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IGNORED

Neue gelbe WBK aus NRW


Delgado

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Is mir auch schon aufgefallen. Passiert immer dann, wenn noch kein anderer (meistens Wahrsager, daytona, alea und andere liebenswerte Experten ;) ) dazwischengepostet hat.

liegt es im Bereich des Möglichen, dass Du in Deiner Aufzählung der liebenswerten Experten einen vergessen hastsdb50296.gif

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kleine Hilfe:

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Sachbearbeitersdb62569.gif

Geschrieben

Der einzelne Beamte trägt für jede seiner Diensthandlungen die volle Verantwortung". Will soviel heißen wie : der Staat biegt es zwar ab(Fürsorgepflicht) oder versucht es, nimmt den Beamten aber anschließend in Regreß (Amtshaftung) oder läßt ihn im Unterlegensfall wie eine heiße Kartoffel fallen und will von allem nichts gewußt haben.

Nee nee, befördert ihn nach oben weg oder Frühpensionierung.

Geschrieben

@frogger

Soweit ich weiß, gab es das Informationsfreiheitsgesetz vor ca. 2 Jahren noch nicht. Zudem ist die Angelegenheit mit der anschließenden Stellungnahme der Behörden an den Petitionsausschuss nicht zur Einsichtnahme bestimmt. Darüber gibt es sogar Gerichtsentscheidungen! Ein Schelm wer dabei Böses denkt.

@cop - wie versprochen

Nun kommen wir mal zu den vier KK-Gewehren in ca. 2 Monaten - und so etwas in NRW.

Die absolute Kurzform:

Alten gelbe WBK schon mehrfach vorhanden.

Neue gelbe WBK (alle 4 Waffengattungen) über den WSB beantragt.

WSB-Bescheinigung spricht von gelber WBK nach §14 IV WaffG, es muß aber zumindest eine zu erwerbende Waffe angegeben werden (hier Ordon.-LW, Mehrl. 6,5x55). Liegt am falschen Formularaufbau oder der Nähe der Chefetage zum IM-NRW. Kenner wissen was ich meine. :angry2:

Neue gelbe WBK Anfang Mai 2005 erhalten - mit Voreintrag der oben bezeichneten Waffe und grober mündlicher "Information", daß man sofort nicht alles kaufen dürfte (3er Regelung) und schön Verbandsbescheinigungen beibringen sollte. Schriftlich wollte man mir darüber aber nichts geben. Immer alles nur schön mündlich zum Vorteil für NRW.

Keine 2/6 Begrenzung oder sonstiges.

Information durch den SB, daß die alte gelbe WBK so bleibt wie bisher - auf meine Nachfrage hin.

09.07.05

KK-ML (gleiche Waffengattung – man beachte die 3er Regelung) beim Händler erworben und auch anschließen angemeldet (inkl. Stempel und allem). Hat die geübte Vertretung - gleiches Zimmer - von meinem SB gemacht. Er war gerade zu Tisch. :heuldoch:

26.07.05

Von Privat (über Egun) einen KK-EL (ehem. ML - ansonsten gleiche Waffengattung) erworben. Wollte die Waffen auf die neue gelbe anmelden, um irgendwann einmal die Waffe als ML nutzen zu können.

Geht laut SB gerade nicht, da sich dort etwas rechtlich geändert haben soll. Er macht auf unwissend.

Schlägt mir vor, da die Waffe ein EL ist, sie erst einmal auf der alten gelben WBK zu parken. Nach Klärung der Rechtslage würde er mir sogar die Waffe für umsonst umtragen oder die alte gelbe WBK für umsonst auf neugelb umstempeln. Der SB macht sich diesbzgl. eine Aktennotiz.

OK, damit kann ich leben - bin ja auch kein Unmensch. Habe ja noch genug andere alte und neue WBK`s in allen Farben und so viele Waffen wie ein mittleres Waffenfachgeschäft.

Anschließend:

Ach ja Herr "Christian 555", Sie haben da doch vor einigen Wochen (09.07.05) ohne gesonderten Bedürfnisnachweis einen LA-KK-Repetierer auf die neue gelbe WBK erworben und angemeldet.

Das geht ohne erneuten Bedürfnisnachweis nicht!

Wir warten aber erst einmal ab, was jetzt vom Bezirk kommt. Unser Bezirk will so etwas nicht (Gleicher Bezirk, andere Stadt, identischer Fall wie bei mir, Durchsuchungsbeschluß und Sicherstellung aller Waffen auf Neu-Gelb!).

Schriftlich gibt es mal wieder nichts und die 3er Regel ist für den Ars...

Die alte gelbe WBK bleibt aber wie bisher ohne Einschränkung laut meinem SB.

