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IGNORED

Zukunftsprognose?


Larsolf

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Welche Frage? Stell sie nochmal, ich hab echt keine lust, den ganzen Thread nach irgendner Frage zu durchsuchen.

meine Antwort zum Thema allgemein hab ich jedenfalls kundgetan, es gibt keinen Grund, solche Dinge zu speichern und zur Kaffesatzleserei heranzuziehen. KEINEN. Auch nicht die Phantasiedelinquenten mit hunderten Anzeigen am Hals.

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Ihr tut immer so, als ob jeder unbescholtene, also nicht vorbestrafte Bürger das RECHT hätte, in DE eine Waffe zu besitzen.

Aus meiner Sicht ist das schon der falsche Ansatz. Wer mit Waffen umgehen will (zumindest bestimmten, ihr wißt was ich meine) benötigt eine ERLAUBNIS. Er darf also a priori nicht, nur nachdem er vorher gefragt hat. Die Erteilung der Erlaubnis ist an Bedingungen geknüpft. Da kommt (erstmal) nirgendwo vor: Darf sich nichts zu schulden kommen gelassen haben. Sondern:

1. 18 Jahre

2. Zuverlässigkeit + Persönliche Eignung

3. Sachkunde

4. Bedürfnis

Das ist die Grundidee des deutschen Waffenrechts. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit hat nur indirekt damit zu tun, ob ich schonmal verknackt wurde. Klar: Wer schon straffällig wurde, ist nicht geeignet. Aber auch bei anderen kann die Eignung zumindest fragwürdig sein. Ein erstes Anzeichen: Eine dicke Akte und regelmäßige Bekanntschaft mit unserer Exekutive. Warum sollte man da nicht mal genauer hinschauen, ob derjenige geeignet ist?

Im Waffenrecht gibt es keine Unschuldsvermutung. Es ist nicht jeder als geeignet und zuverlässig anzusehen, solange ihm nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so.

Das Prozedere, insbesonder die Abhängigkeit von meist einem einzelnen SB mag ungerecht erscheinen, ist es aber nicht. Schließlich stehen diverse Rechtswege offen, mittels derer ich mich wehren kann. Ehrlich, ich verstehe nicht, warum ihr Euch alle so aufregt, als stünde der Untergang des Abendlandes bevor.

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Vielleicht regen wir uns so auf, weil genau dieser Ansatz des Privilegs Waffenbesitz prinzipiell falsch ist und im Ende auf England hinauslaeuft?

Seit 1927 sind wir am nachgeben, kuschen, jasagen, was hilfts? Uns nichts, den Entwaffnern um so mehr.

Waffenbesitz ist ein Recht. Wir haben es nur verpennt, dieses Recht auch gegen den staatlichen Abbaumasnahmen zu verteidigen. Nun kriegen wir das Ergebnis, schoen scheibchenweise.

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Welche Frage? Stell sie nochmal, ich hab echt keine lust, den ganzen Thread nach irgendner Frage zu durchsuchen.

meine Antwort zum Thema allgemein hab ich jedenfalls kundgetan, es gibt keinen Grund, solche Dinge zu speichern und zur Kaffesatzleserei heranzuziehen. KEINEN. Auch nicht die Phantasiedelinquenten mit hunderten Anzeigen am Hals.

Ach Schafferchen, Du liest doch sonst angeblich immer alles so genau. Was ein Zufall aber auch, dass die unangenehmen Dinge dann "überlesen" werden. Na ja, bin immerhin wohl nicht auf Deiner Ignore-Liste. Das ist ja ganz nett.

So viel zum suchen gibts übrigens gar nicht. Schau Dir einfach mal meine Frage an Dich bei Posting #37 an. Oder klick ganz einfach

da

drauf. :)

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Ich dachte, das waere schon beantwortet. Nochmal zum mitmeisseln: Solche Daten gehoeren nicht gespeichert, sie sind irrelevant, sie gehen keinen etwas an. Es ist der Richter und sonst niemand, dem solche Entscheidungen zustehen. Keinem SB, keinem Polizisten, NIEMANDEM.

