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IGNORED

Auswandern Ja/Nein


Elkhunter

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Ernste Frage an die Experten des Waffenrechtes:

Da mir das Rumgeeiere um die Auslegung des Waffengesetzes, die nichtvorhandene Verwaltungsvorschrift,

die Erwerbsbeschränkung sowie der teilweise vorauseilende Kadavergehorsam einiger Vereinsfürsten auf

den Magen schlägt, beschleicht mich ( da die Altersteilzeit vor der Tür steht ) immer wieder mal der Gedanke, meine restliche aktive Sportschützenzeit in einem Land zu verbringen, wo ich unter Beachtung

verständlicher gesetzlicher Auflagen meiner Sportart stressfrei frönen kann ?

Gibt es diese Land oder sind das nur die senilen Gedankengänge eines deutschlandmüden alten Sackes?

Elkhunter

Guest Mouche
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Ganz ernsthaft gemeinte Anmerkung :

Die Vorschläge die auf die Frage kommen , die interessieren mich auch :gutidee: !

Ohne Extrem-Pessimist zu sein , fürchte ich aber , das Ergebnis dieser Frage bereits im Voraus zu kennen B) - u.a. deshalb , weil man eine derartige Entscheidung ja nicht NUR von waffenrechtlichen Gegebenheiten abhängig machen kann .

Selbst wenn man den Schwerpunkt auf diesen Aspekt legt , wird man vermutlich weltweit ein Haar in der Gesetzes-Suppe finden :angry2: .

SO schlecht , wie hier immer getan wird , ist das Deutsche Waffenrecht nämlich gar nicht - man kann damit sicher nicht ungestört , aber ganz gut leben .Man muß es natürlich relativ und im Vergleich zu anderen sehen und nicht an dem messen , was man sich wünschen würde :rolleyes: ........

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Rein waffenrechtlich gibt es da z.B. Maine/USA, das ist auch landschaftlich sehr schön und es entspricht nicht den gängigen USA-Klischees. Aber es ist schon sehr weit von zuhause...

Kalifornien, Massachusetts oder New Jersey wiederum sind schlimmer als D.

In allen Ländern Europas (und in den meisten der Welt) gibt es irgendwas das lockerer ist als in D, aber es gibt dann immer auch Sachen die strenger sind. Und wer sich um die Zukunft des Waffenbesitzes sorgt der müsste mindestens raus aus der EU, denn langfristig gesehen wird es hier insgesamt sicher nicht liberaler.

Arrangieren muss man sich fast überall.

Auswanderungsgedanken hab ich auch hin und wieder, aber mit Waffenrecht haben die eigentlich nix zu tun.

Posted

Die Frage der Auswanderung ist durchaus interessant und ernst zu nehmen; ich habe mir auch schon so meine Gedanken gemacht.

Das Grund"problem" ist, dass man wohl nirgendwo auf der Welt ein Land finden wird, das gleichzeitig ein Höchstmaß an persönlicher Freiheit (u.a. waffenrechtlicher Natur), naturräumlicher Vorteile (Platz, Klima, Ressourcen und Möglichkeiten) guter Infrastruktur und Sicherheitslage und ein dichtgewobenes soziales Netz bieten kann. Und Grundvoraussetzung sind natürlich gute (selbständige oder abhängige) Verdienstmöglichkeiten, aber das ist ja die Grundlage, ohne die die Einwanderung gar nicht funktioniert.

ALLES kann man nicht haben. Im Zweifelsfall wird man häufig die von hier gewohnte soziale Sicherheit gegen ein Mehr an persönlicher Freiheit eintauschen müssen.

Wer Weite, interessante Landschaften, ein akzeptables Klima, moderne (wenn auch oft weitmaschigere) Infrastruktur und vergleichsweise liberale Waffengesetze (stark abhängig vom Bundesstaat) sucht und bereit ist, auf einen guten Teil der hiesigen staatlichen Sozialsicherungssysteme zu verzichten, dürfte immer noch in den USA fündig werden. Das Problem ist dort heute eher, "reinzukommen", aber bei entsprechendem Beruf und/oder Kapital und ein bisschen Zähigkeit müsste es möglich sein.

