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IGNORED

Vereinsaustritt / Meldung Behörde?


Micha176

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Aber...... , ich geh schon mal in Deckung" .....ist und war es nicht so, dass ein Bedürfnisnachweis für eine Waffe vom Verein unterschrieben werden muss? Sowas wird doch normal als Kopie in einem Ordner des Vorsitzenden, bzw. Sportwartes abgelegt, daraus kann eine Liste erstelt werden und und ....

Das ist alles ja so einfach. Der SM soll sich mal nicht so anstellen wegen dem bisschen Arbeit. Der gehört sowieso ausgetauscht weil er mich mal schräg angeschaut hat.

Ich könnte :bad: wenn ich solche Vorschläge lese.

Welcher Verein hat denn so eine Liste vor 2002 geführt?

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Hallo

zumindest sind wir uns einig, daß die Meldepflicht über einen Austritt von WBK-Inhabern mal wieder ein unausgegorenes Ei von Sluggy (mögen Dutzende Sandflöhe ihn rektal ärgern) ist. Der Mann war ja so was von unfähig und verblendet.

Ich handhabe es so, daß ein Vereinsmitglied, daß austritt, mir eine schriftliche Bestätigung geben soll, daß er im Besitz oder nicht im Besitz einer WBK ist. Wenn er bestätigt, keine WBK zu besitzen, wird nicht gemeldet. Punkt.

Mag er auch bis vor kurzem jede Menge Kanonen besessen haben, die können Verkauft sein und die WBK abgegeben. Kann ich nicht kontrollieren. Aber da ein gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer nicht lügt und ich seine Bestätigung habe, ist alles im grünen Bereich.

Steven

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Wir haben ALLE den Aufsichtenlehrgang des Verbands machen müssen (damit wir alleine schiessen können).

müssen ?

(Komisch, ich kann alleine schießen, auch ohne Lehrgang. Einfach laut Waffengesetz!

Der ganze Lehrgang gilt nur in Verbindung mit einer "Sachkunde" weshalb wir unsere WBK`s (nur die Vorderseite; nicht die Seite mit den Waffeneinträgen) kopiert und beim Verein hinterlegt haben.

Das hätte ich mir nicht gefallen lassen!

Wolli

p.s. Bei uns haben auch fast alle den Kurs gemacht, aber bei niemand wurde die WBK kopiert!

(Ebenfalls BSSB-Verein)

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Erstaunlich!

Einige WO`ler schiessen eigenständig und freiwillig über das vom Gesetzgeber geforderte Ziel hinaus und melden auch ausscheidende Nicht - WBK-Inhaber der Behörde.

Jetzt reicht's aber mal wirklich!

Du kannst den Vereinen sicher einen Tipp geben, wie sie das anstellen sollen, nur die WBK-Inhaber zu melden. Und zwar OHNE nur diffus von "Vorstellungskraft" zu reden und OHNE dass auch nur ein meldepflichtiger "Ausgetretener" vergessen wird (!!!).

Solche Diskussionen sind echt super. Da werden Argumente gebracht, und auf der nächsten Seite sind die wieder vergessen und es kommt nichts als das alte Gelaber von "vorauseilendem Gehorsam".

Sonst wird doch immer alles boykottiert was nicht sein muss.

Ja echt? Boykottiert hier jemand den neuen Anscheinsparagraphen, das Verbot des kampfmässigen Schiessens, die Altersgrenze für GK, das Mindestalter für Sportschiessen....

Boykottiert hier IRGENDJEMAND irgendwelche Paragraphen aus dem WaffG?

Da klatschen wir doch mal Beifall für diejenigen Vorstände die mehr Vorstellungskraft und Umsetzungsvermögen haben als ....

DU bist GANZ SICHER einer dieser fleissigen und schlauen Vorstände und erklärst uns jetzt, wie Du es machst. Stimmt's?

ICH WARTE.

