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IGNORED

Zukunftsprognose?


Larsolf

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Hallo,habe vor zwei monaten meinen Wbk antrag abgegeben,heute habe ich mal bei meinem SB angerufen und nachgefragt:

Folgendes Problem:

der SB hat einsicht über alle meine Jungendsünden:

2000:Anzeige wegen Landfriedensbruch (eingestellt)

2001:Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr(40 TS)

und nun kommts:2006 Nichtanzeige geplanter Straftaten! (ebenfalls eingestellt,wurde mir vom sb so mitgeteilt)

nun ist das Problem das mein SB meint "das ist alles ein bisschen viel" und sie fordert sich die Akten an um eine "Zukunftsprognose" zu erstellen,

was ist das und was erwartet mich da?

Ich meine das einzige wo sie mir was draus drehen können sind die 40 TS oder?Ansonsten wurde ja alles fallengelassen?

Kann es sein das die WBK verwehrt wird?

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Aus den 40 TS allein können sie Dir nix, das müßten schon 60 sein.

Aus eingestellten Verfahren können sie Dir auch nix.

Stimmt so nur bedingt, denn auch bei mehrfachen eingestellten Strafverfahren kann die Waffenbehörde ordnungsrechtlich Handlungsbedarf sehen. Oder anders ausgedrückt: nicht alles, was strafrechtlich nicht relevant ist, ist auch ordnungsrechtlich nicht relevant. Die Argumentation ist in diesen Fällen allerdings nicht gerade einfach bzw. muss schon sehr gut begründet sein.

Und reiß Dich künftig zusammen!!

Mit Sicherheit ein guter Tipp ! ^_^

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..... kann die Waffenbehörde ordnungsrechtlich Handlungsbedarf sehen. .....
Genau, wenn Tatsachen bekannt sich, die den Schluß rechtfertigen, dass der Antragsteller künftig nicht sorgsam mit Schußwaffen und Munition umgeht, dann kann die Behörde die Zuverlässigkeit verneinen.
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Tja welche TATSACHEN?Das ich unschuldig bin?

Es muss ja nicht zwangsläufig das Verfahren wegen Unschuld eingestellt werden, sondern auch wegen Geringfügigkeit kann es eingestellt werden. Wenn sich da nun ein paar Geringfügigkeiten akkumulieren, dürfte sich der SB schon die Frage stellen, ob du geeignet bist eine Waffe zu besitzen.

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Es muss ja nicht zwangsläufig das Verfahren wegen Unschuld eingestellt werden, sondern auch wegen Geringfügigkeit kann es eingestellt werden. Wenn sich da nun ein paar Geringfügigkeiten akkumulieren, dürfte sich der SB schon die Frage stellen, ob du geeignet bist eine Waffe zu besitzen.

Also,das verrfahren wurde eingstellt,weil gegen mich keine Beweise vorlagen.

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Meinst Du jetzt unschuldig oder schuldlos ?

Dein SB hat Dir doch in dürren Worten schon erklärt, was läuft. Erst hat er das Kurz-Verzeichnis angefordert. Da stand ihm zuviel drin als daß er Dir deine Zuverlässigkeit einfach so bescheinigt. Jetzt zieht er sich die kompletten Akten und versucht durch Studium von Papier sich ein Bild zu machen.

Vor allem muß er dabei Meditationsweihrauch verbrennen, ein OUIJA-Board befragen und in einer Kristallkugel Deine Zukunft erspähen. Deshalb Zukunftsprognose. Sei' froh, andere Leute zahlen wirklich viel Geld dafür, daß Ihnen ein Scharlatan sagt, daß es mit Ihnen ein schlimmes Ende nimmt. Obwohl, tust Du das nicht auch ?

Die angesprochenen Tatsachen sind die Einträge in Deinen Akten. Die geben jetzt Anlass, Dich näher zu beleuchten. Und Du bist dem Ermessen Deines SBs ausgeliefert. Die Taten Deiner Vergangenheit holen Dich da jetzt ein. Ob zu Recht oder Unrecht, kann ich gar nicht sagen.

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Ey wisst ihr eigentlich wie schnell man heute ein Verfahren an den Hals bekommt?

Jeder Nachbar kann micht nach lust und laune anzeigen und behaupten ich hätte ne Panzerfaust unterm bett.

Das steht dan alles schön in meiner Akte---aber zum Glück bin ich ja unschuldig,und hab garkeine Panzerfaust.

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Tja welche TATSACHEN?Das ich unschuldig bin?
Das können Sachen sein, die - aus welchen Gründen auch immer - nie zur Ahndung gekommen sind und trotzdem Pflichtverletzungen gegen gesetzliche Bestimmungen darstellen. Ob dies zutrifft kannst du selbst am besten beurteilen. Hier wird dir da - es sei denn du gibts entsprechende Erklärungen ab - niemand helfen können.
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Hier ist (die Diskussion hatten wir ja schon mal) ein eklatanter Mangel des Rechts offenkundig. Eingestellte Anzeigen gehoeren schlicht und einfach geloescht, fertig.

Aber das waere ja zu einfach, zu buergerfreundlich und wuerde dem Amt eine schoene Willkuermoeglichkeit nehmen.

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ja, könnte ja sein, dass ich dich 100 mal angezeigt habe, weil du durch meinen Garten gelaufen bist. Blöderweise weißt du aber nicht mal wo ich wohne.

Bei manchen deutschen Nachbarn ist 100 mal garnichts.

Also, entweder verurteilt oder nicht verurteilt. Sonst führen wir auch bald wieder die Sippenhaft ein, oder der Sheriff erschießt gleich von sich aus, weil er es einfacher findet.

