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IGNORED

Zukunftsprognose?


Larsolf

Empfohlene Beiträge

Ich denke auch nicht, das wir in unseren Meinungen weit auseinander liegen. Vom Gesetz her ist es nicht gefordert, allerdings kann ich die Verbände schon verstehen. Was aber viel unnötiger als die einjährige Verbandsmitgliedschaft ist, ist das Bedürfnisprinzip an sich. Dann wäre der ganze Eiertanz mit den Verbänden obsolet. Jeder der zuverlässig und sachkundig ist, sollte einfach zum Händler gehen können, sich kaufen was er will und so viel er will und die Behörde trägt nur noch ein. Eine gelbe WBK für alle Waffen eben.

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Eine gelbe WBK für alle Waffen eben.

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aufwachen! Aber es ist eine :gutidee:

Selbstverständlich melde ich neue Mitglieder unverzüglich dem Verband.
Habe ich bei Dir auch nicht anders erwartet.
Das Mitglied kann aber durchaus schon vorher in einem anderen Verband regelmäßig dem Schießsport nachgehen
beim BBS/BDS verkürzt sich die Zeit dann auf ein halbes Jahr.

@Lusumi,

ich verstehe die so genannten Verbandsfürsten schon, wenn Sie einen Beweis für die Vereinszugehörigkeit verlangen.

Und welcher Beweis wäre besser als der, der Verbandszugehörigkeit.

Wie sonet auch schon geschrieben hat, mir ist es schon Recht, wenn da die Anerkennung des Verbandes nicht fahrlässig gefährdet wird.

Ich könnte mir schon vorstellen, daß der eine oder andere SM aus Gefälligkeit, oder Geldgier einen Bedürfnisantrag türkt. Und dann kann ein Beteiligter seine Klappe nicht halten und am Schluß bleibt es am Verband hängen.

Gruß

alea

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Habe ich bei Dir auch nicht anders erwartet.

Hehe! Zumal es bei uns für jedes gemeldete Mitglied eine Förderung von der Stadt gibt...

ich verstehe die so genannten Verbandsfürsten schon, wenn Sie einen Beweis für die Vereinszugehörigkeit verlangen.

Und welcher Beweis wäre besser als der, der Verbandszugehörigkeit.

Schon, aber wenn der Verein dies per Unterschrift bestätigt...

Und wenn ich die Zugehörigkeit fälsche, kann ich das mit den Trainingsprotokollen auch...

Ich könnte mir schon vorstellen, daß der eine oder andere SM aus Gefälligkeit, oder Geldgier einen Bedürfnisantrag türkt. Und dann kann ein Beteiligter seine Klappe nicht halten und am Schluß bleibt es am Verband hängen.

Ok. Erwischt. Ab 100.000 Öcken könnte ich weich werden... :rolleyes:

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...Schon, aber wenn der Verein dies per Unterschrift bestätigt...

Und wenn ich die Zugehörigkeit fälsche, kann ich das mit den Trainingsprotokollen auch...

Wie Du richtig sagst, wäre das eine Fälschung und somit strafbar! Ist interessant dass Du so etwas einem legalen und überprüften Waffenbesitzer und ersten Vorsitzenden eines beliebigen Vereines unterstellst. Mega :peinlich:

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Wie Du richtig sagst, wäre das eine Fälschung und somit strafbar! Ist interessant dass Du so etwas einem legalen und überprüften Waffenbesitzer und ersten Vorsitzenden eines beliebigen Vereines unterstellst. Mega :peinlich:

Habe von dir nichts anderes erwartet.

Zitate aus dem Zusammenhang reißen und verfälscht wiedergeben.

Wenn du gelesen und verstanden hättest, hättest du kapiert, dass ich in der Diskussion derjenige war, der für die Verbands-Bescheinigung ohne die Jahresmitgliedschaft war, weil ich den Vorsitzenden im Allgemeinen vertraue. Das mit dem Misstrauen und der Absicherung waren andere.

