Wann Antrag eingereicht.

Wann das letzte Mal nachgehört.

Welche Termine Dir genannt wurden.

Bitte Ihn in Deinem Schreiben als Vorgesetzten deines SB's um a ) Prüfung des Sachverhalts und b ) Stellungnahme sowie c ) Terminfestsetzung.

c ) wird er ablehnen, da es nicht seiner Kontrolle untersteht. Trotzdem reinschreiben, um Ihn zu ärgern.

Frage Ihn im Schreiben, ob es Fristen gibt, die bei der Beantwortung von Anträgen eingehalten werden müssen, und ob das im vorliegenden Fall erfolgt ist. Von einer Untätigkeitsklage gegen die Behörde möchtest Du im Moment noch absehen ebenso von einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Mitarbeiterin.

Setze ihm eine Frist von Zwei Wochen nach Erhalt des Fax' zur schriftlichen Antwort auf Dein Fax. Wenn Dann noch nichts passiert ist, kannst Du mit diesem Fax zum RA gehen und die beschriebenen Maßnahmen einleiten. Dann hast Du gerichtsverwertbares Papier. Sollte ein Anruf kommen á la "keine Panik, ich kümmere mich darum..." Nicht abwiegeln lassen. Die Antwort lautet: "Prima. Ich möchte aber schon mein Schreiben in allen Punkten beantwortet haben."

Ist dann zwischen dem rechtlichen Schritt und einem lästigen Anruf.

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Dann lass das mit genannten Terminen raus....

Werd' auf jeden Fall aktenkundig. Am Telefon erzählt jeder viel, wenn der Tag lang ist, dagegen wer's schreibt, bleibt.

Die telefonische Auskunft "am xx.xx.07 hat mir Frau XY gesagt, die Akten seien seit 6 Wochen bei der Staatsanwaltschaft angefordert und noch nicht eingetroffen", kannst Du ja in einem Nebensatz einflechten.

Letztendlich kann Dir als Kunde der Behörde egal sein, was bei denen passiert. Nach Eingang Deines Antrags fängt eigentlich die Eieruhr an zu laufen. Und den Druck auf die SB erhöhst Du in dem Moment schlagartig, wo Du den Vorgesetzten einschaltest und zwar so, das er tätig werden muss.

Manche nennen das mit dem Papier produzieren auch "Aufmunitionieren" für's Gericht. Stärkt eben Deine Position.

Bei der STA bist Du kein Kunde, deshalb geht, vor allem am Tel, da vermutlich gar nix.

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Genau,

wie dann das Ermessen des SB bei 2 eingestellten Verfahren und 40 TS ausfällt , zumal ja die Staatsanwaltschaft trödelt / zu viel zu tun hat. Da bin ich auch gespannt...

So heute wieder angerufen:

Sie hat mir erstmal wieder geschickt den Wind aus den Segeln genommen.

Also ihre Aussage,EINE Akte ist da,und das wäre auch alles so in Ordnung,auf die letzte Akte von 2006 wartet sie immernoch!

Habe mir das danach erstmal durch den Kopf gehen lassen:Hat man nicht eine Akte bei der STA wo alles gesammelt wird?

Stimmt das das sie eine Akte gefunden haben,die andere aber nicht?Ich bezweifle das langsam....

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Wie alt warst du denn bei deinen Jugendsünden?!

Ich hatte mir 17 mal eine Gerichtsverhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung und verstoß gegen Betäubungsmittel wurde aber nicht verurteilt gegen sozialstunden.

Meint ihr das gibt ärger?

Hab also keine Einträge, also meine UNI konnte auch nichts einsehen :rolleyes:

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Wie alt warst du denn bei deinen Jugendsünden?!

Ich hatte mir 17 mal eine Gerichtsverhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung und verstoß gegen Betäubungsmittel wurde aber nicht verurteilt gegen sozialstunden.

Meint ihr das gibt ärger?

Hab also keine Einträge, also meine UNI konnte auch nichts einsehen :rolleyes:

OH das kann aber sicher richtig Ärger geben!

Vorallem wegen BTM.Du wurdest zwar nicht verurteilt,aberd das Verfahren wurde eingestellt-gegen Leistung von Sozialstunden.

Das steht in der Zstv drin und das sieht auch dein Sb bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung.Und wenn der was von BTM liest dann holt er sich erst recht

die alten AKten,und macht ne "Prognose"

Nimm dir mal die Zeit und liess den ganzen Fred.

Bei mir waren es alles eingestellte Verfahren-wegen mangeldem Tatverdacht,und trotzdem holt sich mein sb die Akten um da was rauszulesen.Und bei Alkohol

und Btm verstehen die meist keinen Spass.Du hast ja sozialstunden bekommen....

Du hast zwar einen "sauberen" BZR Auszug,den hab ich auch,aber in der ZsTV steht alles drin!

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  • 3 Wochen später...

Update:

Heute bei der Staatsanwaltschaft angerufen,und es stellte sich heraus,das in meinem Geburtsjahr UND in der Geschäftsnummer meiner Akte ein Zahlendreher

drin war! :peinlich:

Ich hätte warsch noch bis Weihnachten warten können.Die Frau am anderen ende war überaus nett und kompetent hat mir die Faxnummer gegeben.

Dann hab ich bei meiner netten SBine angerufen ihr die Faxnummer geschickt,sie hat nen neue Anfrage an die Akte rausgefaxt,laut staatsanwaltschaft sagte mir die Dame das die fehlende Akte heut an meinen Sb rausgeht...Wenn man nicht alles selber macht...hoffe das ich noch in dieser Woche meine grüne und mein Schätzchen habe..#

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Wieso? Was is an "bayerisch" so falsch?

Aus der Verfassung des Freistaates Bayern:

"Artikel 6 Staatsangehörigkeit

(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben

1. durch Geburt;

2. durch Legitimation;

3. durch Eheschließung;

4. durch Einbürgerung.

(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden."

Schrödi is seit seiner Heirat mit seiner Dorris auch Bayer. Weiß jetzt net, ob des gut oder schlecht is. Kohl war's ja schon immer.

Axo: im Rahmen des Datenschutzes darf der Lehrer in der Schule auch nicht mehr die Noten laut verkünden. Könnte ja ein Mitschüler hören. Geburtsdatum is da viel sensibler, SBine...

Heinrich

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Das ist jetzt nicht Dein ernst, oder ? Verfassung des Freistaates Bayern dafür heranzuziehen. :rotfl2:

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person im Staat Bundesrepublik Deutschland. Wer Deutscher ist, regelt Artikel 116 Abs. 1 GG und nicht irgendeine Landesverfassung.

Andererseits: wenn man Bayern zum Ausland zählt... :rolleyes:

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Wenn ich das richtig lese, dann gilt für die bayrische Staatsangehörigkeit ja im Gegensatz zur Deutschen nicht das ius sanguinis.

Das heißt ich wäre auch Bayer. Kann man die bayrische Staatsangehörigkeit auch wieder loswerden? Ich bin schließlich Franke und Württemberger!

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Na siehste,

eine mehr oder weniger einfache Erklärung warum es so lange gedauert hat . Was wäre nun gewesen wenn Du der SBiene Feuer unterm Hintern gemacht hättest ?

Wollen wir mal hoffen das es nun endlich klappt. Was willste machen wenn sie " nö " sagt ?

Ich denke mal sie sagt nicht "nö" wenn dann habe ich ne gute Grundlage zu klagen..was ich net hoffen will

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