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IGNORED

Liebesgrüße vom Verein


Python

Empfohlene Beiträge

Dieses nette Rundschreiben an alle Mitglieder war gestern im Briefkasten:

Liebe Schießsportfreundin, lieber Schießsportfreund,

am 01.04.2003 ist ein neues Waffengesetz in Kraft getreten und im November 2003 die hierzu entsprechenden Ausführungsbestimmungen.

Dieses Gesetz hat für den Verein sowie seinen Mitgliedern eine Reihe von zusätzlichen Auflagen und Verschärfungen mit sich gebracht. So werden Schießsportvereine nur noch dann anerkannt, wenn diese einem Schießsportverband mit mindestens 10000 Mitgliedern angehören.

Diese Voraussetzung erfüllt der Verein zurzeit als juristische Person durch seine Mitgliedschaft beim Bund Deutscher Sportschützen e.V. und der Deutschen Schießsport Union e.V.

Alle Mitglieder müssen sich jetzt, soweit sie nicht als Einzelmitglied in einem anderen anerkannten Dachverband ( DSB; BDS; DSU oder BDMP ) sind, für eine Mitgliedschaft im DSB; BDS; DSU; BDMP oder VDS als anerkannte Dachverbände entscheiden.

Aus diesem Anlass bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Sie bereits Mitglied in eines der genannten Verbände sind oder welchen Verband Sie bevorzugen würden damit der Vorstand bei einem entsprechenden Mehrheitsvotum mit dem Verband in Aufnahmeverhandlungen treten kann.

Die entsprechenden Beiträge der Verbände können wir Ihnen erst bei einer Aufnahmeverhandlung mitteilen. Wir werden Ihnen hierzu einen vorgefertigten Wahlzettel mit den entsprechenden Verbandsnamen zukommen lassen, hier kreuzen Sie Ihre Wahl an und senden uns diesen zurück.

Eine weitere Verschärfung ist die Verpflichtung, dass jeder Schütze eine erforderliche Anzahl von mindestens 18 Schiesstrainingsterminen im Kalenderjahr nachweist! Wenn diese Trainingstermine nicht nachgewiesen werden, kann die Behörde Ihre WBK widerrufen und Sie müssen dann Ihre Waffen einem Berechtigten überlassen oder verkaufen.

Für Jagdscheininhaber gilt ein Waffenbesitz nur, wenn ein Jahresjagdschein gelöst ist, ohne gelösten Jagdschein hat dieser kein waffenrechtliches Bedürfnis mehr und seine WBK kann ebenfalls widerrufen werden und seine Waffen sind dann ebenfalls einem Berechtigten zu überlassen.

Um diese entsprechenden Trainingsdaten nachweisen zu können, wird vom Verein für jeden Schützen ein persönliches Schiessbuch sowie ein Leistungsnachweisformular bei seinem Schiessstandbesuch ausgehändigt. Dieses ist dann bei jedem Schießstandbesuch vorzulegen und wird vom Vorstand abgezeichnet und bestätigt.

Diese gleich gerichteten Daten müssen vom Verein gespeichert werden und sind auf Verlangen der Behörde gegenüber zu dokumentieren.

Datenschutzbestimmungen entsprechend dem Waffengesetz sind hier nicht anwendbar.

Waffenbefürwortungen mit den entsprechenden Trainingsnachweisen sind dann nur noch durch den Verein in Verbindung mit dem jeweiligen Dachverband möglich. Der Verein muss dieses mit einem ausreichenden, persönlichen Trainings und Leistungsnachweis des Mitgliedes bestätigen. Ein Trainings und Leistungsnachweis ist daher nur anzuerkennen, wenn ein Schießen nach der jeweiligen Disziplin und Sportordnung des betreffenden Verbandes stattfindet.

Ein regelmäßiger Trainings und Leistungsnachweis ist darüber hinaus auch für Ihre bereits vorhandenen Waffen erforderlich. Auch dieses ist durch den persönlichen Leistungsnachweis auf verlangen der Behörde zu dokumentieren.

Der Verein ist verpflichtet, den Waffenbesitz seiner Mitglieder zu erfassen und zwar nach den jeweiligen Erwerbsbedingungen: z.B.: Jagdlich; sportlich; Sammlerpass oder Erbschaftserwerb. Dieses ist bei einem zukünftigen Waffenantrag für die Beurteilung einer Befürwortung erforderlich.

