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IGNORED

Auswandern Ja/Nein


Elkhunter

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Ich denke auch, die Leute, die in unser gelobtes Land einwandern interessiert unser Waffengesetz irgendwie gar nicht, die haben nämlich gar nicht erst vor sich danach zu richten. Jedenfalls bin ich sicher, das all die Ausländer, die hier eine Schußwaffe illegal besitzen ( ja so was gibts ) nicht bei ihrer zuständigen Polizeibehörde einen Antrag auf eine WBK abgegeben haben, der dann von kleinlichen Bürokraten abgelehnt wurde.

Frage: Wofür brauchen Sie eine Waffe?

Antwort: Ich haben Schwester

Mein Gott, wird sie bedroht!

Noch nicht, aber wenn sie auf die Idee kommt Deutschen zu heiraten

Also dafür kann ich Ihnen keine WBK ausstellen, da müssen sie sich schon anders helfen

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Ich werde wohl tatsächlich in den nächsten 10 Jahren auswandern. Und dieses Land heisst....... Neuseeland :gutidee:

Nur sind die Einwanderungsrichtlinien dort schon sehr scharf. Und der buerokratische Aufwand bis du dort zu deinen alten Vollautomaten kommst, ist geradezu immens. Und damit schiessen ist total und immer voellig verboten. Trotzdem viel Spass im Kiwi-Land! :)

Ansonsten sollte man sich schon mal ueberlegen, dass nicht nur entscheidend ist, was fuer WaffG in dem jeweiligen Land herrschen, sondern was ich als Einwanderer dann faktisch davon selber als Recht zugestanden bekomme!

Welcher Auslaender kommt heute nach 9/11 noch so locker an einen Vollautomaten in den USA? Ich schaetze, da sind etliche Jahre Warten im Land angesagt. Jahre, waehrend der es auch viele andere Dinge

nicht gibt, die man in D haette haben duerfen!

Beispiel Israel: vollautomatische Uzis fuer israelische Zivilisten: durchaus, aber als Auslaender??

Aehnlich in der Schweiz: Da braucht es doch die Niederlassungsbewilligung, bevor ein Grossteil der Waffen erworben werden kann. Was es dann zur kantonalen Ausnahmebewilligung fuer Auslaender so braucht, will ich mir gar nicht erst vorstellen. Liechtenstein scheint Auslaendern gegenueber noch am zugaenglichsten, aber ein waffenrechtliches Paradies sieht fuer mich auch anders aus.

Bedenkt auch, dass viele WaffG nur oberflaechlich liberaler sind, aber vieles im Detail doch nicht geht. Mein Beispiel Norwegen: Schalldaempfer darf man kaufen, aber den aus D mitgebrachten K31 musste ich abgeben...

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Ich denke auch, die Leute, die in unser gelobtes Land einwandern interessiert unser Waffengesetz irgendwie gar nicht, die haben nämlich gar nicht erst vor sich danach zu richten. Jedenfalls bin ich sicher, das all die Ausländer, die hier eine Schußwaffe illegal besitzen ( ja so was gibts ) nicht bei ihrer zuständigen Polizeibehörde einen Antrag auf eine WBK abgegeben haben, der dann von kleinlichen Bürokraten abgelehnt wurde.

Frage: Wofür brauchen Sie eine Waffe?

Antwort: Ich haben Schwester

Mein Gott, wird sie bedroht!

Noch nicht, aber wenn sie auf die Idee kommt Deutschen zu heiraten

Also dafür kann ich Ihnen keine WBK ausstellen, da müssen sie sich schon anders helfen

Soll das Glosse , Satire oder nur pauschalisiertes , vorurteilsbeladenes Stammtischgeschwätz sein ?

Ohne eine entsprechende Kennzeichnung ist es zumindest in meinen Augen einfach nur :peinlich:

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Ein wichtiger Gesichtspunkt ist:

- kann ich alles, was ich in D mit WBK besitze, mitnehmen und wirklich und legal behalten ?

Neuerwerb ist ein anderes Thema.