Schau lieber mal, dass du dir als Vorsitzender etwas mehr Wissen aneignest und verzapfe nicht weiterhin solchen Mist an die Mitglieder des Vereins wie du es bisher tust.

Solche "Halbwissen-Verbreiter" wie du schaden unserer Zunft mehr als nützen!

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Ok. Erwischt. Ab 100.000 Öcken könnte ich weich werden... :rolleyes:

@Lusumi,

100.00 Öcken, das ist doch für Dich kein Betrag.

Kennst Du den Herrn Tuttikompletti persönlich, muß wahre Freundschaft sein.

Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde.

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Schau lieber mal, dass du dir als Vorsitzender etwas mehr Wissen aneignest und verzapfe nicht weiterhin solchen Mist an die Mitglieder des Vereins wie du es bisher tust.

Solche "Halbwissen-Verbreiter" wie du schaden unserer Zunft mehr als nützen!

Was meinst Du mit "Halbwissen"? Hast Du etwas gefunden wo Du mal etwas mehr weisst wie ich?

Dann lass mich an Deiner Weisheit teilhaben, ich bin immer gerne bereit zu lernen...

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ich verstehe die so genannten Verbandsfürsten schon, wenn Sie einen Beweis für die Vereinszugehörigkeit verlangen.

Und welcher Beweis wäre besser als der, der Verbandszugehörigkeit.

Wie sonet auch schon geschrieben hat, mir ist es schon Recht, wenn da die Anerkennung des Verbandes nicht fahrlässig gefährdet wird.

Eine Mitgliedschaft in einem Verein gibt es nicht umsonst, der Mitgliedsbeitrag dürfte in der Regel überwiesen werden. Da sollte der Kontoauszug als Beleg doch reichen, oder ?

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Gestern abend ist mir ein DWJ-Heft (6/2005) in die Finger geraten, da beschreibt H.Scholzen so einen Fall (S.97):

"...In einem anderen Fall wurde einem Sportschützen, der beantragt hatte, ihm zwei Kurzwaffen zu genehmigen, die Zuverlässigkeit abgesprochen. Alle anderen Voraussetzungen waren erfüllt. Da er beruflich in einer Diskothek als Türsteher eingesetzt war, kam es immer wieder einmal zu körperlichen Auseinandersetzungen mit Besuchern und Gästen. Diese erstatteten auch Strafanzeigen, meist wegen Körperverletzung. Es häuften sich hier sechs Ermittlungsverfahren in sechs Jahren an, die aber sämtlich nach §170 Abs. 2 StPO (mangelnder Tatverdacht) wieder eingestellt wurden."

Obwohl die Erlaubnisbehörde der Ansicht war, der Kläger habe die Verfahren auf sich gezogen und sei somit unzuverlässig, sah das erkennende Gericht dies anders und sah die Zuverlässigkeit als gegeben an.

So einfach ist es eben auch wieder nicht mit der Unzuverlässigkeit.

Heinrich

Das ist mal sehr interessant zu lesen,weisst du obs den Artikel auch online gibt?

Naja so ist das halt,als letzter Weg bleibt dann halt noch klagen..hab ja ne RSV :00000733:

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K.A., wenn man sich das Heft am Kiosk kauft (Unterstützung der heimischen wirtschft, gelle), dann hat man keinen Zugriff auf das Online-Angebot.

Aber das Heft kannst Du bestimmt noch bestellen in Online-Shop.

Heinrich

Wenn du einen scanner hast,könntest du es mir vll netterweise einscannen?*ganzliebguck*

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Haben tu ich schon einen... der hängt bloß an dem computer, der jetzt grad net geht... die Ersatzteilbeschaffung ist etwas schwierig, da dort spezielle Programme laufen sollen... ich will Dir also nix vom Pferd erzählen und bin da bißl vorsichtig, was die Zunkunft angeht...