Um dieses für den Verein zu erleichtern, wäre es für uns leichter, wenn Sie uns einfach eine Kopie Ihrer WBKs zu senden und diese dann mit den entsprechenden Erwerbsbedingungen kennzeichnen.

Austritte aus dem Verein sind dem Verband und der Behörde anzuzeigen. Diese wird dann prüfen, ob noch eine andere oder neue Vereinsmitgliedschaft besteht, sollte dieses nicht mehr bestehen, so wird von dieser wegen entfallendem Bedürfnis Ihre WBK widerrufen.

Diese Waffen müssen dann veräußert oder einem Berechtigten überlassen werden.

Für Jagdscheininhaber bedeutet dieses, dass dieser nur die auf Jagdschein erworbenen Waffen behalten kann. Über ein Vereinsbedürfnis erworbene Kurz oder Langwaffen besteht dann kein Bedürfnis mehr, dieses betrifft besonders SL Büchsen und SL Flinten mit 5 Schuss. Diese können dann nicht weiter besessen werden und müssen veräußert werden.

Ein Widerruf kann auch bei nicht regelmäßig erfolgten festgestellten Schiesstraining erfolgen.

Wir können nur in Ihrem eigenen Interesse voraussetzen und annehmen, dass Sie diese gesetzlichen Auflagen erfüllen wollen.

Ohne diese Erfüllung der genannten Voraussetzungen ist Ihr Waffenbesitz in Frage gestellt.

Auch sind durch dieses Gesetz verschärfte Aufbewahrungsrichtlinien für Waffen in Kraft getreten, diese aber hier darzulegen, würde den Rahmen sprengen, wenn also zu diesen Ausführungen noch Fragen nötig sein sollten, sind wir, der Vorstand im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne bereit, Ihnen diese zu beantworten.

In wie weit ist das enst zu nehmen oder als Erpressungsversuch zu werten?

Gruß Stephan

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hoert sich an (auf die schnelle), als wolle da jemand das (neue) waffengesetz instrumentalisieren, um

- seine datenbanken fuellen (man weiss ja nie, wofuer man's mal braucht...),

- karteileichen zu reanimieren,

- sich bei behoerden lieb-kind und zum blockwart zu machen, und

- das ganze in einem 'wording', das noch etwas ueber die gesetzlichen bestimmungen hinausgeht - damit sich's WICHTIGER anhoert.

insgesamt sehr :peinlich:

such dir 'nen anderen club, waere meine einzige empfehlung !

zuuuuuuum beispiel geht es den verein UEBERHAUPT NIX an, ob/wieviele ererbte waffen du hast !

oooooooder die sache mit den 18 einheiten (wurde ja schon oefter ausfuehrlich diskutiert) !

...

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Hallo,

Ich werde mal versuchen, ein paar der Punkte zu kommentieren. (Sorry, wenns mal bissig wird)

(...) gestern im Briefkasten:

am 01.04.2003 ist ein neues Waffengesetz in Kraft getreten und im November 2003 die hierzu entsprechenden Ausführungsbestimmungen.

WOW! Eine schnelle Reaktion... Hat da jemand im Verein gerade seine Sachkunde nachgeholt, und ist so auf das "neue" WaffG aufmerksam geworden?

Dieses Gesetz hat für den Verein sowie seinen Mitgliedern eine Reihe von zusätzlichen Auflagen und Verschärfungen mit sich gebracht. So werden Schießsportvereine nur noch dann anerkannt, wenn diese einem Schießsportverband mit mindestens 10000 Mitgliedern angehören.

Fast richtig. Nur: Das WaffG kennt den "Verein" eigentlich nicht, sondern nur die "schießsportliche Vereinigung", und das ist der Veband! Und der wird nur anerkannt, wenn er mindestens 10.000 Mitglieder hat. Der Verein hat nämlich gegenüber der Behörde nichts mehr zu melden, wenn es um waffenrechtliche Belange geht.

Diese Voraussetzung erfüllt der Verein zurzeit als juristische Person durch seine Mitgliedschaft beim Bund Deutscher Sportschützen e.V. und der Deutschen Schießsport Union e.V.

