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IGNORED

Schon wieder was neues?


Gunny Highway

Empfohlene Beiträge

Hi Jürgen,

genau so ist es.

Der SB hat recht schnell durchschaut was ich vorhabe - eigentlich habe ich es ihm gesagt. Er wollte mir jedoch auch nicht in die "Suppe spucken" - in dem Fall hätte er die Flinte eingetragen. Irgendwie ist er an einer grundsätzlichen Entscheidung auch interessiert.

Gruß

Manfred

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...Kaufst Du eine Waffe der "passenden" oder "unpassenden" Art wird sie Dir ohne erneute Bescheinigung nicht eingetragen und man läßt Dich voll in die 2 Wochen Anmeldefrist(abseitsfalle) laufen....

Ein Ansatz wäre doch, daß die WBK nach Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe innerhalb 2 Wochen zum Eintrag vorgelegt werden muß. Ich habe nirgendwo gelesen, wie lange das Amt zum Eintragen brauchen darf, also liegt doch bei denen der schwarze Peter und nicht bei Dir, oder?

Und wenn ich meine Pflichten als mündiger Bürger (und Legalwaffenbesitzer) erfülle, kann ich auch darauf bestehen, meine Rechte wahrzunehmen, wenns sein muß, mit der Hilfe eines fachkundigen Anwalts.

D.h., gewünschte Waffe kaufen, die auf Neu-Gelb möglich ist, Erwerbsanzeige samt WBK beim zuständigen Amt abgeben und der Dinge harren, die da kommen (wie gesagt, mit gutem Anwalt).

Nach 2 Wochen kann man doch die Behörde anmahnen, was sie von der 2-Wochen-Frist hält, die schließlich im Gesetz verankert ist und der ich Folge geleistet habe, aber eben die Behörde nicht. Und bei eventueller telefonischer Reaktion natürlich auf schriftlicher Begründung der Verzögerung (imho des Gesetzesverstoßes) bestehen.

Einen Versuch wäre es wert.

mfg

Ralf

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@Dynamite Harry

Das Problem ist, daß die Behörde bei einem Besuch die Erwerbsanzeige und die WBK überhaupt nicht annimmt. Ist mir selber passiert. Warum und wieso nicht, konnte und wollte man mir nicht näher erläutern.

Eine rechtsmittelfähige "Antwort" oder nur einen Vermerk auf der Anmeldung zwecks Fristwahrung habe ich vergebens gefordert. Hier wurde mir insofern die Pistole auf die Brust gesetzt, daß sie, wenn ich die Waffe nicht binnen x-Tage einem -anderen, richtigen - Berechtigten überlasse, meine waffenrechlichen Erlaubnisurkunden widerufen sowie mein ganzer Waffenbestand erst einmal einkassiert und ein Verfahren gegen mich eingeleitet werden würde.

Und nun frage ich Euch eines:

Glaubt Ihr wirklich, daß dieses komische "Verhalten" der NRW-Behörden auf individueller Rechtsansicht des jeweiligen einzelnen Sachbearbeiters beruht oder vielmehr auf einer dienstlichen, zentralen, für uns nicht zugänglichen Schikaneanweisung von oben? ;)

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]Waffenbesitzkarte nacg § 14 Abs. 4 WaffG

Diese Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb von

Vielleicht solltest Du das Waffengesetz in Stein meißeln und es dem SB um die Ohren hauen! Welche Waffen nach §14 Abs. erworben werden dürfen, das steht im Waffengesetz bereits drin. Es est weder notwendig, die Waffenarten nochmals auftzführen, noch ist es zulässig, sie eigenmächtig einzuschränken.

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@upima :peinlich::rtfm:

ach upima... :heuldoch:

:rotfl2::00000733:

Es fehlen offensichtlich nicht nur die Gelassenheit sondern auch die Argumente.

Hat jemand ein diesbzgl. Urteil. Dürfte ja bei der überwältigenden Klarheit der hier geäußerten Sichtweise kein Problem sein.

Wenn übrigens sogar das Bedürfnis dem Grunde nach wegfallen soll, stellt sich die Frage, warum der DSB das Bundesverwaltungsamt von der Bevollmächtigung der Landesverbände zur Austellung von Bescheinigung des Bedürfnissses nac § 14 IV informiert. Solche Dummerchen.