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In unserem BSSB Verein ist es so.
Schön für Euren Verein!
Ich kann euch aber sagen warum das in unserem 400-Mitglieder-DSB-Verein wunderbar klappt- ^_^

[…]Dadurch weiss der Verein WER eine WBK hat und wenn jemand Austritt wird er gemeldet.

Das ist ja alles ganz toll. Ich weiß aus deinen früheren Postings, daß Ihr das vorbildlich geregelt habt. Aber:

Habt Ihr in Eurer Satzung auch verbindlich für alle Mitglieder festgelegt, daß Euch der Verkauf aller Plempen inklusive der Rückgabe der WBK gemeldet werden muß. Soll es ja in Zeiten von Hartz IV auch schon gegeben haben. Könnt Ihr euch auf alle 400 Mitglieder verlassen?

Sonst meldest Du am Ende doch noch Einen, der bereits keine WBK mehr hat und hängst in der Datenschutzfalle!

Ich versteh Euch ja alle, Ihr habt ja auch alle Recht, JDHarris besonders, aber das Gesetz wirft uns einen Mist vor die Füße, den wir auf EIGENE Verantwortung zu bewältigen haben. Wohl dem Vereinsvorsitzenden, der keine eigene Waffen und auch sonst nix zu verlieren hat.

Liebe Grüße

fa

P.S. Der Glaube an die eigene Unfehlbarkeit ist meist trügerisch und Sätze, die mit "ich hatte gedacht" beginnen, sind immer gelogen!

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Hallo

zumindest sind wir uns einig, daß die Meldepflicht über einen Austritt von WBK-Inhabern mal wieder ein unausgegorenes Ei von Sluggy (mögen Dutzende Sandflöhe ihn rektal ärgern) ist.

Ja!

Ich handhabe es so, daß ein Vereinsmitglied, daß austritt, mir eine schriftliche Bestätigung geben soll, daß er im Besitz oder nicht im Besitz einer WBK ist. Wenn er bestätigt, keine WBK zu besitzen, wird nicht gemeldet. Punkt.

Ein guter Ansatz, aber ich weiss von vielen "Mitgliedern", die man schon Monate vor dem Austritt nicht mehr zu Gesicht bekommt. Oft muss man ihnen noch wegen den letzten Beiträgen nachlaufen (war ein extremes Problem in meinem alten Verein), da könnte man auf eine schriftliche Bestätigung lange warten.

Die Frage ist auch, inwieweit einem diese schriftliche Bestätigung im schlimmsten Falle helfen würde.

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Das ist alles ja so einfach. Der SM soll sich mal nicht so anstellen wegen dem bisschen Arbeit. Der gehört sowieso ausgetauscht weil er mich mal schräg angeschaut hat.

Ich könnte :bad: wenn ich solche Vorschläge lese.

Wer soll das Verstehen?

Welcher Verein hat denn so eine Liste vor 2002 geführt?

ich glaube mal gelesen zu haben das es da einen Verein gibt die wirklich sehr ordentlich sind!

Ich möchte nicht wissen wie du deine Dokumente aufbewahrst

Die Frage ist auch, inwieweit einem diese schriftliche Bestätigung im schlimmsten Falle helfen würde.

Mit Datum und Unterschrift sowie mit einer Erklärung das ja oder nein, müsste es doch als Dokument anerkannt werden.....

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Habt Ihr in Eurer Satzung auch verbindlich für alle Mitglieder festgelegt, daß Euch der Verkauf aller Plempen inklusive der Rückgabe der WBK gemeldet werden muß. Soll es ja in Zeiten von Hartz IV auch schon gegeben haben. Könnt Ihr euch auf alle 400 Mitglieder verlassen?

Sonst meldest Du am Ende doch noch Einen, der bereits keine WBK mehr hat und hängst in der Datenschutzfalle!

