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IGNORED

Vorderschaft-Repetierflinte mit Pistolengriff - Uuups


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe einen leider sehr authentischen Fall hier und suche nach Erfahrungen, die andere mit demselben Thema gemacht haben, gerne auch als PM.

Bitte lasst uns nicht über den Sinn oder Unsinn der passenden Paragraphen oder hätte/wäre/wenn diskutieren, dazu ist keine Zeit mehr.

Nun aber zum Fall: Ein Schützenkollege hat sich vor etlichen Jahren eine Vorderschaft-Repetierflinte gekauft und aus mir nicht näher bekannten Gründen einen Pistolengriff montiert.

Die Waffe wurde damals legal auf grüne WBK erworben.

Der Kollege hatte wohl damals Kontakt zu einem BDS-Verein, bei dem solche Waffen geschossen wurden. Er verlor aber recht schnell wieder den Spass daran und hat das Teil in den Waffenschrank gestellt - und dort "vergessen".

In den folgenden Jahren hatte der Kollege aus beruflichen Gründen immer weniger Zeit, seinem Hobby nachzugehen. Er beschränkte sich deshalb mehr und mehr auf das Kurzwaffenschießen und vernachlässigte seine anderen vorhandenen Waffen.

Als dann Ende 2002 das neue WaffG verkündet wurde und am darauffolgenden Tag die o.g. Waffe zum verbotenen Gegenstand wurde, hat unser Pechvogel davon leider nichts mitbekommen, insbesondere nicht von dieser netten kleinen Kompromisslösung als Reaktion auf das Erfurter Massaker.

Aufgrund einer anonymen Anzeige "ins Blaue hinein" bekam er nun vor kurzem Besuch von der Polizei, die das Prachtstück natürlich fand und mitnahm.

Nun hat er eine Anklage wg. Besitzes eines verbotenen Gegenstandes ohne die (seit Ende 2002) notwendige Sondergenehmigung am Hals mit der Aussicht, deswegen zu 1-2 Jahren oder einer Geldstrafe (von sicherlich erheblichem Ausmass) verurteilt zu werden.

Da er ansonsten ein vollkommen unbescholtener und gesetzestreuer Bürger ist, kann er zwar sicherlich mit Bewährung rechnen, aber die übrigen Folgen möchte ich mir trotzdem nicht ausmalen.

Also: Wer hat Informationen zu vergleichbaren Fällen und weiss, was man tun kann bzw. lassen sollte?

Gruß, Ronald

Geschrieben

Als Waffenbesitzer sollte man die Änderungen des Waffengesetztes m.E. schon mitbekommen. Vor allem wenn man noch ein bisschen Kurzwaffen schießt. Oder hat man da keinen Kontakt zu anderen Betroffenen?

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Da hilft höchstens noch ein guter Anwalt bei der Schadensminimierung.

Is leider so.

Geschrieben

Moin!

Ohne fundierten anwaltlichen Rat endet die Geschichte in einer Verurteilung.

Es muss ein waffenrechtlich versierter Anwalt eingeschaltet werden und das sofort!

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte:

1. Unkenntnis der aktuellen Gestzeslage -> Fahrlässigkeit - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage oder eben Gerichtsverhandlung mit möglichst milder Verurteilung.

2.

Viele Durchsuchungsbeschlüsse genügen nicht den rechtlichen Anfprderungen.

Den Durchsuchungsbeschluss als solchen unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angehen.

Dieser Ansatz ist teuer, in dem ersten Rechtszug so gut wie aussichtslos (Die BVG Rechtsprechung wird in der Provinz noch häufig nicht zur Kenntnis genommen), kann aber letztlich zur Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses und zu einem Beweismittelverwertungsverbot führen.

Einen guten Überblick über die vom BVG aufgestellten Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse bietet die Seite www.burhoff.de -> Verfahrenstips für Strafverteidiger.