Wenn das so ist, dann verstehe ich folgendes nicht:

Alle Mitglieder müssen sich jetzt, soweit sie nicht als Einzelmitglied in einem anderen anerkannten Dachverband ( DSB; BDS; DSU oder BDMP ) sind, für eine Mitgliedschaft im DSB; BDS; DSU; BDMP oder VDS als anerkannte Dachverbände entscheiden.

Oder heisst das, der Verein hat seine Mitglieder nicht an den Verband gemeldet? Das wäre ja eine ganz "tolle" Vorgehensweise!

Die entsprechenden Beiträge der Verbände können wir Ihnen erst bei einer Aufnahmeverhandlung mitteilen.

Aha. Und warum? Das schaffe ich mit einer etwa 20-minütigen Online-Suche...

Eine weitere Verschärfung ist die Verpflichtung, dass jeder Schütze eine erforderliche Anzahl von mindestens 18 Schiesstrainingsterminen im Kalenderjahr nachweist! Wenn diese Trainingstermine nicht nachgewiesen werden, kann die Behörde Ihre WBK widerrufen und Sie müssen dann Ihre Waffen einem Berechtigten überlassen oder verkaufen.

Die Zahl "18" ist in diesem Zusammenhang häufig zu hören, ist aber eher willkürlich aus der Luft gegriffen. Manche Verbände und Behörden orientieren sich eben daran.

Tatsache ist, daß man um ein schießsportliches Bedürfnis zu haben, seit mindestens 12 Monaten Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung sein muß (Also habt Ihr eh Pech, weil Euer Verein Euch offensichtlich nicht an den Verband gemeldet hat!) und regelmäßig trainiert haben muß. Und als Anhalt für "regelmäßig" ziehen eben viele "18 Mal" heran.

Waffenbefürwortungen mit den entsprechenden Trainingsnachweisen sind dann nur noch durch den Verein in Verbindung mit dem jeweiligen Dachverband möglich. Der Verein muss dieses mit einem ausreichenden, persönlichen Trainings und Leistungsnachweis des Mitgliedes bestätigen. Ein Trainings und Leistungsnachweis ist daher nur anzuerkennen, wenn ein Schießen nach der jeweiligen Disziplin und Sportordnung des betreffenden Verbandes stattfindet.

Vom Leistungsnachweis ist im WaffG nirgends die Rede!

Der Verein bestätigt nur gegenüber dem Verband! Die Behörde interessiert sich nur für die Papiere vom Verband, NICHT vom Verein. Hier hängt also wiederum manches von dem Verband ab, in dem der Verein ist. Da gibt es manchmal sogar Unterschiede zwischen unterschiedlichen Landesverbänden!

Ein regelmäßiger Trainings und Leistungsnachweis ist darüber hinaus auch für Ihre bereits vorhandenen Waffen erforderlich. Auch dieses ist durch den persönlichen Leistungsnachweis auf verlangen der Behörde zu dokumentieren.

Und wo steht das im WaffG? Laut WaffG hat die Behörde nur bei neu erteilten waffenrechtlichen Erlaubnissen nach 3 Jahren das Weiterbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Und hierzu reicht (bei den meisten Behörden) sogar ein Fortbestehen der Mitgliedschaft in der schießsportlichen Vereinigung.

In wie weit ist das enst zu nehmen oder als Erpressungsversuch zu werten?

Gruß Stephan

Durch die "Schnelligkeit" mit der hier auf "neues" Recht reagiert wurde, halte ich es für besser, wenn ich den Verein und seine Fürsten nicht näher kommentiere, das könnte sonst schnell meine Verwarnstufe beeinflussen.

Gruß,

Grayson

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...In wie weit ist das enst zu nehmen oder als Erpressungsversuch zu werten?

Naja, ich würde mal sagen, mit "Erpressungsversuch" liegst Du nicht ganz verkehrt. IMHO fühlt sich da ein Verein durch das WaffGneu auf dem Bereich der Bedürfniserteilung entmündigt (was ja auch zutrifft) und will sich auf seine Art schnell noch ein bißchen Macht sichern... und das mit galoppierender Phantasie: "Ein Widerruf kann auch bei nicht regelmäßig erfolgten festgestellten Schiesstraining erfolgen." ts, ts, ts.

