Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab meinen guten alten Volvo mit 325000km abgeben müssen und nun ein Problem: der alte hatte einen von der Zentralverriegelung unabhängig verschließbaren Kofferraum. Also hatte ich kein Problem, die Wummen und Rest Muni rein und abgeschlossen. Da hätte man mit der Brechstange beigehen müssen. Wenn ich das Auto an einem gut sichtbaren Platz abgestellt hatte, konnte ich auch mal Essen gehen, ohne allzuviel Angst. Nun hab ich einen Kombi und nachdem ich hier vieles gelesen habe (Nicht alles?), fehlt mir Einiges: Zum einen, was wenige Handgriffe sind, entscheidet vielleicht mal ein Richter. Und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, will sagen, keiner weiss, was der entscheidet. Also, besser auf der sicheren Seite sein.

Zweitens, wenn ich meine Waffenkoffer im Kombi hinten liegen hab, sind sie für mir nicht so schnell greifbar, aber für jeden, der mal schnell an der roten Ampel die Heckklappe aufmacht und ich bin dann dran. Also sichern. Mercedes soll, von den Amis verlangt, nach kurzer Zeit die Verriegelung automatisch machen, da kommt es wohl oft vor, dass sich mal jemand von rechts einsetzt und eine Schnellausleihe des Autos erzwingt. Denk ich immer daran, die Zentralverriegelung zu drücken? Na, kommt darauf an, durch welchen Stadtteil ich fahre. Also doch besser Stahlseil an der Kofferraumöse?

Geschrieben

schau mal in deiner bedienungsanleitung nach, bei allen mir bekannten fahrzeugen kann man den kofferraum von der zentralverriegelung trennen.

Also doch besser Stahlseil an der Kofferraumöse?

ich dachte an solchen körperteilen nennt man so etwas piercing..... :ninja:

Geschrieben

Frage mal dein netten Vertragshändler am besten den Werkstatt Meister ob dir die Automatische Verrigellung nach 15 sec. anschalten können.

Geschrieben

Mercedes soll, von den Amis verlangt, nach kurzer Zeit die Verriegelung automatisch machen, da kommt es wohl oft vor, dass sich mal jemand von rechts einsetzt und eine Schnellausleihe des Autos erzwingt.

Kann ich bestätigen, ist aber nicht Zeit sondern Geschwindigkeitsabhängig. Ab 3 km/h verriegelt der Kofferraum, ab 20km/h der Fahrgastraum. Öffnen tut sich das ganze sobald eine Tür von Innen auf gemacht wird oder die KI einen Unfall erkennt.

:gutidee:

Dank der diversen Diebstahlsicherungen heutzutage ist auch in Deutschland diese Art des Ausleihens immer beliebter (auch wenn es in Deutschland noch immer hinter der Methode liegt in die Wohnung einzubrechen und den Autoschlüssen zu stehlen)

Allerdings gibt es da auch schon etliche Böse Buben die da einfachste Tricks gegen haben. Man muss ja nur den Fahrer zum Aussteigen bewegen. Einfach und Effizient ist da z.B. der Trick einfach eine Mülltonne vor die Garageneinfahrt zu stellen. Sobald der Fahrer aussteigt um sie beiseite zu räumen springt man ins Auto greift das Gepäck, oder wenn der Fahrer gar den Motor hat laufen lassen braust man davon

Von diesen Tricks gibt’s eine ganze Reihe… irgendwo soll es mal eine Bande gegeben haben bei der ein Lockvogel an der Fußgängerampel gegen das Auto urinierte.

Was aber auch bei Volvo auf jeden Fall gehen sollte ist das dauerhafte Verschließen des Kofferraums auch bei geöffneter Zentralverriegelung.

Geschrieben

da gab es doch mal nen nachrüstsatz eines flamenwerfers, der rechts und links vom fahrzeug (dem freundlich ans fenster klopfendem) warme beine macht.

wosautos125.gif

flamethrower.gif

p.s. ich glaube da hatten aber sogar die behörden in dem erfinderland des carjackings was dagegen

Geschrieben

Vremtwörder sint Klüggsache? :lol:

Pö ... ich hätt ja auch in altbekannter Manier schreiben können: "Das geht mir am Ar*** vorbei"

das hat man nun davon, wenn man die Etikette wahren will ;)

zum Thema Car-Jacking:

wenn man mir mein Auto beim Halt an der Ampel per Raubüberfall entwendet, hab ich grundsätzlich erstmal die A-Karte gezogen. Da ist es dann auch erstmal egal, ob die Waffe/-n lose, verpackt oder verpackt und verschlossen im Kofferraum, auf der Rücksitzbank oder sonstwo im Fahrzeug lagen. Den Trödel hab ich so oder so und ich kann nur hoffen, daß diese Waffen dann nicht später im Zusammenhang mit weiteren Straftaten wieder auftauchen.

