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IGNORED

Warnschild "Schusswaffengebrauch"


Huskydoc

Empfohlene Beiträge

Oder weitere Alternativen:

1)

Mit Verständnis kann man auch Einiges erreichen. Wie wäre es mit einem Schild "Liebe Bootsfreunde: Bitte legen Sie hier nicht an, um die Uferböschung nicht noch weiter zu beschädigen. Danke!"

2)

Alternativ wäre der folgende Hinweis brauchbar: "Anlegen und Betreten des Ufers verboten. Zuwiderhandlungen werden umgehed zur Anzeige gebracht!"

3)

Stelle mehrere Hinweisschilder auf, das sich Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg in unbekannter Menge auf dem Grundstück befinden können und ein Betreten u.U. mit akuter Lebensgefahr verbunden ist. Der Vorteil dieser Formulierung: Du machst keine genaue Auskunft, Du bleibst in der Möglichkeitsform.

Natürlich sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Aber ich würde vor allzu rabiaten Formulierungen absehen, soetwas kann auch zu einem Bumerang werden.

Froderik

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Gibt es in Deutschland nicht einen Parapgraphen im Strafgesetzbuch mit Namen Drohung?

In CH käme folgendes zur Anwendung:

Art. 180

Drohung

1 Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

N.B. die Guns wärst du auch los....

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Es gibt den §241 (Bedrohung). Der greift aber nur, wenn die bedrohte (oder eine ihr nahestehende) Person direkt mit der Begehung eines Verbrechens bedroht wird.

Ein Schild (egal was auch immer draufsteht) erfüllt diese Bedingung nicht.

Beispiele:

"Ich hau Dir eine runter" ist keine Bedrohung, da nur mit der Begehung eines Vergehens gedroht wird.

"Ich bring' dich um" ist eine Bedrohung, da mit der Begehung eines Verbrechens gedroht wird.

Die Ankündigung einer Notwehrhandlung kann niemals eine Bedrohung in diesem Sinne sein.

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...

Wenn Du nicht willst, daß einer reinkommt, dann mußt Du einen Zaun, eine Hecke oder etwas ähnliches anbringen, das als Einfriedung deutlich erkennbar ist. Das mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel stand hier ja schon. Hausfriedensbruch ist es nämlich nur dann, wenn die deutliche Einfriedung da ist. ...

Heinrich

Ist aber leicht bescheuert, sein Wassergrundstück an der Seeseite einzuzäunen, oder? :wub:

mfg

Ralf

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Dann kommt aber laufend eine® von der Gewerbeaufsicht vorbei. :o

...und gegen die hilft weder NATO-Draht noch Flandern-Zaun. :bud:

Bei der Geschäftsidee wäre das aber sein geringstes Problem. Deren "Wohlverhalten" kann er sich dann von dem Geld locker erkaufen. :D...und für ein Haus am Strand auf Palma könnte es auch noch reichen.

Wer will sich denn bei diesen Aussichten noch unnötig Feinde machen?

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Wegen dem Hund würde ich zur Seeseite wenn überhaupt nur das übliche "Privatbesitz-Betreten auf eigene Gefahr" aufstellen, auch in englisch. Wer es nicht respektiert, gewarnt wurde halt und dann auch böse überrascht. Schuld eigene!

Thema Wumme: Du darfst auf Deinem befriedeten Besitztum Waffen führen. Wer dort eindringt, trotz Warnschild sich dort aufhält und es auf Aufforderung nicht verläßt, begeht Hausfriedensbruch (Straftat). Wer Deine Uferböschung beschädigt, begeht Sachbeschädigung. Jedermann hat das Recht, einen auf frischer Tat angetroffenen Täter solange mit geeigneten Mitteln festzunehmen, bis die Polizei eintrifft (steht in der StPO). Wenn Dein Hund jemanden auf Deinem Grundstück stellt, der da nicht hingehört und beißt, hat der jemand halt Pech, Du hast gewarnt und er nicht befolgt. Wenn er Deinen Hund verletzt oder tötet, tritt der § 32 StGB in Kraft. Lies Dir bei der Gelegenheit auch mal den 34er durch. Mehr sage ich dazu nicht.

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Ich haaaaaaaaaaaaaaaab's,

ich werde Holzplanken im Winkel von 20° verlegen, wenn das nicht einladent ist.

Was die Leute nicht wissen, das Holz ist mit Schmierseife "gepflegt" !!!

Wenn die dann aussteigen und auf die Fresse klatschen....die kommen nie wieder.

Weiterer Vorteil, ich gehe jeden Abend Zähne sammeln und vielleicht fällt hier und da ein wenig Zahngold für mich ab. Ganz schon link, gell?? :teufel_17:

Vielen Dank an alle die sich so kräftig ins Zeug gelegt haben. Sind ja alles richtig geile Ideen und auch sehr einleuchtende Einwände. Ich bin echt nicht krass, eher lammfromm und versuche Stress zu vermeiden.

Keinesfalls werde ich mit 'ner Schusswaffe rumfuchteln. Das gibt Oberstress!!!

Wer immer noch Ideen hat, immer schreiben......, ich werde alles sammeln und dann zu gegeber Zeit mit meinem Frauchen ein Best of veranstalten.

Also bis denne,

Huskydoc

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Ich hoffe das solchen Typen wie Dir nie ne WBK ausgehändigt wird.

Allein die Frage ernsthaft zu stellen tut schon weh.

Stell doch ein Schild auf "Vorsicht Psychopath".

gruß schnaudi

Wie bitte ? Er hat lediglich wegen einer theoretischen Möglichkeit, einem Schild und der

Rechtslage gefragt.

Bist du "Fernpsychiater" mit telepatischen Eigenschaften, dass du daraus Rückschlüsse

auf die Person und sein Vorhaben ziehen kannst ?? :angry2:

Frank

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Wie bitte ? Er hat lediglich wegen einer theoretischen Möglichkeit, einem Schild und der

Rechtslage gefragt.

Bist du "Fernpsychiater" mit telepatischen Eigenschaften, dass du daraus Rückschlüsse

auf die Person und sein Vorhaben ziehen kannst ?? :angry2:

Frank

Hi Fr@nk,

er kann nicht anders, er hatte wohl noch niiiiiiiiiiiiiiieeeeeee böse Gedanken, lebt nach der Bibel und hält auch immer schön die andere Wange hin. :rotfl2:

Viele Grüsse,

Huskydoc

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Ich würd so,n alten,ausrangierten Tanzbär aus irgendeinem russischen Wanderzirkus holen und wenig füttern....als zwangsläufiger "Selbstversorger" würd er die Piraten,die auf dem Grundstück einfallen schon standesgemäß empfangen...

Könnt man ja auch ein Warnschild mit "Vorsicht, hungriger Tanzbär" aufstellen....würd eh keiner Glauben..und der Bär freut sich.. :)

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