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IGNORED

Vereinsaustritt / Meldung Behörde?


Micha176

Empfohlene Beiträge

Hallo eine kleine Frage am Rande.

Wir hatten letzte Woche bei uns im Verein ein heißes Thema.Da das Jahr zuende geht,bekommt der Verein die ein oder andere Kündigung.

So gab es Leute die die Meinung vertraten, daß seit dem neuem WaffG diese Vereinsaustritte bei der Behörde anzuzeigen wären.Auf meine Frage hin worauf Sie sich begründen,kam das altbekannte Achselzucken.

Also muß ein Verein Austritte von Mitgliedern der Behörde melden?

Wenn ja Wo steht das bitte Quellenangabe.

Oder bleibt alles beim alten wie immer?

Gruß Micha

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Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wa...2002/gesamt.pdf

WaffG 2002 § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

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mal ne andere frage:

was, wenn das ausgetretene mitglied zwar eine wbk hat, das bedürfnis für die eingetragenen waffen jedoch ursprünglich von einem anderen verein/dachverband ausgestellt wurde?

was, wenn der vereinsvorstand vom vorhandensein einer wbk gar nichts wußte?

gruß...

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Das spielt keine Rolle. Zu melden ist generell der Austritt eines WBK-Inhabers. Wie der Vorstand das rausbekommt, ist seiner Phantasie überlassen. Es gibt dazu mehrere Möglichkeiten, z.B.:

1. Die Hoffnung auf Ehrlichkeit: Liste erstellen bei der Vereinsversammlung, Aufruf in der Vereinszeitung o.ä.

2. Die praxisnahe Lösuung: Die austretenden Mitglieder befragen, ob sie eine WBK haben

3. Die sicherste Lösung: Der zuständigen Waffenbehörde die Mitgliederliste zum Abgleich schicken.

Grüssle

SB :)

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4. Die praktikable und sichere Lösung: Einfach alle Austritte melden, die Behörde sollte ja wissen wer eine WBK hat.

(So wird es bei uns gehandhabt)

Und was bitteschön geht die Waffenbehörde Vereinsmitglieder (z.B. Pasive- od. Fördermitglieder usw. ) ohne WBK an ??

@ SB währe ja wohl auch wegen "erhöhtem Verwaltungsaufwand" nich die richtige Vorgehensweise oder ? :D

Tommy a.k.a Snake Belly Tom

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Und was bitteschön geht die Waffenbehörde Vereinsmitglieder (z.B. Pasive- od. Fördermitglieder usw. ) ohne WBK an ??

Im Gesetz steht: "Austritte melden", nicht "nur Austritte von WBK-Inhabern melden".

Denkbar ist z.B. folgendes Szenario:

Ich bekomme über einen DSB-Verein eine Waffe. Parallel bin ich in einem BDS-Verein, über den ich nichts beantragt habe. Dann trete ich aus dem DSB-Verein aus, der meldet an die Behörde, die fragt bei mir nach dem Bedürfnis. Ich lege denen eine Beitragsrechnung des BDS-Vereins vor, evtl das Schiessbuch (aktives Mitglied), damit dürfte für die Behörde nun die Sache erstmal gegessen sein.

Trete ich nun aus dem BDS-Verein und er meldet dies nicht der Behörde, weil ich über ihn ja keine WBK erhalten habe... dann bin ich Waffenbesitzer ohne Bedürfnnis.

Verstehst Du?

Auch ein Verein, über den ich nie etwas beantragt habe, kann der Grund für den Fortbestand meines Bedürfnisses sein (ohne dass der Verein sich dessen bewusst ist).

Das gibt es oft! Ich selber habe über meinen jetzigen Verein noch nie etwas beantragt. Alle Waffen und WBKs habe ich über den alten Verein bekommen!

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Als ich zum 31.12.04 aus einem DSB-Verein austrat, über den ich mir schon seit mehreren Jahren nichts mehr genehmigen ließ, hat sich die Behörde nicht bei mir gemeldet, da ihnen IMHO meine BDS-Mitgliedschaft und dortige sportliche Aktivitäten wohlbekannt waren.

Und wieso ein Verein gegenüber austretenden Mitgliedern loyal sein soll (durch Inschutznahme vor einer Behörde), wenn die Mitglieder diese Loyalität ja offensichtlich nicht erwidern, ist mir unverständlich.

Mit Schützengruß

Jake C.

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Halt !!!! Das ist falsch. Tut tuuuuuuuuuuuuut....

§ 15 Abs. 5 WaffG: "... Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind ..."

:acute:

ARRGH Mea Culpa! Stimmt!

Zur Strafe werde ich mich jetzt 24h nicht drüber aufregen, wenn andere rechtlichen Unsinn posten.

:peinlich:

Bleibt aber das Problem, dass der Verein nicht immer wissen kann, ob jemand eine WBK hat. Stimmts?

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ARRGH Mea Culpa! Stimmt!

Zur Strafe werde ich mich jetzt 24h nicht drüber aufregen, wenn andere rechtlichen Unsinn posten.

:peinlich:

Bleibt aber das Problem, dass der Verein nicht immer wissen kann, ob jemand eine WBK hat. Stimmts?

DAS soll eine Strafe sein?

Mach mal 24 Stunden Pause! :rotfl2:

Zum Thema:

Die Vorstände muessen sich nunmal vorher schlau machen, welcher ihrer Mitglieder eine WBK besitzt.

Dann können diese auch eine korrekte Meldung abgeben und muessen nicht gegen allgemeine Datenschutzbestimmungen verstossen.

Sollte das ein wahres Problem darstellen, sollten sich die Vorstandsmitglieder ersetzen lassen!