Ich kann mir keine dümmere Situation vorstellen, als dass ich als Normalbürger mit meinem Langwaffenkoffer vor einem örtlichen Beamten irgendwo auf dieser Welt stehe und gesagt bekomme, dass er mein Gewehr beschlagnahmen müsse, weil ....

Kein Rückweg, keine Rechtskenntnisse, kein Vitamin "B", unzureichende Sprachkenntnisse - der Stoff aus dem Albträume gemacht sind.

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... Ein Bekannter von einem Bekannten im Ausland hat mal dummerweise mit 9Para Vollmantel versucht so einem Schaf den "Kooperationsmodus Grillen" einzuschalten - das hat wohl 3 Schuß jeweils durch den Schädel benötigt.

Na da haett er mal vorher besser bei "Moeller" nachgelesen .... :gutidee:

vielleicht haette dann EIN Kupferjagd-Diabolo gereicht ...

:bud:

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Ansonsten sollte man sich schon mal ueberlegen, dass nicht nur entscheidend ist, was fuer WaffG in dem jeweiligen Land herrschen, sondern was ich als Einwanderer dann faktisch davon selber als Recht zugestanden bekomme!

Welcher Auslaender kommt heute nach 9/11 noch so locker an einen Vollautomaten in den USA? Ich schaetze, da sind etliche Jahre Warten im Land angesagt. Jahre, waehrend der es auch viele andere Dinge

nicht gibt, die man in D haette haben duerfen!

Na ja... Der legale Waffenererwerb und -besitz (lassen wir die Vollautomaten jetzt mal außen vor) ist für Ausländer - mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus - in USA doch vergleichsweise liberal. Ein Schützenkamerad von mir wohnte und arbeitete mehrere Jahre in Virginia und erwarb in dieser Zeit relativ unbürokratisch etliche Lang- und Kurzwaffen (Schütze war er vorher in D übrigens nicht gewesen, er fing drüben mit Schießen an; die Nachbarn in seinem kleinen Wohnort hatten ihn inspiriert, die hatten auch alle ihre "Bestände".

Zurück in D (bzw. bei der Vorbereitung der "Rückübersiedlung") ging das bekannte Theater mit Beibringung von Bedürfnissen etc. dann los. Einen guten Teil der Waffen hat er schließlich drüben veräußert, für ein paar Stücke erhielt er nach jeweiligem Beleg eines schießsportlichen Bedürfnisses dann die Legalisierung per WBK.

Es mag Einschränkungen (abhängig vom Bundesstaat, da gibt es bekanntlich "gute" und "schlechte") in USA geben, aber alles in allem ist dort die Situation für den Legalwaffenbesitzer recht angenehm.

Gruß,

karlyman

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@karlyman:

Wenn Du jetzt in die USA auswandern wuerdest wuerdest Du Dich wahrscheinlich wundern, wie streng Dich das Waffengesetz dort treffen wuerde:

Selbst mit Niederlassungsbewilligung dort in einem "gun-friendly" state:

* muesstest Du Deine Anscheinshalbautomaten alle zuhause lassen: Import ban fuer auslaendische Halbautomaten in "not-sporting configuration" heisst der Bann;

* muesstest du auch vieles andere interessante, wie kurzlaeufigere Langwaffen unter 16 Zoll (short-barreled rifles SBR, selbst wenn sie in D anscheinsfrei sind) zuhause lassen;

* dasselbe gilt fuer bestimmte Flinten, die dort entweder als destructive device oder auch vom import ban getroffen werden (Molot Vepr 12 als Beispiel);

* kommst an die ganzen interessanten BATF Sachen, die das dortige WaffG fuer dich erst richtig liberal machen, wahrscheinlich erst nach langen 7 Jahren Wartezeit (und Einbuergerung) ran: Vollauto (die derzeit preislich so steigen, dass du sie dir in 7 Jahren kaum mehr wirst leisten koennen), Schalldaempfer, DD, SBR, you name it

* Mir ist auch unklar, ob du in den meisten Staaten so einfach eine Erlaubnis zu fuiehren bekommst (Vermont klammern wir mal aus, da brauchst du gar nicht erst eine Erlaubnis)

Fazit: US-Waffengesetze: Liberal- fuer die Amis ja, fuer dich als Einwanderer erstmal in vielem strenger als in D!