Gegebenenfalls sollte man diesem "Vorstand" mal das WaffG incl. aller Anmerkungen und Verwaltungsverordnungen um die Ohren hauen, damit's auch schön weh tut...

Wie bereits von Shootist gesagt: außer Vereinswechsel hilft da nichts, solche "Vorstände" sind erfahrungsgemäß nicht mehr therapierbar.

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...von Anfang an dabei

Edit: sorry, Grayson war schneller & auch ein bißchen ausführlicher :-)

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Dieses nette Rundschreiben an alle Mitglieder war gestern im Briefkasten:

In wie weit ist das enst zu nehmen oder als Erpressungsversuch zu werten?

Gruß Stephan

Echt Luschdig.

"Ich" würde ein Schiffchen daraus falten und dieses über die von mir versenkten LEE Brocken im Rhein schwimmen lassen.:gutidee:

Mir hat mal einer vor langer langer Zeit einen guten Tipp gegeben. er hat gesagt, du musst nur gut schießen und an vielen Wettkämpfen teilnehmen, daran kommt kein Verband bzw. Ordnungsamt vorbei. :gutidee:

Der Mann hatte recht, obwohl er kein Sportschütze war.

Obwohl es auch Leuts gibt, deren Tresore ohne Wettkampfteilnahme, Schießbuch bzw. Sammlerpappe proppenvoll sind und die auch nach 2003 immer noch fleißig Knarren kaufen.

Zur Wettkampfteilnahme zähle ich auch private Veranstaltungen wie Westernschießen oder Ordonanzwaffen Schießen. Derart Veranstaltungen sind für die Geselligkeit förderlicher als Durchschleusungswettkämpfe der Startgeldzocker. Dazu zählen auch die 5 Schuß Westernschießen.

In Old Germany wundert mich schon lange nichts mehr.

So lange man mich mit Ruhe mein Hobby fröhnen lässt , ist mir das alles Piepschnurzegal und geht mich auch (noch) nix an.

Gruß von Murmelsen

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na ja, das ist wohl reiner Zweckaktionismus.

Mein Tipp, Wechsel den Verein.

In dem Verein, der solche "Vereinspost" versendet wirst du nicht mehr glücklich.

Komisch, das hier in Deutschland so viele Vorstände sofort versuchen, alles was Spaß macht durch unsinnige Vorschriften und Verordnungen zu beschränken.

Kein Wunder, das dadurch immer mehr Sportschützen aus Frust ihr Hobby aufgeben.

Aber nicht mit uns, denn solche Vereinsmeier können uns gestohlen bleiben.

Du wirst sehen, spätestens bei der nächsten Jahreshauptversammlung werden dort kaum noch Mitglieder anwesend sein.

Gruß

Michael

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Mal ne andere ume Frage. Warum waehlt man nicht mal vernuenftige Leute in den Vorstand?

Waere doch einfacher, als sich immer ueber solche Granaten zu aergern.

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Es müssen sich erstmal die vernünftigen Leute wählen lassen! Bei uns sitzen im Vorstand auch hauptsächlich Rentner, die nichts anderes mehr zu tun haben. Und auch davon gibt es nicht viele, obwohl der Altersdurchschnitt unseres Vereins bei über 55 liegt.

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Gleich den Verein wechseln? Halte ich für übertriebene Reaktion.

Der Verein scheint aber ziemlich groß zu sein, wenn die Mitglieder gesiezt werden.

Ich würde ein Gespräch mit dem Untezeichner des Schreibens suchen und mich vorher sehr gut auf jeden einzelnen Punkt vorbereiten.

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"Die entsprechenden Beiträge der Verbände können wir Ihnen erst bei einer Aufnahmeverhandlung mitteilen. Wir werden Ihnen hierzu einen vorgefertigten Wahlzettel mit den entsprechenden Verbandsnamen zukommen lassen, hier kreuzen Sie Ihre Wahl an und senden uns diesen zurück."

Ich gehe mal davon aus wenn sie die Verbandsbeiträge nicht wissen sind Sie noch in keinem Dachverband Mitglied!