Bin an ernsthaften Statements durchaus interessiert.

Natürlich bin ich auch beeindruckt wenn jemand zeigen will, dass er glaubt die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und Smilies bedienen kann.

Und nun los im Sinne von "Aber Du..."

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Wozu ein Urteil, wo doch der Gesetzestext (ausnahmsweise) EINDEUTIG ist ?

Mit Deiner Auffassung davon stehst Du so ziemlich allein auf weiter Flur,

und nicht nur, weil das hier ein Waffenforum ist.

Seh ich anders, aber das macht das Salz in der Suppe :s75:

Aber kann denn nun jemand Butter bei die Fische tun?

Der Austausch unterschiedlicher Auffassungen allein bringt ja nicht weiter.

Zu sechs "auf ihn mit Gebrüll" auch nicht ernsthaft.

Hilfreich war bisher lediglich der Hinweis von Joe.

Axo, ich find den Gesetzestext auch eindeutig ;)

selbsterkenntnis... :eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

Tja, so können wir Stunden weitermachen. :rotfl2:

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Hallo Upima

der Gesetzestext ist eindeutig. Es steht in 14 Abs. 4 keine Einschränkung der Waffenarten. Also kann ich alle darin genannten kaufen. (siehe auch Begründung zur Beschlußfassung des WaffG) Dies hat der Gesetzgeber deshalb so gemacht, weil die aufgeführten Waffen nicht DELIKTRELEVANT sind. Wann wurde denn das letzte mal mit einem Vorderladerrevolver von einem Sportschützen eine Bank überfallen? Freue dich doch einfach, daß der Gesetzgeber mal nicht alles einschränken will, sondern Etwas locker sieht. Kannst du so etwas nicht glauben und suchst deshalb verzweifelt den Pferdefuß? Wo liegt der Unterschied, ob ich 1 Rep.Büchse oder 10 habe? Doch nur darin, daß es der Wirtschaft guttut.

Jetzt glaube doch, daß z. Zt. in Deutschland noch alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Auch wenn es dir merkwürdig vorkommt und du erstmal ein Gerichtsurteil über die Erlaubnis sehen willst. Es wird keins geben.

Steven

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-schnipp-

Und nun frage ich Euch eines:

Glaubt Ihr wirklich, daß dieses komische "Verhalten" der NRW-Behörden auf individueller Rechtsansicht des jeweiligen einzelnen Sachbearbeiters beruht oder vielmehr auf einer dienstlichen, zentralen, für uns nicht zugänglichen Schikaneanweisung von oben? ;)

Die 2/6 Regelung, welche NRW-Behörden auch auf die alte Gelbe beziehen, hat ihre Anweisung definitiv von einem, dem verantwortlichen Herrn aus Arnsberg.

Die einzelnen SB in den örtl. Behörden sind somit nur ausführendes Organ eines offensichtlich wissentlich falsch ausgelegten Rechts. Wenn es hart auf hart kommt, haben die SB anscheinend die Anweisung "mit dem Kunden mal zu reden" und diese verweisen selbst auf die Möglichkeit des § 12 Abs. 1 WaffG. Nur um mit allen Mitteln ihre 2/6-Regelung auch auf die alte Gelbe in NRW durchsetzen zu können.

:peinlich:

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Ein Ansatz wäre doch, daß die WBK nach Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe innerhalb 2 Wochen zum Eintrag vorgelegt werden muß. Ich habe nirgendwo gelesen, wie lange das Amt zum Eintragen brauchen darf, also liegt doch bei denen der schwarze Peter und nicht bei Dir, oder?

D.h., gewünschte Waffe kaufen, die auf Neu-Gelb möglich ist, Erwerbsanzeige samt WBK beim zuständigen Amt abgeben und der Dinge harren, die da kommen (wie gesagt, mit gutem Anwalt).

Nach 2 Wochen kann man doch die Behörde anmahnen, was sie von der 2-Wochen-Frist hält, die schließlich im Gesetz verankert ist und der ich Folge geleistet habe, aber eben die Behörde nicht. Und bei eventueller telefonischer Reaktion natürlich auf schriftlicher Begründung der Verzögerung (imho des Gesetzesverstoßes) bestehen.

