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IGNORED

Vereinsaustritt / Meldung Behörde?


Micha176

Empfohlene Beiträge

[...] Also mir persönlich gefällt die Variante mit dem Datenabgleich der Mitgliedsadressen des Vereins mit denen der Waffenbehörde am besten. [...]
Pragmatiker vor! :00000733:

Ich werde noch heute eine Liste aller WBK-Inhaber bei meiner zuständigen unteren Waffenbehörde anfordern. Da werden wir ja sehen, welche Mitglieder alle eine WBK haben! :gutidee:

Bliebe nur noch das Problem, evtl. Änderungen aktuell zu halten, Mitglieder zu erkennen, die verzogen sind oder nach Heirat den Namen gewechselt haben.

Ernsthaft, Der_Sammler hat Recht, gemeldet werden alle Austritte. Wer auf der sicheren Seite sein will, läßt die Vereinssatzung so ändern, daß eine entsprechende Ausschlußerklärung zum Datenschutz für alle Mitglieder verbindlich wird und holt die Datenschutzerklärungen bei den Altmitgliedern nach.

Ich glaube ja einigen, daß sie ihren Verein im Griff haben! Aber ab einer gewissen Größe möchte ich mit meiner Zuverlässigkeit nicht mehr dafür geradestehen, daß jedes Mitglied auch korrekt seine satzungsmäßigen, bürokratischen Pflichten erfüllt.

Ansonsten habt Ihr natürlich alle Recht: Das Gesetz ist größtenteils für die Füße! :peinlich:

Aber wir müssen nun mal damit klarkommen, wenn wir es nicht gleich seinlassen wollen.

Liebe Grüße

fa

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Ich werde noch heute eine Liste aller WBK-Inhaber bei meiner zuständigen unteren Waffenbehörde anfordern. Da werden wir ja sehen, welche Mitglieder alle eine WBK haben! :gutidee:

Bliebe nur noch das Problem, evtl. Änderungen aktuell zu halten, Mitglieder zu erkennen, die verzogen sind oder nach Heirat den Namen gewechselt haben.

Die Liste gibt dir dein Amt einfach?

Ich hätte das Problem, das ich Listen von 7 oder ( Ämtern brauchen würde ( bei allen Mitgliedern) und mir nicht sicher bin, das jede Behörde mir so ne Lister erstellt bzw. herausgibt!

Poste mal das Ergebnis/ die Antwort der Behörde!

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Die Liste gibt dir dein Amt einfach?

Ich hätte das Problem, das ich Listen von 7 oder ( Ämtern brauchen würde ( bei allen Mitgliedern) und mir nicht sicher bin, das jede Behörde mir so ne Lister erstellt bzw. herausgibt!

:rotfl2:

Och, Menno!

ein Scherz, Juchu!

Die werden sich genausowenig ein datenschutzrechtliches Ei legen, wie die Vereine das mit

der Hinundherschickerei irgendwelcher Listen tun sollten.

Dazu kommt erschwerend, daß ich dem gepflegten Datenbestand einer Behörde noch weniger

trauen würde, als meinen eigenen Daten.

Liebe Grüße

fa

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………

Und hast Du selber irgendeine Funktion in einem Verein und dadurch Erfahrung in der praktischen Umsetzung solcher Ideen?

………

Hat er bestimmt. Wahrscheinlich ist er Beisitzer in einem 25 Mitglieder Verein. :peinlich:
……..

Sooo schwierig kann die Umsetzung ja wohl kaum sein, wie hier Zeit investiert wird. :)

Natürlich nicht. Ist wie alles im Leben das man Anderen auf das Auge drücken kann kein Problem.

@alle Anderen,

Wie macht das dann ein Verein der seine Mitglieder aus mehreren Kreisen rekrutiert? Bei uns sind es derer sieben.

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Gibt es eigentlich irgendwo eine Vorschrift, dass der WBK-Inhaber selber dem Amt seinen Austritt melden muss?

Ich habe diesbezüglich nichts gefunden.

Wenn es diese Vorschrift nicht gibt, dann sagt das wieder mal einiges über das WaffG aus: diverse Überwachungsmechanismen werden konstruiert, der Einzelne jedoch trägt keine Verantwortung.

Man macht sich also weder strafbar, wenn man seinen Austritt nicht der Behörde meldet, noch wenn man dem Verein seine WBK verschweigt. Der einzige, der am Ende gegen das Gesetz verstoossen hat, ist der Verein.

Pervers.

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Ähm, ich möchte ja diese Diskussion nicht unnötig erschweren...

