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IGNORED

Zukunftsprognose?


Larsolf

Empfohlene Beiträge

@SB

Danke für den Bericht. Das hatte ich befüchtet mit dem kostenpfllichtigen Bescheid. Wieso ist die Sache nicht gratis zumindestens bei ganz klarem Sachverhalt wo der Irrtum beim SB bzw. Behörde liegt?

@joker-ch

Das Schreiben habe ich auf dem PC gespeichert hier;

Das ist nachweislich falsch, da ich in der damaligen Wohnortgemeinde am 13.01.2006 (gültig 12.7.2006) einen WES gelöst und auch bekommen habe und diesen WES am 27.5 auch einlöste beim Büma.

Deshalb war die Sache glasklar und ich musste Protell hier nicht um Rat anfragen. Ich bin dann mit der Kopie des WES vom 13.1.2006 zur Kapo vorbeigegangen und die Sache war damit gegessen und ich bekammm den benatragen WES umgehend. Denn wäre mir im Sommer 2005 der WES verweigert worden, hätte ich ja unmöglich im Januar 2006 einen beantragten WES bekommen können bzw. wäre dieser auch veweigert worden. eigentlich logisch oder. Frag mich aber bittte nicht wie das apssieren konnte, ich weiss es selber nicht. Kommt noch hinzu, das ich im Sommer 2005 mit Sicherheit keinen WES beantragt habe.

Edit: Schreibfehler

Sieht sehr nach Schlamperei aus.

Erlebtes Beispiel, die Waffenstelle stellt am gleichen Tag für die gleiche Maschinen-Pistole (Typ und Nr gleich) zwei Erwerbserlaubnisse aus.

Oder MP wird verkauft, der Verkäufer schickt ordnungsgemäss den Erwerbsschein des Käufers an die Waffenstelle. Antwort welche MP? sie haben doch keine MP :00000733:

Joker

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Wird in der Erwerbserlaubnis bei Euch schon die Herstellungsnummer eingetragen ? :confused:

Nein es gibt verschiedene Arten Waffen zu erwerben.

Bei Halbautomaten:

- Über Privat brauch es nur einen schriftlichen Kontrakt und man sollte sich vergewissern dass der Käufer ein freies Strafregister hat

- Bei einem Waffenhändler brauch es einen Waffenrewerbschein den man kriegt, wenn man 50.- bezahlt, eine reines Strafregister hat und sonst nicht aktenkundig ist. Dieser Schein erlaubt den Erwerb bis zu 3 Waffen bei dem gleichen Verkäufer, die Waffen werden nachträglich eingetragen und der Schein der Behörde zugeschickt.

Bei Vollautomaten:

Handelt es sich um verbotene Waffen. Für die brauch es einen Erwerbschein egal ob von Privat oder vom Händler. Dieser Schein wird für diese eine Waffe erstellt. Bei dem beiliegenden Scan handelt es sich um dem Erwerbschein für einen M16 mit Granatwerfer. Man bemerke die Nummer 38AE 06 FR, was bedeutet im von Januar 06 bis Dezember 06 wurden mal gerade 38 solche Erwerbscheine erstellt für den Kanton FR.

Bei diesen Zahlen und der Paranoïa um VA ist es eben lustig wenn 2 gleiche ausgestellt werden oder eine Waffe sich ganz verloren hat.

Joker

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  • 2 Wochen später...

So heute ist der 3 september,als ich vor 14 Tagen bei meiner Behörde angerufen habe,wurde mir mitgeteilt das meine Sb bis 30 August Urlaub hat,und das die

Akten von der Staatsanwaltschaft noch nicht da seien,und der andere Sb bereits ne Mahnung bezugl der Akten rausgeschickt hat..

Kann das solange dauern?Ist jetz schon wieder 4 Wochen her das ich was neues Gehört habe..

Am 6 September sind es dann ganze drei Monate seit meiner Beantragung,werde da morgen nochmal anrufen.

Gehe dann davon aus das mein sb die Akten dann hat.Hoffe das er für meine "Prognose" nicht noch weiter 3 Monate braucht..Unglaublich..ist das normal?