Hi,

ich hatte auf meine "neue" gelbe WBK eine Büchse erworben. Am gleichen Tag bin ich dann mit WBK und Kaufvertrag hin zur Behörde. Die hat die WBK dabehalten und teilte mir mir das sie diese mir per Post zusendet. 3 Wochen später habe ich dann die WBK wieder mit der Post erhalten. Interessant ist das das Datum des Eintrags genau 14 Tage nach dem Erwerbs- oder Anzeigetag ist.

Also was muss ich machen, um Beweisen zu können das ich den Erwerb innerhalb von 14 Tagen angezeigt habe. Im Grunde hätte mich, wenn ich im nachhinein darüber nachdenke, der SB in die 14 Tage "Falle" laufen lassen können. Nächstes Mal werde ich nicht so blauäugig daran gehen.

In welcher Zeit also MUSS die Behörde die Eintragung vornehmen ? Die 14 Tage gelten ja nur für mich.

Meine Waffenbehörde läuft übrigens auch 100% Stegemann-Konform. Willkommen in NRW.

bye

Oli

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Die hier immer wieder gemacht Aussage des wissentlich falsch angewandten Rechts wird sich nur durch ein Urteil klären lassen. Zunächst bleibts hier ne Behauptung aus durchaus nachvollziehbarem Interesse.

Auch wenn mir das Argument der Deliktsrelevanz durchaus einleuchtet, kann es letztlich aber nicht rundherum überzeugen.

Denn:

Unter dem Aspekt der Deliktsrelevanz müssten diese Waffen ja dann durchaus auch frei erwerbbar sein, oder?

Sind sie aber eindeutig nicht. Oder wird das auch inzwischen in Frage gestellt?

Und warum sollte der Gesetzgeber jemandem vor diesem Hintergrund das Recht einräumen, eine Waffe wie z.B. eine einläufige Einzellader Kurzwaffe ohne ein Bedürfnis hierfür zu erwerben?

Und wenn, wie hier auch schon genannt wurde, für die gelbe WBK gar kein Bedürfnis mehr nachgewiesen werden müßte, wie bzw. woran sollte man dann einen Sportschützen in den besagten Disziplinen ausmachen.

Helft mir mal. ;)

Bin für jeden ernsten Tip auf Gedankenfehler dankbar.

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"Und wenn, wie hier auch schon genannt wurde, für die gelbe WBK gar kein Bedürfnis mehr nachgewiesen werden müßte,...."

Hat das hier wirklich jemand geschrieben ?

"Einmaliger Bedürfnisnachweis, unbefristete Erwerbserlaubnis, 4 Waffenarten" ist die

mehrheitlich vertretene Position, genau wie's im § 14(4) WaffG steht.

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"Einmaliger Bedürfnisnachweis, unbefristete Erwerbserlaubnis, 4 Waffenarten" ist die

mehrheitlich vertretene Position, genau wie's im § 14(4) WaffG steht.

"Einmaliger Bedürfnisnachweis, unbefristete Erwerbserlaubnis"

O.k., dann sind wir uns ja einig.

Bis auf die 4 Waffenarten. ;)

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Off Topic: es sind auf jeden Fall alles schöne Beispiele dafür, daß sich trotz eines Regierungswechsels in NRW nüscht jeändert hat und die Direktiven von SPD-Steegmann fröhlich weiter gelten...

Grüße vom recht fassungslosen Jake C., der froh ist, in Berlin zu leben

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...

Unter dem Aspekt der Deliktsrelevanz müssten ...

Und warum sollte

Und wenn, .... müßte, wie bzw. woran sollte ....

Darum geht es doch hier überhaupt nicht!

Es geht um den Wortlaut eines Gesetzes, der wurde hier jetzt mehrmals erläutert... und dazu sagst Du nichts...nur, dass Du es anders siehst. Dann erklär doch mal WIESO!!!

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Darum geht es doch hier überhaupt nicht!

Es geht um den Wortlaut eines Gesetzes, der wurde hier jetzt mehrmals erläutert... und dazu sagst Du nichts...nur, dass Du es anders siehst. Dann erklär doch mal WIESO!!!

:00000733:

Bist Du der Chefimkreisdreher?

