Zum Inhalt springen
IGNORED

Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?


melli

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe ein kleine Problem, welches entweder keines ist oder ein riesen Problem werden könnte.

Ich habe eine 9mm in meiner WBK eingtragen und besitze ein Wechselsystem .22 welches nicht eingetragen ist.

Der Verkäufer sagte mir, das dieses WS nicht eintragungspflichtig sei und das er es auch nicht eingetragen hatte.

Im Verein dagegen sind diese fast alle anderer Meinung. Sie sagten mir, das ein WS ein wesendlicher Teil einer Waffe ist und somit eintragungpflichtig sei.

Weiss da jemand etwas genaueres darüber???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

habe ein kleine Problem, welches entweder keines ist oder ein riesen Problem werden könnte.

Ich habe eine 9mm in meiner WBK eingtragen und besitze ein Wechselsystem .22 welches nicht eingetragen ist.

Der Verkäufer sagte mir, das dieses WS nicht eintragungspflichtig sei und das er es auch nicht eingetragen hatte.

Im Verein dagegen sind diese fast alle anderer Meinung. Sie sagten mir, das ein WS ein wesendlicher Teil einer Waffe ist und somit eintragungpflichtig sei.

Weiss da jemand etwas genaueres darüber???

Dann bitte doch einmal deine Vereinskameraden, dir die entsprechende Passage im Gesetz zu zeigen, jeder der das nicht kann, sollte wegen Dummheit seine WBK zurückgeben, und urplötzlich bekommst du Trainingszeiten ohne Ende.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann bitte doch einmal deine Vereinskameraden, dir die entsprechende Passage im Gesetz zu zeigen, jeder der das nicht kann, sollte wegen Dummheit seine WBK zurückgeben, und urplötzlich bekommst du Trainingszeiten ohne Ende.

und das heisst jetzt was??

Muss es nun eingetragen werden oder nicht???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte Wahrsager heute schon Kaffee ? :ninja:

:D Ja :D

Aber das Espressopulver ist alle... also hoffentlich kommt morgen früh nichts zu dem Thema. ;)

WaffG, Anlage 2, Unterabschnitt 2:

2.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

2.1

Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es muss nicht eingetragen werden, kann aber und kostet dann auch Gebühren. Bei WS in anderen Kalibern wäre es evt. ratsam es eintragen zu lassen, weil man möglicherweise Probleme mit dem Munitionserwerb bekommen könnte. Bei WS gleichen Kalibers würde ich mir den Eintrag aber echt sparen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein WS muß zwar nicht eingetragen werden, jedoch fast alle Händler

melden den verkauf eines solchen der behörde. Ist in jedem Fall kein Fehler, wenn es drin ist in der WBK.

Erspart unnötige Nachfragen, sollte es mal zu einer fahrzeug- oder Standkontrolle kommen.

Svenni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann lasse ich doch lieber nachfragen. Kommt sehr selten vor und kostet nichts. Mittlerweile begreifen sogar die meisten die Antwort. Vor 2 Jahren war das noch nicht so. Einfach Dinge brauchen eben länger, bis man sie sich einprägt.

Da hat man mal eine Erleichterung, die auch meistens Sinn macht und schon will es keiner begreifen.

Pisa ist nicht nur überall, man merkt es nicht mal mehr.

Gruß

Makalu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sollte es zu einem Verkauf des WS kommen, tut sich jener wesentlich leichter, der sich das WS eingetragen lassen hat - trotz anfallender Gebühren.

Quatsch. Von mir wollte noch nie ein Käufer die WBK sehen.

Und da isse wieder, die Diskussion.

Mein Tipp:

Einfach mal mit der Suchfunktion einen der 5 oder 6 Threads zu dem Thema suchen, durchlesen, dabei mit den Fingern auf der Tischplatte trommeln und laut "tipp tipp tipp" vor sich hinrufen. Dann fühlt man sich "mittendrin statt nur dabei" und dem Forum spart es Speicherplatz.

:gutidee:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

- schnipp -

Mein Tipp:

Einfach mal mit der Suchfunktion einen der 5 oder 6 Threads zu dem Thema suchen, durchlesen, dabei mit den Fingern auf der Tischplatte trommeln und laut "tipp tipp tipp" vor sich hinrufen. Dann fühlt man sich "mittendrin statt nur dabei" und dem Forum spart es Speicherplatz.