Werde euch auf dem laufenden halten,da ich fest davon ausgehe das ich diese Wo meine WBK bekomme.

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Moin Larswolf,

für meine waffenrechtliche Überprüfung den WS betreffend mussten die für mich zuständigen Staatsanwaltschaften (wg. Umzug zwei!) von meinem SB zweimal angemahnt werden. Das legt den Schluß nahe, die Burschen bei der StA sind nicht die schnellsten, oder von der Anzeigenflut mißgünstiger Nachbarn erschlagen worden. Das Verfahren incl. Hausbesuch dauerte drei Monate.

Zum Schunzeln: Der Hausbesuch zur Kontrolle der Aufbewahrung, Waffennummernvergleich etc. wurde von 2 PHK's durchgeführt; hab ich ja Schwein gehabt, dass nicht direkt der Polizeipräsident zum Kaffee kam...

Ansonsten Kopf hoch, jeder kann im Leben mal S******e bauen; so ein Landfriedensbruch ist, wenn man demonstrationsfreudig ist, schnell begangen.

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr macht mir da schon mehr Sorgen. Den gibt's nicht für ein bisschen zu schnell fahren, oder eine rote Ampel.

.300LM

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Moin Larswolf,

für meine waffenrechtliche Überprüfung den WS betreffend mussten die für mich zuständigen Staatsanwaltschaften (wg. Umzug zwei!) von meinem SB zweimal angemahnt werden. Das legt den Schluß nahe, die Burschen bei der StA sind nicht die schnellsten, oder von der Anzeigenflut mißgünstiger Nachbarn erschlagen worden. Das Verfahren incl. Hausbesuch dauerte drei Monate.

Zum Schunzeln: Der Hausbesuch zur Kontrolle der Aufbewahrung, Waffennummernvergleich etc. wurde von 2 PHK's durchgeführt; hab ich ja Schwein gehabt, dass nicht direkt der Polizeipräsident zum Kaffee kam...

Ansonsten Kopf hoch, jeder kann im Leben mal S******e bauen; so ein Landfriedensbruch ist, wenn man demonstrationsfreudig ist, schnell begangen.

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr macht mir da schon mehr Sorgen. Den gibt's nicht für ein bisschen zu schnell fahren, oder eine rote Ampel.

.300LM

Naja bei mir sind es jetzt auch drei Monate,der gefährliche Eingriff in den Strassenverkehr ist nicht das Problem meint mein sb,da schon sieben Jahre zurück und eben 40TS,das ist meine einzige Verurteilung.

Staatsanwaltschaftschaft wurde auch schon abgemahnt,meinte mein sb.

Kann man dort nicht auch selbst mal anrufen,und die ganze Sache beschleunigen?Ich meine die Post ist ja schon langsam,aber sowas??

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Tja Larswolf,

da es bei mir bzgl. des WS um die Aufnahme einer Tätigkeit ging, habe ich mich auch gefragt, wie man das Verfahren beschleunigen könnte. Anrufen bei der StA halte ich für keine gute Idee, man wird dich dort zu der Sache kaum hören (wollen). Deinem Rechtsanspruch auf Bescheidung innerhalb von 3 Monaten könntest du durch Einreichung einer Untätigkeitsklage nach Ablauf dieser Frist Nachdruck verleihen; ob dies für die weitere Zusammenarbeit mit deinem zuständigen SB als sinnvoll erscheint, muss jeder selbst wissen.

Geduld zahlt sich hier wohl eher aus.

.300LM

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So heute ist der 3 september,als ich vor 14 Tagen bei meiner Behörde angerufen habe,wurde mir mitgeteilt das meine Sb bis 30 August Urlaub hat,und das die

Akten von der Staatsanwaltschaft noch nicht da seien,und der andere Sb bereits ne Mahnung bezugl der Akten rausgeschickt hat..

Kann das solange dauern?Ist jetz schon wieder 4 Wochen her das ich was neues Gehört habe..

Am 6 September sind es dann ganze drei Monate seit meiner Beantragung,werde da morgen nochmal anrufen.

