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IGNORED

URTEIL: PAINTBALL DARF IN SACHSEN NICHT VERBOTEN WERDEN !


Shootist

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"Nach Ansicht der Richter liegt keine "Gefahr für die öffentliche Ordnung" vor, die das Sächsische Polizeigesetz für ein Verbot verlangt."

:icon14: :icon14:

Hier haben die Richter Augenmaß behalten und insbesondere einen wichtigen Umstand ins Auge gefasst, der im heutigen Gutmenschenzeitalter nicht mehr gefragt zu sein scheint. Nämlich die Verhältnismäßigkeit.

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Freut euch nicht zu früh. Der Kasperleverein der bayrischen Herz-Jesu-Marxisten (äh-Stoiber und seine Gang) haben heute ihren Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Killerspielen in den Bundesrat eingebracht. Darin geht es nicht nur um Computerspiele, sondern auch um Laserdrome und Gotcha.

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  • 4 weeks later...

Die Stuttgarter Paintball-Halle ist in S-Zuffenhausen. Das Ordnungsamt der Stadt versuchte seit längerem, den Betrieb dort zu untersagen. Hintergrund war meines Wissens der übliche ideologische Ansatz (Schießen auf Menschen verletze die Menschenwürde, die Hemmschwelle zum Töten werde herabgesetzt, etc. pp....).

Ich bin mal gespannt, wie die künftigen Auflagen für den Veranstalter aussehen.

Gruß,

karlyman

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Ich habe hier und auch in meinem privaten Umfeld schon häufiger gesagt dass dieser Schwachsinn nicht durchkommt.

Man kann weder Paintball noch "Killerspiele" per Gesetz verbieten.

Übrigens: Die meisten, die solchen Unfug in die Welt setzen, haben überhaupt keine Kinder denen sie "Räuber und Gendarm" verbieten könnten. Wenn sie welche hätten, wüssten Sie dass solche Verbote nicht durchsetzbar sind.

Genausowenig kann man der Jugend den Alkohol oder das Rauchen verbieten.

Oder Porno's angucken - weiß der Edi überhaupt wovon er spricht ?

Es ist erschreckend wie viele Vollidioten sich bei uns tummeln und ermächtigt werden, für uns Entscheidungen zu treffen.

Dieses Land wird von Monat zu Monat unfreier. Ich weiß nicht wie lange sich der Bürger das noch bieten läßt. Wo man hinschaut erkennt ein halbwegs intelligenter Mensch allergrößten Schwachsinn.

Wie lange müssen wir noch warten bis der erste Regierungsknallkopf darauf kommt dass der Mensch beim Atmen Co2 produziert ? Was man da alles verbieten könnte um eine Einsparung zu erzielen !

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Zur Ergänzung die Pressemitteilung des VG Stuttgart

ZITAT:

Vergleich in Sachen Paintball-Spiele

Datum: 13.03.2007

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 13. 03.2007

In der mündlichen Verhandlung vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart am heutigen Dienstag, 13. März 2007, haben die Beteiligten einen Vergleich dahingehend geschlossen, dass die Betreiberin einer Paintball-Anlage in Stuttgart-Zuffenhausen den Betrieb unter Auflagen fortführen darf (Az.: 5 K 2506/05). Dabei stimmen die Auflagen im Wesentlichen mit denen überein, die bereits im Rahmen des Eilverfahrens vom VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 17.05.2004 (Az.: 1 S 914/04) formuliert worden waren (vgl. Pressemitteilung des VGH vom 19.05.2004).

Die Betreiberin hat sich im Vergleich dazu verpflichtet, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zur Halle zu versagen, das Tragen von Tarnkleidung, Uniformen oder uniformähn-lichen Kleidungsstücken in der Halle zu unterbinden, zur Vermeidung von Verletzungen sicherzustellen, dass die Spielteilnehmer mit geeigneter Schutzkleidung, insbesondere auch Masken, ausgestattet werden und die Verwendung von Farbmarkierungskugeln mit roter oder rötlicher bluttonähnlicher Farbe zu unterbinden. Weiter wurde im Vergleich festgehalten, dass der Paintball-Spielbetrieb ausschließlich in einer Form zulässig ist, bei der das „Abschießen“ von Mitspielern nicht der ausschließliche Zweck des Spiels ist - was z.B. nach dem Deutschen Paintball Liga Regelwerk die Spielform „Central flag“ oder „Capture the flag“ wäre - und dass die Gasdruckwaffen von der Betreiberin vor jedem Spiel daraufhin überprüft werden müssen, dass sie eine Leistung unter 7,5 Joule bzw. eine Ballgeschwindigkeit von unter 214 fps aufweisen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte) hatte der Betreiberin im Februar 2004 mit einer auf das Polizeigesetz gestützten und für sofort vollziehbar erklärten Verfügung untersagt, Paintball-Spiele in ihrem Gebäude zu veranstalten. Beim Paintball schießen Mitspieler gegnerischer Mannschaften mittels Luftdruckpistolen aufeinander, wobei als Munition Gelatinekugeln benutzt werden, die mit Farbflüssigkeit gefüllt sind. Die Beklagte hält das „spielerisch simulierte Töten“ von Menschen bei solchen Spielen mit der ver-fassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde für unvereinbar. Das Verwaltungsgericht hatte im Februar 2004 im Eilverfahren die sofortige Vollziehung ausgesetzt (vgl. Pressemitteilung vom 29.03.2004). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies im Mai 2004 die Beschwerde der Landeshauptstadt unter Auflagen für die Betreiberin zurück. Nach Erlass des Widerspruchsbescheids durch das Regierungspräsidium Stuttgart Ende Juni 2005 erhob die Betreiberin am 01.08.2005 Klage bei Gericht. Sie wandte sich gegen eine Gleichsetzung des von ihr vorgesehenen geregelten Spielbetriebs mit den Kampfspielen der „Gotcha-Szene“ oder den „Tötungsspielen“ wie im Laserdrome.

