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IGNORED

änderung WaffG


bullpup

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Kann leider erst heute meinen Senf dazu beitragen.

1. Vor 1-2 Jahren wurde hier ein 16 oder 17 jahre alter "Russlanddeutscher" (hmmm Russe oder Deutscher ? bzw. was binn ich dann ? Deutschdeutscher :confused: ) im Stadtpark festgenommen der im Rucksack eine MP5 mit Schalli und natürlich geladen hatte.

Bestimmt die MP5 die in Aachen die Polizistin auf ihrme Autodach vergessen hatte und damals einfach losgefahren ist . Wurde auch nie wiedergefunden :peinlich:

2. Wo iist das Problem ? Wie in anderen Ländern farblich kennzeichnen. Oder funktioniert in DLand nicht was auf der ganzen anderen Welt klappt ? Dann sollten wir nicht die Gesetze ändern sondern mal ein großteil der Bevölkerung austauschen :gutidee:

3. Es ist doch nicht das aussehen der Dinger. Warum sind sonst die Paintballwaffen auch ausserhalb des Besitztums verboten ? Die Dinger erkennt man ja auch 300mtr. das es keine realle Waffe ist.

Ich seh da nur 2 Gründe. Entweder ist ein großteil der Bevölkerung und der Legislative verdummt . :appl:

Oder man will die Bevölkerung einfach nur gängeln.

Ich fahr mit meinem Quad ab und zu auf einen ehemaligen MX Strecke die auf einer Müllkippe ist. Links ist noch die neue Müllkippe und eine neu gebaute Autobahn. Aber die Polizei kommt weil ich da störe und alles kaputt mache. JA, da haben sich die Anwohner die in 2 km Entfernung wohnen beschwert, oder die Fußgänger die 500mtr daran auf einem Fußweg 1x am tag vorbeigehen :gaga:

Noch Fragen ??

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Eine Frage an diejenigen, die den Entwurf kennen:

Es dreht sich nur um das Führen ?

D.h. kein Erwerbs- oder Besitzverbot wie im alten Anscheinsparagraph ?

Für Erwerb und Nutzung auf dem Schießstand würden sich keine Verschärfungen ergeben ?

(Schließlich wollte ich mir irgendwann nochmal einen HA zulegen)

Sindbad

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Das ist eines der wenigen Postings, wo ich mal Schwarzwälder voll beipflichten möchte!

Ich weiß auch nicht was so der allerletzte Stand ist. So wie ich es kenne, geht es um das von außen erkennbare Führen von Anscheinwaffen. Bemerkenswert ist hier die Definition, die diesmal eben auch solche Since Fiction Waffen aus den Krieg der Sterne Filme usw. mit einschließen soll. Wie das dann irgendwie gehandhabt werden kann, darüber brauche ich mir zum Glück nicht den Kopf zerbrechen. Von der Seite ist das der alte §37, der damals schon unhandlich und extrem bürokratisch war, in einer gesteigerten Form (alles andere hätte mich auch gewundert – Pisa fängt eben an voll zu wirken). Aber eben nur für das offene Führen. Also Vorsicht, wenn einer mit einem Akkuschrauber mal auf der Straße rumläuft – das könnte böse ins Auge gehen (eventuell wurde nämlich genau dieser Typ in einem der neuen Film genutzt, um vollautomatisch Löcher in die Außenhaut eine Raumschiffes zu bohren). Der nette und leider auch ängstliche Polizeibeamte könnte das dann nutzen, um gleich vor lauter Angst aus seinen Auto rauszuschießen. Wir wissen ja, dass die unter einer unheimlichen Angst vor solchen Geräten leiden.