Stimmt, es geht um den Wortlaut des Gesetzes und Du hast nix Neues beigetragen.

Und warum ich es anders sehe habe ich mehrfach versucht deutlich zu machen.

Leider hat sich bisher niemand mit den Argumenten auseinandergesetzt.

Stattdessen stampfen einige bockig mit dem Fuß auf den Boden.

Gerichtsurteile sind nicht bekannt, obwohl offensichtlich von etlichen Behörden so verfahren wird.

Wenn meine Auffassung im übrigen solch eine Einzelmeinung wäre, wie der Versuch sie darzustellen, wäre dieser Beitrag doch gar nicht zustande gekommen.

Oder hatte Gunny alles drin?

Axo, dass ich die Art und Weise Deines Zitierens und des damit verbundenen Wunsches der Sinnentstellung scheisse und wenig sachorientiert finde, erwähne ich nur mal nebenher.

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Was soll ich denn neues schreiben?

Darauf hast Du noch nicht geantwortet:

Hallo Upima

der Gesetzestext ist eindeutig. Es steht in 14 Abs. 4 keine Einschränkung der Waffenarten.

Du hast nur auf Stevens Erklärungsversuch geantwortet (Deliktrelevanz etc.). Aber sag doch lieber mal, wo in welchem Paragraphen die Einschränkung der Waffenarten steht?

Du stellst hier eine Behauptung auf, also belege sie. Ansonsten bist DU es, der hier nur trotzig aufstapft.

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Gerichtsurteile sind nicht bekannt, obwohl offensichtlich von etlichen Behörden so verfahren wird.

Wenn meine Auffassung im übrigen solch eine Einzelmeinung wäre, wie der Versuch sie darzustellen, wäre dieser Beitrag doch gar nicht zustande gekommen.

Bloß weil irgendwelche idiotischen Behörden so verfahren soll diese Verfahrensweise richtig sein? Das glaubste doch wohl selber nicht :gaga: Die Behörden in NRW und auch anderswo legen das WaffG nach ihrer sichtweise aus, was teilweise bis hin zur Rechtsbeugung geht.

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Axo, dass ich die Art und Weise Deines Zitierens und des damit verbundenen Wunsches der Sinnentstellung scheisse und wenig sachorientiert finde, erwähne ich nur mal nebenher.

:heuldoch:

Kraftausdrücke helfen Dir hier auch nicht weiter.

Wenn meine Auffassung im übrigen solch eine Einzelmeinung wäre, wie der Versuch sie darzustellen, wäre dieser Beitrag doch gar nicht zustande gekommen.

"Esst Kuhfladen - eine Million Fliegen können nicht irren!"

Aber um mal bei Deiner Argumentationsweise zu bleiben... Was ist denn mit den unzähligen Behörden, die die neue Gelbe ohne Beschränkung ausstellen? Irren DIE denn deiner Meinung nach? Und was ist mit den Verbänden (den BdMP mal aussen vor)? Was ist mit den Juristen beim FWR?

Hm?

:D

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Es muß mir auch nicht geholfen werden, da ich mit dem 14 IV kein Problem habe. :peinlich:

14 IV enthält eine Aufzählung von Waffenarten, bei denen im jeweiligen Einzelfall nach dem erstmaligen Bedürfnisnachweis ein Abweichen von 10 I S.3 erfolgt.

Gründe hierfür habe ich mehrfach genannt. Vielleicht solltest Du einfach mal darauf eingehen. Habe ich biasher niirgends finden können. Das wirkt eher schwach(wir wollen das Niveau ja halten) :bud:

Nun kommst Du :rotfl2:

:heuldoch:

Kraftausdrücke helfen Dir hier auch nicht weiter.

"Esst Kuhfladen - eine Million Fliegen können nicht irren!"

Aber um mal bei Deiner Argumentationsweise zu bleiben... Was ist denn mit den unzähligen Behörden, die die neue Gelbe ohne Beschränkung ausstellen? Irren DIE denn deiner Meinung nach? Und was ist mit den Verbänden (den BdMP mal aussen vor)? Was ist mit den Juristen beim FWR?

Hm?

:D

Das ist geil :rotfl2:

Die Fliegen verdammen um sie im zweiten Satz anzuführen. :gutidee:

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