Andere klassische Einwanderungsländer für Europäer wie Australien und Kanada bieten (wenn einem dies wichtig ist) z.b. waffenrechtlich nicht wirklich einen Vorteil gegenüber Deutschland (im Fall von AUS ist die Situation meines Wissens schlechter als in D).

Südafrika würde ich persönlich - aufgrund der großen Unsicherheit im Innern, - nicht mehr als Auswanderungsziel empfehlen; weiße Südafrikaner versuchen offensichtlich z.Zt. vermehrt, in Kanada, AUS oder GB unterzukommen.

Südamerikanische Länder (ich habe seit kurzem gewisse verwandtschaftliche "Beziehungen" zu Paraguay) können in puncto räumliche Weite (Siedlungsland) und Möglichkeiten des - selbständigen - Existenzaufbaus durchaus interessant sein. Allerdings ist in manchen Ecken auch viel Armut und sozialer Sprengstoff vorhanden, und waffenrechtlich (über Brasilien wurde in WO schon gesprochen) dürfte dort auch nicht überall das Paradies herrschen (auf eigenem Großgrundbesitz sieht's natürlich immer liberal aus..).

Gruß,

karlyman

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Mir würden auf die schnelle mindestens 187 Gründe einfallen mich aus Deutschland zu verkrümeln :angry2:

Das Waffengesetz finde ich da relativ harmlos.....

Ciao Tauschi

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@Elkhunter

Darf ich so direkt sagen, wenn ich an deiner Stelle wäre, wieso nicht nach Oesterreich oder in die Schweiz evt. auch Liechtenstein auswandern wollen?

Posted

OT:

Mir gefällt's hier und ich wollte nirgends anders leben. Alles in allem doch ein prima Land und nur weil ich vorm Waffenkauf aufs Amt rennen Muß... Nee, so wichtig ist das doch nicht.

Habe Verwandtschaft in den USA: Danke, da muß ich nicht hin. Wer einen Polizeistaat erleben will, kann ja mal in Urlaub hinfahren. Meine 'gefühlte persönliche Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit' ist hier größer.

Guest Daytona
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Schon merkwürdig, dass manche Leute aus einem Land auswandern möchten, in das viele einwandern. Denkt mal drüber nach... :rolleyes:

vielleicht deshalb...

Posted

@Elkhunter

Darf ich so direkt sagen, wenn ich an deiner Stelle wäre, wieso nicht nach Oesterreich oder in die Schweiz evt. auch Liechtenstein auswandern wollen?

Also, an Österreich habe ich auch schon gedacht !

Elkhunter

Mir würden auf die schnelle mindestens 187 Gründe einfallen mich aus Deutschland zu verkrümeln :angry2:

Das Waffengesetz finde ich da relativ harmlos.....

Ciao Tauschi

Also, es geht natürlich nicht nur um das Waffengesetz. Das ist nur ein Aspekt der Gesamtlage in der sich Deutschland z.Zt. befindet !

Elkhunter

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beschleicht mich ( da die Altersteilzeit vor der Tür steht ) immer wieder mal der Gedanke, meine restliche aktive Sportschützenzeit in einem Land zu verbringen, wo ich unter Beachtung

verständlicher gesetzlicher Auflagen meiner Sportart stressfrei frönen kann ?

aus welchen gründen auch immer du auswanderst ist deine persönliche sache. aber ich hab mir das auch schon oft gedacht - ich bin zwar mit der österreichischen situation zufrieden, aber sollte ich zB aus beruflichen gründen mal "auswandern" müssen, was erwartet mich?

welches recht ist auf mich anzuwenden wenn ich als österreicher bereits eine WBK und waffen habe? müsste ich zB in deutschland erst von null weg anfangen und vereinsmitglied werden und eine WBK beantragen oder könnte meine österreichische WBK dort weiter gelten? gilt für mich weiterhin österreichisches recht oder unterstehe ich vollständig deutschem recht? hätte ich als österreichischer staatsbürger in deutschland überhaupt das recht eine WBK zu bekommen? und um wieviel schwerer/leichter ist es bei nicht-EU-staaten, sei es schweiz oder gleich übersee? wie wäre das mit england und seinem waffenverbot - dürfte ich dort überhaupt (auch nur kurzfristig) mit waffen einreisen? :gaga:

hilft ein europ. feuerwaffenpass für sowas auch? gedacht ist er IIRC ja nur zum kurzfristigen mitbringen bei bewerben, jagd etc.