Ich gehe aber davon aus, dass man dann damit ein Besitz- und Erwerbsverbot für Jäger ableiten wird. Da hat sich zwar anscheinend noch keiner dazu geäußert, erscheint mir aber mittel-, oder sogar kurzfristig sehr wahrscheinlich. Für Sportschützen sollten mal direkt keine Auswirkungen bestehen, außer eventuell für Biathlon, da wird man dann wohl auch auf einige technische Raffinessen verzichten müssen oder im Ausland trainieren. Sicherlich ist das letztere jetzt von mir sehr pessimistisch gedacht, aber wir wissen ja noch alle zu gut, wie der Amtsschimmel erst mal losläuft, wenn er ein Papier in den Händen hält. Plötzlich kommen da ganz neue Ideen hoch und unheimlich viele neue Planstellen werden geschaffen um sich dem Problem Since Fiction Anscheinwaffen zu widmen.

Ich weiß jetzt nicht, inwieweit Sicherheitsfirmen auf solche Waffen zurückgreifen oder zurückgreifen möchten, auf alle Fälle wäre das damit auch vorbei.

Dass der Jagdverband da aber so schnell sehr angenehm angetan war, verwundert mich extrem. Eventuell wäre es an der Zeit, dass mal ein paar Jäger den Mund aufmachen.

Die Regelung in dieser Form, ist für mich der totale Schwachsinn! So was könnte eventuell ein asiatisches Land machen, wo sowieso jeder Polizist nur das tut, von dem er überzeugt ist, dass es auch richtig ist. Nur leider ist es in Deutschland anders. Da wird das sofort zu einem Bürokratieungeheuer werden und jeder ab A10 versucht den anderen in seiner Auslegung zu übertreffen.

Aber wie schon mal angeführt: Mit der Änderung sollen auch ein paar vernünftige Klarstellungen kommen.

Und ansonsten, wie so oft: Fritz der Käfer wurde nicht gefragt!

Übrigens, es macht keinen Sinn mich jetzt mit PN’s zuzumüllen. Man hat mir zwar erlaubt darüber zu reden (oder in dem Fall zu schreiben), sonst würde ich es auch nicht machen, nur weitergeben darf ich den Entwurf nicht. Bitte habt Verständnis, wenn ich mich daran halte, auch wenn ich es wirklich in dem Fall überhaupt nicht mag.

Gruß

Makalu

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Das Dumme bei den Jaegern ist, dass die, die es vielleicht betreffen wird, grade auf Bockjagd sind und dieser Bullshit daher von scheintoten Leuten abgenickt wurde, fuer die der Suhler Standarddrilling das Mass aller waidgerechten Dinge darstellt und eine SLB, egal, wie sie aussieht, ein Teufelswerk ist.

Das Geheul wird einsetzen, wenn das Kind in den Brunjnen gefallen ist.

Deutschland eben...

:peinlich: :gaga

Was meinst Du, was ich mir schon den Mund fusslig geredet habe, damit Jaeger in meinem Umfeld wenigstens mal ins FWR gehen... :traurig_16:

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"dieser Bullshit daher von scheintoten Leuten abgenickt wurde, fuer die der Suhler Standarddrilling das Mass aller waidgerechten Dinge darstellt und eine SLB, egal, wie sie aussieht, ein Teufelswerk ist."

Genauso wird es sein!

Und da auch die betroffenen Jäger dummgehalten wurden, konnten sie auch nicht rechtzeitig Einfluss auf ihre

LJV-/DJV-Vertreter nehmen (wobei ich die führende Kaste diesbezüglich für beratungsresistent halte, s. Schaffer).

Gut gegangen!

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Vielleicht noch einen Satz daraus (sorry er muss raus):

Wie der Ausdruck „von Vollautomaten“ (im Plural) deutlich macht, ist der martialische Look das Ausschlaggebende. Daher werden auch Fantasy-Kriegswaffen, wie sie als Fanartikel zu einschlägigen Filmen (z.B. „Krieg der Sterne“) produziert werden, erfasst.

Ne, wenn es nicht so traurig wäre, ich würde mich totlachen. Solche Leute müssen wir von unseren Steuergeldern finanzieren! Echt heftig!