Heinrich

Macht ja nix heinrich,hätt ja sein können,trotzdem danke das du mal etwas recherchiert hast. :icon14:

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Genau, wenn ich schon MAL 'was recherchier'... :rotfl2:

Aber im Text oben steht schon das wesentliche. Oder frag mal in einer Bibliothek, wenn Du es Dir nicht kaufen willst (Fernleihe).

Heinrich

Ja ok ich weiss,du recherchierst auf jedenfall öfter als ich.

Werde jetz erstmal abwarten,seit dem letzten telefonat mit meinem sb sind anderthalb wochen vergangen,fällt mir zwar

schwer die Füße still zu halten aber was solls,sie ist nett und bemüht sich..

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Au... bloß gut, daß Du net ihr Zeugnis schreiben mußt... ("sie hat sich stets im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht und war stets nett zur gesamten Abteilung"). :rotfl2:

Sry, ich heut bißl albern... :lol:

Heinrich

Naja müsst ich ihr Zeugnis schreiben würde da wahrscheinlich genau so ein Satz stehen.Manchmal fragt man

sich aber ein bisschen warum auf dem Rechner Solitär läuft...

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Stimmt, bei 400 Gig isses eigentlich wurscht... aber dann das Durchwühlen der Startmenues... außerdem kann ich nix mit sowas anfangen... wenn ich Unterhaltung brauch: entweder nackate Weibr ... oder eben WO :rolleyes:

Heinrich

Oder Mopped fahrn.. :00000733:

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Au... bloß gut, daß Du net ihr Zeugnis schreiben mußt... ("sie hat sich stets im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht und war stets nett zur gesamten Abteilung"). :rotfl2:

Sry, ich heut bißl albern... :lol:

Heinrich

aber hallo, so kennt man Dich ja gar nicht. Hast Du Dir von Dayti Drogungen beschaffen lassen?

:rotfl2::rotfl2:

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Genau diese Nullinfos sind zwar oft, aber eben nicht immer der Fall bei eingestellten Strafverfahren ! Und letztendlich dient die sorgfältige Prüfung der Zuverlässigkeit ja der Sicherheit aller. Ich kann also nicht verstehen, wo das Problem sein soll.

Diese Nullinfos dienen nur der Erhaltung deines Arbeitsplatzes.

Zu deiner Beruhigung erfindest du irgendwelche Sicherheits relevante Märchen, die faktisch jede Minute wiederlegt werden.

Mit solcher Beharligkeit zu übersehen das 2/3 der Waffen illegal in D sind und offensichtlich nicht zu einem Blutbad führen und das Länder wie die Schweiz kleinere Mordraten haben zeugt schon von ziemlicher Blindheit.

In der Schweiz heisst es Strafregister rein, Ende der Disskussion.

Wenn Drogendelikte und Frau prügeln nicht in D bestraft werden, was ja hier unterstellt wird, ist nicht das Waffg schuld sondern der Justizapparat.

Ein Beamter hat nicht den Schnüffler zu spielen und unter die Betdecke zu schauen (wie es den mit einem der extreme Sado Spiele mag????????????????)

Du rechtfertigst deine Rolle als Hilfsrichter und Hobbypsychologue und merkst nicht wie befremdlich dies auf Menschen wirkt die wirklich an die Demokratie glauben. Du behauptest als deine Rolle als SB musst du Fehlentscheidungen des Rechtapparat korrigieren.

Wenn jemand nicht verurteilt ist, hat kein SB der Welt das richterliche Urteil zu korrigieren.

Deutschland ist eine Bürokratur keine Demokratie mehr. :angry2:

Joker

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Dann sag mir doch bitte, ob es Dich als SB interessieren würde, wenn sich aus der Strafakte eines eingestellten Verfahrens ergibt, dass jemand Alkoholiker oder Drogenabhänger ist.

Falls Du die Frage mit "nein" beantwortest, brauchen wir an dieser Stelle nicht weiterzudiskutieren... :rolleyes:

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Und umgekehrt ?

Die meisten Alkoholiker und Drogenabhängigen sind nicht über die Strafakte(n) zu erkennen. Der Sicherheitsgewinn durch den bürokratischen Aufwand steht in welchem Verhältnis ? Und sag jetzt nicht, "wenn es nur ein Leben rettet..."