Das ist für die Vereinsmitglieder bei einem Bedürfnisantrag evtl. sehr nachteilig da bei den mir bekannten Dachverbänden

erst nach 12 Monaten Verbandsmitgliedschaft ein Bedürfnis befürworten.

Stellt sich die Frage wie werden in dem Verein Bedürfnisanträge zur Zeit überhabt gehandhabt?

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Stellt sich die Frage wie werden in dem Verein Bedürfnisanträge zur Zeit überhabt gehandhabt?

Leider hatte ich in den letzten 2 Jahren aus beruflichen Gründen kaum Zeit mich um meine Hobbies zu kümmern (2006: 1 mal Schießen und 1.400 km Motorrad). Dazu kommt dass der Verein ca. 90 km entfernt ist. Von anderen Mitgliedern weiß ich aber das Befürwortungen z. Zt. nicht möglich sind.

Stephan

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Wenn dir wirklich was am Schiesssport liegt such dir ganz schnell einen Verein in deiner nähe der einem Dachverband angehört und dann klappt’s auch mit ein bisschen mehr Training. (Das Geld für 90km fahren kannste besser ins Training stecken.)

Wenn’s nur ab und zu mal knallen soll dafür gibt’s doch eigentlich überall Schiessstände die für Gastschützen alles bereithalten was das Herz begehrt und man kann sich den ganzen Behörden- / Bedürfnis- / Beantragungsstress sparen.

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... Dazu kommt dass der Verein ca. 90 km entfernt ist. Von anderen Mitgliedern weiß ich aber das Befürwortungen z. Zt. nicht möglich sind.

Stephan

Also, dann fassen wir mal zusammen: der Verein kann keine Befürwortungen ausstellen, weil er offensichtlich keinem Landesverband angeschlossen ist (seltsam genug), er will offenbar auch keine ausstellen, wenn man so seinen Ausführungen folgt; und dann liegt er noch 90 km(!!) entfernt... also, sei mir mal nicht böse, Python, aber wenn Du nicht gerade im Outback wohnst, müßte sich da doch Günstigeres finden lassen??

Diesem Verein jedenfalls würde ich keine Träne nachweinen: allein wenn ich mir die (absolut aus der Luft gegriffene!) Behauptung anschaue: "Der Verein ist verpflichtet, den Waffenbesitz seiner Mitglieder zu erfassen und zwar nach den jeweiligen Erwerbsbedingungen..." dann rollen sich mir die Fußnägel hoch, und zwar bis knapp unter die Kniescheiben... :icon13:

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...von Anfang an dabei!

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Kein Wunder, das dadurch immer mehr Sportschützen aus Frust ihr Hobby aufgeben. Michael

najaaa - nich gleich so heftig! wer wegen solcher ohnehin unsinniger lappalien gleich das hobby aufgibt - der ist weder sportschütze noch mit leidenschaft dabei.

ich für meinen teil kenne nichts besseres, als zum frustabbau 4 tüten muni zu verschießen - und wenns mal richtig trübe ist, greife ich in den eimer "Mzv" (=mist zum verballern = laborierungen mit erhöhtem unzufriedenheitsfaktor), aber dann gehts richtig rund. nach ner stunde gehts mir dann wieder richtig gut ****

grüße

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:rotfl2:

...auf so´ne Nummer habe ich ja gewartet....!

Wie geil ist das denn ???

Wenn die Behörde wissen möchte, wieviele Waffen ich besitze, brauchen die Herren nur den Rechner hochfahren und nachschauen...!

Dem Vereins-VS würde ich gepflegt den Puls fühlen...

Schöne Woche,

Govt

(Leute, cih kann Euch nur raten, macht den Jagdschein, dann habt Ihr mit dem Vereins-Gekaspere nix mehr anner Mütze !!!)

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Für mich sieht das so aus, dass es sich um keinen organisierten Verein handelt, der bisher einfach so für sich dem Schießsport nachgegangen ist.

Daran ist grundsätzlich nichts Verwerfliches. Interessant ist nur, dass die zuständigen Behörden sich bisher nicht gemeldet haben.

Die Vereinsführung will nun einem Verband beitreten, kennt sich aber weder im Gesetz, noch in den einzelnen Verbänden richtig aus.

Also hier mein Rat:

Nehmt als Mitglieder mit der Vorstandschaft Kontakt auf und macht eine Generalversammlung.