socleh fraqgen mal qualifiziert (am besten von praktikern die's mitgemacht haben) beantwortet zu bekommen wär höchst spannend! :pro:

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Schon merkwürdig, dass manche Leute aus einem Land auswandern möchten, in das viele einwandern.

Bekanntermaßen ist das Gras am anderen Ufer ja immer grüner als das eigene. :rolleyes:

Zum Anderen wundert mich die Zuwanderung nach Deutschland kaum, da unsere Sozialsysteme ja doch recht freizügig und relativ großzügig auch Neuankömmlingen unter die Arme greifen. Lediglich der Arbeitsmarkt wird vielen dieser Personen "verwehrt". Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. :ninja:

Im Radio hab ich passend dazu diese Woche gehört, dass im Jahre 2005 erstmals mehr Leute aus- als eingewandert sind...

Ach ja, und ich bleib hier, weils mir hier dann doch Alles in Allem gut gefällt, auch mit dem WaffG lässt sich gut leben, noch besser, wenn ich Kommentare aus anderen Ländern höre. Vielleicht mal ein Wochenendhaus irgendwo in der Welt, aber auswandern? Nö! B)

C Ya

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Ö & CH, hmm, ja interessant. Schweizer zu werden ist aber bekanntlich nicht sooo einfach (ausser man hat mächtig Kohle - und dann hat man aber auch kein solches "bürgerliches" Problem...)

Österreich wäre ein Kompromiss. Wenn man an der Grenze wohnt kann man sogar in DE weiter schaffen...

Vieles ist in Ö einfacher: Langwaffen frei ab 18 z.B., in jeder Menge. Nur Automaten machen Probleme. Pulver, Nitro wie SP, gibts auch frei ab 18.J.

Und die Berechtigung für pflichtige Waffen ist nicht an bestimmte Kaliber/Waffe(n) gebunden. Hast du mal Schein für z.B. 5 Stück - kannst du 5 - egal was - kaufen. Keiner fragt dann wozu. Und eine Mitgliedschaft bei einem Verein ist auch nicht notwendig.

Nachteil: Perkussion, einschüssig, nur auf Karte (ist sicher ein Behördenfehler).

Sonst fällt mir nichts sinnvolles ein. :wub:

Besonders liberal ist es auch im Libanon nicht mehr. Beim Besitz von Raketen soll sich sogar jetzt schon der Nachbarstaat einmischen..... :ninja:

Posted

Schon merkwürdig, dass manche Leute aus einem Land auswandern möchten, in das viele einwandern. Denkt mal drüber nach... :rolleyes:

Nicht manche, sondern viel zuviele spielen mit diesem Gedanken. Und darüber sollte man nachdenken !

Die Einwanderungswilligen sind vielleicht nur auf eine Fehlinformation reingefallen ( Einwanderer aus wirtschaftlichen Gründen ) oder haben sich für den weniger " bescheidener " Aufenthaltsort entschieden

( politisch Verfolgte ).

Elkhunter

Posted
müsste ich zB in deutschland erst von null weg anfangen und vereinsmitglied werden und eine WBK beantragen oder könnte meine österreichische WBK dort weiter gelten?

Also ich habe da mal offiziell angefragt mal aus purer Neugierde heraus, wie es aussehen würde, wenn ich von CH nach DE auswandere betreffend Waffen. Also von offiziellen Stellen wurde mir mitgeteilt, das ich als Ausländer 5 Jahre Wohnsitz ja 5 Jahre Wohnsitz in Deutschland haben bzw, nachweisen müsste, um überhaupt an den Erwerb von einer/mehrer Waffe(n) anfangs zu denken, zumindestens bei Waffen die man mittels grüner WBK erwerben müsste. Sprich wenn ich nach Deutschland zügeln würde, hätte ich eine Sperrfrisst von 5 Jahren in dieser spezifischen Sache. :ninja: Aber wie gesagt dies ist aus CH-Sicht, evt. ist es anders geregelt wenn jemand von Oesterreich nach Deutschland ziehen will betreffend Waffen.