MFg DarkAngel

Geschrieben

zum Thema Car-Jacking:

wenn man mir mein Auto beim Halt an der Ampel per Raubüberfall entwendet, hab ich grundsätzlich erstmal die A-Karte gezogen. Da ist es dann auch erstmal egal, ob die Waffe/-n lose, verpackt oder verpackt und verschlossen im Kofferraum, auf der Rücksitzbank oder sonstwo im Fahrzeug lagen. Den Trödel hab ich so oder so und ich kann nur hoffen, daß diese Waffen dann nicht später im Zusammenhang mit weiteren Straftaten wieder auftauchen.

Ein besseres Argument für andere Transportvorschriften kann man wohl kaum finden.

Ministerialbeamter aus NRW: Ab jetzt muss jeder Waffe im Sicherheitsbehältnis VDS VII befördert werden. :gaga:

Staatsbürger mit Bedürfnis: Waffen darf am Mann "transportiert" werden... :s82:

:rotfl2:

Geschrieben

Ich könnte ja den Car-Jacker oder Ripper, oder wie auch immer der Lump im Neudeutsch genannt wird, darauf hinweisen, daß ich da ein paar Knallstöcke transportiere, die ich ihm aus rechtlichen Gründen nicht überlassen kann. Vielleicht hat er ja in Kennung der gesetzlichen Regelungen Verständnis und gibt mir noch den Augenblick, die Waffen aus dem Fahrzeug zu entfernen.

MFG DarkAngel

Geschrieben

Ein besseres Argument für andere Transportvorschriften kann man wohl kaum finden.

Ministerialbeamter aus NRW: Ab jetzt muss jeder Waffe im Sicherheitsbehältnis VDS VII befördert werden. :gaga:

Unfug! Ein wie auch immer beschaffenes Behältnis für die Waffe kann die Wegnahme des kompletten Fahrzeugs nicht verhindern. Anschließend hat der Räuber doch alle Zeit der Welt den Tresor aufzubrechen.

Geschrieben

Pö ... ich hätt ja auch in altbekannter Manier schreiben können: "Das geht mir am Ar*** vorbei"

das hat man nun davon, wenn man die Etikette wahren will ;)

...

MFg DarkAngel

Tja, wärst Du mal bei unserer guten alten Muttersprache geblieben! Wenn man sich die Bedeutungen der von Dir verwendeten Begriffe zu Gemüte führt (abgesehen von der falschen Rechtschreibung), stellt man fest, daß "Tangente" sinngemäß mit "die Berührende" übersetzt wird und "peripher" (man beachte die BEIDEN "e" :rolleyes: ) mit "am Rande".

Das heißt, wenn mich eine Tangente nicht am Rande berührt, ist sie keine solche und führt ihren Namen zu Unrecht, und wenn sie es schafft, tangiert sie mich, und dann muß es nicht extra betont werden, daß das peripher war, denn, wenn dies nicht am Rande geschehen wäre, dann wäre es wiederum keine Tangente mehr...

Das sind die Phrasen, mit denen Politiker seitenweise ihre Redemanuskripte füllen nach dem Motto "viel reden und nichts sagen". :lol:

Nichts für Ungut, das mußte mal raus, bei solchen süßen Rechtschreibfehlern krempeln sich mir immer die Fußnägel hoch. :traurig_16:

mfg

Ralf

Geschrieben

Kann ich bestätigen, ist aber nicht Zeit sondern Geschwindigkeitsabhängig. Ab 3 km/h verriegelt der Kofferraum, ab 20km/h der Fahrgastraum. Öffnen tut sich das ganze sobald eine Tür von Innen auf gemacht wird oder die KI einen Unfall erkennt.

:gutidee:

Das ist bei meinem Peugeot 307 Kombi auch so ähnlich.

Der Kofferraum verriegelt sich aber sobald der Motor läuft und die Türen sobald man sich in Fahrt setzt. Das mit den Türen kann man abschalten, das mit dem Kofferraum nicht.