Ne, ich muss aufpassen, dass mir die letzten Zähne nicht vor Lachen rausfallen und ich ein neues Gebiss brauche.

Gruß

Makalu

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Und da auch die betroffenen Jäger dummgehalten wurden, konnten sie auch nicht rechtzeitig Einfluss auf ihre

LJV-/DJV-Vertreter nehmen (wobei ich die führende Kaste diesbezüglich für beratungsresistent halte, s. Schaffer).

Wirklich schade, dass die Jagdverbände selber ihre Mitglieder auch dummhalten. Natuerlich bedeutet ein Verbot des Führens für Jäger dann auch ein Erwerbsverbot (mangels Bedürfnis). Das wird dann aber heftig ausfallen, da ja der Anschein diesmal weitgefasst ist und wenn es nur um den Anschein geht, wohl auch entsprechend ausschauende Repetierer, Flinten und Kurzwaffen damit erfasst werden. Weil es sich dann künftig als schwierig herausstellen dürfte, was nun Anscheinswaffe ist und damit dem Erwerbsverbot für Jäger unterliegt, und was nicht, könnten die Ämter einen Voreintrag auch für Langwaffenerwerb durch Jäger zur Pflicht machen. Ich halte daher das schnelle Einverständnis des DJV(?) via Geheimdiplomatie für sehr kurzsichtig. Sehr schade!!!

Schöne Grüße

Schwarzwälder

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Mich würde einmal interessieren, wie dieses Vorhaben im Ausland aufgenommen wird. In Ländern die ein echtes Schusswaffenproblem haben (USA), oder in Ländern in denen der Erwerb von solch verbrecherischen Dingen wie echten Vollautomaten (CH) -bzw. echten SLB die wie FA's aussehen (also nahezu der Rest der Welt)- möglich ist.

Was müssen sich die Polizisten dieser Länder denken, wenn sie davon hören dass in D sogar das Tragen von Spielzeug- und Science-Fiction- Gewehrchen verboten wird.....

Entweder denken sich die dass wir im Paradies leben, keine Kriminalität mehr zu bekämpfen ist, man daher nach Ersatzaufgaben für die ansonsten überflüssig gewordene Polizei sucht.... oder sie haben schon von der deutschen Regulierungswut gehört - und halten uns einfach für verrückt.

In dem Zusammenhang: Gibt es eigentlich seit März 2003 noch Banküberfälle mit Schreckschusswaffen? Ich meine, jetzt wo ein Bankräuber doch erst einen kleinen Waffenschein für den Überfall beantragen muss, da er sich ja sonst strafbar macht, sollte doch jeder ehrliche Bankräuber abgeschreckt sein....

:peinlich:

Tabs

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Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht! Unsere Bürokratie wird in Verbindung mit unseren Politikern und Gutmenschen das ideale Vorzeigeland schaffen.Nach außen hui nach innen pfui. Bald werden nur noch Verbrecher, Polizeibeamte und Angehörige südosteuropäscher und nahöstlicher Clans in Deutschland Waffen führen. der Rest, also die letzten die hier noch etwas zum Bruttosozialprodukt beitragen, wird Opfer der o.a. Gruppen sein.

Die Einführung des alten § 37 durch die Hintertür ist nur der Anfang.

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Bald werden nur noch Verbrecher, Polizeibeamte und Angehörige südosteuropäscher und nahöstlicher Clans in Deutschland Waffen führen.

Frei nach Phil Zimmerman:

When Guns are outlawed, only outlaws will have guns......

Tabs

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Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht! Unsere Bürokratie wird in Verbindung mit unseren Politikern und Gutmenschen das ideale Vorzeigeland schaffen.Nach außen hui nach innen pfui. Bald werden nur noch Verbrecher, Polizeibeamte und Angehörige südosteuropäscher und nahöstlicher Clans in Deutschland Waffen führen. der Rest, also die letzten die hier noch etwas zum Bruttosozialprodukt beitragen, wird Opfer der o.a. Gruppen sein.