Oder der liebe Sachbearbeiter macht sich seine eigene Bauordnung, so wie in China.

Gruß

Makalu

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Hier ist (die Diskussion hatten wir ja schon mal) ein eklatanter Mangel des Rechts offenkundig. Eingestellte Anzeigen gehoeren schlicht und einfach geloescht, fertig. Aber das waere ja zu einfach, zu buergerfreundlich und wuerde dem Amt eine schoene Willkuermoeglichkeit nehmen.
Nee, die Rechtsnorm um welche es hier geht nennt sich § 5 (1) Nr. 2 WaffG :rtfm:
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Hier ist (die Diskussion hatten wir ja schon mal) ein eklatanter Mangel des Rechts offenkundig. Eingestellte Anzeigen gehoeren schlicht und einfach geloescht, fertig.

Aber das waere ja zu einfach, zu buergerfreundlich und wuerde dem Amt eine schoene Willkuermoeglichkeit nehmen.

Dieser Text kommt aus dem Odenwald ????

Also - ich als Mittelhesse sehe ich das etwas anders.

Für mich wäre es schon ein Gesichtspunkt !!!

:rtfm:

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Bei uns in der Firma wurden letzte Nacht vom Hof Teile gestohlen, die so in etwa einen Wert von ca. 2000 EUR haben.

Die Polizei wurde gerufen und nahm das Ganze auf.

Anschließend erzählten uns die Beamten dass es zunehmend frustrierender wird sich um solche Sachen zu kümmern, denn ziemlich häufig

werden die Täter von solchen "kleinen" Diebstählen geschnappt, aber bald darauf wird das Verfahren wegen "zu geringem öffentlichen Interesse" eingestellt. - bei feststehenden Tätern wohlgemerkt!!

Ich will niemandem was unterstellen, mir geht es nur um die Tatsache dass gegen die Täter ermittelt wurde aber letztendlich keine Verurteilung erfolgte.

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Ist doch immer das gleiche Spiel: Zuverlässigkeit?

Da kann man alles oder nichts reininterpretieren. Es sind schon WBKs wegen dauernden FALSCHPARKENS entzogen worden! Und Steuerhinterziehung ist ja auch so eine Sache!

Bin mal gespannt, wann die ersten WBKs wegen zu schnellen Fahrens entzogen werden, oder weil man den Müll nicht getrennt hat!!

Das sind alles nur Vorwände, um die Waffenbesitzer zu gängeln und deren Zahl klein zu halten oder klein zu machen.

Und zum Threadersteller: geh ins Forum Waffenrecht, schließ die Rechtsschutzversicherung ab. Idealerweise hättest Du das gemacht, BEVOR Du die WBK beantragt hast...

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Deine Rede ist dunkel und schwer verständlich, edler Hesse...

Sag an, was willst Du uns damit mitteilen?

Etwa, daß auch eingestellte Verfahren für ewig und alle Zeiten archiviert gehören? :confused:

Heinrich

Hallo Heinrich.

...... wo soll das löschen der Daten anfangen - und wo soll es aufhören ... ?

Und! ..... in Deutschland wird sowieso alles aufgehoben ....

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... wo soll das löschen der Daten anfangen - und wo soll es aufhören ... ?

Und! ... in Deutschland wird sowieso alles aufgehoben ...

Auch dafür gibt es bereits Gesetze: BDSG Was für Unternehmen undenkbar wäre, gehört bei Behörden zum Alltag, nämlich "Das heben wir einfach mal auf, das können wir ja vielleicht nochmal (gegen irgendwas) verwenden."

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Bei manchen deutschen Nachbarn ist 100 mal garnichts.

Wenn die 100 Anzeigen alle vom selben Nachbarn stammen, könnte das in der Tat auch andere Gründe haben. Wenn es sich aber unabhängig voneinander um 100 verschiedene anzeigende Personen handelt, sieht das doch gleich ganz anders aus, oder ? ;)

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Ja ist mir klar,trotzdem wurde 100 mal eingestellt(ich meine ohne zahlungen oder wegen geringer schuld) :-),sicherlich sieht die Zukunftsprognose da nicht

so rosig aus,trotzdem würde ich die Wbk erteilen,denn wenn derjenige sich dann wirklich mal was leistet ist die WBK eh weg...

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Ja ist mir klar,trotzdem wurde 100 mal eingestellt(ich meine ohne zahlungen oder wegen geringer schuld) :-),sicherlich sieht die Zukunftsprognose da nicht so rosig aus,trotzdem würde ich die Wbk erteilen,denn wenn derjenige sich dann wirklich mal was leistet ist die WBK eh weg...

Ich bin ja eigentlich ein ziemlich Waffe-liberales Kerlchen, aber: Bei 100 Einstellungen wegen geringer Schuld würde ich als SB ein psychologisches Gutachten fordern um festzustellen, warum der Betroffene in seinen Entscheidungen immer so daneben liegt, dass 100 Mal von immerhin geringer Schuld gesprochen wird. Eine WBK erteilen, die ich ja widerrufen kann wenn der Betroffene "fast unschuldig" jemanden erschossen hat, würde ich mit Sicherheit nicht. Und die Schwelle würde bei mir vermutlich auch deutlich unter 100 Fällen liegen.

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Ich habe mit 100 fällen schon arg übertrieben,hab mich etwas blöd ausgedrückt,meinte auch das geringe schuld nicht dazugehört(da ja gering..zumindest)

Ich meine wenn jemand sagen wir drei mal ein verfahren an den Hals bekommt un dreimal wird nach §170 StPO eingerstellt..

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