THEORETISCH ist das schon ein Problem. Geb ich zu, sonst wären wir nicht schon auf Seite 3 ;)

PRAKTISCH interessiert mich der ganze Meldekäse ALS SCHÜTZE ehrlich gesagt nicht. Wenn ich aus meinem Verein austrete weiss ich dass ich gemeldet werde. GLEICHZEITIG mit der Kündigung würde ich mit der Bestätigung der Mitgliedschaft beim Zweitverein beim Amt vorsprechen. So käme nicht mal die Kurzmitteilung des Amts dass ich mal vorsprechen soll.

Mouche: Gefallenlassen hin- oder her. Es tut nicht weh und es klappt :s75:

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ich glaube mal gelesen zu haben das es da einen Verein gibt die wirklich sehr ordentlich sind!

Ich möchte nicht wissen wie du deine Dokumente aufbewahrst

Ich glaube, das ist alles sinnlos.

Lassen wir die Theoretiker im Glauben, die Vorstände würden aus zivilem Ungehorsam und zugunsten des Datenschutzes einen Verstoss degen das WaffG in Kauf nehmen. Lassen wir sie in dem Glauben, dass alles ganz einfach ist.

Ihr habt recht und alle anderen stellen sich nur doof an.

Das ist einfacher, als immer wieder auf das bereits geschriebene hinzuweisen, auf das dann eh keiner eingeht.

Ende der Diskussion für mich. :)

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Ich handhabe es so, daß ein Vereinsmitglied, daß austritt, mir eine schriftliche Bestätigung geben soll, daß er im Besitz oder nicht im Besitz einer WBK ist. Wenn er bestätigt, keine WBK zu besitzen, wird nicht gemeldet. Punkt.
Wie handhabst Du denn die Austritte von Mitgliedern, die satzungsgemäß aufgrund nicht bezahlter Jahresbeiträge und "unbekannt verzogen" zurückkommender Einladungen zur HV ausgeschlossen werden?

Du bekommst es nie wasserdicht! Punkt, Punkt, Punkt ...

Liebe Grüße

fa

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Diskussionen über Datenschutz mögen ja ganz interessant sein, aber mir ist immer noch unklar weshalb jemandem Schaden entsteht, weil sein Vereinsaustritt der Behörde gemeldet wurde. Es gibt doch nur folgende Möglichkeiten:

1. WBK-Inhaber (kein Mitglied in einem anderen Verein): Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

2. WBK-Inhaber (Mitglied in anderem Verein: Es besteht gesetzliche Meldepflicht. Der betroffene teilt der Behörde mit, daß er noch in Verein XXX Mitglied, und die Sache ist erledigt.

3. Kein WBK-Inhaber: Die Meldung belastet den Betroffenen ungefähr so wie der berühmte Sack Reis in China.

Um eine Meldung der nicht meldepflichtigen Person Nr. 3 zu verhindern müßte man wiederrum Datenbanken mit personenbezogenen Daten im Verein aufbauen und pflegen. Abgesehen vom Arbeitsaufwand (irgendwann braucht man bezahltes Personal dafür) verlagert sich die "Datenschutzproblematik" damit doch nur vom Amt auf den Verein.

Wenn es um die Speicherung personenbezogener Daten geht, ist mir die Speicherung bei amtlichen deutlich lieber, als die Speicherung bei (nicht überwachten) Privateinrichtungen.

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Also zur Klarstellung (Wahrsager) ich möchte natürlich auf keinen Fall jemanden zu ungesetzlichem Handeln auffordern oder ermutigen! Da hast du dich wohl jetzt etwas verzettelt und etwas reininterpretiert, was nicht stimmt.

Aber es kann niemand von uns verlangen, dass wir soetwas tatenlos hinnehmen und das wir uns nicht auf legale Weise (gerichtlich) dagegen wehren. Wir haben doch Kluge Leute in unseren Reihen, warum macht ihr nicht auch mal Vorschläge, wie und mit welcher Argumentation wir uns mal effektiv dagegen wehren?!

Mein Ziel ist: Das dieses Gesetz endlich widerrufen wird und nicht die WBK`s der Schützen.