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@karlyman:

Wenn Du jetzt in die USA auswandern wuerdest wuerdest Du Dich wahrscheinlich wundern, wie streng Dich das Waffengesetz dort treffen wuerde:

Selbst mit Niederlassungsbewilligung dort in einem "gun-friendly" state:

* muesstest Du Deine Anscheinshalbautomaten alle zuhause lassen: Import ban fuer auslaendische Halbautomaten in "not-sporting configuration" heisst der Bann;

* muesstest du auch vieles andere interessante, wie kurzlaeufigere Langwaffen unter 16 Zoll (short-barreled rifles SBR, selbst wenn sie in D anscheinsfrei sind) zuhause lassen;

* dasselbe gilt fuer bestimmte Flinten, die dort entweder als destructive device oder auch vom import ban getroffen werden (Molot Vepr 12 als Beispiel);

* kommst an die ganzen interessanten BATF Sachen, die das dortige WaffG fuer dich erst richtig liberal machen, wahrscheinlich erst nach langen 7 Jahren Wartezeit (und Einbuergerung) ran: Vollauto (die derzeit preislich so steigen, dass du sie dir in 7 Jahren kaum mehr wirst leisten koennen), Schalldaempfer, DD, SBR, you name it

* Mir ist auch unklar, ob du in den meisten Staaten so einfach eine Erlaubnis zu fuiehren bekommst (Vermont klammern wir mal aus, da brauchst du gar nicht erst eine Erlaubnis)

Fazit: US-Waffengesetze: Liberal- fuer die Amis ja, fuer dich als Einwanderer erstmal in vielem strenger als in D!

Er könnte hier alles unterm Wert verscherbeln und sich dort von dem Geld alles neu kaufen.... und hätte dann vermutlich noch Geld übrig. :D

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sich dort von dem Geld alles neu kaufen....

"alles" sicher nicht! Die Amis lechzen in div. Foren z.B. nach der Molot Vepr 12 - es wird fuer sie aber immer ein Traum bleiben, da geht nix, in keinem der Bundesstaaten. Bei Halbauto-Flinten sind die Amis inzwischen sehr streng (DD), selbst sowas wie Truvelo Neostead (bei uns nichtmal fuer SPortschuetzen verboten) ist dort tabu (Magazin Kapazitaet). Auch echte Schweizer Qualitaet von SIG 550 (Kempf etc.) gibt es fuer Zivilisten nicht, nie, nada.

Und wie gesagt, vom import ban mal abgesehen, kann man auch von netten halbautomatischen MP5k-Clonen und anderen leckeren Kurzlaufgewehren als Einwanderer lange traeumen. Das was sich ein jaeger hier in D inzwischen so kaufen kann, wird er vielfach nicht nur vorm Auswandern nach USA nicht nur verkaufen muessen, sondern auch dauerhaft dort drauf verzichten muessen, solange er Deutscher bleibt, sieh es reell.

Es sei denn jemand beweist mir jetzt, dass BATF-Waffen fuer Auslaender in den USA einigermassen locker erhaeltlich sind und das das auch fuer die Waffentrageerlaubnis generell so gilt...

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Habe trotz intensiver Recherche in USA-Auswanderer-Foren nicht ganz klaeren koennen, was Auslaender so erwerben duerfen:

- Kurzbesuche bis 90 Tage="non-immigrant alien", mit einer hunting license oder anerkanntem Wettkampf darf man seine nicht NFA (keine VA, SBR, DD etc.) Waffen auf Antrag befristet einfuehren, kaufen darf man ansonsten nichts!