Aber vielleicht ist euch noch allen die Tatsache bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren bei der DSU Verfassungsklage gegen die Anerkennung- Nichtanerkennung von Verbänden ganz nebenbei festgestellt hatte, dass EIN BEDÜRFNIS NICHT VON EINER VEREINSZUGEHÖRIGKEIT ABHÄNGIG IST!. Der Beitritt und die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verein/Verband stellt lediglich eine >Erleichterung bei der Feststellung des Bedürfnisses< dar. Ein Austritt aus dem Verein/Verband bedeutet also nicht zwangsweise auch den Wegfall des Bedürfnisses.

Ich frage mich daher, welchen "wichtigen Grund" es dann überhaupt für eine solche Datenschutzrechtlich bedenkliche Meldepflicht gibt?

Ausserdem möchte ich noch darauf hinweisen, das das FWR schon damals die hier Diskutierten datenschutzrechtliche Bedenken festgestellt hat...und eine Klage immer noch anhängig sein dürfte? Sollte diese Sache irgendwann von einem Gericht gekippt werden, dann könnten ev sogar Schadenersatzansprüche gegen Behörden und Vereinsvorstände angemeldet werden.

Ganz nebenbei bemerkt: Es ist schon erstaunlich... vor nichteinmal zwei Jahren haben hier noch alle geschrien, was für ein Schwachsinn diese Meldepflicht ist...und heute überbieten sich hier viele Gegenseitig darin, wie man diese am effizientesten umsetzen kann. :confused:

Ich glaube das FWR sollte diese Diskussion ruhig nochmal zum Anlass nehmen, ob man nicht doch mal so langsam Gerichtlich dagegen vorgeht.

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Du vermischst hier ein paar Sachen.

Ein Austritt stellt also nicht zwangsweise auch den Wegfall des Bedürfnisses dar.

Nein, aber er ist wohl Anlass für die Behörde, das Bedürfnis zu überprüfen.

Ganz nebenbei bemerkt: Es ist schon erstaunlich... vor nichteinmal zwei Jahren haben hier noch alle geschrien, was für ein Schwachsinn diese Meldepflicht ist...und heute überbieten sich hier viele Gegenseitig darin, wie man diese am effizientesten umsetzen kann. :confused:

Natürlich ist die gesetzliche Meldepflicht Quatsch, keiner hier sagt was anderes.

Nach wie vor steht es aber im Gesetz und die Vereine müssen sich daran halten. Das hat nichts damit zu tun, dass man sich damit abfindet oder so, man kann sich als Verein einen Gesetzesverstoss schlichtweg nicht leisten.

Aber auch Du bist wahrscheinlich kein Vereinsfunktioner, der sich ständig fragen muss, wie er WaffG und Datenschutz ohne Kristallkugel unter einen Hut bringen soll.

Ich glaube das FWR sollte diese Diskussion ruhig nochmal zum Anlass nehmen, ob man nicht doch mal so langsam Gerichtlich dagegen vorgeht.

Da stimme ich voll und ganz zu.

Und bis das geklärt ist, müssen sich die Vereine eben so gut es geht an's geltende Recht halten.

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Aber auch Du bist wahrscheinlich kein Vereinsfunktioner, der sich ständig fragen muss, wie er WaffG und Datenschutz ohne Kristallkugel unter einen Hut bringen soll.

Neee, das muss ich mir wirklich nicht antun! Das scheint aber inzwischen ein weit verbreitetes Problem zu sein...bei uns haben jedenfalls schon einige Vereine aufgegeben, weil sich niemand mehr findet, der bei solch unausgegorenen Gesetzen noch den Kopf bzw seine WBK hinhalten möchte. Hinzu kommt, dass man diese ganze Mehrarbeit, die eigentlich Aufgabe der Behörden wäre, noch nichtmal bezahlt bekommt.

Man hatte wohl geglaubt, wenn der Staat kein Geld und kein Personal mehr hat, dann kann man den ganzen ausgedachten Gesetzesmüll einfach mal eben so bei den Bürgern und den Vereinen abladen.

Warum wehren wir uns dagegen nicht endlich mal?

Wir sind übrigens nicht die Einzigen! (Bei den Ärzten, die zur Zeit in Berlin Demonstrieren, ist es genauso gelaufen - die sollen auch immer mehr Bürokratie für den Staat auf eigene Verantwortung miterledigen, ohne dafür bezahlt zu werden oder mehr Rechtsicherheit zu bekommen)

zitat: "Nein, aber er ist wohl Anlass für die Behörde, das Bedürfnis zu überprüfen."

Seit wann müssen wir den Anlass dafür erbringen? Der Staat möchte ein Bedürfnis nachgewiesen haben...okay, dann soll er das auch selber überwachen und entsprechend geschultes Personal einstellen, das dann auch die Verantwortung für die Richtigkeit der Massnahme übernimmt.