Posted

... Meine 'gefühlte persönliche Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit' ist hier größer.

Mach dir da mal keine Sorgen drum, das schaffen die auch noch ab :). Und zwar so, dass sogar du es merkst.

Mir ist es für meinen Teil hier schon viel zu eng. Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne daran, wie sich ein ehemals "Grüner" zum "frustrierenten, schwarz-braunen Über-Kanter" entwickelt hat. Ich meine, dass die Nachfolger noch heute davon profitieren, dass "wir" uns das damals haben gefallen lassen. Nicht umsonst darf der brave Bürger denken, dass alles gut wird wenn nur die bösen Sportschützen und Jäger unter Kontrolle sind mit Ihren ganzen "Waffenscheinen".

Nichts für ungut, aber Schmerzfreiheit in diesem Umfang führt im Zweifel ratz-fatz zu totalitären Systemen. Ich könnte mich jetzt auch noch ein bißchen über die blödsinnigen Ansätze der Terrorismus-Problematik Herr zu werden auslassen, aber dafür warte ich mal auf einen Thread der sich damit explizit beschäftigt :D

Posted

Schon merkwürdig, dass manche Leute aus einem Land auswandern möchten, in das viele einwandern. Denkt mal drüber nach... :rolleyes:

Tja, es kommt eben darauf an, ob man im Sozialstaat auf der Geber- oder Nehmerseite ist.

The Hun

Jacksonville, Florida

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Also ich habe da mal offiziell angefragt mal aus purer Neugierde heraus, wie es aussehen würde, wenn ich von CH nach DE auswandere betreffend Waffen. Also von offiziellen Stellen wurde mir mitgeteilt, das ich als Ausländer 5 Jahre Wohnsitz ja 5 Jahre Wohnsitz in Deutschland haben bzw, nachweisen müsste, um überhaupt an den Erwerb von einer/mehrer Waffe(n) anfangs zu denken, zumindestens bei Waffen die man mittels grüner WBK erwerben müsste. Sprich wenn ich nach Deutschland zügeln würde, hätte ich eine Sperrfrisst von 5 Jahren in dieser spezifischen Sache. :ninja: Aber wie gesagt dies ist aus CH-Sicht, evt. ist es anders geregelt wenn jemand von Oesterreich nach Deutschland ziehen will betreffend Waffen.

Bin gespannt, wie die Situation aussieht, wenn das Waffengesetz innerhalb der EU harmonisiert wird ?

:pro::contra::heuldoch::00000733:

Elkhunter

Also ich habe da mal offiziell angefragt mal aus purer Neugierde heraus, wie es aussehen würde, wenn ich von CH nach DE auswandere betreffend Waffen. Also von offiziellen Stellen wurde mir mitgeteilt, das ich als Ausländer 5 Jahre Wohnsitz ja 5 Jahre Wohnsitz in Deutschland haben bzw, nachweisen müsste, um überhaupt an den Erwerb von einer/mehrer Waffe(n) anfangs zu denken, zumindestens bei Waffen die man mittels grüner WBK erwerben müsste. Sprich wenn ich nach Deutschland zügeln würde, hätte ich eine Sperrfrisst von 5 Jahren in dieser spezifischen Sache. :ninja: Aber wie gesagt dies ist aus CH-Sicht, evt. ist es anders geregelt wenn jemand von Oesterreich nach Deutschland ziehen will betreffend Waffen.

Bin gespannt, wie die Situation aussieht, wenn das Waffengesetz innerhalb der EU harmonisiert wird ?

:pro::contra::heuldoch::00000733:

Elkhunter

Posted

Österreich wäre ein Kompromiss. Wenn man an der Grenze wohnt kann man sogar in DE weiter schaffen...