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Ich spreche davon, dass es ein unertraeglicher Zustaend in einem angeblichen Rechtsstaat ist, wenn die Kaffesatzleserei durch Subalternbeamte ueber die Gewaehrung von dem Buerger zustehenden Rechten entscheiden kann. Sch..egal, ob Straf- oder Ordnungsrecht.

Da sehe ICH keinen Unterschied. Der einzige, der eine Entscheidungskompetenz in Sachen Waffenbesitz haben sollte, ist der Richter und mit Einschraenkungen in Ausnahmen der Amtsarzt. Sonst keiner. Obs nun endlich verstanden wurde?

Es war eine fundamentale Kritik an den hiesigen Zustaenden, in denen Leute, die keinerlei Fachkompetenz (bist Du oder Deine Kollegen Mediziner, oder Psychologe oder gar Richter?) haben, aufgrund eigentlich unrechtmaessig gespeicherter persoenlicher Daten dem Betroffene Nachteile zufuegen koennen.

So das war nun zum x. Mal meine persoenliche Einstellung zu diesem Thema, und daran koennen auch keine daherphantasierten Massenanzeigen oder angebliche Alkoholwerte bei irgendwelchen nicht mit der Sache zusammenhaengenden Untersuchungen oder angeblich pruegelnde Ehemaenner etwas aendern. Weils eben nicht um solche (eh nicht realen) Einzelfaelle geht, sondern um ein rechtsstaatliches Prinzip, das man nicht verlassen darf, wenn man nicht bereit ist, den Rechtsstaat an sich zur Disposition zu stellen.

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Jetzt reg Dich mal wieder ab, Promillo. Wenn ein fachärztliches Gutachten nach § 6 WaffG wegen Tatsachen, die eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit begründen gefordert wird, entscheidet ja letztendlich so ein Engel in weiß darüber, ob der Umgang mit Waffen bei ihm in Ordnung geht.Und was soll denn bitteschön ein Richter strafrechtlich entscheiden, wenn jemand ständig stockbesoffen im Haushof angetroffen wird oder zugekifft im Treppenhaus schläft ? DAS würde mich jetzt mal brennend interessieren. :rolleyes:

durch Subalternbeamte ueber die Gewaehrung von dem Buerger zustehenden Rechten entscheiden kann.
Das bedarf im übrigen keines Kommentars. Damit hast Du Dich halt wieder mal selbst treffend ins Bild gerückt. Es ist also ein Recht des Bürgers, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sein. :peinlich: Ich wünsche Dir nicht, dass Dein Kind mal davon betroffen ist... :angry2:
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Siehste, das ist ja grade der Sinn eines Rechtsstaats mit seiner Rechtspflege durch Richter. Die lassen sich im Idealfall eben nicht durch Horrorphantasien a la "Wenn das Deinem Kind passiert waere..." beeindrucken.

Und was es mit der waffenrechtlichen Zuverlaessigkeit zu tun haben soll, wenn jemand ohne Waffe und ohne am Strassenverkehr teilgenommen zu haben, einmal besoffen in seinem Hausflur pennt, weiss ich auch nicht so wirklich.

Das es eine Unzuverlaessigkeitsfestlegung gibt, ist schon ok. Aber eben nur aufgrund von Urteilen und nicht aufgrund eingestellter Anzeigen, oder irgendwelcher "Prognosen" oer aehnlicher Willkuer

. Ach, wir drehen uns im Kreis, kuemmern wir uns lieber um aktuelle Probleme...wie den Bock, den ich noch frei hab und eigentlich (ganz nuechtern und unbekifft, nur damit keine falschen Ideen kommen) heute mal angehen wollte. :D

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@Schaffer: Versteh ich das richtig? Deiner Meinung nach sollen Zuverlässigkeitsprüfungen nur noch durch Richter vorgenommen werden? Oder soll der SB sobald er Auffälligkeiten entdeckt (die noch zu keiner Verurteilung geführt haben) einen Richter informieren? Ach ne, geht ja nicht, der SB bekommt die Akten ja gar nicht zu Gesicht. Also werden für die Zuverlässigkeitsprüfung in Zukunft nur noch rechtskräftige Urteile Beachtung finden???? Womöglich erst ab einer Mindeststrafe?