Die Einführung des alten § 37 durch die Hintertür ist nur der Anfang.

Ich hab letzte Woche von einem Bekannten gehört, der als Jurist und Leiter des Ordnungsamtes einer Süddeutschen Großstadt arbeitet, dass man eben auch für Jäger eine Bedürftnisprüfung einführen will :traurig_16: .

Er selbst ärgert sich als aktiver Sportschütze sowieso über die gängige Waffengesetzgebung.

Aber wer in unserer Bürokratie hat denn diese Verschärfungen genau geplant?

Sind keine Namen bekannt?

Man könnte doch mal Gespräche mit diesen Leuten führen oder bin ich da zu blauäugig?

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Aber wer in unserer Bürokratie hat denn diese Verschärfungen genau geplant? Sind keine Namen bekannt? Man könnte doch mal Gespräche mit diesen Leuten führen oder bin ich da zu blauäugig?
Die Urheber dieser Schwachsinnseingebungen sitzen in den Innenministerien der Länder, nicht im BMI und nicht im BVA! Dort handeln und entscheiden seit geraumer Zeit Personen mit gesundem Menschenverstand und guter Fachkenntnis der Materie.

Mit der AWaffVO wurde auch der sog. "Fachbeirat" als beratendes Gremium ins Leben gerufen. Dieser sollte die Entscheidungen der Legislative mit der nötigen Fachkompetenz unterstützen, insbesondere die in diesen Fachbeirat eingebundenen Vertreter der Schießsportverbände, das FWR und die Industrie sollten für ausgewogene und angemessene waffenrechtliche Regelungen sorgen.

Mittlerweile haben aber die Ländervertreter diesen Fachbeirat separiert, so dass die Vertreter der Schießsportverbände, das FWR und die Vertreter der Hersteller und Händler nur noch nach den entscheidenden Beratungen über das Ergebnis "informiert" werden.

An Entscheidungen werden die Sprecher der Betroffenen bereits seit den Beratungen um die VwV nicht mehr beteiligt.

Als treibende Kräfte auf der Suche nach Möglichkeiten zur weiteren Verschärfung des geltenden WaffG haben sich dabei neben der GdP wesentlich die Ländervertreter Hamburgs, NRWs, Thüringens, Sachsens und des Saarlandes besonders hervorgetan, viele andere Vertreter der Länderinnenministerien lassen sich aber mangels Sachkompetenz leicht beeinflußen und widerspruchslos mitreissen.

CM :angry2:

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Wie wäre es denn einfach mal mit der Lektüre eines älteren Threads zu dem Thema?

Ich empfehle den hier: http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=303137 ... der ist vom März 2005.

Darin gibt es auch ein paar Infos zu den "anderen Ländern", in denen es ja die Softairproblematik angeblich überhaupt nicht gibt... (in Makalus grande nation sind die Plastikplempen erst ab 18 zu kaufen... usw...)

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Wie wäre es denn einfach mal mit der Lektüre eines älteren Threads zu dem Thema?

Ich empfehle den hier: http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=303137 ... der ist vom März 2005.

Darin gibt es auch ein paar Infos zu den "anderen Ländern", in denen es ja die Softairproblematik angeblich überhaupt nicht gibt... (in Makalus grande nation sind die Plastikplempen erst ab 18 zu kaufen... usw...)

richtig, jedenfalls bei über 0,08 Joule und dann bis 2 Joule als Vollautomat. Über 2 Joule bis 10 Joule sind sie wie in D die Luftdruckwaffen und über 10 Joule muss man sie nach dem Erwerb anmelden.

Wobei ich das hier nicht als das Problem sehe, es ist der tolle Text mit dem man das jetzt regeln will.

Gruß

Makalu

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Mir gehts vor allem darum, dass dieses Problem ständig als "rein deutsche Panikmache" dargestellt wird. Die Schweizer, Amis, Frazosen und Holländer (Totalverbot) haben das Problem aber auch, und vermutlich noch einige andere.

