Zum Inhalt springen
IGNORED

ERBWAFFEN NUR NOCH BLOCKIERT?


mossberg590

Empfohlene Beiträge

Mal so ins Blaue gesponnen:

Die Erben werden ja vor Erteilung der WBK sowieso auf Weisse Weste überprüft.

Ein kurzer Lehrgang mit ggf. abgespeckten und auf Erben zugeschnittenen Inhalten für ca. 50,- bis max. 100,- Euros (1 Tag) ist auf jeden Fall für den Erben billiger und praktischer, als für die Waffen so ein merkwürdiges Blockiersystem anschaffen zu müssen.

Aber da das ggf. die Schießsportvereine anbieten würden, wäre das ja ggf. eine unlautere Werbung für den bösen Schießsport. Nein, nein, das können wir nicht machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast eigentlich recht. So ein Merkblatt (wäre doch auch was als Anlage zur WaffVwV zur einheitlichen Verwendung ?) sollte tatsächlich ausreichen, um die nötigen Informationen zu vermitteln.

Vorschlag hierz: Ganz unten am Merkblatt ein Unterschriftsfeld anbringen und Zweitfertigung des Merkblatts vom Erben unterschrieben wieder zurück an die Waffenbehörde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

ich meine man sollte irgendwo dazwischen liegen. Eine kurze praktische Unterweisung für jede Waffenart - sollte jeder Waffenhändler und Lehrgangsträger machen dürfen - und eine max. einseitige schriftliche Belehrung (Aufbewahrung, Transport, Veräusserung, Überlassung) durch die Behörde sollten ausreichen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire

Wie wäre es mit Sachkunde, nur wenn der Erbe den Munerwerb dabei haben will um schießen zu gehen?

Mit dem Besitz ohne SK klappt es doch derzeit gut. Wofür weitere Restriktionen, wo keine nötig sind?

Damit die SB einen Zettel mehr haben, den sie in Kopie abheften können?

Weiße Weste und gut iss.

Gruß, ein kopfschüttelnder

GOH

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Bisher geht es ohne, warum sollte jetzt auf einmel eine benötigt werden?

Heinrich

Genau. Und die geplanten Blockiersysteme sind auch Blödsinn.

Ich muss gleich mal aus dem Fenster schauen ob wieder marodierende Horden von Waffenerben unterwegs sind und plündern & brandschatzen.

Gruß

GOH

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Teil sind meines Erachtens auch die Waffenbehörden an der Unwissenheit der Erben schuld, denn wenn ich mir so in den Akten die WBK-Erteilungen in Erbfällen anschaue, bestehen diese oftmals nur aus einem Beschluss, wenns hoch kommt mit einem Satz, dass die WBK zum Besitz der Erbwaffen berechtigt.

Klar sind die Waffenbehörden nicht zur Information verpflichtet, aber den Ahnungslosen sollte man meines Erachtens zumindest die ganz grundlegenden Dinge vermitteln und etwas mitdenken bei der Sache. Aber das ist halt manchen zu anstrengend.

Ein schönes Wochenende wünscht allen hier

SBine

:angel:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast eigentlich recht. So ein Merkblatt (wäre doch auch was als Anlage zur WaffVwV zur einheitlichen Verwendung ?) sollte tatsächlich ausreichen, um die nötigen Informationen zu vermitteln.

Vorschlag hierz: Ganz unten am Merkblatt ein Unterschriftsfeld anbringen und Zweitfertigung des Merkblatts vom Erben unterschrieben wieder zurück an die Waffenbehörde.

Genau das habe ich weiter oben Vorgeschlagen!

So ein Merkblatt wäre eine hervorragende Möglichkeit, beide Seiten (Behörde und Erbe) abzusichern. Dazu noch ein netter Link, bzw. ein Hotline, wo man bei Unklarheiten weitergehende Informationen einholen kann.

Das ganze noch gesponstert vom FWR, mit deren Logo und Adresse drauf und schon wäre es kostenlos für den Steuerzahler!