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................... War uebrigens alles schon mal da. Man muesste es doch mal irgendwann lernen.

Eher glaube ich an die Unschuld einer Hure, als daran, das die deutschen aus Ihrer Geschichte lernen.

@ Schaffer

Wir sind uns ja nicht in allem einig, aber hier auf alle Fälle.

Mfg Weini

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... So das war nun zum x. Mal meine persoenliche Einstellung zu diesem Thema, und daran koennen auch keine daherphantasierten Massenanzeigen oder angebliche Alkoholwerte bei irgendwelchen nicht mit der Sache zusammenhaengenden Untersuchungen oder angeblich pruegelnde Ehemaenner etwas aendern.

Bist schon ein seltsamer Typ!

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Warum ist er jetzt ein seltamer TYp?

Ich bin auch der meinung das eine WBK kein Gnadenakt sein sollte.

Wenn alle Vorraussetzungen passen wie der Gesetzgeber es fordert dann MUSS die WBK auch erteilt werden.

Für mich sind das immer noch 18(25 bei GK)Lebensjahr

Sachkunde+Zuverlässigkeit(nichts im BZR)+persönliche Eignung(kein Drogen od Alkoholabusus etc..)

Hätte mal gern gewusst wo das im Gesetz steht mit der Zukunftsprognose...?

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Hey aufwachen, es geht hier doch genau um die Prüfung der persönlichen Eignung ! Wenn ein WBK-Antragsteller laut Strafakte jeden Tag stockbesoffen im Hausflur liegt liegen sehr wohl Tatsachen vor, die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit begründen !

Und da ist es entgegen der seltsamen und weltfremden Auslegung von Schaffer sehr wohl angebracht, ein fachärztliches Zeugnis über die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen zu fordern (auch wenn das Strafverfahren, aus welchem dieser Sachverhalt zu Tage gekommen ist, aus strafrechtlicher Sicht eingestellt worden ist !!!).

@Larsolf: Das Wort "Zukunftsprognose" steht so nicht wörtlich im Gesetz, ergibt sich aber aus dem Umstand, dass die Waffenbehörde - im Gegensatz zur Unzuverlässigkeit kraft Gesetzes bzw. nach § 5 Abs. 1 WaffG - in Fällen der festgestellten Regelunzuverläsigkeit zu prüfen hat, ob im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die trotz der Art und Höhe der Verurteilung auf eine Zuverlässigkeit schließen lassen können. Den Vorgang hierzu nennt man in Fachkreisen eben Zukunftsprognose. Und dass hierzu halt auch die Einsichtnahme in Strafakten eingesteller Verfahren erforderlich ist, wird - wenn schon nicht Schaffer - hoffentlich wenigstens Dir einleuchten.

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Hey aufwachen, es geht hier doch genau um die Prüfung der persönlichen Eignung ! Wenn ein WBK-Antragsteller laut Strafakte jeden Tag stockbesoffen im Hausflur liegt liegen sehr wohl Tatsachen vor, die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit begründen !

Und da ist es entgegen der seltsamen und weltfremden Auslegung von Schaffer sehr wohl angebracht, ein fachärztliches Zeugnis über die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen zu fordern (auch wenn das Strafverfahren, aus welchem dieser Sachverhalt zu Tage gekommen ist, aus strafrechtlicher Sicht eingestellt worden ist !!!).