Keinesfalls darf er sich ohne Rücksprache mit seinem Verteidiger zur Sache äußern.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Ein wenig auf dem Laufenden sollte man sich als Sportschütze in der heutigen Zeit schon halten.

Mehr wie ein guter Anwalt wird da nichts mehr bringen......

Jungs, bitte lasst doch die schlauen Sprüche, dass ist mir und den anderen hier wohl ziemlich klar.

Es gibt aber auch Kollegen, die haben ausser den Waffen und dem Schießen noch andere Dinge in ihrem Leben zu tun und deshalb keine Zeit, diesen Kauderwelsch, der sich Gesetz nennt, zu lesen.

Da wir in unserem Verein (DSB) mit den genannten Waffen wenig am Hut haben (das ist keine Kritik an den entsprechenden Disziplinen!), kam auch keiner auf die Idee, diesen Punkt der Neuregelung besonders hervorzuheben. Da geht dann schon mal was unter!

Also bitte: Erfahrungsberichte oder gut gemeinte Ratschläge.

Gruß, Ronald

Geschrieben

...

Also bitte: Erfahrungsberichte oder gut gemeinte Ratschläge.

Gruß, Ronald

Die werden hier wohl eher rar sein, weil hier die betroffenen Waffenbesitzer i.d.R. informiert sind. :rolleyes:

Geschrieben

Auch mein Rat, nach einem guten Anwalt Ausschau halten.

Ist der Pechvogel im Forum Waffenrecht? Hier könnte er sich die ersten Ratschläge einholen, wie er sich verhalten soll. Evt. können auch da Fachanwälte vermittelt werden. Es gibt zwar einige, aber die guten von den schlechte zu unterscheiden wird schwer.

Desweiteren sollte er nachschauen, das sein vorrätiger "Kram" gesetzeskonform ist.

- Ist alles eingetragen und auf dem neuesten gesetzl. Stand?

- Hat er für die vorhand. Muni die Berechtigung? Wenn er Wiederlader ist und hat selbstgestopfte Muni und nicht die dazugehörige Waffe, würd ich die Sachen schnell delaborieren. Rechtl. gesehen ist das zwar zulässig, gibt dem Staatsanwalt aber erst mal wieder Zündstoff.

Im allg. soll er sich "ruhig" Verhalten, also z.B. auch im Straßenverkehr nicht auffallen, z.B. Trunkenheit.

Weil letztendlich geht es um Verstoß Waffengesetz und Zuverlässigkeit.

Wenn begründeter Verdacht besteht (aus welchem Grund auch immer), kann es ja sein das nochmal eine Hausdurchsuchung stattfindet.

Also ich würde zuerst beim Forum Waffenrecht anrufen, auch wenn´s vielleicht was kosten würde. Da haste jemanden, der was sagen kann...

Viel Glück.

Hunnnter

Geschrieben

Lesen ist nicht das Problem, aber verstehen :confused::confused::confused:

Das ist meines Erachtens ein ganz schlechtes Argument, denn durch die Schaffung der Anlagen zum WaffG ist für jeden Laien auf einen Blick erkennbar geworden, was verboten ist (z.B. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 zur Vorderschaftsflinte mit Pistolengriff). Zu Zeiten des alten WaffG mit den 6 VO dazu hätte ich Dir mit dieser Aussage noch recht gegeben.

Von einem Waffenbesitzer kann meines verlangt werden, dass er sich mal die Anlagen zum neuen WaffG durchsieht und notfalls seine Waffenbehörde fragt, ob sich für seine Waffen wichtige Änderungen ergeben haben.

Und dass zum 01.04.2003 ein neues WaffG gekommen ist, wusste er ja bestimmt...

Geschrieben

Sobald der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt worden ist, wird das Teil zum verbotenen Gegenstand. Steht doch ganz klar in der Anlage drin !

Wenn der abmontierte Hinterschaft noch irgendwo in der Besenkammer vergammelt, ändert das an der Situation gar nix.

