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IGNORED

Teleskopschlagstock usw...


Gast alexpam

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

sagt mal, ich liege da zZ mit jemandem im Clinch.

Ich habe gehört, dass es erlaubt sein soll einen Teleskopschlagstock

mit sich zuführen. Ich bin als angehender PVB der Meinung: NEIN!

Es sind zwar Elektroschocker, Taiser usw. erlaubt, aber Teleskopschlagstock nicht...

Wisst ihr das genau..?! (Hab keine Lust in meinen Unterlagen zu schauen <_< )

MfG

Alex

Geschrieben

Hi,

sagt mal, ich liege da zZ mit jemandem im Clinch.

Ich habe gehört, dass es erlaubt sein soll einen Teleskopschlagstock

mit sich zuführen. Ich bin als angehender PVB der Meinung: NEIN!

Es sind zwar Elektroschocker, Taiser usw. erlaubt, aber Teleskopschlagstock nicht...

Wisst ihr das genau..?! (Hab keine Lust in meinen Unterlagen zu schauen <_< )

MfG

Alex

Anlage 2 zum Waffengesetz: Verbotene Gegenstände - 1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe.

Meines Erachtens gehört der Teleskopschlagstock dazu. :eclipsee_gold_cup:

Aber niemand ist allwissend, vielleicht gibt es noch weitere Meinungen.

Schönen Abend noch, willi.

Geschrieben

Anlage 2 zum Waffengesetz: Verbotene Gegenstände - 1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe.

Meines Erachtens gehört der Teleskopschlagstock dazu. :eclipsee_gold_cup:

Aber niemand ist allwissend, vielleicht gibt es noch weitere Meinungen.

Schönen Abend noch, willi.

Ja...nur man kann einen Teleskopschlagstock ja auch frei erwerben...

Das is doch dann widersprüchlich

Geschrieben

Hi,

sagt mal, ich liege da zZ mit jemandem im Clinch.

Ich habe gehört, dass es erlaubt sein soll einen Teleskopschlagstock

mit sich zuführen. Ich bin als angehender PVB der Meinung: NEIN!

Es sind zwar Elektroschocker, Taiser usw. erlaubt, aber Teleskopschlagstock nicht...

Wisst ihr das genau..?! (Hab keine Lust in meinen Unterlagen zu schauen <_< )

MfG

Alex

Wie? Nix Waffenschein?

Geschrieben

Ich habe gehört, dass es erlaubt sein soll einen Teleskopschlagstock

mit sich zuführen. Ich bin als angehender PVB der Meinung: NEIN!

Rechtsquelle ist das Gesetz und nicht irgendeine Privatmeinung. Halte Dich lieber an diese Regel, sonst ist die Karriere nur kurz.

Es sind zwar Elektroschocker, Taiser usw. erlaubt, aber Teleskopschlagstock nicht...

Teleskopschlagstöcke sind keine Totschläger und sehr wohl erlaubt.

(Hab keine Lust in meinen Unterlagen zu schauen <_< )

Wäre aber echt hilfreich. Betrachte es einfach als dringend notwendige Weiterbildung.

Geschrieben

Rechtsquelle ist das Gesetz und nicht irgendeine Privatmeinung. Halte Dich lieber an diese Regel, sonst ist die Karriere nur kurz.

Teleskopschlagstöcke sind keine Totschläger und sehr wohl erlaubt.

Wäre aber echt hilfreich. Betrachte es einfach als dringend notwendige Weiterbildung.

musst du allem dein Senf dazugeben?!

Ich schau dann in meine Unterlagen wenn ich will.

SOOOOO:

1. Dieses schreiben des BKA bezieht sich darauf, dass der Teleskopschlagstock nur nicht

einen anderen Gegenstand vortäuscht und so illegal wäre.

mehr nicht.....

musst du allem dein Senf dazugeben?!

Ich schau dann in meine Unterlagen wenn ich will.

SOOOOO:

1. Dieses schreiben des BKA bezieht sich darauf, dass der Teleskopschlagstock nur nicht

einen anderen Gegenstand vortäuscht und so illegal wäre.

mehr nicht.....