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Bedürfnis, Bedürfnisprüfung...

Kann mir mal einer sagen, womit begründet wird, dass eine Bedürfnisprüfung nach dem Austritt aus dem Verein erfolgen muss?

Ich kenn nur die Bedürfnisprüfung 3 Jahre nach erstmaliger Ausstellung und dann "regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung". Von einer regelmäßigen Bedürfnisprüfung kann ich im WaffG nichts finden, lasse mich aber gerne belehren.

Harlekin

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Bedürfnis, Bedürfnisprüfung...

Kann mir mal einer sagen, womit begründet wird, dass eine Bedürfnisprüfung nach dem Austritt aus dem Verein erfolgen muss?

Ich kenn nur die Bedürfnisprüfung 3 Jahre nach erstmaliger Ausstellung und dann "regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfung". Von einer regelmäßigen Bedürfnisprüfung kann ich im WaffG nichts finden, lasse mich aber gerne belehren.

Harlekin

Eben! Ihr macht mit der Behördenmeldung eigentlich nichts anderes, als eine ZUSÄTZLICHE Bedürfnisprüfung zu ermöglichen bzw diese zu veranlassen. Die regelmässige Bedüfnisprüfung ist damit sozusagen durch die Hintertür eingeführt worden.

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..........aufgrund ihrer Tätigkeit im Verein für die Behörden tun sollen........
was heißt hier sollen? Müssen trifft den Nagel auf dem Zeh.

Im Moment ist es Gesetz. Was bitte sollten denn die Verantwortlichen im Verein anderes tun als die Austritte melden?

Daß das Ganze eine Sauerei ist brauchen wir nicht zu diskutieren, aber hast Du eine Lösung für das von Berlin diktierte Problem? Bei der sich der SM nicht strafbar macht?

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Ich habs doch oben gesagt was man tun sollte. Das FWR oder ein anderer starker Kläger sollt die Sache vor das Bundesverwaltungsgericht oder ev auch vor das Bundesfassungsgericht bringen.

Die DSU-Klage wurde ja damals vom Verfassungsgericht zurückgewiesen mit der Begründung <das die Nicht Anerkennung als Verband nicht das Bedürfnis seiner Mitglieder beeinträchtigt...<

Wenn ich das nun richtig sehe, wird in diesem Fall weit mehr als nur die Frage nach dem waffenrechtl. Bedürfnis beeinträchtigt. Damit dürfte das VVG ev nun doch zuständig sein! (Das müssen aber mal die Juristen vom FWR oder andere prüfen)

Weiterhin bestätigt sich hiermit mal wieder eine von mir seit langem beobachtete Entwickung in Deutschland: Die ungenierte Auslagerung von Staatsaufgaben hin zum Bürger, der auf seine Kosten und Verantwortung Gesetze umsetzen soll.

Bin mal gespannt, wann die Verordnung kommt, dass wir uns beim begehen einer Straftat selbst verhaften müssen... :D (Das ist aber eigentlich garnicht so lustig)

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Weiterhin bestätigt sich hiermit mal wieder eine von mir seit langem beobachtete Entwickung in Deutschland: Die ungenierte Auslagerung von Staatsaufgaben hin zum Bürger, der auf seine Kosten und Verantwortung Gesetze umsetzen soll.

Ne - das siehst Du jetzt falsch, schließlich sind die Bürger ja der Staat. Die Einbindung der Bürger ist also so eine Art Basisdemokratischer Akt auf Grundlage der vom Volkssouverän über seine gewählten Vertreter erlassenen Gesetze und Verordnungen!

- gez. "Big Brother" -

(nach Diktat verreist)

(Diktat aufgenommem von Rodney, der nach wie vor der Auffassung ist, dass das ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragen ist.)

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Ne - das siehst Du jetzt falsch, schließlich sind die Bürger ja der Staat. Die Einbindung der Bürger ist also so eine Art Basisdemokratischer Akt auf Grundlage der vom Volkssouverän über seine gewählten Vertreter erlassenen Gesetze und Verordnungen!

Das ist dann aber eine sehr merkwürdige Form von "Basisdemokratie". Hier geht es, wie ich schon schrieb, weniger um ein Mehr an (wünschenswerter) Eigenverantwortung der Bürger, sondern darum, dass der Staat immer mehr Regeln erlässt, die dann der Bürger gefälligst zu 100% selber umsetzen soll. (Frei nach dem Motto: Schaufelt euch das eigene Grab gefällist selber)

Das uminterpretieren von bestimmten Begriffen und Grundwerten scheint hierzulande geradezu ein neuer Volkssport geworden zu sein. Unser neuer Vizekanzler (Müntefering) hatte erst kürzlich den Begriff "Freiheit" auch sehr geschickt für sich uminterpretiert("Die Bürger wollen frei sein...für Arbeit und soziales Engagement, frei sein für gerechte Umverteilung,...")

