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Richi

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  1. Ich würde nie die original WBK verschicken. Eine beglaubigte Kopie reicht auch. Die meisten sind mit nem Scan schon zufrieden, was aber, soweit ich weis nicht ausreichend ist. Habe schon Munition bestellt, Scans geschickt und der Händler erkundigt sich dann bei den Sachbearbeiter ob das alles noch Aktuell ist. Finde das ist eine gut Lösung.
  2. Ich denke schon, das es eingetragen werden muss, alleine schon wegen dem Erwerbsberechtigung der Munition, was bringt dir ein .22er wechselsystem, wenn du keine Munition dafür erwerben darfst.
  3. Wenn es Pflicht wäre ist es nur Geldmacherei, auf freiwilliger Basis finde ich es OK, auch wenn man seine Waffe verkaufen will, sollte es wie beim Auto, die Möglichkeit geben sie durch einen Fachmann bewerten zu lassen. Aber so etwas verbindlich zu machen und dann jedes Jahr ist übertrieben. Als nächstes kommt dan die ASU für die Waffe, wie von Reloader1956 angesprochen, und kommt dann nicht durch weil die Mun zu sehr rußt.... Außerdem weis man nicht wie gründlich der Büma die Waffe untersucht bzw. ob er es überhaupt macht, seinen Stempel macht und kassiert.....
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