Haben die Franzosen so gemacht, weil in Südfrankreich schon öfters mal Leuten die Koffer an einer Ampel aus dem Kofferraum geholt wurden.

Gefällt mir gut, so wie die das geregelt haben!

:gutidee:

Geschrieben

Zurück zum Thema Waffentransport:

Gibt es Urteile zum Thema? Hat irgend jemand Erfahrungen aus der Praxis und zwar ohne Alk im Blut? Abgesehen davon, dass sich in meiner 25-jährigen Autofahrerkariere noch nie jemand für den Inhalt meines Kofferraums interessiert hat, denke ich, die (bald blauen) grünen Kollegen machen sich hier keinen Kopf. Und wenn doch und es kam zur Anzeige muss es doch Urteile geben.

Grüße aus dem wilden Süden

Jörg

Geschrieben

Zurück zum Thema Waffentransport:

Gibt es Urteile zum Thema?

Anfang 90er Jahre ein Karabiner offen auf dem Rücksitz, gab Geldstrafe vor dem AG wurde angeblich nach Einspruch eingestellt.

Karl

Geschrieben

Zurück zum Thema Waffentransport:

Gibt es Urteile zum Thema? Hat irgend jemand Erfahrungen aus der Praxis und zwar ohne Alk im Blut? Abgesehen davon, dass sich in meiner 25-jährigen Autofahrerkariere noch nie jemand für den Inhalt meines Kofferraums interessiert hat, denke ich, die (bald blauen) grünen Kollegen machen sich hier keinen Kopf. Und wenn doch und es kam zur Anzeige muss es doch Urteile geben.

Grüße aus dem wilden Süden

Jörg

Du hast Dir doch Deine Frage schon selbst beantwortet. Bei einer normalen Verkehrskontrolle ohne vorheriges Delikt ( zu schnell, Schlangenlinien o.ä.) ist es extrem unwahrscheinlich, daß Du wegen dem Waffentransport Probleme bekommst.

Habe ich hier irgendwo schon mal geschrieben:

Einfach beim Begehren der grünen Brigade, einen Blick in den Kofferraum werfen zu dürfen, erwähnen daß da was liegt, was absolut gesetzeskonform, aber ungewöhnlich ist, die WBKs zur Einsicht überreichen, gucken und staunen lassen und das wars.

Ist mir bisher einmal so passiert in 5 Jahren und ich fahre auch einen Kombi mit Laderaumabdeckung.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß unsere Polizei allgemein geschult wird, autofahrende Sportschützen als solche zu identifizieren und dann zu schikanieren, wenn es Probleme gab, dann siehe weiter oben bzgl. Restalkohol etc.

Ergo dürfte auch die Suche nach einschlägigen Urteilen wenig Erfolg haben, es wird wohl keine geben, in denen Sportschützen oder Jäger verurteilt wurden nur auf Grund der Tatsache, daß sich in ihrem Fahrzeug nicht zugriffsbereite Waffen befunden haben.

Bezüglich Zugriffsbereitschaft kann man den Kollegen doch vorrechnen:

1. Motor abstellen

2. Fahrertür öffnen

3. aussteigen

4. ums Auto laufen

5. Kofferraum oder Hecktür öffnen

6. Waffenkoffer oder Futteral öffnen (nicht mal abgeschlossen)

7. Waffe entnehmen

8. Munition suchen

9. (Sch.., Schachtel auf dem Kopf aufgemacht)

10. 50 Mumpeln aus dem Koffer- bzw. Fußraum pulen

11. Waffe laden

ist das "zugriffsbereit"im Sinne des WaffG? Bestimmt nicht.

Was ich damit sagen will, solange nicht jemand explizit ein Beispiel bringt, daß er wegen "mangelnder Verpackung" ohne irgendwelche anderen Begleitumstände Ärger mit der Justiz bekommen hat, erübrigt sich doch hierüber jede Diskussion, oder?

mfg

Ralf

Geschrieben

Habe den Beitrag in der Visier jetzt auch mal gelesen... d.h. wollte lesen, aber nachdem ich das Bild gesehen hatte, kam ich vor :rotfl2: nicht mehr dazu...