Gehe dann davon aus das mein sb die Akten dann hat.Hoffe das er für meine "Prognose" nicht noch weiter 3 Monate braucht..Unglaublich..ist das normal?

Werde euch auf dem laufenden halten,da ich fest davon ausgehe das ich diese Wo meine WBK bekomme.

Hi Larsolf,

wie passt denn das zusammen ?

Deine Frage im IPSC Forum vom 28.08.07:

"Hallo,ich habe ein oa15 und überlege mir ein Aimpoint auf den Tragegriff zu schrauben,meine frage,geht das?Oder ist das zu hoch.

Möchte auch ab und zu mal offene Visierung schiessen.

Gibt es auch preiswertere Alternativen als Aimpoint?

Welchen Kompensator könnt ihr empfehlen? [/size]"

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Hi Larsolf,

wie passt denn das zusammen ?

Deine Frage im IPSC Forum vom 28.08.07:

"Hallo,ich habe ein oa15 und überlege mir ein Aimpoint auf den Tragegriff zu schrauben,meine frage,geht das?Oder ist das zu hoch.

Möchte auch ab und zu mal offene Visierung schiessen.

Gibt es auch preiswertere Alternativen als Aimpoint?

Welchen Kompensator könnt ihr empfehlen? [/size]"

Schonmal was davon gehört,das man auch ne Vereinswaffe schiessen kann?

Wir haben nämlich "zufällig" ein oa 15 :rolleyes: Wo ist das Problem?

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Das Problem liegt in Deiner Formulierung.

"Ich habe ein OA15"

Ja ich habe es bezahlt,aber ich übe nicht die tatsächliche Gewalt darüber aus ;)

Finde das jetzt nicht so schlimm,oder hätte ich im IPSC Forum schreiben sollen,habe "vielleicht" ein oa und suche das und das?

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Ja ich habe es bezahlt,aber ich übe nicht die tatsächliche Gewalt darüber aus ;)

Finde das jetzt nicht so schlimm,oder hätte ich im IPSC Forum schreiben sollen,habe "vielleicht" ein oa und suche das und das?

Schlimm ist es nicht nur verwirrend.

Hättest Du gleich von einer Vereinswaffe geschrieben wären keine Zweifel aufgekommen.

Einerseits seitenlage Diskussionen über die "Zukunftsprognose" und andererseits die

Formulierung "ich habe", die hier wohl die meisten im Sinne von : steht auf meiner WBK und in meinem

Schrank verstehen werden.

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Schlimm ist es nicht nur verwirrend.

Hättest Du gleich von einer Vereinswaffe geschrieben wären keine Zweifel aufgekommen.

Einerseits seitenlage Diskussionen über die "Zukunftsprognose" und andererseits die

Formulierung "ich habe", die hier wohl die meisten im Sinne von : steht auf meiner WBK und in meinem

Schrank verstehen werden.

Nagut,hoffe es sind jetzt alle Klarheiten beseitigt :eclipsee_gold_cup:

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So jetzt ist schon wieder ne Woche rum,und mein Telefon stand still!Ich muss sagen ich bin echt sauer!Muss man sich sowas bieten lassen?

Am 6 Sept waren es jetzt genau drei Monate,wenn sich Montag niemand vom Amt meldet fordere ich eine Stellungnahme.

Es kann doch nicht angehn das es fast einenhalb Monate dauert ne Akte von der Staatsanwaltschaft anzufordern.Oder?

Ich habe das >Gefühl das mein Sb das so weit wie möglich aufschieben will!In meinem Bekanntenkreis belächeln mich schon alle,das ich mir

das bieten lasse.Aber auch meine Geduld ist JETZT am Ende.

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Wie ich dir schon vor Wochen gesagt habe, gehe zu einem Anwalt, lasse den bei der Behörde anrufen und ggf. Untätigkeitsklage einreichen. Nur es dauert halt, bis die Klage durchgefochten ist. Wahrscheinlich deutlich länger, als wie der SB für die Prüfung braucht. Wenn du das nicht willst, bleibt dir nur übrig zu warten. Andererseits könnte es ja auch sein, das sich der SB denkt: Ich mach da gar nix, so lange der mich nicht zwingt. Daher klagen, warten das der SB vielleicht entscheidet, tut er das noch vor der Gerichtsentscheidung, dann musst du die Klage zurückziehen, kannst aber einen Kostenentscheid beantragen zu Lasten der Behörde. Dem kann, muss das Gericht aber nicht stattgeben. Falls nicht bleibst du auf den zusätzlichen Kosten sitzen.