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Diskussionen über Datenschutz mögen ja ganz interessant sein, aber mir ist immer noch unklar weshalb jemandem Schaden entsteht, weil sein Vereinsaustritt der Behörde gemeldet wurde. Es gibt doch nur folgende Möglichkeiten:

1. WBK-Inhaber (kein Mitglied in einem anderen Verein): Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

2. WBK-Inhaber (Mitglied in anderem Verein: Es besteht gesetzliche Meldepflicht. Der betroffene teilt der Behörde mit, daß er noch in Verein XXX Mitglied, und die Sache ist erledigt.

3. Kein WBK-Inhaber: Die Meldung belastet den Betroffenen ungefähr so wie der berühmte Sack Reis in China.

Um eine Meldung der nicht meldepflichtigen Person Nr. 3 zu verhindern müßte man wiederrum Datenbanken mit personenbezogenen Daten im Verein aufbauen und pflegen. Abgesehen vom Arbeitsaufwand (irgendwann braucht man bezahltes Personal dafür) verlagert sich die "Datenschutzproblematik" damit doch nur vom Amt auf den Verein.

Wenn es um die Speicherung personenbezogener Daten geht, ist mir die Speicherung bei amtlichen deutlich lieber, als die Speicherung bei (nicht überwachten) Privateinrichtungen.

Mit der Meldung eines Mitgliedes ohne WBK und ohne sein Einverständnis begehe ich einen Verstoss gegen das Datenschutzrecht, an der Stelle bin ich als Vorstand /Verein von der Mitgliederseite angreifbar !

In die Satzung kann eine Freistellung bez. Datenschutz nicht aufgenommen werden - weil sofort ungültig und auserdem Satzungsänderung nur mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder - und die stimmen natürlich sofort zu :rotfl2:

also einen Rechtsbruch begehen um den anderen zu verhindern - eben den Teufel mit Belzebub austreiben!

Auf diese Art werden Vorstandsämter in Schützenvereinen immer begehrter :angry2:

Auch auf diese Art bekommt man Waffen aus dem Volk - fast könnte man einen Plan vermuten !

Tommy a.k.a Snake Belly Tom

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Wer soll das Verstehen?

……

Du offensichtlich nicht.
……

ich glaube mal gelesen zu haben ………. müsste es doch ……

Haben solche Aussagen was mit Wissen zutun?
Ich möchte nicht wissen wie du deine Dokumente aufbewahrst
Auf so was dummdreistes gibt es keine Antwort.
………

Du bekommst es nie wasserdicht! Punkt, Punkt, Punkt ...

und das ist das Problem.
……...

Um eine Meldung der nicht meldepflichtigen Person Nr. 3 zu verhindern müßte man wiederrum Datenbanken mit personenbezogenen Daten im Verein aufbauen und pflegen. Abgesehen vom Arbeitsaufwand (irgendwann braucht man bezahltes Personal dafür) verlagert sich die "Datenschutzproblematik" damit doch nur vom Amt auf den Verein

……

geht mal zu den Mitgliedern und sagt ihnen, dass man die Gebühren erhöhen muß weil der Verein eine Sekretärin braucht. Viel Spaß dabei.
……….. Mein Ziel ist: Das dieses Gesetz endlich widerrufen wird und nicht die WBK`s der Schützen.
Dann mach mal einen Anfang und klage gegen das Gesetz.
Ende der Diskussion für mich.
dito.
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Hat eigentlich schon mal jemand offiziell (d.h. als Vereinsvorstand) beim zuständigen Datenschutzbeauftragten (Land-, Bund-) angefragt, ob eine Weitergabe der in diesem speziellen Fall geforderten Daten überhaupt rechtlich gedeckt ist ?

Nicht alles, was in einem Gesetz steht, muß auch legal sein...