:gutidee:

Och wahrsager,

du schreibst doch auch ständig alles nieder und brüllst (Großschrift) sogar mal ins Forum rein.

Wenn also andere ähnliche Anliegen, Wünsche haben, dann lassen wir sie doch gewähren und warum willst du

moderierend eingreifen? Wenn ich es benötige, versuche ich meine Frau zu "moderieren".

Klappt genauso gut wie deine Versuche; nämlich kaum! :rotfl2:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Och wahrsager,

du schreibst doch auch ständig alles nieder und brüllst (Großschrift) sogar mal ins Forum rein.

Wenn also andere ähnliche Anliegen, Wünsche haben, dann lassen wir sie doch gewähren und warum willst du

moderierend eingreifen? Wenn ich es benötige, versuche ich meine Frau zu "moderieren".

Klappt genauso gut wie deine Versuche; nämlich kaum! :rotfl2:

Wenn ich "moderierend eingegriffen" habe, dann tust Du ja gerade auch nichts anderes.

Beschränk dich lieber auf den Eingriff an Deiner Kleidung. :D

Zur Sache hast Du Dich ja schon geäussert, und es war sogar richtig... (und nicht wieder das komplette Gegenteil mit nachfolgendem "irgendwie meinen wir ja alle das Gleiche" :021:)

PS: für Deinen Ehefrust können wir hier nichts. :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

habe ein kleine Problem, welches entweder keines ist oder ein riesen Problem werden könnte.

Ich habe eine 9mm in meiner WBK eingtragen und besitze ein Wechselsystem .22 welches nicht eingetragen ist.

Der Verkäufer sagte mir, das dieses WS nicht eintragungspflichtig sei und das er es auch nicht eingetragen hatte.

Im Verein dagegen sind diese fast alle anderer Meinung. Sie sagten mir, das ein WS ein wesendlicher Teil einer Waffe ist und somit eintragungpflichtig sei.

Weiss da jemand etwas genaueres darüber???

Also, bei ganz "strenger" Auslegung des WaffG im Sinne des Sportschützen kann man ohne weiteres auch an den Punkt kommen, dass gegenüber einem Verkäufer von Munition die Eintragung eines größeren Kalibers ausreicht um die Munition im kleineren Kaliber erwerben zu dürfen. Das dies auch durchaus vom Gesetzgeber so gewollt sein könnte kann man ja bei den Jägern sehen, die können für Langwaffen jegliche Munition kaufen ohne den Nachweis führen zu müssen, dass sie auch entsprechende Waffen besitzen. Ähnlich sieht es bei Wiederladern aus, die dürfen grundsätzlich auch Munition herstellen, für die sie keine sonstige Erwerbsberechtigung haben.

Das Problem aus Sicht der neurotischen Behörde ist doch letztlich nur, dass solche WS theoretisch auf dem Markt "verschwinden" könnten. Anderseits wird die nicht neurotische BEhörde auch vermuten, dass ein solches WS ohne entsprechendes Griffstück, ohne weitere kriminelle Energie, keinen Sinn macht. Und da wären wir meines Erachtens beim Kern der ganzen Angelegenheit: Um daraus ein ernstzunehmendes Problem entstehen zu lassen bedarf es der erwähnten zusätzlichen kriminiellen Energie, die so oder so vom WaffG nicht oder nur äußerst selten erfaßt und sanktioniert wird. Wir, die mehrfach überprüften Sportschützen, sind nicht die Gefahr und der Rest entzieht sich eh dem Zugriff und der Überprüfung durch das WaffG. Und nur mal so nebenbei, auch ein eingetragenes WS könnte man theoretisch "verlieren".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben. Und wie schon x mal gesagt, waren Einsteckläufe schon immer frei und noch nie hat ein Hahn danach gekräht ! Der deutsche Michel will halt wieder mal mit Gewalt eine Erleichterung (hier hat man endlich mal eine !!!!) nicht wahrhaben und mit Gewalt eine Regelung, die nicht im Gesetz steht, heraufbeschwören. :confused:

Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr, jetzt hab ich mich doch eingemischt... :mad1:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.