Ich bin übrigens ab diesem Thread dafür, dass die Erben von Golfschlägern und sonstigem Golfzubehör eine Platzreife abzulegen haben. Sofern sie nicht innerhalb von 2 Jahren ein mind. 10er Handicap haben, sind sie als "Anscheinsgolfspieler" zu bezeichnen und zu enteignen! Des weiteren sollte man Prüfen, ob man überhaupt mit Golfspielen direkt anfangen sollte, oder man besser erst mal ein Jahr Minigolf spielt. Denn die die direkt mit "großem" Golf anfangen, machen doch nur die Anlagen kaputt. Das schlägt auch ganz gut den Bogen zu der Frage, warum Golfspieler unbegrenzt Golfschläger kaufen dürfen, spielen kann man doch eh nur mit einem und beim Minigolf ist es beispielsweise gar nicht erlaubt, mehrere Schläger zu besitzen. Sachen wie "Cross-Country-Golf" ist sowieso nur was für Spinner und verdächtige Personen, was man schon daran sieht, dass es keine Deutschen Meisterschaften und dergl. gibt und niemand einen Schein machen muss. Außerdem sind Sportarten, die nicht von mindestens 5 verschiedenen Verbänden organisiert und verwaltet werden, grundsätzlich keine Sportarten sonder ebenso "Anscheinssportarten".

TheHun

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin übrigens ab diesem Thread dafür, dass die Erben von Golfschlägern und sonstigem Golfzubehör eine Platzreife abzulegen haben. Sofern sie nicht innerhalb von 2 Jahren ein mind. 10er Handicap haben, sind sie als "Anscheinsgolfspieler" zu bezeichnen und zu enteignen! Des weiteren sollte man Prüfen, ob man überhaupt mit Golfspielen direkt anfangen sollte, oder man besser erst mal ein Jahr Minigolf spielt. Denn die die direkt mit "großem" Golf anfangen, machen doch nur die Anlagen kaputt. Das schlägt auch ganz gut den Bogen zu der Frage, warum Golfspieler unbegrenzt Golfschläger kaufen dürfen, spielen kann man doch eh nur mit einem und beim Minigolf ist es beispielsweise gar nicht erlaubt, mehrere Schläger zu besitzen. Sachen wie "Cross-Country-Golf" ist sowieso nur was für Spinner und verdächtige Personen, was man schon daran sieht, dass es keine Deutschen Meisterschaften und dergl. gibt und niemand einen Schein machen muss. Außerdem sind Sportarten, die nicht von mindestens 5 verschiedenen Verbänden organisiert und verwaltet werden, grundsätzlich keine Sportarten sonder ebenso "Anscheinssportarten".

Das scheint mir eine gute Möglichkeit zu sein, den einen oder anderen Golfplatz freizumachen - was man da an Schießbahnen unterbringen könnte! :00000733: Wir sollten das auf jeden Fall weiterverfolgen!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das scheint mir eine gute Möglichkeit zu sein, den einen oder anderen Golfplatz freizumachen - was man da an Schießbahnen unterbringen könnte! :00000733: Wir sollten das auf jeden Fall weiterverfolgen!!!

A golf course is the willful abuse of a perfectly good rifle range ! :00000733:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hey leute, wie ich sehe hat mein thema durchaus zu reger diskusion angeregt, was mich auch sehr freut. allerdings hat mir bisher noch keiner wirklich weiterhelfen können. daher frage ich nochmal ob sich jemand wirklich auskennt, was die im detail planen, besonders bei erbwaffen die vor 2008 vererbt worden sind. ich selbst bin sportschütze (also sachkundig) und habe zu meinen sportwaffen nochmal ne ordentliche ansammlung von sportwaffen geerbt (von der 22er bis zur pumpflinte). haben die jetzt vor, dass ich nachträglich auch so nen sch... in die reinstecken muss und hätten die dazu überhaupt ne rechtliche handhabe so was im nachhinein zu fordern??

freue mich schon auf euere antworten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hey leute, wie ich sehe hat mein thema durchaus zu reger diskusion angeregt, was mich auch sehr freut. allerdings hat mir bisher noch keiner wirklich weiterhelfen können. daher frage ich nochmal ob sich jemand wirklich auskennt, was die im detail planen, besonders bei erbwaffen die vor 2008 vererbt worden sind. ich selbst bin sportschütze (also sachkundig) und habe zu meinen sportwaffen nochmal ne ordentliche ansammlung von sportwaffen geerbt (von der 22er bis zur pumpflinte). haben die jetzt vor, dass ich nachträglich auch so nen sch... in die reinstecken muss und hätten die dazu überhaupt ne rechtliche handhabe so was im nachhinein zu fordern??

freue mich schon auf euere antworten

Hi mossberg590!