Aber der erste Lösungsansatz für Probleme ist ja immer erstmal, sie als rein deutsches Wehwehchen abzustempeln, dann kann man sich als Lösung auch einen schönen deutschen Sonderweg ausdenken.

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Ne, da gebe ich dir gerne recht. Ein alleine deutsches Problem ist es nicht. Nur die Lösung wo man sich da ausgedacht hat, ist wieder rein deutsch.

Nach dem Text kannst du mit einer Pistole (softair) rumlaufen, dir einen Karabiner über die Schulter werfen, aber wehe, wenn das Ding wie eine Since Fiction Waffe oder ein Vollautomat aussieht, dann ist es weg. Sorry, es wird immer noch deutlich mehr mit Pistolen als mit irgendwelchen VA Waffen angestellt und ich behaupt, dass für den Polizisten davon auch eine höhere Gefahr ausgeht.

Ich selbst sehe hier auch ein Problem, nur mit dem Gesetzestext keine Lösung, außer dass man den Jäger ans Halsband nimmt.

Wenn man mich nach einer Lösung fragen würde, könnte ich auch nur sagen, dass ich keine vernünftige kenne. Eventuell würde ich gewisse Spielzonen zulassen (die müsste es dann aber auch ausreichend geben und wenn es ein ganzer Straßenzug ist und auch Wälder) und außerhalb davon ist das Führen solcher Nachbauten (jedoch keine genehmigten scharfen Waffen) grundsätzlich untersagt (oder sie müssten gekennzeichnet sein und dürften nur von Jugendlichen bedient werden - aber auch alles nicht so ohne Probleme). Aber wie gesagt: kein einfaches Thema. Das was ich bis jetzt gelesen habe, ist absoluter Käse. Damit geht man auf Jäger, MP Nachbauten und Bohrmaschinen los. O.k. das letztere ist etwas übertrieben, aber wer weiß was denen noch alles unter Since Fiction einfällt.

Vielleicht wäre sogar eine vernünftige Aufklärungskampagne sinnvoller der Versuch das alles mit Gesetzen zu regeln. Denn an den Drohungsmissbrauch wird es nichts ändern.

Gruß

Makalu

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Mittlerweile haben aber die Ländervertreter diesen Fachbeirat separiert, so dass die Vertreter der Schießsportverbände, das FWR und die Vertreter der Hersteller und Händler nur noch nach den entscheidenden Beratungen über das Ergebnis "informiert" werden.

An Entscheidungen werden die Sprecher der Betroffenen bereits seit den Beratungen um die VwV nicht mehr beteiligt.

Wie konnte das passieren, dass man so ausgebootet wird? Vorsitz hat doch das BMI? Eigentlich ist §10 WaffG ja sehr klar abgefasst. Allerdings - was nuetzt dann noch Geheimdiplomatie?

Zur Softair-Problematik halte ich makalus Vorschlag einer Info-Kampagne fuer am besten geeignet.

Wann duerfen wir von den Aenderungsvorschlaegen erfahren (ich nehme an, wenn's zu spaet ist).

Gruesse,

Schwarzwaelder

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Mich würde einmal interessieren, wie dieses Vorhaben im Ausland aufgenommen wird. In Ländern die ein echtes Schusswaffenproblem haben (USA), oder in Ländern in denen der Erwerb von solch verbrecherischen Dingen wie echten Vollautomaten (CH) -bzw. echten SLB die wie FA's aussehen (also nahezu der Rest der Welt)- möglich ist.

Was müssen sich die Polizisten dieser Länder denken, wenn sie davon hören dass in D sogar das Tragen von Spielzeug- und Science-Fiction- Gewehrchen verboten wird.....

Entweder denken sich die dass wir im Paradies leben, keine Kriminalität mehr zu bekämpfen ist, man daher nach Ersatzaufgaben für die ansonsten überflüssig gewordene Polizei sucht.... oder sie haben schon von der deutschen Regulierungswut gehört - und halten uns einfach für verrückt.