Ich werde in der nächsten Woche mal eine entsprechende Anfrage formulieren und bin auf das Ergebnis gespannt.

jaeger7-de

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Hat eigentlich schon mal jemand offiziell (d.h. als Vereinsvorstand) beim zuständigen Datenschutzbeauftragten (Land-, Bund-) angefragt, ob eine Weitergabe der in diesem speziellen Fall geforderten Daten überhaupt rechtlich gedeckt ist ?

Nicht alles, was in einem Gesetz steht, muß auch legal sein...

Ich werde in der nächsten Woche mal eine entsprechende Anfrage formulieren und bin auf das Ergebnis gespannt.

jaeger7-de

Kannst du dir sparen, Das Datenschutzgesetz ist an dieser Stelle eindeutig.

§1 Abs. 2

Soweit die Verwendung von personenbezogenen Daten nicht im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder mit seiner Zustimmung erfolgt, sind Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig, und zwar bei Eingriffen einer staatlichen Behörde nur auf Grund von Gesetzen, die aus den in Art. 8 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), BGBl. Nr. 210/1958, genannten Gründen notwendig sind. Derartige Gesetze dürfen die Verwendung von Daten, die ihrer Art nach besonders schutzwürdig sind, nur zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen vorsehen und müssen gleichzeitig angemessene Garantien für den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen festlegen. Auch im Falle zulässiger Beschränkungen darf der Eingriff in das Grundrecht jeweils nur in der gelindesten, zum Ziel führenden Art vorgenommen werden.

Quelle Datenschutzgesetz 2000.

Berechtigtes Interesse bei nicht WBK- Inhabern eher nicht weil laut Waffg. nur WBK Inhaber gemeldet werden müssen.

und nu ?? Recht brechen um dem Gesetz genüge zu tun :gaga:

T.

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Kannst du dir sparen, Das Datenschutzgesetz ist an dieser Stelle eindeutig.

Die Frage ist nur, ob es hier in diesem Fall überhaupt relevant ist.

Natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts zählen zu den nicht-öffentlichen Stellen im Sinne des Datenschutzrechts.

Natürliche Personen sind beispielsweise Privatpersonen und Einzelpersonen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, wie etwa als Einzelfirma und in Ausübung eines freien Berufs (Rechtsanwalt, Steuerberater etc.). Zu den juristischen Personen, Gesellschaften und anderen Personenvereinigungen zählen z.B. GmbHs, Vereine und Parteien. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) findet für die nicht-öffentlichen Stellen nur Anwendung, wenn diese Daten zu kommerziellen Zwecken verarbeiten oder nutzen.

Daher erfasst der Begriff der nicht-öffentlichen Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor allem die private Wirtschaft, wie etwa den Einzelhandel, Banken, Privatkliniken und Internetprovider.

http://www.lfd.nrw.de/infostand/info_2_5.html

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Hui, hier geht ja so richtig die Lucy ab ! :D

Also mit dem Abgleich der Mitgliederliste habe ich es eigentlich genau umgekehrt gemeint. Nicht die Waffenbehörde sendet ihre WBK-Inhaber an die Vereine, sondern die Vereine an die Behörde. Die Behörde markiert dann alle WBK-Inhaber und sendet die Liste wieder zurück. So ist der meldende Vorstand auf der sicheren Seite.

Klar gibt es keine Vereinspflicht. Die Behörde muss aber wegen § 45 WaffG (Prüfung, ob WBK-Widerruf wegen fehlendem Bedürfnis) vereinslose Schützen prüfen und von diesen eine Glaubhaftmachung im Einzelfall über § 8 WaffG fordern. Und das ist bekanntlicherweise nicht immer so einfach, denn § 14 WaffG stellt nun mal für den Sportschützen das "Normalbedürfnis" dar.

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Da es hier nun doch noch sachlich wird:

Also mit dem Abgleich der Mitgliederliste habe ich es eigentlich genau umgekehrt gemeint. Nicht die Waffenbehörde sendet ihre WBK-Inhaber an die Vereine, sondern die Vereine an die Behörde. Die Behörde markiert dann alle WBK-Inhaber und sendet die Liste wieder zurück. So ist der meldende Vorstand auf der sicheren Seite.