Vieles ist in Ö einfacher: Langwaffen frei ab 18 z.B., in jeder Menge. Nur Automaten machen Probleme. Pulver, Nitro wie SP, gibts auch frei ab 18.J.

Und die Berechtigung für pflichtige Waffen ist nicht an bestimmte Kaliber/Waffe(n) gebunden. Hast du mal Schein für z.B. 5 Stück - kannst du 5 - egal was - kaufen. Keiner fragt dann wozu. Und eine Mitgliedschaft bei einem Verein ist auch nicht notwendig.

wenn's nur um nicht-automatische langwaffen geht hast du's als deutscher in österreich leicht. für waffen der kat. C (meldepflichtige, =repetier/einzelladerbüchsen) gilt beim erwerb gem. §31 Abs(2):

"Meldungen gemäß § 30 von Menschen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen

zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet haben, sind von den

Gewerbetreibenden an die Sicherheitsdirektion zu übermitteln; gegebenenfalls überreichte

schriftliche Erklärungen, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, sind

anzuschließen. Die Sicherheitsdirektion leitet Meldungen, denen keine solche Erklärung

angeschlossen ist, dem Bundesminister für Inneres weiter, der den Wohnsitzstaat des

Betreffenden über den Erwerb der Waffen in Kenntnis setzt. "

und wenn du gewehre für längere zeit mitbringen willst:

§38 Abs. (2)

"Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem

anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden,

sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß

eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten

Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet

zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt

der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht

werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine

Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das Mitbringen der Waffen durch den

Feuerwaffenpaßinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich

gefährden könnte. Sie ist in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen und kann

mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden."

bei genehmigungspflichtigen Waffen (kat. B, alle halbautomaten und alle FFW) gilt jedoch §39 Abs. (1) und (2):

"Genehmigungspflichtige Schußwaffen und Munition für Faustfeuerwaffen (§ 24)

dürfen nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder der in Abs. 2

bezeichneten Bescheinigung aus einem Drittstaat in das Bundesgebiet eingeführt werden.

Diese Urkunden bilden Unterlagen für die Überführung in ein Zollverfahren. § 38 bleibt

unberührt."

"Menschen, die im Bundesgebiet keinen Wohnsitz haben, kann die zuständige

österreichische Vertretungsbehörde auf Antrag die Bewilligung erteilen, die für ihren

persönlichen Bedarf bestimmten genehmigungspflichtigen Schußwaffen samt Munition bei

der Einreise in das Bundesgebiet einzuführen, sofern die Betroffenen diese Schußwaffen in

ihrem Wohnsitzstaat besitzen dürfen und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß

durch die Einfuhr dieser Waffen die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet

würde."

also erst zur Österr. Botschaft :)

wir freuen uns über jeden neuen steuerzahler (und sei's nur getränkesteuer...)

lg

Martin

Posted

Also von offiziellen Stellen wurde mir mitgeteilt, das ich als Ausländer 5 Jahre Wohnsitz ja 5 Jahre Wohnsitz in Deutschland haben bzw, nachweisen müsste, um überhaupt an den Erwerb von einer/mehrer Waffe(n) anfangs zu denken, zumindestens bei Waffen die man mittels grüner WBK erwerben müsste. Sprich wenn ich nach Deutschland zügeln würde, hätte ich eine Sperrfrisst von 5 Jahren in dieser spezifischen Sache. :ninja:

So pauschal kann man das nicht sagen ! Du sprichst auf § 4 Abs. 2 WaffG an. Erstens mal ist das eine KANN-Bestimmung und zweitens wird diese nicht so rigoros angewandt, wie Du es schilderst. Die Behörde hat nach "pflichtgemäßem Ermessen" zu entscheiden, ob diese Tatsache ein Grund ist, den Antragsteller vom Umgang mit Waffen auszuschließen. Problematisch wird es diesbezüglich am ehesten für Ausländer, die sich hier kaum verständigen können oder wenn Zweifel bestehen, dass nur ein kurzfristiger Zuzug erfolgt.

Der Hintergrund dieser Vorschrift ist der, dass die Zuverlässigkeit in diesen Fällen nicht so umfassend und fehlerfrei nach den einschlägigen Maßstäben geprüft werden kann.