@Larsolf: Das Wort "Zukunftsprognose" steht so nicht wörtlich im Gesetz, ergibt sich aber aus dem Umstand, dass die Waffenbehörde - im Gegensatz zur Unzuverlässigkeit kraft Gesetzes bzw. nach § 5 Abs. 1 WaffG - in Fällen der festgestellten Regelunzuverläsigkeit zu prüfen hat, ob im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die trotz der Art und Höhe der Verurteilung auf eine Zuverlässigkeit schließen lassen können. Den Vorgang hierzu nennt man in Fachkreisen eben Zukunftsprognose. Und dass hierzu halt auch die Einsichtnahme in Strafakten eingesteller Verfahren erforderlich ist, wird - wenn schon nicht Schaffer - hoffentlich wenigstens Dir einleuchten.

Heist das jetzt das ich REGELunzuverlässig bin?

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Au mann, hab ich irgendwo behauptet, dass Du jeden Tag stockbesoffen bist oder was ? :gaga: Das war doch nur ein Beispiel !

Manchmal ist es wirklich schwierig hier... :huh:

:appl:

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Nein SB hast du nicht <_< ...

ich überlege aber immer noch was Gründe sein können die zur Versagung führen:

Drogen+Alkoholdelikte (ist mir klar,auch wenn eingestellt),das hast du ja hinreichend erklärt sb.

Da denke ich wird jeder SB hellhörig,aber was noch alles?

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Das Problem ist wo hört es auf ?

Die nicht gelöschten BZR Einträge werden noch herangezogen.

Was ist mit personenbezogenen Hinweisen welche nur die lokale Polizei hat ?

Sollen evtl. danach die Nachbarn noch befragt werden ?

Oder wie Schäuble fordert der heimische PC bespitzelt ?

Wäre doch sicherlich auch interessant auf welchen Seiten ich mich so rumtreibe.

Das Problem ist das immer mehr Daten gehortet werden die keinen was angehen und es dauernd versucht wird uns noch durchsichtiger zu machen.

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Was ist mit personenbezogenen Hinweisen welche nur die lokale Polizei hat ?

Sollen evtl. danach die Nachbarn noch befragt werden ?

Oder wie Schäuble fordert der heimische PC bespitzelt ?

Das wäre nicht zulässig. Die Polizei darf lediglich eine Stellungnahme zu den in § 5 Abs. 5 Nr. 3 bzw. § 5 Abs. 2 Nr. 4 WaffG aufgeführten Erkenntnissen abgeben, nicht jedoch daraufhin ohne Grund eigene polizeiliche Ermittlungen vornehmen !

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Eigentlich das Problem der Entscheidungsfreiheit der SB´s .

Ich kann die sowohl pro einsehen der "Nullinfos" wie auch contra einige Argumente bringen.

Ich sehe bei sowas immer nur die Gefahr das wir uns dem Orwellschen Staat immer mehr nähern.

Früher schüttelte man über England und deren CCTV Überwachung noch den Kopf.

Heute wird hier auch genausoviel mit Kameras überwacht.

Die Leute finde es auch noch toll weil es mehr Sicherheit suggeriert.

Das sie dann nur eine Ecke weiter, wo keine Kamera ist , überfallen werden kapieren sie nicht.

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Eigentlich das Problem der Entscheidungsfreiheit der SB´s .

Ich kann die sowohl pro einsehen der "Nullinfos"

Genau diese Nullinfos sind zwar oft, aber eben nicht immer der Fall bei eingestellten Strafverfahren ! Und letztendlich dient die sorgfältige Prüfung der Zuverlässigkeit ja der Sicherheit aller. Ich kann also nicht verstehen, wo das Problem sein soll.

