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IGNORED

VdRBw: Einschränkung Sachkunde andere Verbände


Asgard

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde von Pulver und Blei,

hier etwas nach dem Motto "wir basteln unser eigenes Waffenrecht". Es kommt von der Landesgruppe Hessen des VdRBw.

Das WaffG unterscheidet definitiv NICHT zwischen Sachkunde für Kurzwaffen, Repetierer oder halbautomatische Langwaffen oder Sachkunde einzelner anerkannter Verbände. Hat man in einem Verband die Voraussetzungen (u.a. Sachkunde) für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt und diese von der zuständigen Behörde erhalten, kann ein anderer Verband die Entscheidung dieser Behörde nicht in Zweifel ziehen und eine erneute Voraussetzungsprüfung verlangen.

Was haltet Ihr davon?

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An die Landesgeschäftsstelle Hessen

- Sachkunde -

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kameraden,

auf der Arbeitstagung der Landes– und Kreisbeauftragten Schießsport sowie der RAG – Leiter Schießsport in Hungen – Inheiden am 04.11.2006 sind die oben genannten RAG - Leiter und Beauftragten zum Thema Sachkunde zu folgendem Kompromiss gekommen.

Altfälle vor dem neuen WaffG. 2003:

Sachkundebescheinigungen des VdRBw e.V. sowie anderer Schießsport treibender Verbände wie BDS / BDMP / DSU werden anerkannt.

Sachkundebescheinigungen des DSB sowie der Kyffhäuser werden nur für Kurzwaffe sowie Repetiergewehr anerkannt.

Ein Antragsteller (mit SK DSB / Kyffhäuser) muss bei der Beantragung eines halbautomatischen Gewehres eine Teilsachkunde im VdRBw e. V. nachmachen.

Sachkundeprüfungen ab 2003 (neues WaffG.) sowie Nachschulungen für halbautomatische Waffen werden gemäß Schießsportordnung des Verbandes nur noch durch die Landesgruppe / LB Schießsport durchgeführt.

Eine vor einer Behörde durchgeführte Sachkundeprüfung wird anerkannt und im Einzelfall durch den LB Schießsport geprüft.

Die gegenseitige Anerkennung der Sachkunde mit anderen Verbänden wird geprüft.

Die LG. Hessen führt pro Jahr zwei Sachkundeprüfungen durch.

MkG

xxxxxxxxx

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Nach meinen persönlichen Erfahrungen mit manchen VdRBw-Funktionären ist zu befürchten, daß bei der speziellen Verbands-Sachkunde Teile des Fachwissens von anderen Verbänden aus dem Gehirn der Probanden herausgelöscht werden, wie auch immer das bewerkstelligt wird.

Eine vor einer Behörde durchgeführte Sachkundeprüfung wird anerkannt und im Einzelfall durch den LB Schießsport geprüft.

"Wir wissen per Definition alles über Waffen, die Behörden nichts bis weniger..." :peinlich:

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Nach meinen persönlichen Erfahrungen mit manchen VdRBw-Funktionären ist zu befürchten, daß bei der speziellen Verbands-Sachkunde Teile des Fachwissens von anderen Verbänden aus dem Gehirn der Probanden herausgelöscht werden, wie auch immer das bewerkstelligt wird.

"Wir wissen per Definition alles über Waffen, die Behörden nichts bis weniger..." :peinlich:

Wie können nur immer wieder diese "fürstlichen" Ansichten entstehen? § 3 AWaffV Abs. 2: Zitat: Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition erfolgt durch die zuständige Behörde; sie gilt für den GESAMTEN Geltungsbereich des Waffengesetztes.

Seit wann sind einzelne Verbände vom Waffengesetzt ausgenommen?

Hat also die Behörde einem Ausrichter oder Verband diese staatliche Anerkennung zuteil werden lassen nach Erfüllung all der üblichen und nachweisbaren Voraussetzungen, gelten die bei dieser Stelle/Ausrichter abgelegten Sachkundenachweise im gesamten Geltungsbereich des WaffG.

Eingeschränkt natürlich durch die auf der Bescheinigung festgehaltenen Waffen- und Munitionsarten.

Wenn dort steht: "Langwaffen aller Hersteller und Kaliber", ist die Ausbildung und Prüfung darauf ausgerichtet worden und basta. Das nicht jeder jede Waffe auf Anhieb optimal handeln kann, ist klar. Aber solange die Sicherheit gegeben ist, kann er sich ja unterweisen lassen vor Ort ohne gleich eine neue Sachkundeprüfung abzulegen.

Das war jetzt zugegebenermaßen sehr deutlich, aber so, und nur so, steht es nach meiner Lesart im Gesetz!

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Noe, solche klaren Rechtsbrueche sollte man mit Hilfe eines Anwalts angehen.

Auch die Privatautonomie von Vereinen/Verbaenden hat ihre Grenzen da, wo das gesetz anderes bestimmt.

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Der VdRBw macht es seinen Mitglieder manchmal nicht leicht:(

Obwohl dieser Fall ja "nur" die Hessen betrifft. Erst die loyal und jetzt die HessenRAGs....

Aber gleich austreten?

Ich nehme aktiv an Veranstaltungen auf Kreis- und Bezirksebene teil und habe da gute Leute, gute Angebote und jede Menge SPAAAASSSS!! Stattdessen sollten die Hessen ihren RAG-Vorsitzenden mal ordentlich die Meinung sagen und die auf die KLARE Rechtslage hinweisen!!

P.S.: Ist der VdRBw im FWR? Vielleicht könnten die mal ein klärendes Wort an die Hessen richten!