- mit Visum > 90 Tage = ist man immigrant alien und darf je nach Bundesstaat schon mehr. Manche Staaten haben eine "Alien Firearms license" (z.B. Washington), aber prinzipiell ist es fuer EInwanderer erstmal schwieriger, ueberhaupt an Waffen zu kommen (Background check, Brady Act) usw, als frueher mal, ich zitiere ein Auswanderer:

Was die Waffe angeht, kommt es auf den Bundesstaat an, viele Bundesstaaten beschränken den Waffenbesitz auf Staatsbürger. Der zweite Zusatzartikel zur Verfassung gibt das Recht, Waffen zu tragen an Staatsbürger.

- erst als Staatsbuerger wird es dann entspannter, aber wer nicht zur US-Army geht (Einstiegsgehalt 1068 USD, Recruiter in Heidelberg, Highschool-Abschluss oder vergleichbar(Abi), und Greencard als Voraussetzung), muss lange warten. Wer als Auslaender ehrenhaft beim US Militaer gedient hat, kommt nach 3 Jahren zum Zuge, wer ehrenhaft im Irak-Krieg dient/gedient hat, u.U. noch frueher.

- Bei NFA-weapons sieht man es sehr eng. Selbst kanadischen Polizisten, die sonst von den Waffenerlaubnisvoraussetzungen befreit sind, ist es untersagt, solche (also Vollauto, Schalldaempfer, destructive device/best. Flinten, kurzlaufige Langwaffen unter 16 Zoll oder AOWs etc. ) einzufuehren. Letzte Frage daher nochmal: Gibt es fuer "immigrant aliens" in den USA eine Moeglichkeit, solche NFA-Waffen vor Erlangung der Staatsbuergerschaft zu erwerben?

Fragende Gruesse,

Schwarzwaelder

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- mit Visum > 90 Tage = ist man immigrant alien und darf je nach Bundesstaat schon mehr. Manche Staaten haben eine "Alien Firearms license" (z.B. Washington), aber prinzipiell ist es fuer EInwanderer erstmal schwieriger, ueberhaupt an Waffen zu kommen (Background check, Brady Act) usw, als frueher mal, ich zitiere ein Auswanderer:

Nein! Immigrant alien bist Du nur mit der Green Card. Für normale Visainhaber gibt es seit einigen Jahren ein etwas lachhaftes Totalverbot. Der nicht lachhafte Teil ist, daß eine Verletzung des Verbots als Verbrechen mit Mindesfreiheitsstrafe bestraft werden kann, auch wenn es in der Praxis vielleicht mit einer unfreiwilligen Abreise o.Ä. getan sein mag. Der lachhafte Teil ist daß es, wohl auf Betreiben der Flächenstaaten die vom Jagdtourismus leben, eine Ausnahme für alle Jagdscheininhaber, egal von welchem Bundesstaat ausgestellt, gibt, und daß man so einen Jagdschein für ca. $20 im Jahr erwerben kann.

Darüber hinaus gibt es Regelungen der Bundesstaaten, die von keiner Beschränkung über total unverständlich und mit sich selbst im Widerspruch bis zum Totalverbot gehen.

Also: In den meisten Bundesstaaten darf man schon, aber Vorsicht und gegebenfalls der Besuch eines Anwalts sind dringend anzuraten. Außerdem werden viele Waffenhändler und Schießstandbetreiber wegen der eher unausgegorenen und unverständlichen Gesetze diesbezüglich wenig Lust haben, einen Ausländer kaufen oder schießen zu lassen.

Von wegen dem eigentlichen Thema dieses Threads: Eine möglicherweise attraktive Lösung ist das Free State Project. Ich bin stolzer Deutscher und Württemberger und würde lieber diese Länder als andere verändern, aber wenn es jemandem gelingt, einen Staat einzurichten, in dem der Bürger nicht dauernd bevormundet, enteignet, und für harmlose Dinge mit Strafe bedroht wird, dann wäre ich doch versucht, mich dort um die Staatsbürgerschaft zu bemühen. Inwiefern der Plan des FSP realistisch ist, insbesondere in bezug auf die Bundesgesetze, steht freilich auf einem anderen Blatt.

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Schon merkwürdig, dass manche Leute aus einem Land auswandern möchten, in das viele einwandern. Denkt mal drüber nach... :rolleyes:

Ganz einfach! Die kommen (z.B.) in die Schweiz eben nicht so einfach rein :D
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Warum dürfen die Amis eigentlich kein SIG 550 haben ?