Banale Diskussion! :)

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Ja, stimmt. Aber dafür kann man ja einen Passus in den Aufnahmeantrag setzen. (WBK ? Ja/Nein)

Just my 0,02 €

Jake C.

und auserdem jedem glauben das er auch Wahrheitsgemäß antwortet :D

wenn dann doch ein Mitglied austritt das diei WBK beim Eintritt nicht angegeben hat kann der Verein nicht's melden und das Recht zu Prüfen hat der Verein auch nicht - und nu ?

Ergo es werden nur austretende Mitglieder gemeldet die wissentlich eine WBK haben. :gutidee:

Melde ich als Vereinsvorsitzender sozusagen "vorsorglich" ein Mitglied das keine WBK hat müsste ich mir vorher die Einwilligung zur Weitergabe der persönlichen Daten von ihm geben lassen, genau die werd ich auch kriegen wenn vorher das vorhandensein einer WBK verschwiegen wurde :gaga:

und rechtlich ?? kann ein Verein als juristische Person verurteilt werden weil eine Situation wie oben eingetreten ist ??

schau mer mal was noch kommt

Tommy a.k.a Snake Belly Tom

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Ihr Unfähige! :D

Lasst euch auswechseln. Zu phantasielos um das in den Griff zu bekommen? :peinlich:

Wahrsager,

was jammerst du denn so?

Auf der einen Seite hätten hier fast alle geheult, wenn der Gesetzgeber ALLE ehemaligen Mitglieder hätte wissen wollen und nun auch nicht zufrieden wenn nur die Mitglieder mit WBK gemeldet werden muessen. :heuldoch:

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Also mir persönlich gefällt die Variante mit dem Datenabgleich der Mitgliedsadressen des Vereins mit denen der Waffenbehörde am besten. Dadurch kann sich der meldende Vorstand sicher sein und auch die Waffenbehörde wird nur "richtige" Meldungen bekommen.

Für die Zukunft würde ich mir vom Gesetzgeber wünschen, dass die meldenden Vereinsvorstände das Recht erhalten, direkt beim Einwohnermeldeamt nach WBK-Inhaberschaft zu fragen, denn diese bekommen ja seit dem 01.04.2003 von den Waffenbehörden Mitteilungen, wenn erstmalig eine WBK für eine Person erteilt wird. Hierzu wäre allerdings eine Änderung des Melderechtsrahmengesetzes erforderlich...

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Also mir persönlich gefällt die Variante mit dem Datenabgleich der Mitgliedsadressen des Vereins mit denen der Waffenbehörde am besten.

Wer soll denn den Datenabgleich machen? Die Behörde? Wäre somit die Mitgliedschaft im Verein meldepflichtig?

Oder wird der Datenbagleich von den Vereinen (=Privatpersonen) durchgeführt? :o

Für die Zukunft würde ich mir vom Gesetzgeber wünschen, dass die meldenden Vereinsvorstände das Recht erhalten, direkt beim Einwohnermeldeamt nach WBK-Inhaberschaft zu fragen,

:o

Ernsthaft?

... denn diese bekommen ja seit dem 01.04.2003 von den Waffenbehörden Mitteilungen, wenn erstmalig eine WBK für eine Person erteilt wird.

Löst ja immer noch nicht das Problem der langjährigen Mitglieder. <_<

Hierzu wäre allerdings eine Änderung des Melderechtsrahmengesetzes erforderlich...

Sag' mal... Datenschutz stört nur, oder wie?

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Verwunderlich das einige noch ohne Hilfe von Dritten ausserhalb von WO aufrecht durchs Leben gehen können. ;)

@Wahrsager:

Wie wäre es mit einer simplen Formulierung im Neuaufnahmeantrag, die das neue Mitglied nur mit JA o. NEIN zu beantworten hat. Zusätzlich mit einem weiteren Satz versehen, das das Mitglied jede wafenrechtl. Änderung bzw. WBK dem Vorstand unmittelbar zu melden hat.

Damit wäre der Vorstand abgesichert.

Meinetwegen noch einmal jährlich in dem Protokoll zur Hauptversammlung bzw. in der Einladung dazu, auf die Meldepflicht hinweisen.

Sooo schwierig kann die Umsetzung ja wohl kaum sein, wie hier Zeit investiert wird. :)

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Verwunderlich das einige noch ohne Hilfe von Dritten ausserhalb von WO aufrecht durchs Leben gehen können. ;)

@Wahrsager:

Wie wäre es mit einer simplen Formulierung im Neuaufnahmeantrag, die das neue Mitglied nur mit JA o. NEIN zu beantworten hat.

Toll.

Und dann treten alle langjährigen Mitglieder aus und dann wieder ein, damit sie den Neuaufnahmeantrag alle unterschrieben haben.

Liest Du eigentlich die Postings, denen Du widersprichst? Es geht auch um die "alten" Mitglieder!

Und hast Du selber irgendeine Funktion in einem Verein und dadurch Erfahrung in der praktischen Umsetzung solcher Ideen?

Sicher kann man den einen oder anderen mit solchen Ideen erreichen, aber das Problem hier ist doch, dass ein Gesetz etwas fordert und der Verein das zu 100% erfüllen muss. Daher reicht es nicht, bei Neumitgliedern drauf zu achten oder auf die Ehrlichkeit der Mitglieder zu hoffen. Sie müssen ja nicht mal unehrlich sein, es reicht ja wenn sie es verbummeln.

Am Ende läuft es auf die Frage hinaus, wer im schlimmsten Fall der Fälle dafür verantwortlich ist, dass ein Ex-Sportschütze noch seine Waffen hat. Dank Waffg kann sich die Behörde nämlich rausreden und der Verein ist "schuld"!

Will man als Verein dieses Risiko zu 100% ausschliessen, dann muss man wohl alle Austritte an die Behörde melden.

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