Es gibt nur eins: ab zum Anwalt und Schadensbegrenzung einleiten. <_<

Geschrieben

Ja, habe ich doch verstanden.

Aber im Eingangspost schreibt er doch nicht, daß der Hinterschaft abmontiert sei, sondern nur daß der Kollege einen Pistolengriff montiert hat.

Ich schließe daraus, daß der Pistolengriff also zusätzlich montiert worden ist.

Dann wäre das Ding doch nciht verboten.

@RonaldR

Erleuchte uns mal.

Geschrieben

Auch mein Rat, nach einem guten Anwalt Ausschau halten.

Ist der Pechvogel im Forum Waffenrecht? Hier könnte er sich die ersten Ratschläge einholen, wie er sich verhalten soll. Evt. können auch da Fachanwälte vermittelt werden. Es gibt zwar einige, aber die guten von den schlechte zu unterscheiden wird schwer.

Dem FWR fällt diese Unterscheidung ausgesprochen leicht. Die vermitteln immer den gleichen. :rotfl2:

Zur Sache:

Da kommt er ungeschoren nicht mehr raus. Seine Waffen kann er schonmal bei Egun reinstellen. Ein guter Anwalt kann ihm helfen den Schaden (die Strafe) zu begrenzen, mehr ist nicht drin.

An die "Anonyme Anzeige ins Blaue" glaub' ich nicht. Er konnte wohl am Stammtisch die Klappe nicht halten - und jetzt bezahlt er dafür. :ninja:

Geschrieben

Ich weiß, dass ich wohl ziemlich alleine mit meiner Meinung stehe, aber sei´s drum:

Wenn er keinen Rechtschutz hat oder im Forum Waffenrecht ist, soll er es sich sehr gut mit dem Anwalt überlegen.

Die Sachlage scheint eindeutig zu sein, mehr als das Bedauern, die Bekenntnis zu seiner Dummheit, Reue und Einsicht Deines Kollegens kann der Anwalt in diesem Falle auch nicht zum Ausdruck bringen.

Die Kosten für einen Anwalt rechnen sich meines Erachtens in solch einem glasklaren Fall nicht. Außerdem sollte er sich überlegen, ob er die Sache durch oder mit einem Anwalt künstlich aufblähen will.

Ronald, dies soll kein schlauer Spruch sein, aber ich würde den Kontakt zu der Ermittlungsbehörde suchen, zugeben, was ohnehin klar ist, bedauern, bereuen und um eine milde Strafe bitten.

Vielleicht kannst du das dann mit dem Staatsanwalt ohne Hauptverhandlung mit einem Strafbefehl o.ä. klären.

Geschrieben
Ja, habe ich doch verstanden.

Aber im Eingangspost schreibt er doch nicht, daß der Hinterschaft abmontiert sei, sondern nur daß der Kollege einen Pistolengriff montiert hat.

Äh, Du meinst also dass es auch möglich sein soll, einen Pistolengriff zu montieren, ohne dabei den Hinterschaft abzunehmen oder wie ? :confused:

Zum Anwalt: auch in einem glasklaren Fall kann ein solcher durchaus eine Schadensbegrenzung erreichen. Etliche Fälle aus dem täglichen Leben belegen das immer wieder aufs neue...

Geschrieben

Ich weiß, dass ich wohl ziemlich alleine mit meiner Meinung stehe, aber sei´s drum:

Wenn er keinen Rechtschutz hat oder im Forum Waffenrecht ist, soll er es sich sehr gut mit dem Anwalt überlegen.

Die Sachlage scheint eindeutig zu sein, mehr als das Bedauern, die Bekenntnis zu seiner Dummheit, Reue und Einsicht Deines Kollegens kann der Anwalt in diesem Falle auch nicht zum Ausdruck bringen.

Die Kosten für einen Anwalt rechnen sich meines Erachtens in solch einem glasklaren Fall nicht. Außerdem sollte er sich überlegen, ob er die Sache durch oder mit einem Anwalt künstlich aufblähen will.