Die Antiwaffenlobby hat sich in Amerika den Begriff der "assault weapon" einfallen lassen. Ein "assault rifle" ist im Englischen ein Sturmgewehr, das man wenn vor den achtziger Jahren hergestellt in einigen Staaten, die es nicht verboten haben, über eine Altbestandsregelung besitzen kann, wenn man dem FBI gegenüber jedes Recht auf Privatsphäre aufgibt und eine Strafsteuer bezahlt. Der Begriff "assault weapon" soll eine Ähnlichkeit zum "assault rifle" suggerieren, hat aber keine bestimmte Bedeutung und bezeichnet jede Art von Waffe, die einer bestimmten Person als besonders böse erscheint. Z.B. nennen manche Leute alle Halbautomaten "assault weapons", manche Leute verwenden das Wort für schwarz angemalte Waffen oder Waffen mit Zubehörschiene. Insofern kann man die Wortbedeutung am ehesten mit der deutschen Anscheinswaffe vergleichen.

Unter Präsident Clinton gab es ein Bundesgesetz, das derartige Waffen verboten hat. Weil aber niemandem eine vernünftige Definition besonders gefährlicher Waffen eingefallen ist (Kriminelle nehmen eine gestohlene Billigstpistole, keine AR-15), hat man eine Liste namentlich benannter Waffen aufgestellt und dazu noch eine Liste rein optischer Kriterien wie Gewinde am Lauf oder Bajonetthalterung--von diesen Kriterien durfte eine Waffe maximal eines haben. Weiterhin wurden Magazine über zehn Schuß verboten. Für Altwaffen und -magazine gab es Bestandschutz. Dieses Gesetz wurde nicht verlängert und ist daher ausgelaufen.

Darüber hinaus gibt es aber auch ein Gesetz, daß der Import von Anscheinswaffen aller Art verbietet. Darunter fallen nicht nur Waffen, die böse sind, weil sie zu groß sind, was vermutlich die Erklärung für die halbautomatischen Varianten der SIG 500 ist (habe ich nicht recherchiert, ist aber die einzige Erklärung, die mir einfällt). Nein, es fallen auch Waffen darunter, die zu klein sind, wie z.B. die PPK, weshalb es in Amerika eine seltsame Mischung aus PP und PPK unter dem Namen PPK/S im Handel gibt.

Und es gibt in den einzelnen Bundesstaaten und sogar Kommunen eine Flut von Gesetzen, die allerlei Waffen verbieten. So ist in den meisten Städten in der Gegend, in der ich zu wohnen das manchmal zweifelhafte Vergnügen habe, der Besitz von Kurzwaffen, inklusive einschüßiger KK-Waffen etc., verboten. Dieses Gesetz wurde mit einer Mehrheit von 2:1 als verfassungskonform eingestuft, solange andere Waffen erlaubt bleiben. Nachdem in einem Nachbardorf ein Einwohner einen Einbrecher mit einer Pistole erschießen mußte, wurde allerdings ein Staatsgesetz erlassen, daß die Strafverfolgung wegen Verletzung von Stadtgesetzen verbietet, wenn man in einer Notwehrsituation erwischt wurde--wenn man sich ohne Notwehrsituation erwischen läßt ist allerdings mindestens die Konfiskation der Waffe und eine saftige Geldstrafe angeagt, mit Pech auch eine Freiheitsstrafe, auch wenn die soweit ich weiß noch nie gegen anderweitig friedliche Bürger verhängt wurde.

Kurz gesagt kämpfen die Amis also besonders in Staaten die von Großstädten politisch dominiert werden, aber auch auf Bundesebene, mit einem Riesendickicht von sinnlosen und einander oder gar sich selbst widersprüchlichen Gesetzen.

Und was passiert bei Umzug in einen anderen Bundesstaat mit strengerem Gesetz ? Gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung für den Altbesitz oder muss man verschrotten ?