ZITAT ENDE

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Man kann weder Paintball noch "Killerspiele" per Gesetz verbieten.

Kann man (Gott sei's geklagt) schon, nur ob es Sinn macht oder mit den Ideen einer freiheitlichen Gesellschaft im Einklang steht ist die andere Frage.

Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes haben wir bereits ein effektives Verbot von Filmen (auch wenn der Besitz OK ist bringt Dir das wenig wenn der Handel nahezu unmöglich ist), und zwar nicht zur Pornos sondern auch z.B. durchaus ernsthafte Kriegsfilme. Wenn der Staat Filme verbieten kann, dann kann er das auch mit Büchern, Software (in Frankreich war Verschlüsselung, die funktioniert, eine Weile verboten) usw. Wen interessiert schon Meinungsfreiheit.

Der Staat kann auch--unter dem Verbot des kampfmäßigen Schießens, nicht etwa wegen einer konkreten Gefährdung--die IPSC Regeln abändern lassen, wenn dieses Disziplin in Deutschland ausgeübt werden soll, und andere praktische Schießsportdisziplinen ganz verbieten, oder auch das Spaßschießen in vielen Gestalten, selbst wenn es durch Berechtigte unter Einhaltung aller Sicherheitsregeln durchgeführt wird.

Und genauso kann der Staat Paintball verbieten oder unter die Auflage stellen, daß keine roten Farbbälle verwendet werden (ich glaub ich steh im Wald--andererseits glaubte Bobby Fischer ja, daß seine Gegner roten Joghurt gegessen haben um ihm subliminal für den Kommunismus zu gewinnen).

In den Achtizgern gab es z.B. auch ein Riesentheater um das dritte Bremslicht am Auto, obwohl es eindeutig die Sicherheit wenigstens nicht gefährdet. Man kann auch keine Verfassungsvorschrift machen, die unsinnige Verbote verbietet--das würde nur die Richter zu Gesetzgebern machen, das Problem aber nicht lösen. Solange die Deutschen in ihrer Mehrheit wollen, daß alles geregelt wird, oder es jedenfalls nicht ablehnen sehe ich nicht allzuviel Potential für Besserung. Wenn aber eine Mehrheit ohne unsinnige staatliche Belästigung leben wollte, dann ginge das ganz schnell. Anderen Leuten Vorschriften zu machen scheint aber für viele Menschen so berauschend zu sein, daß sie es sogar um den Preis befürworten, daß auch ihnen selbst unsinnige Vorschriften gemacht werden.

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.....das Tragen von Tarnkleidung, Uniformen oder uniformähn-lichen Kleidungsstücken in der Halle zu unterbinden ... :confused:

1. wie ist das definiert und

2. auf der Strasse dürfen die Teile aber getragen werden

:rolleyes:

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Es besteht (nach Lesen des Vergleichs vor dem VG Stuttgart und nach meiner bescheidenen Einschätzung) eine große Wahrscheinlichkeit, dass diese Punkte (Flaggen-Regelung als Kern-Spielinhalt, keine Simulation mit blutähnlicher Farbe, keine Uniformierung..) auf absehbare Zeit eine Art "Waffenstillstandslinie" zwischen Paintball-Betreibern und Behörden allgemein darstellen werden. Sprich, bei Einhaltung dieser Punkte wird eine Untersagung des Spielbetriebs durch Ordnungsämter, wo auch immer (und wenn überhaupt noch versucht), juristisch wohl keinen Erfolg haben.

Die Tatsache, dass das Ordnungsamt Stuttgart den Vergleich akzeptiert und nicht mehr versucht hat, weiter seine "ganz harte" Linie zu verfolgen, spricht allein schon Bände.

Gruß,

karlyman

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Ja !

Und Ketchup wird demnächst auch grün eingefärbt, weil es die Würde des Schweins verletzt, wenn sein Schnitzel auf dem Teller blutbesudelt aussieht.

Hauptsache der Boxsport darf ohne Einschränkung weiterbestehen. Dieses harmlose Kopftätscheln des Gegners (oh, sorry - des Mitspielers). Hier wird die Menschenwürde ja überhaupt nicht beeinträchtigt.

Wie "würdig" sieht doch das Gesicht eines Boxers aus, wenn er nach der 10ten Runde ausgezählt wird.

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Wie "würdig" sieht doch das Gesicht eines Boxers aus, wenn er nach der 10ten Runde ausgezählt wird.

Hm, der Gegner von Klitschko dieses Wochende sah doch nach dem Kampf wirklich top aus. Könnte natürlich daran liegen, dass er nur 3 Treffer abbekommen hat, bevor er sich schlafen legte. :D

Zum Thema:

Grundsätzlich gut, dass Paintball erlaubt bleibt. Allerdings finde ich das mit der Tarnkleidung (tragen zigtausende im Alltag auch, außerdem ist die Kleidung gut für den Sport geeignet, weil belastbar [wenn es keine Schickimicki Möchtegern Billig-S******e ist]) und der roten Farbe wirklich lächerlich. Auch das Verbot bestimmter Spielarten ist unlogisch. Entweder wird jetzt die Menschenwürde beim Spielen verletzt oder eben nicht. Wenn nicht, dann soll man sich aus dem Regelwerk heraus halten.

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