Wichtig ist nicht, welchen Verband die Mitglieder per Wahlzettel wollen, sondern welche Disziplinen in diesem Verein geschossen werden.

Beschäftigt euch mit diesen Disziplinen und vergleicht in den Sportordnungen der anerkannten Verbände, wo die meisten Eurer Disziplinen geschossen werden. Diesen Verband wählt Ihr aus.

Dann würde ich zu dieser Versammlung einen Sachverständigen dieses Verbands einladen, der die rechtliche Situation und das weitere Vorgehen erklären kann.

Es gibt (oder gab) solche Vereine, die hauptsächlich zum Spaß vorwiegend mit Luftdruckwaffen oder Zimmerstutzen, oder auch mit Jagdwaffen Schießsport betrieben haben. Es wurden früher auch für diese Mitglieder WBK's ausgestellt, da es vor WaffGNeu ja Vereinssache war, die Formulare abzustempeln.

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(Leute, cih kann Euch nur raten, macht den Jagdschein, dann habt Ihr mit dem Vereins-Gekaspere nix mehr anner Mütze !!!)

Es gibt ja auch Vereine, wo nix mit gekaspere ist. Da tritt man einfach ohne Umschweife ein (kein pol. Führungszeugnis notwendig oder gar Bürgen :gaga: etc.), wird auch sofort an den Verband gemeldet und die Schießtermine werden in einem selbsterstellten Schießbuch (man kann auch das von Frankonia nehmen) abgezeichnet. Das wird dann auch nicht unsinnigerweise alles doppelt in einem Vereinsschießbuch festgehalten. Wenn man ein Jahr lang min. 18 mal geschossen hat wird dann ratzfatz der Antrag (den man schon selbst ausgefüllt hat) für den Verband abgezeichnet, das alles geht zügig an einem Abend über die Bühne. Mehr ist nicht notwendig, alles andere ist überflüssig.

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@sonet...

Ja, das weiß ich ja auch, jedoch kommt es mir manchmal so vor, als ob sich, wie bereits einer meiner "Vorschreiber" vermutet, dieser Verein im Zuge voreiligen, behördlichen Möchtegern-Standards, seine Mitglieder ausspionieren will.

Erstens, es gibt den kleinen Dienstweg zwische Vereinsvorsitzendem und Schütze !

Zweitens, wenn es im Verein mit den Leuten klappt, gibt es dort keinen Neid und keine Mißgunst!

Drittens, wenn der 16-18 Schießtermin fehlt, na dann wird halt fix geschossen oder einfach das Schießbuch ausgefüllt und gegengezeichnet !

Meine Güte, immer dieses Behördengehabe....! Es ist doch alles nur SPORT und man soll Spaß und Freude dabei haben !

Das diese Dinge in unserer Republik immer gleich so bitter-ernst genommen werden ! Das finde ich echt schlimm !

...und unterschwellige Drohungen von meinem Verein würde ich mir mal gepflegt gar nicht erst gefallen lassen !

Govt

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@Python

Mein Vorschlag, zahlt in gleicher Münze zurück.

Als Verein (wenn es denn wirklich einer ist) habt ihr eine Satzung.

Bei allen Schützenvereinen die ich kenne ist als Zweck (unter anderem) die "Pflege des Schießsports" in derselben festgeschrieben.

Wenn nun, wie in diesem Fall jemand mit Halbwahrheiten, falschen Behauptungen oder eigenwilligen Interprationen gültigen Rechts daherkommt und damit den "Betriebsfrieden" stört, sehe ich allemal die Tatsache des "vereinschädigenden Verhaltens" als gegeben an.

Wie gehe ich nun damit um ?

Auch der Fall ist in vielen Satzungen angeführt, ein Mitglied, daß durch sein Handeln den Verein oder sein Ansehen schädigt kann ausgeschlossen werden.

Selbstverständlich müsste sich jemend bereiterklären den "freigewordenen" Posten weiterzuführen, ist aber eine Chance etwas zu bewegen.

Sind nicht genügend Mitglieder bereit den Aufstand zu wagen, ist ein schneller, aber geordneter Rückzug in Richtung "echter" Verein angesagt.

Godspeed,

Pickett

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