Grundsätzlich nein. Wenn neue Verbote eingeführt werden gibt es meistens (aber nicht bei besagten Kurzwaffenstadtgesetzen) einen Bestandschutz, aber für Umzüge zwischen Staaten gibt es den sowenig wie für Umzüge von Frankreich nach Deutschland. Die Ausnahme ist ein Bundesgesetz, das den Transport einer ungeladenen und verpackten Waffe im Kofferraum erlaubt, wenn der Besitz an Start und Ziel der Reise legal ist.

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@Proud NRA Member:

Vielen Dank fuer Deine interessanten Informationen! Es ist schon frustrierend zu sehen, wie das Waffenrecht auch in den USA "all the way down the slippery slope" geht.

Passend zum Verbot von non-sporting firearms (dazu zaehlen nicht nur Halbautomaten, sondern auch bestimmte Flinten, bestimmte Ordonnanzwaffen, billige Pistolen (Saturday night specials), hat man unlängst eine weitere Hürde eingeführt:

Man darf jetzt für alle non-sporting Waffen auch keine Läufe und bestimmte andere Ersatz-/Austauschteile mehr einführen!

Yes, you read it right: As of 10 September 2005, the importation of barrels, frames and receivers of military surplus, NFA and "non-sporting" firearms will be FORBIDDEN! This means that, unless they have passed US Customs by 10 Sep 05, imported replacement barrels, frames and receivers will be for the future unavailable to the US market.

Unfortunately, BATF passed this ruling on 13 July 2005, without warning and effective immediately. This means that, unless importers (like IOA) already had approved import applications for these items on July 13th, no further applications would be approved thereafter.

For the full text of the ATF letter, please go to http://www.atf.treas.gov/firearms/071305openletter.htm

What does this mean to you, the Inter Ordnance customer and fireams hobbyist? In regards to the firearms affected,

1. The US supply of foreign-made replacement barrels and receivers will be frozen as of 10 Sep 05. Replacement barrels, if otherwise unavailable, will have to be made in the USA at higher cost. Available replacement barrels will skyrocket in price due to high demand and zero supply from overseas. The effect will be similar to the machine gun import ban of 1986.

2. The importation of "parts kits" or "parts sets", as we know it, is over. >From now on, all machine gun parts kits can only be imported without a barrel, no exceptions.

3. Even replacement barrels for that old Mauser infantry rifle are forbidden as well as for live, registered machine guns, sporting semi-autos like AR-15, AK-47, etc. or any gun that cannot otherwise be imported whole. There are no exceptions!

4. Prices for barrels will rise drastically and, one day soon, the price of a barrel alone will be more than all the other parts of a gun combined.

Quelle

M.E. ist dieser Importverbot aber nicht nur waffenfeindlich, sondern auch im Land der freien Marktwirtschaft ein erstaunliches Handelshindernis. Nicht nur im 2. Weltkrieg hat man von US-Seite deutsche Maschinenwaffen eifrig zu kopieren versucht, aber nicht immer deren Verarbeitung beherrscht. Auch heute gibt es eher wenige US-Firmen, die Waffen in der Qualität einer SIG oder auch OA, und andere deutsche Hersteller liefern können. Da kommt so eine Handelsbeschränkung doch unheimlich gut und für die Spezialeinheiten, die Qualität wirklich brauchen, gibt es dann doch noch die SIG 550 etc. (für die gilt netterweise der Import ban nicht).

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M.E. ist dieser Importverbot aber nicht nur waffenfeindlich, sondern auch im Land der freien Marktwirtschaft ein erstaunliches Handelshindernis.

Das mag Teil der Strategie sein. Über das Handelhindernis sind die amerikanischen Hersteller natürlich zunächst einmal ganz froh, weil es ihre Margen verbessert. In zehn oder fünfzehn Jahren wird es dann vielleicht heißen, daß diese Waffen so gefährlich sind, daß ihr Import schon lange verboten ist, und die "Gesetzeslücke", die inländische Herstellung und Handel erlaubt, dringendst geschlossen werden muß.