Wie sieht's mit Führerscheinen aus, oder Brotmarken ? Aber relatives Weltbild ist nicht förderlich, ich weiß. Und wenn sie die Prohibition abgeschafft haben, dann geh' ich mal richtig einen trinken.

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Dann sag mir doch bitte, ob es Dich als SB interessieren würde, wenn sich aus der Strafakte eines eingestellten Verfahrens ergibt, dass jemand Alkoholiker oder Drogenabhänger ist.

Falls Du die Frage mit "nein" beantwortest, brauchen wir an dieser Stelle nicht weiterzudiskutieren... :rolleyes:

Die Frage muss ganz anders lauten.

Verhindert diese inquisitorische Masnahmen irgendetwas, Vermutungen sind eines, Fakten andere. Die Fakten sprechen dagegen selbst wenn du meinst es richtig zu machen.

Um auf die Frage der Abhängigkeit zu kommen. Relevant ist wie damit umgegangen wird. Es gibt Alkoholiker und wenige Drogenabhängige die im Altag damit zurecht kommen um auch mit einer Waffe kein Risiko darstellen.

Der Rest ist schon längst aktenkundig und zumindestens bei uns vorbestraft. Alkohol am Steuer ist bei uns in dem Masse wie es bei Alkoholikern vorkommt ein Strafdelikt, desgleichen sind die Drogenabhängige vorbestraft wegen den beschafgungs Delikten.

Du glaubst eine wichtige Präventions Rolle zu spielen. Ist aber nicht so, den sonst hätte Deutschland beuteudend weniger Feuerwaffentote als die Schweiz.

Joker

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Die meisten Alkoholiker und Drogenabhängigen sind nicht über die Strafakte(n) zu erkennen. Der Sicherheitsgewinn durch den bürokratischen Aufwand steht in welchem Verhältnis ?
Was für eine Argumentation. :icon13: Selbst wenn von 100 Fällen nur ein solcher dabei wäre (in der Praxis sind es etliche mehr, Tendenz steigend...), finde ich es absolut wichtig. Der Aufwand steht mit Sicherheit in einem angemessenen Verhältnis, zumal ja der Person nix passiert, wenns keine ordnungsrechtlichen Erkenntnisse gibt, die verwertbar sind.
Die Frage muss ganz anders lauten.
Nein, warum auch ?
Verhindert diese inquisitorische Masnahmen irgendetwas, Vermutungen sind eines, Fakten andere. Die Fakten sprechen dagegen selbst wenn du meinst es richtig zu machen.
Boah, meints Du nicht, Du übertreibst hier "etwas" mit dieser Formulierung ? :rotfl2: Ob die Fakten dagegensprechen, klärt ja das Gutachten über die persönliche Eignung auf. Folgt man Deiner Argumentation, dürfte kein Staatsanwalt Klage erheben, wenn Tatsachen die Annahme einer Straftat begründen. Denk mal drüber nach... :rolleyes:
Um auf die Frage der Abhängigkeit zu kommen. Relevant ist wie damit umgegangen wird. Es gibt Alkoholiker und wenige Drogenabhängige die im Altag damit zurecht kommen um auch mit einer Waffe kein Risiko darstellen.
Deshalb ja das Gutachten.
Der Rest ist schon längst aktenkundig und zumindestens bei uns vorbestraft.
Meinst Du. Ist aber eben nicht so. Wenn einer mit seiner Alkoholsucht keine Straftat begangen hat, taucht er logischerweise auch nicht im Zentralregister auf.
Du glaubst eine wichtige Präventions Rolle zu spielen.
Es geht hier nicht um mich, sondern um die Ausführung von §§ 5 und 6 WaffG. <_< Joker, Dein letztes Posting war übrigens eines Deiner schlechtesten. Schade, denn ich hab schon eine Menge brauchbares von Dir hier lesen dürfen.
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