Viele Leute reden sich bei der Polizei oder in der Verhandlung um Kopf und Kragen, was sie für entschuldigend halten wirkt in Wahrheit strafverschärfend. Davor kann der Anwlat schon bewahren.

Geschrieben

Das ist meines Erachtens ein ganz schlechtes Argument, denn durch die Schaffung der Anlagen zum WaffG ist für jeden Laien auf einen Blick erkennbar geworden, was verboten ist (z.B. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 zur Vorderschaftsflinte mit Pistolengriff). Zu Zeiten des alten WaffG mit den 6 VO dazu hätte ich Dir mit dieser Aussage noch recht gegeben.

Von einem Waffenbesitzer kann meines verlangt werden, dass er sich mal die Anlagen zum neuen WaffG durchsieht und notfalls seine Waffenbehörde fragt, ob sich für seine Waffen wichtige Änderungen ergeben haben.

Und dass zum 01.04.2003 ein neues WaffG gekommen ist, wusste er ja bestimmt...

Hört sich immer leicht an, wenn man in der Materie arbeitet oder der Sachkundelehrgang noch nicht lange her ist. Es soll ja immer noch (ältere) Leute ohne Internetzugang geben. Wo bekommen die die Texte her ?

Vom Amt ? :rotfl2:

In manchen Behörden kennen sie nicht mal die 2/6er Regelung :00000733:

Und wenn du die Quelle "Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 " nennst, dann zeigt das ja schon wie verklausuliert das Ganze ist... ähnlich übersichtlich wie das Kleingedruckte bei Versicherungen.

Aber...

Bekommst du die neusten Änderungen im Steuergestz alle mit, du bist ja Steuerzahler... ? Da hast du auch die Pflicht dich zu informieren und eine korrekte Steuererklärung abzugeben.

Bekommst du alle Änderungen in der Straßenverkehrsordnung seit dem du deinen Führerschein gemacht hast mit ?

Klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber warum schreibt die Behörde nicht alle registrierten Waffenbesitzer an, wenn es wirklich wichtig ist ? Steuern zahlen die meißten von uns wahrscheinlich mehr als genug...

Ach ja.. stimmt, das macht dann ja der Behörde arbeitet ;)

Geschrieben

Wo liegt das Problem? Wenn Du die Verkehrsregeln nicht kennst musst Du dafür in Forum von Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld bezahlen.

Ebenso ist es im Waffengesetz.

Das nenn ich jetzt mal salopp persönliches Pech.

Für die Steuererklärung gibts nen Steuerberater. Für Fragen im Waffenrecht gibts das Amt bzw. das Internet.

Und sind wir mal ehrlich. Nach Erfurt schrieb sogar die Presse, das das Waffengesetz geändert wird. Wers dann nicht mitbekommt bzw. sich mal ein wenig darüber informiert ist selber schuld. Ausreden zwecklos....!

Geschrieben

Sehe ich auch so, daß das ohne Probleme möglich ist.

Bei einigen Ritsch-ratscheflinten sogar als ausdrückliches Zubehör erhältlich, und zwar zusätzlich zum Hinterschaft.

Geschrieben

Äh, Du meinst also dass es auch möglich sein soll, einen Pistolengriff zu montieren, ohne dabei den Hinterschaft abzunehmen oder wie ? :confused:

Ja, klar!

Und das ist 100% legal.

Warum muss ein Sportschütze auch einen Pistolengriff an seine VRF machen? :confused:

Weil er damit z.T. besser (schneller) schießen kann.

Nicht auf Wurfscheiben, sondern auf Stahlplatten.

Geschrieben

Äh, Du meinst also dass es auch möglich sein soll, einen Pistolengriff zu montieren, ohne dabei den Hinterschaft abzunehmen oder wie ? :confused:

Klappschaft. z.B. oder auch ein Tactical Schaft.... gibt da einge Varianten

Archiviert

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