Die Waffenkonfiszierer betreiben hier sowieso eine recht üble Salamitaktik. Weil sie wissen, daß ein Totalverbot auf einen Schlag nicht durchsetzbar ist, lassen sie sich immer neue Regelungen gegen einzelne Personengruppen oder Waffen einfallen, die für sich genommen vielleicht gar nicht so schlimm wären, aber in der Summe auf immer weitergehende Verbote mit dem Ziel der Totalentwaffnung herauslaufen.

Das Violence Policy Center z. B., eine unzutreffend benannte aber finanziell wohl gut ausgestattete Gruppe von Waffengrabschern, hat eine Position zu jeder Art von Waffen. Große Gewehre seien zu groß für legitime Zwecke (und .50 seien Terroristenwaffen), kleine seien zu klein, schwarz angemalte seien Militärwaffen, Faustfeuerwaffen seien die Waffen der Wahl für Kriminelle, und "pulverlose Feuerwaffen" (deren Ausdruck für Luftdruckwaffen!!--in meinen habe ich noch kein Feuer gesehen) führten Kinder an die Kultur der Gewalt heran.

Jeder einzelne dieser Verbotsforderungen für sich allein genommen wäre, wenn es denn (was fast nie der Fall ist) Grund zur Annahme gäbe, daß durch die Umsetzung Verbrechen wirksam verhindert würden, gar nicht so schlimm. Alle zusammen laufen aber darauf hinaus, daß das .50 BMG genauso weg wäre wie die einschüßige Luftpistole und alles dazwischen, und genau das ist das Ziel dieser Gruppen. Reizgas und Elektroreizgeräte nebst Klingenwaffen sind dann natürlich auch fällig, und dann hätten wir im besten Fall ein Gesellschaft wie in Japan, im schlimmsten eine wie in Rußland unter Stalin.

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Um auf unsere Ursprungsfrage zurückzukommen:

Die Liste der (waffenrechtlich) interessanten Länder wird für unseren auswanderungswilligen Rentner aber offenbar ziemlich kurz....

Und wenn er neben den Kurzwaffen noch seine Selbstladeflinte oder gar so etwas wie ein SIG 550 (bei deutschen Rentnern natürlich ein SIG-Kempf :) ) mitnehmen möchte, wird die Liste noch kürzer:

Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Österreich, Finnland (?), Neuseeland ... und aus ??

:confused:

Und bis ich an Rente denken darf, wird diese Welt wohl noch kleiner geworden sein. :contra:

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Also ich werde mir jetzt mal das Pakistanische Waffenrecht vor Ort anschauen .... sofern es dort eines gibt

Du hast die Waffe? - Du hast Recht!

Spaß beiseite. Ich würde eher aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen aus Deutschland auswandern, da mir in meinem Beruf 24h-Schichten ohne adäquate Bezahlung blühen. In fast jedem anderen Ausland ist dies nicht so. Am interessantesten wären für mich momentan die Affeninsel (GB), Kanada, Australien und Frankreich..... wobei eigentlich nur das Letzte eine Verbesserung in waffenrechtlicher Hinsicht wäre.

Nur wegen seines Hobbys auszuwandern halte ich irgendwie für absolut überzogen. Wenn ein Büchsenmacher vor der Wahl steht, entweder Umzuschulen oder auszuwandern kann ich Ihn noch verstehen. Wass sollen wir aber machen, wenn alle engagierten Sportschützen das Land verlassen? FWR dicht, alle internet-boards dicht und in Zukunft nur noch mit Erbsenpistolen schießen?

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....

Nur wegen seines Hobbys auszuwandern ....

Es ist wohl kaum der Grund, aber ein interessanter Aspekt.

Als Berufstätiger habe ich ein festgefügtes Umfeld (Arbeitsplatz, Wohnung, Familie und etwas Hobby).

Das ganze ist heute auf Kindergroßziehen und Beruf zentriert.

Mit Wegfall dieser beiden Hauptinhalte werden einige Prioritäten und Randbedingungen (u.a. verfügbare Euros :o ) neu gesetzt.

Weitere Details dazu in meinem Fall in xx Jahren...

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