Mal ernst: was soll das? Die bisherige Praxis hat gut funktioniert, weil Sportschützen:

1. nicht unbedingt jedem auf die Nase binden wollten, daß sie Waffen transportieren

2. sie die Waffen "unsichtbar" im Kofferraum, Stauraum oder was auch immer evtl. abgedeckt transportiert

haben

3. kaum mal einer ohne andere Ursachen kontrolliert worden ist

4. mir bislang kein Urteil über wie auch immer gearteten Transport von Waffen bekannt ist.

Ich transportiere meine Waffen auf dem Motorrad oder auf dem Quad zum Schießstand und zurück. Wenn der Platz nicht ausreicht, hänge ich mir auch eine Gewehrtasche über den Rücken. Die Polizisten, die mir bislang entgegen kamen, haben zwar geguckt, aufgehalten oder kontrolliert haben sie mich noch nicht.

Bleiben wir mal auf dem Teppich und machen die Sache nicht noch komplizierter, als sie ohnehin schon ist.

Grüße

knife

Geschrieben

Ich transportiere meine Waffen auf dem Motorrad oder auf dem Quad zum Schießstand und zurück. Wenn der Platz nicht ausreicht, hänge ich mir auch eine Gewehrtasche über den Rücken...

Bleiben wir mal auf dem Teppich und machen die Sache nicht noch komplizierter, als sie ohnehin schon ist.

:icon14:

Geschrieben

[quote name='knife' date='14.10.2005 - 00:52' post='41455

Ich transportiere meine Waffen auf dem Motorrad oder auf dem Quad zum Schießstand und zurück. Wenn der Platz nicht ausreicht, hänge ich mir auch eine Gewehrtasche über den Rücken. Die Polizisten, die mir bislang entgegen kamen, haben zwar geguckt, aufgehalten oder kontrolliert haben sie mich noch nicht.

Grüße

knife

Damals in der DDR hatte der Förster oder Jagdpächter auch die Wumme über der Schulter, wenn er mit der Schwalbe in den Wald knatterte. Da hat sich keiner (VoPo,Stasi) drüber aufgeregt.

Nur hast Du in der heutigen Zeit einige Jungkommissare, die zwar vom Leben keinen Plan, aber mächtiges Geltungsbedürfnis und Profilneurose haben. Wenn Du an so einen gerätst, zeigt er dich an und Dein Führungszeugnis ist erst mal passe´. Ob er damit durchkommt, ist erst mal sekundär. Hauptsache eine Tagebuchnummer und den "bösen" Waffenbesitzern es wieder mal gezeigt. Wenn ich diese Crew sülzen höre, könnt ich :bad: . Die ziehen Dinge an den Haaren herbei, wo sich selbige bei mir sträuben. Das Schlimme dabei ist, daß dadurch z.T. "Verwaltungs- und Rechtspraxis" geschaffen wird, welche gesetzliche Regelungen unterläuft.

Geschrieben

Aber soweit mir bekannt, finden dort auch schwebende Verfahren, sprich Ermittlungsverfahren ihren Eintrag.

Und somit wird das FüZgn dann möglicherweise doch wieder interessant für die Behörden.

MFG DarkAngel

Geschrieben

Da wir im Verein einen Kripo-Beamten von der Sorte

Nur hast Du in der heutigen Zeit einige Jungkommissare, die zwar vom Leben keinen Plan, aber mächtiges Geltungsbedürfnis und Profilneurose haben.

haben der noch dazu mächtig viel redet und angeblich für die Nachfragen bei den Sicherheitsüberprüfungen zuständig ist kann ich dazu was sagen:

Lt. seinen Aussagen wird tatsächlich jede Ermittlung ( oben "Tagebucheintrag?) im Polizeicomputer gespeicfhert und "anfragen" werden solange als negativ verbescheidet bis das Verfahren "geklärt" ist.

Das kann mitunter schon mal ein Jährchen dauern so dass zumindest in SEINEM BEREICH (immerhin 3 oder 4 Landkreise) trotz sauberem Führungszeugnis vorübergehend keine waffenrechtl. Zuverlässigkeit bestehen kann.

Geschrieben

Das stimmt so nicht. Die Polizei muss bei der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Abs. 5 WaffG Tatsachen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen, melden. Dazu können auch schwebende Verfahren zählen. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft wird dann bereits bekanntgegeben, auch wenn noch nicht abschließend darüber entschieden worden ist.

In solchen Fällen kann der SB seine Entscheidung über einen Antrag bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aussetzen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.