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Also, war heute auf'n "Amt" hab "Eisenwaren" eintragen lassen und bei der Gelegenheit mal die SBin um "Rat" gefragt.

folgender "Tip" wurde gegeben

1. Satzungsänderung - Vereinsmitglieder müssen dem Verein gegenüber wahrheitsgemäß über "WBK" Auskunft geben, jedes Mitglied unterschreiben lassen und dann nur noch die Mitglieder mit gemeldeter WBK beim Austritt melden - damit währe der Verein rechtlich aus'm Schneider - meint sie :gutidee:

Währe wohl von vielen Vereinen gängige Praxis alle Austritte zu melden :peinlich:

Auf meine Frage bez. Datenschutz - keine Bedenken, am besten gleich eine freistellung bez. Datenschutz in die Satzung :gaga:

Also der Tip vom Amt Satzung ändern - und was ist wenn die Mitglieder das nich wollen (2/3 Mehrheit)

und falls doch, eine Satzung die geltentes Recht bricht (Datenschutz) wird in diesem Punkt ungültig - salvatorische Klausel.

Und nu ??

Also auf das Ding nehm ich erst mal einen :s75:

:17:

Tommy a.k.a Snake Belly Tom

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Erstaunlich!

Einige WO`ler schiessen eigenständig und freiwillig über das vom Gesetzgeber geforderte Ziel hinaus und melden auch ausscheidende Nicht - WBK-Inhaber der Behörde.

Sonst wird doch immer alles boykottiert was nicht sein muss.

Da klatschen wir doch mal Beifall für diejenigen Vorstände die mehr Vorstellungskraft und Umsetzungsvermögen haben als ....

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Erstaunlich!

Einige WO`ler schiessen eigenständig und freiwillig über das vom Gesetzgeber geforderte Ziel hinaus und melden auch ausscheidende Nicht - WBK-Inhaber der Behörde.

Sonst wird doch immer alles boykottiert was nicht sein muss.

Da klatschen wir doch mal Beifall für diejenigen Vorstände die mehr Vorstellungskraft und Umsetzungsvermögen haben als ....

Darum geht es doch gar nicht, bzw. ist das die Konzequenz der Kern-Frage "Meldepflicht bei Vereinsaustritt"

Es soll da wirklich Vereine geben die mehr als drei Mitglieder haben und der Verwaltungsaufwand schon fast an einen fulltimejob grenzt.

Um dann Arbeit zu sparen ist es das einfachste "alle" Austritte zu melden...

Aber...... , ich geh schon mal in Deckung" .....ist und war es nicht so, dass ein Bedürfnisnachweis für eine Waffe vom Verein unterschrieben werden muss? Sowas wird doch normal als Kopie in einem Ordner des Vorsitzenden, bzw. Sportwartes abgelegt, daraus kann eine Liste erstelt werden und und ....

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Aber...... , ich geh schon mal in Deckung" .....ist und war es nicht so, dass ein Bedürfnisnachweis für eine Waffe vom Verein unterschrieben werden muss? Sowas wird doch normal als Kopie in einem Ordner des Vorsitzenden, bzw. Sportwartes abgelegt, daraus kann eine Liste erstelt werden und und ....

Na ja es gibt ja immer noch Schützen die mehr als einen Verein haben. Da beantragen dann z.B in einem Verein keine Waffen, weil sie es über den anderen tun.

Aber pauschal die austreten der Behörde zu melden finde ich auch nicht so toll. :o

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...ist und war es nicht so, dass ein Bedürfnisnachweis für eine Waffe vom Verein unterschrieben werden muss? Sowas wird doch normal als Kopie in einem Ordner des Vorsitzenden, bzw. Sportwartes abgelegt, daraus kann eine Liste erstelt werden und und ....

In unserem BSSB Verein ist es so.

IMI

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Also ich gebe zu bisher nicht mitgelesen zu haben.

Ich kann euch aber sagen warum das in unserem 400-Mitglieder-DSB-Verein wunderbar klappt- ^_^

Wir haben ALLE den Aufsichtenlehrgang des Verbands machen müssen (damit wir alleine schiessen können). Der ganze Lehrgang gilt nur in Verbindung mit einer "Sachkunde" weshalb wir unsere WBK`s (nur die Vorderseite; nicht die Seite mit den Waffeneinträgen) kopiert und beim Verein hinterlegt haben.

Dadurch weiss der Verein WER eine WBK hat und wenn jemand Austritt wird er gemeldet.

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