1. Wenn ich der Behörde dadurch alle Mitglieder melde, dann kann ich ja auch einfach alle Austritte an die Behörde melden.

2. ich hör immer "die Behörde" (singular). Bei manchen Vereinen können das gut und gerne mal 5 oder 10 Behörden sein, denen man die Listen schickt. Und da man als Verein nicht unbedingt die Erstwohnsitze kennt, ist die Sache auch nicht narrensicher.

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Sehe ich genau umgekehrt. Durch den Abgleich bekommen die Vereine gleich die aktuellen Anschriften und Hinweise auf örtliche Zuständigkeiten für evt. Austrittsmeldungen geliefert... :ninja: Viele Waffenbehörden haben ihre Vereine diesbezüglich schon früh in Kenntnis gesetzt, um nicht ständig Meldunge, für welche sie nicht zuständig sind, weiterleiten zu müssen...

Also eine bessere Umsetzung, die für beide Seiten praktikabel und absolut sicher ist, als diese fällt mir wirklich nicht ein...

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Hallo SB

jetzt wird lustig.

Warum machen wir es nicht so, daß mir die Behörde jeden WBK-Inhaber in Ihrem Einzugsgebiet in einer Liste (aber bitte Alphabetisch sortiert) einmal wöchentlich zuschickt und ich dann überprüfe, ob der Schütze, der aus dem Verein austritt eine WBK besitzt und somit meldepflichtig ist? Jetzt erwähne aber bitte nicht den Datenschutz. Der interessiert dich andersherum doch auch nicht. Wenn das Waffengesetz erbärmlich schlecht geschrieben und durchdacht ist, hat der Gesetzgeber die Pflicht, seine Beamten, die für diese Glosse verantwortlich sind, solange nachsitzen zu lassen, bis es der Praxis genügt. Sonst sind die verbeamteten Versager ja auch ziemlich kreativ ( siehe Vorderschaftrepetierbüchse auf Gelbe WBK "spezielles Laufprofil").

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... fällt mir wirklich nicht ein...

Glaub ich Dir sogar. :D

Schützenverein Musterstadt hat 5 Mitglieder. Mitglied A, B, und C haben beim Verein eine Musterstädter Adresse angegeben, Mitglieder E und F leben in Musterhausen.

Der Schützenverein sendet nun je eine Mitgliederliste an die Behörden in Musterstadt und Musterhausen. Die schauen nach, ob sie eine Waffenakte über die Mitglieder haben.

Die Behörde in Musterstadt findet keine Akten über B und C. B hat tatsächlich keine WBK, C ist nicht in Musterstadt gemeldet. Die Behörde berichtet dies an den Verein, der nun C anschreiben muss, wo er denn gemeldet sei.

Nun das gleiche Spiel mit der anderen Behörde in Musterhausen.

Und dann mal auf einen Verein anwenden, der 150 Mitglieder aus 8 verschiedneen Landkreisen hat, von denen jedoch nur 2 austreten.

Ein gigantischer Arbeitsaufwand... sowas kann sich nur ein Beamter ausdenken :021:

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Für mich ist das "Melden" Ansich immer noch das Problem, IMHO darf ich nur Mitglieder bei Austritt melden die mir gegeüber die WBK angezeigt haben, alle anderen nur nach Einwilligung dieser Personen !

Schlange - Schwanz !

T.

Mmmh... was genau verbietet Dir nochmal das Melden ALLER ausgetretenen Mitglieder?

In einem mir bekannten Sportverein (nichts mit schiessen) werden in der jährlichen Vereinszeitung alle Neumitglieder und alle Ausgetretenen namentlich genannt, die Vereinszeitung ist auf der Homepage für jedermann einsehbar.

Wenn das nun ein Schützenverein ist und der SB Abonnent der Vereinszeitung ist :ninja:

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