08.08.05

Über Egun von einem Händler einen KK-Einzellader (ehem. ML) erworben (auf alt-gelb).

Waffe per Post erhalten, aber rechtlich als reinen Mehrlader (Witzumbau - Ärger ist damit vorprogrammiert). Was nun?

Risiko eingehen? Ein klares nein! Ich habe ja die neue gelbe WBK.

Hin zur Behörde, Möglichkeiten besprochen.

Eintragung auf neue gelbe WBK - ohne erneuten Bedürfnisnachweis - nicht machbar. Alte gelbe bleibt aber wie immer laut meinem SB. (Bitte merken!)

Angelegenheit vertagt. Umbaukosten und/oder Versandkosten übersteigen den Preis der Waffe.

Telefonischer Kontakt zu meinem PP. Denen ist es egal, was ich mit der Waffe mache, innerhalb der zwei Wochen-Frist muß sie weg sein (werden arg unfreundlich & drohen).

Schriftlich gibt es mal wieder nichts in NRW, man könnte ja auf die Idee kommen zu klagen.

Neue gelbe WBK inkl. Anmeldung per Einschreiben inkl. Rückantwortschein fristgerecht (2 Wochefrist) an mein PP übersandt.

SB ruft an. Telefonisch schlagen sie mir nun vor, diese Waffe sogar so auf die alte gelbe einzutragen (nach Rücksprache mit seinem Chef).

Meine Antwort: Nie und nimmer! Ich werde später nicht den schwarzen Peter tragen!

SB droht mir nun mit Durchsuchung und Sicherstellung aller Waffen, wenn ich diese Waffe nicht binnen ein paar Tagen - falls möglich noch heute - beim PP abliefere. Ich teile meinem SB mit, daß ich einen Rechtsbeistand hinzuziehen werde.

Ferner hätte er auch gerne die Waffe vom 09.07.05 - dieses sei mir aber freigestellt.

Abwägung bzgl. div. Transport- und Lagerschäden an meinen seltenen und teuren Sammlerwaffen und diesem 26,- Euro China KK-ML.

Beide Waffen beim PP gut eingeölt und gut verpackt abgeliefert.

Fast gleichzeitig die Örag unterrichtet und um Deckungszusage gebeten. Anschließend dem Anwalt alle Unterlagen, usw. in Kopie übersandt.

Nach ca. 4-5 Tagen, noch bevor der Anwalt die Akte gesichtet hat, geschweige denn tätig werden konnte, kann ich die Waffen und die WBK abholen.

Die Waffe wurde mir auf die neue gelbe WBK eingetragen. Aha, es geht doch.

Warum nicht gleich so? Gut, daß es mit der alten gelben so bleibt wie immer. So auch laut meinem SB (Bitte merken!).

Man scheint schützenfreundlichen Urteilen ausweichen zu wollen.

15.09.05

Ich kaufe über Egun einen KK-EL (auf alt-gelb) und will diesen auf die alte gelbe WBK - welche so bleibt wie immer laut meinem SB - eintragen lassen.

Mein SB: Geht nicht. Dafür brauchen Sie auch einen Voreintrag inkl. Verbandsbescheinigung. :gaga:

Sendepause.

Schriftlich gibt es mal wie immer: NICHTS!

Ich teile ihm zum erneuten Mal mein Unverständnis über die "Rechtsansicht" in NRW mit. Und daß die Deckungszusage der Örag noch gilt. Und daß auch ich Spielchen spielen kann und keine Probleme haben werde, ihm durch einen kurzfristigen Umzug in einen anderen Nicht-NRW-Bezirk die örtliche Zuständigkeit zu entziehen (bis nach Niedersachen sind es nur 25/30 Min.). ;)

Nun ist auch diese Waffe eingetragen. Mehr will er aber nicht abstempeln. Die Sache liegt seitdem beim RA, da ich in absehbarer Zeit ja noch etwas kaufen möchte.

Sogar der 3er-Steegmann-Erlaß juckt die überhaupt nicht.

Hier kocht jeder sein eigenes Süppchen!

VG & Guten Rutsch! :s75:

Christian 555

PS:

@Delgado: Die Idee mit dem Behördenpranger finde ich gut!

Geschrieben

Christian, ich schließe Dich in mein Nachtgebet ein!!!!!!!

Is ja echt nich mehr zum lachen in Nordrheinvandalien, oder?

Naja, hat den Vorteil, dass, wenn ich da zum Dealer geh, immer was schönes finden kann, weil ja kaum einer was kauft.

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich war heute noch mal auf dem Amt und habe endlich den zuständigen Dienststellenleiter gesprochen.

Eure (und auch meine) Befürchtungen waren richtig. Ich habe `ne grüne WBK im Gewand von "neugelb".