§ 26 Abs. 5 AWaffV regelt hiervon Ausnahmen für EU-Angehörige (also z.B Österreicher).

Posted

wenn's nur um nicht-automatische langwaffen geht hast du's als deutscher in österreich leicht. für waffen der kat. C (meldepflichtige, =repetier/einzelladerbüchsen) gilt beim erwerb gem. §31 Abs(2):

"Meldungen gemäß § 30 von Menschen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen

zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet haben, sind von den

Gewerbetreibenden an die Sicherheitsdirektion zu übermitteln; gegebenenfalls überreichte

schriftliche Erklärungen, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, sind

anzuschließen. Die Sicherheitsdirektion leitet Meldungen, denen keine solche Erklärung

angeschlossen ist, dem Bundesminister für Inneres weiter, der den Wohnsitzstaat des

Betreffenden über den Erwerb der Waffen in Kenntnis setzt. "

und wenn du gewehre für längere zeit mitbringen willst:

§38 Abs. (2)

"Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem

anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden,

sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß

eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten

Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet

zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt

der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht

werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine

Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das Mitbringen der Waffen durch den

Feuerwaffenpaßinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich

gefährden könnte. Sie ist in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen und kann

mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden."

bei genehmigungspflichtigen Waffen (kat. B, alle halbautomaten und alle FFW) gilt jedoch §39 Abs. (1) und (2):

"Genehmigungspflichtige Schußwaffen und Munition für Faustfeuerwaffen (§ 24)

dürfen nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder der in Abs. 2

bezeichneten Bescheinigung aus einem Drittstaat in das Bundesgebiet eingeführt werden.

Diese Urkunden bilden Unterlagen für die Überführung in ein Zollverfahren. § 38 bleibt

unberührt."

"Menschen, die im Bundesgebiet keinen Wohnsitz haben, kann die zuständige

österreichische Vertretungsbehörde auf Antrag die Bewilligung erteilen, die für ihren

persönlichen Bedarf bestimmten genehmigungspflichtigen Schußwaffen samt Munition bei

der Einreise in das Bundesgebiet einzuführen, sofern die Betroffenen diese Schußwaffen in

ihrem Wohnsitzstaat besitzen dürfen und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß

durch die Einfuhr dieser Waffen die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet

würde."

also erst zur Österr. Botschaft :)

wir freuen uns über jeden neuen steuerzahler (und sei's nur getränkesteuer...)

lg

Martin

:D Moin,

ich bin schon seit Monaten dabei meine Locher nach OÖ auszulagern.

MfG Piet

Posted

Ich werde wohl tatsächlich in den nächsten 10 Jahren auswandern. Und zwar in ein Land in dem Vollautomaten und selbst Artilleriegeschütze (samt sprengkräftiger Munition) gesammelt werden können, das kilmatisch meinen Vorstellungen entgegen kommt, das Englischsprachig ist und das einen 21hrs Flug benötigt bis man dort ist, aber wenn man sich ne endorsed license gegönnt hat die jährlich kostet kann man so ziemlich ALLES haben was man möchte. :wub:

Und dieses Land heisst....... Neuseeland :gutidee:

Posted

... Vollautomaten und selbst Artilleriegeschütze (samt sprengkräftiger Munition) gesammelt werden können

... dann kanst du ja mal berichten was so ein Schaf nach Beschuß mit Artilleriegeschützmunition so macht. Ein Bekannter von einem Bekannten im Ausland hat mal dummerweise mit 9Para Vollmantel versucht so einem Schaf den "Kooperationsmodus Grillen" einzuschalten - das hat wohl 3 Schuß jeweils durch den Schädel benötigt.

Posted

...

Im Radio hab ich passend dazu diese Woche gehört, dass im Jahre 2005 erstmals mehr Leute aus- als eingewandert sind...

Das Schlimme ist ja, gut ausgebildete Deutsche wandern aus - und %$"/&$§ wandern dafür ein!!!

Und gerde DIESER Umstand wird von unserer Politik tunlichst verschwiegen.

Grüße

Iggy

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