Ich "freue" mich auch wenn eine Frage zu Diskussionen fuehrt - idealerweise sollte sie dabei auch beantwortet werden...

Ich bin selbst nicht umfassend rechtskundig - ich habe jedoch in der neuesten Ausgabe von "DWJ" einen ausfuehrlichen Artikel von Dr. Scholzen vom VdW zu diesem Thema gesehen. Vielleicht hilft Dir das weiter??

...sorry I can't do more...

Gruss,

Sergeant Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, mal ehrlich...

Welches Interesse sollten diese Verbände (DSB etc.) auch daran haben sich für Leute stark zu machen, die kein Interesse an eben diesen Verbänden haben, dort kein Mitglied sind und auch keinen Schießsport und/oder keine Jagd ausüben ?

Tim123,

...vielleicht weil es sich um LEGALEN Waffenbesitz handelt...??!!

Vielleicht bekommt ein Erbe dann auch Interesse an diesem Sport?

LUNA in Oesterreich ist fuer ein solches Besipiel - unter Anderen... Ist das nicht in unserem Interesse? Ich selbst bin auch Mitglied im BDS, DSB, VdW - und in der NRA(National Rifle Association), SASS (Single Action Shooting Society), CASe (Cowboy Action Shooting Europe), CAS-Germany (Cowboy Action Shooting-Germany), Hoplolostvo Drustva (Kroatien), OWSS (Old West Shooting Society Italy), Danske Sortkrudtskytter (Schwarzpulververband Daenemark) - in allen diesen Verbaenden sind die "Hauptdarsteller" Schuetzen - und solche die es Mal waren - oder vielleicht einmal werden!

Bei allen Veranstaltungen an denen ich beteiligt bin ist OEFFENTLICHKEITSARBEIT einer der wichtigsten Facetten: Wir versuchen immer "jedermann" zu zeigen was wir an diesem Sport so toll finden!

Nur so geht es, denke ich!

...just my opinion...!

Gruss,

Sergeant Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Du es schaffst, irgendetwas bis zum 30.4. 2008 zu erben wird gar nix geschehen.

Dann gilt Bestandsschutz und "die" müssen warten, bis die Erben selbst verstorben sind. Das kann dauern.

Du scheinst da was zu wissen, was nicht mal mehr die waffenfreundlichsten Entscheidungsträger in Erwägung ziehen.

Ich wollte mich zu dem Thema eigentlich nicht äußern, aber dieser ganze Tante Eugenie Quatsch geht doch meilenweit an der Realität vorbei.

Die kann nicht bezahlen und Sachkunde kann sie auch nicht machen usw.

Ist doch egal, sie bekommt eine gesicherte Waffe wenn sie es sich leisten kann, und wenn nicht, dann eben nicht!

Wenn ihr so viel an den Waffen liegt, dann sind 200€ pro Stück wohl kaum zuviel für ihr Seelenheil.

Der Bestandschutz für Alterben ist schon ewig von Tisch.

Und nun mal eine persönliche Anmerkung.

Das ist auch alles gut so, denn der bisherige Umgang mit Erben steht in keinem logischen Verhältnis mehr zu dem verschärften Waffengesetz.

Kleines Beispiel:

Frau aus dem Bekanntenkreis erbt ein paar Karabiner, ein paar Kurzwaffen und mehrere Schuhkartons mit Munition von ihrem Vater.

Die Alte ist blöd wie Bohnenstroh, beantragt auf Rat des Erbenverwalters eine WBK und bekommt sie auch ohne wenn und aber.

Wie gesagt Alte ist blöd und Vollalki, geht aber noch zur Arbeit.

Ihr Assimann, ewig Arbeitslos und ständig besoffen ist natürlich Chef im Haus und rennt seit 5 Jahren nur noch mit geladenen Waffen in der Gegend rum.

Mal eben Karabinerschiessen ist bei denen in der Nordheide bislang auch kein Problem.

Ich gehöre zu den Befürwortern einer neuen Erbenregelung und da ist mir Tante Eugenie wirklich egal.

Die Sicherheit der Allgemeinheit geht allemal vor

Gruß TWG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.