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Leider ist das nicht so.

Gerade wegen dieser Problematik habe ich eine persönliche Anfrage an das BVA gestellt.

Die Antwort hat mich überrascht.

"Jeder Verband ist vollkommen automom in seinen Entscheidungen ob er eine Sachkunde eines anderen Verbandes anerkennt."

Lediglich die Waffenbehörden müssen WSK anerkennen, die nach den Vorgaben der Behörden durchgeführt wurden und deren Prüfungszeugnisse der vorgegebenen Norm entsprechen.

Somit hat man, bei Nichtanerkennung durch die einzelnen Verbände ein Problem.

Wen es interessiert, kann die Antwortmail des BVA von mir bekommen (PN)

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Gast God of Hellfire
Laut den Befürwortungsrichtlinien des BDS schon...

Gruß Gromit

...wobei der BDS z.B. auch die beim WSB abgelegte WSK anerkennt.

Gruß

GOH

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Aus dem Gesetz kann ich das zumindest nicht rauslesen. <_<

Wo steht da, daß der Verband nicht danach fragen darf?

Sicherlich steht da nirgendwo, daß er dananch fragen muß, aber fragen ist (noch) nicht verboten.

Ändert aber nix daran das die Nichtanerkennung von anderwo abgelegter Sachkundeprüfungen Blödsinn ist.

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Liebe Mitglieder,

in letzter Zeit erhalten wir mit Anträgen auf Bedürfnisbescheinigungen immer wieder Sachkundebescheinigungen, die durch andere anerkannte Sportschützen-Verbände ausgestellt wurden. Selbstverständlich werden diese Bescheinigungen vom BDS anerkannt.

Allerdings enthalten manche Sachkundenachweise zum Beispiel die Einschränkung auf "...für alle im Württembergischen Schützenverband 1850 e.V. zugelassenen Waffen- und Munitionsarten...." Wieso der WSV diese Einschränkung macht, ist uns nicht bekannt. Das Waffengesetz fordert dies sicherlich nicht. Diese Einschränkung verhindert jedoch, dass die abgelegte Sachkunde 1:1 auf den BDS und die dort eingesetzten Waffen übertragen werden kann.

Bitte achten Sie deshalb darauf, dass, wenn Sie eine Sachkundeprüfung ablegen, die Ihnen ausgestellte Bescheinigung eine derartige Einschränkung NICHT enthält. Ansonsten kann die Sachkunde bei einem Bedürfnisantrag für eine Waffe gem. dem BDS Sporthandbuch leider nicht anerkannt werden.

Die Sachkundebescheinigungen des BDS gelten für die Waffen aller Sportschützenverbände.

so zu lesen auf der Homepage des BDS LV07

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Also, sorry - ich kann immer noch nicht so recht folgen. Wenn ich z.B. an den BSSB einen Antrag auf Waffenbefürwortung weiterleite, dann müssen da eine Bestätigung des Vereins für den zugelassenen Schießstand, ein Nachweis der Sportschützeneigenschaft sowie ggf. Belege über alle bereits vorhandenen Waffen beiliegen; nach einer Sachkunde wird seitens des Verbandes doch nie gefragt. Erst beim Antragstellen auf dem Amt muß - jedenfalls beim 1. Mal - die Sachkunde nachgewiesen werden, und da interessiert niemanden, bei welchen Verbänden oder sonstwo die abgelegt wurde, sofern per VWA anerkannt. Oder läuft das in anderen Bundesländern wieder mal anders ab?

Rätselnde Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...von Anfang an dabei

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Ich frag mich bei solchen Sachen immer

"haben diese Leute eigentlich nichts besseres zu tun?"

Hallo Herbststurm,

Du triffst es genau. Wenn viele in den RAGs (natürlich nicht alle), keine Listen, Statistiken etc führen können oder etwas abstempeln, abzeichnen und verbuchen können wird ihnen schwummerig. Als ich einem RAG - Schriftführer sagte: Ich brauche keine Bescheinigungen, keine Befürwortungen und möchte auch nicht 20 Schuss KK kaufen verstand er die Welt nicht mehr. Ihm wurde dann relativ schnell klar, das bei JJS und WBK Rot (für Pistolen aller Art) nebst Mun--Schein er keine Möglichkeit zur Drangsalierung: "Wenn Du nicht den Leistungsmarsch machst, kriegts du keine Bescheinigung" anbringen könnte und er somit relativ wenig Macht hat.

Die meisten sind aber nett und vollen auch nur Spass haben!

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Aus dem Gesetz kann ich das zumindest nicht rauslesen. <_<

So sieht`s aus. Auch ich kann das nach knapp 30 Jahren Gesetzeslektüre und Beschäftigung mit den verschiedenen WaffG von Berufs wegen nirgends erkennen. Staatlich anerkannt ist staatlich anerkannt. Auch die Verbände werden ja durch den Staat anerkannt. Wie kann eine vom Staat anerkannte Institution eine vom Staat anerkannte Leistung negieren? Nach dem Motto: die haben zwar die Sachkunde von A anerkannt und anschließend auch uns, aber wir erkennen jetzt die SAchkunde von A nicht mehr an. Irgendwie habe ich immer mehr den Eindruck, dass sich bestimmte Menschentypen immer an den gleichen Stellen finden und um die Wette versuchen sich selbst rechts (oder links) zu überholen.

Unnötige und kontraproduktive Selbstdarstellung. Vorschlag: Alle entsprechend motivierten sollten sich an einem Termin am schwarzen Meer zum Kümmelspalten treffen. Aber das wird wohl an mangelnden Einigungsfähigkeit auf einen Termin scheitern.

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