Wenns wirklich Nullinfos sind, passiert auch ordnungsrechtlich nix. Ich hab z.B. mal eine Strafakte eingesehen, in der es um Unfallflucht ging. Das Verfahren wurde eingestellt, aber da haben sich naturgemäß viele Fragen gestellt, was da genau passiert ist. Aus der Strafakte ging dann hervor, dass der gute Mann Opfer einer Geisterfahrerin geworden ist, die ihn regelrecht zum rammen eines LKW genötigt hat, der ebenfalls nicht schnell genug auf die Standspur ausweichen konnte. Der ausländische LKW-Fahrer schaute sich den minimalen Streifschaden kurz an, winkte nur lächelnd ab und ließ den "Unfallverursacher" gewähren, weil er es eilig hatte seine Ware abzuliefern. Daraufhin fuhr der später Angeklagte weiter.

Ein auf der Gegenseite der Autobahn parkender Fahrer zog andere Schlüsse daraus, schrieb sich die Nummer auf und zeigte den anderen PKW-Fahrer wegen Unfallflucht an.

Auch so kanns also ausgehen...

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Bist Du auch dieser Ansicht, wenn es sich um 100 eingestellte Verfahren handeln würde ? (Hab jetzt bewusst "etwas" übertrieben)

Ich würd sagen: ein Staat, in dem ein Verbrecher oder sonstwie auffällig gewordener 100 Mal mit einer Einstellung vor einem Strafgericht davonkommen kann, ohne das die Justiz konsequenzen daraus zieht, dieser Staat hat ein ganz anderes Problem! (...ist leider Normalität bei uns - insb. bei Intensivtätern!)

Und Verfahren, die nicht irgendeinen Grund bzw Hand und Fuss haben, werden (Hinweis für Sachbearbeiter!) idr garnicht erst zur Verfahrenseröffnung vor ein Gericht gebracht (vorgerichtliche Einstellung - keine Anklagererhebung der Staatsanwaltschaft oder Nichtannahme des Verfahrens durch das Gericht wg nicht ausreichender Beweislage). Es gibt übrigens die Möglichkeit, gegen bestimmte Täter ein richterlich angeordnetes Waffenverbot zu erteilen (z.b. gegen den Junkie von der Strasse) . Soetwas sollte ausreichen, um ungeeignete Personen von legalen Waffen fernzuhalten.

Das hier ohne rechtliche Grundlage quasi Zufallsentscheidungen von Sachbearbeitern getroffen werden finde ich persönlich ist ein Unding und reine Willkür!

Jeder hat das Recht, dass eine derart in die persönliche Lebensführung eingreifende Entscheidung, die immerhin in ein Grundrecht eingreift (Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung) zumindest von einem unabhängigen Richter gefällt wird. Die Möglichkeiten dazu gibt es zu genüge - aber es wird aus bestimmten Gründen nicht gemacht.

Ich kann diese Praxis nicht nachvollziehen. Wenn ein Verfahren eingestellt wurde, (selbst bei geringer Schuld) dann ist das kein Schuldeingeständnis (manche Leute verzichten nämlich freiwillig -z.b. aus finanziellen Gründen- auf die nächste Instanz oder eine Revision...und damit auf einen ev Freispruch), und wenn sich trotzdem Hinweise im Verfahren ergeben haben, die auf eine Gefährlichkeit oder unzuverlässigkeit schliessen lassen, dann kann dies der Richter in seine Begründung und den "Auflagen" für die Einstellung mit reinschreiben.

Aber man kann ja dagegen Klagen...und somit bliebe das letzte Wort natürlich wieder bei einem Richter. (...allerdings bei einem Verwaltungsrichter der mit strafrecht nicht viel am Hut hat und jahre später wohl auch die tatsächlichen Umstände nicht mehr erfassen kann)

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........ Und letztendlich dient die sorgfältige Prüfung der Zuverlässigkeit ja der Sicherheit aller
Bestes Beispiel für die sorgfältige Prüfung und ihren Sinn findet man hier.
........ Ich kann also nicht verstehen, wo das Problem sein soll.
ich auch nicht.

Gruß

alea

P.S.: wer hat mir schon wieder die grüne Farbe geklaut?

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