ES IST VERBOTEN IHN MIT SICH ZU FÜHREN

Geschrieben

Hi,

soweit ich weiss sind Teleskopschlagstöcke nur dann verboten wenn am Ende eine Kugel ist,

die über eine Feder mit dem Griff verbunden ist um im Schlag stärker als der Stock selbst zu beschleunigen

umnd damit die Wucht proportional zu steigern.

Gruss

Cooper

Geschrieben

Teleskopschlägstöcke sind keine verbotenen Gegenstände. Dies ergibt sich aus dem BKA Bescheid.

Sie sind den Hieb- und Stichwaffen zuzuordnen.

Erwerben, Besitzen und Führen frei ab 18.

Das Führen unterliegt lediglich den Einschränkungen hinsichtlich des Verbotes des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

abgesehen davon, dass der o.g. taser (ich gehe mal davon aus, dass dieser mit "taiser" gemeint war), imho waffenscheinpflichtig ist, wenn man ihn außerhalb seiner eigenen vier wände führen möchte.

martin

Geschrieben

Hmm....wieder eine Troll-Fütterung? B)

Geschrieben

Unser angehender Polizeibeamter mit der Genehmigung zum Wild-um-sich-schlagen hat ja schon in anderen Threads, etwa zum Waffenschein, geglänzt.

Eine PN, die ich heute früh erhielt, weil auch ich das dort kommentiert habe, möchte ich euch nicht vorenthalten - und wegen des letzten Absatzes doch die Mods bitten, diesen Typen schleunigst komplett vor die Tür die setzen:

Was war das denn im meim Thread über mich?!

Ich war eben etwas gereizt weil mich divrse Leute gleich so angegangen sind...

Und ich hab son paar Rechtschreibfehler, weil ich sehr schnell tippe und nich immer drauf achte obs richtig ist.^^

Naja...was will man von euch Freaks erwarten, die ihr den ganzen Tag vor eurem PC hockt und wartet dass ihr euren Senf dazugeben könnt?

Keine Beleidigung, nur ne Frage.... :D

Ich meine es ist mein gutes Recht doch mal zu Fragen, wies mitm zivilen

Waffenschein aussieht. IRGENDWIE MUSS DIESES KANACKEN PACK JA AUS USREM LAND VERSCHEUCHEN... :rotfl2:

Geschrieben

Soso...Kanacken Pack, aber selber keine fünf Wörter fehlerfrei aneinander knüpfen können?! Na Hut ab,

glaube zwar nicht, dass besagte Person wirklich ein Polizist ist, wenn doch dann gute Nacht. :peinlich:

Geschrieben

und wegen des letzten Absatzes doch die Mods bitten, diesen Typen schleunigst komplett vor die Tür die setzen:

:pro:

Geschrieben

"........Ich meine es ist mein gutes Recht doch mal zu Fragen, wies mitm zivilen

Waffenschein aussieht. IRGENDWIE MUSS DIESES KANACKEN PACK JA AUS USREM LAND VERSCHEUCHEN... "

Sehr geehrter fast-Kollege (wobei ich hier meine Zweifel habe ob wir nicht einen Troll füttern), es ist mir ein dringendes Bedürfnis mit ihnen und ihrem Ausbildungsleiter ein kurzes Gespräch zu führen.

Bitte teilen Sie mir, gerne auch per PM, mit welcher Ausbildungseinrichtung ich mich in Verbindung setzen kann.

MensfG

Rennleitung

Geschrieben

Mmm, Ulrich, nix für ungut, aber das mit dem PN veröffentlichen sollte in diesem Board doch besser unterbleiben.

Gruß

Hans-Joachim

Geschrieben

Der gute Mann hat in dem ursprünglichen Waffenschein mehr oder weniger zwischen den Zeilen bekanntgegeben, daß er überhaupt kein Polizist ist, sondern nur ein solcher werden möchte. Da war der Wunsch wohl wieder mal Vater des Gedankens... :D

Geschrieben

Der gute Mann hat in dem ursprünglichen Waffenschein mehr oder weniger zwischen den Zeilen bekanntgegeben, daß er überhaupt kein Polizist ist, sondern nur ein solcher werden möchte. Da war der Wunsch wohl wieder mal Vater des Gedankens... :D

Ich hoffe doch, daß er nicht über die Eignungstests hinaus kommt. Wenn doch, verliere ich meinen Glauben an die Executiven und ihre Personalanforderungen.

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