In dem Zusammenhang: Gibt es eigentlich seit März 2003 noch Banküberfälle mit Schreckschusswaffen? Ich meine, jetzt wo ein Bankräuber doch erst einen kleinen Waffenschein für den Überfall beantragen muss, da er sich ja sonst strafbar macht, sollte doch jeder ehrliche Bankräuber abgeschreckt sein....

:peinlich:

Tabs

Also in der Schweiz wird es wahrscheinlich in das nächste Waffg übernomen. Die Waffenbesitzer haben nichts dagegen weil es sie nicht betrifft :o

Nach meiner Meinung, hat es nichts in einem Waffg zu suchen, den Softair's sind nun mal keine Waffen.

Es werden einfach Imitationswaffen und softair den Waffen gleichgestellt und damit das tragen dem Waffg. Alleine der Erwerb verlang keinen Erwerbschein (wird sicher noch kommen :gaga: )

Joker

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In Deutschland kann noch mehr verboten werden als bisher. Nur das ist keine Lösung, das kapieren die Bürokratenhirne aber nicht. Wenn mit einer Waffe, welcher Art auch immer( das gilt natürlich auch für andere Delikte), eine Straftat begangen wird, dann muß der Täter entsprechend bestraft werden und nicht das Tatwerkzeug verteufelt werden.

Für mich ist jede gefährliche KV ein versuchtes Tötungsdelikt. Man muß sich mal solche Opfer nach der Tat ansehen. Wenn dann nach einem Jahr der Täter ordentlich gekleidet und mit reuiger Miene vor dem Richter steht und das Opfer ggf. dann ohne Spuren der Tat im Gerichtssaal erscheint, fällt i.d.R. das Urteil extrem milde aus. Bei so eine Rechtssprechung wird dann noch auf das böse Tatwerkzeug verwiesen. Das trägt die eigentliche Schuld. Warum also nicht auch Jugendliche mal richtig zur Rechenschaft ziehen, wenn mit Softair waffen Unsinn gemacht oder Straftaten begangen werden.

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Darf man mir eigentlich meine beiden Selbstlader (OA15 und XR41) jetzt abnehmen, wenn man damit nicht mehr jagen darf, weil sie einen bösen Anschein erwecken?

oder gibt es bestandsschutz?

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Die 10 auf der Ringscheibe, nee im Ernst, die hab ich mir nur aus Spass an der Freude gekauft.

Aber:

Mit den beiden Waffen schieße ich deutlich häufiger als mit meinen jagdlich geführten Gewehren und meiner Meinung nach ist es zweitrangig mit welcher Waffe ich fast jede Woche auf dem Schießstand trainiere, denn die Schießtechnik dürfte bei fast allen Langwaffen die gleiche sein. Und ich behaupte, dass ich durch das häufige Schießen mit meinen Selbstladern, besser schießen kann als einer, der seine R93 alle halbe Jahr für 10 Patronen auf den Schießstand bringt.

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Darf man mir eigentlich meine beiden Selbstlader (OA15 und XR41) jetzt abnehmen

Merkst du was?

Genau das ist der Punkt. Es scheint vorrangig gar nicht so sehr um die Softair zu gehen, dann dazu ist dieses Gesetz ohnehin nur ein Teilansatz. Außerdem scheint es mir sowieso irgendwie so, als ob sich das Problem Softair mehr oder weniger von alleine im letzten Jahr totgetreten hat. Jedenfalls hört man viel weniger von solchen Polizeigroßeinsätzen mit Hubschraubern, Kampfschiffen und Hundestaffel wie noch vor kurzen.

Ne, das Ding wird Auswirkungen in Bereiche hinein haben, an die zwar Teile der Erfinder ganz bewusst gedacht haben, nur die Opfer sehen es heute noch nicht.

An Joker ch:

Wollt ihr eigentlich dann die ganzen Kinder einsperren, die man mit so Zeugs findet?

Gruß

Makalu

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