Er findet persönlich die IM-NRW Richtlinie auch absolut schwachsinnig, richtet sich aber danach um Ruhe zu haben.

Ich könne zwar gerne Widerspruch einlegen, dieser wird aber seinerseits abgeschmettert, und landet beim Verwaltungsgericht.

Er rät mir aber aus fogendem Grund davon ab: Eine entsprechende Klage eines Schützen aus Gelsenkirchen, vertreten vom FWR, läge bereits vor. Klar könnte ich auch klagen, es brächte aber, ausser Kosten, nichts.

Denn sobald aus erstgenannter Klage ein entsprechendes Urteil vorliegt, werden alle anderen WBKs automatisch umgeschrieben.

Was haltet ihr davon?

Gruß, Delgado

Geschrieben
Klar könnte ich auch klagen, es brächte aber, ausser Kosten, nichts.

.... die, nach dem vorliegenden Sachverhalt, sicher nicht von Dir zu tragen sind.

Gruß

Manfred

Geschrieben

[...]

Denn sobald aus erstgenannter Klage ein entsprechendes Urteil vorliegt, werden alle anderen WBKs automatisch umgeschrieben.[...]

Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Und dann ist es eventuell für einen Widerspruch etwas spät. Dir steht ein anderes Dokument zu, als Du erhalten hast. Gehe dagegen vor!

Geschrieben

Dann wird man wieder sagen dass die Urteile nur für den Einzelfall gelten.

Dann stehst du dumm dar, gilt nämlich nicht für Dich, das Urteil.

Genau das befürchte ich auch. An Deiner Stelle würde ich selbst klagen.

Geschrieben

Nur so 'ne Idee von mir (rechlich recht unbedarft:):

Lege Widerspruch ein und verweise auf die mündliche Aussage mit dem Urteil, dass dann bei positivem Ausgang auch deine WBK geändert würde.

Mal schauen was dann kommt.

Geschrieben

Was haltet ihr davon?

Ich kann dir nur ausdrücklich dazu raten, dich mit einem kompetenten Rechtsanwalt oder mit dem FWR in Verbindung zu setzen.

Du gehst meiner Ansicht nach das Risiko ein, dass die Widerspruchsfrist für deine WBK ausläuft und du dann keine Möglichkeit mehr hast, das zu bekommen, was du eigentlich wolltest und beantragt hast.

Es gibt also bereits ein Verfahren. Ist ja schön. Gibt es das wirklich? Aktenzeichen? Wird da tatsächlich der gleiche Sachverhalt verhandelt? Was ist, wenn der Kläger seine Klage zurückzieht oder sich vergleicht? Was ist, wenn er durchkommt und es dann hinterher wieder heißt, der Gerichtsentscheid gilt nur für dessen Einzelfall und nicht für dich (so wie bei den ersten Urteilen in Bayern)? Die Antwort auf diese Frage ist immer die gleiche und um sie klipp und klar zu formulieren: "Du stehst dumm da."

Wie du schon geschrieben hast, der Dienststellenleiter will seine Ruhe haben. Du willst aber deine WBK haben!

Die Möglichkeiten jetzt zu reagieren sind vielfältig, aber nicht jede davon ist taktisch klug. Daher stimme dich mit einem RA oder dem FWR ab. Falls du das nicht möchtest, dann lasse dir die Aussage bezüglich der Klage und der Umschreibung schriftlich geben und lege Widerspruch ein mit dem Verweis auf die Klage und die schriftliche Aussage.

bye knight

und die Frauen hübsch sind. :)

War da nicht was mit Bikinifotos? :gutidee::pro::s82:

bye knight

Geschrieben

Ich kann dir nur ausdrücklich dazu raten, dich mit einem kompetenten Rechtsanwalt oder mit dem FWR in Verbindung zu setzen.

Dem kann ich auch nur zustimmen. Wenn Deine Frist abgelaufen ist, kannst Du eh nichts mehr machen. Auf andere urteile zu warten, währe mir auch zu schwammig.

Außerdem sieht das PP Gelsenkirchen an der Reaktion dann auch, dass es Wiederstand gibt. :bud:

Geschrieben

Ach nee, net scho wieder. Habt ihr keine Frauen zuhause ? ;) Nur noch Spanner hier... Hiiiiillllffffeeeeeee !!!!!!! :o

Du hast selbst gesagt:

Im Schwabenländle (wo Du herkommst) sind die Frauen hübsch. Natürlich haben wir Frauen zu Hause, aber ob sie so hübsch sind wie die Schwäbinnen ... :rolleyes:

Geschrieben
Was haltet ihr davon?

Nichts!!! Deine waffenrechtliche Erlaubnis ist eine Einzelfallentscheidung. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist daran nichts mehr zu ändern!

Gruß Joe

Archiviert

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