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Wie ich dir schon vor Wochen gesagt habe, gehe zu einem Anwalt, lasse den bei der Behörde anrufen und ggf. Untätigkeitsklage einreichen. Nur es dauert halt, bis die Klage durchgefochten ist. Wahrscheinlich deutlich länger, als wie der SB für die Prüfung braucht. Wenn du das nicht willst, bleibt dir nur übrig zu warten. Andererseits könnte es ja auch sein, das sich der SB denkt: Ich mach da gar nix, so lange der mich nicht zwingt. Daher klagen, warten das der SB vielleicht entscheidet, tut er das noch vor der Gerichtsentscheidung, dann musst du die Klage zurückziehen, kannst aber einen Kostenentscheid beantragen zu Lasten der Behörde. Dem kann, muss das Gericht aber nicht stattgeben. Falls nicht bleibst du auf den zusätzlichen Kosten sitzen.

Wie ist es bei dir damals ausgegangen sonet?Kann es sein das mich mein sb anlügt wegen den fehlenden Akten?

Ich habe kein Bock durch ne Klage noch ein Jahr zu warten.So eine SCheiXX!

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Wie ist es bei dir damals ausgegangen sonet? Kann es sein das mich mein sb anlügt wegen den fehlenden Akten?

Bei meiner Klage ging es um ganz was anderes. Ist auch schon lange keine reine Untätigkeitsklage mehr, da die Behörde zwischenzeitlich abgelehnt hat. Die Sache läuft aber noch, eine Entscheidung gibt es hoffentlich noch diese Jahr, Ende des Jahres wären das dann 20 Monate.

Ob dein SB dich anlügt weiss hier niemand, aber wenn er lügen sollte, wäre das schon arg. Ihm das zu beweisen dürfte aber schwierig bis unmöglich sein.

Wenn dein zuständiges Verwaltungsgericht Untätigkeitsklagen nicht bevorzugt behandelt, rechne damit das der Klageweg ca. zwei Jahre in Anspruch nimmt.

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...

Ob dein SB dich anlügt weiss hier niemand, aber wenn er lügen sollte, wäre das schon arg. Ihm das zu beweisen dürfte aber schwierig bis unmöglich sein.

...

Was sollte er denn für einen Grund für eine Lüge haben?

Denkt ihr, dass sich die SBs dieser Welt alle verschworen haben und sich selbst unbedingt mehr zusätzliche Arbeit aufbürden wollen?

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Was meint ihr?Noch abwarten?Weiter vertrösten lassen?

Die Damé iost eigentlich sehr nett,und laut Aussagen ist sie auch kompetent.

Bloss langsam weiss ich auch nichtmehr was ich sagen soll wenn ich Anrufe(Will sie auch nicht verärgern)

Aber ich habe immer das Gefühl sie speist mich ab(so schnell wie möglich abwimmeln).

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Ich würde noch abwarten und alle 2 Wochen mal vorbeigehen oder anrufen. Mit der Klage kann auch nach hinten losgehen, verärgerte Menschen neigen dazu , noch einen oben drauf zu setzen. Das Du keine Nerven mehr hast und nachts nicht schlafen kannst verstehe ich. Bei mir waren es 4 Monate !

Alles wird gut...

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Ich würde noch abwarten und alle 2 Wochen mal vorbeigehen oder anrufen. Mit der Klage kann auch nach hinten losgehen, verärgerte Menschen neigen dazu , noch einen oben drauf zu setzen. Das Du keine Nerven mehr hast und nachts nicht schlafen kannst verstehe ich. Bei mir waren es 4 Monate !

Alles wird gut...

4 Monate?!Wow das ist ja schnell,darf man fragen warum es bei dir so lange gedauert hat?

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