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IGNORED

Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ach Leute, was soll das zepflücken und "im-Dunkeln-rumstochern" denn bringen ?

Die Gretchenfrage ist doch die hier :

Wie schütze ich mich vor möglicher Unbill und / oder Willkür durch die Exekutive, Basierend auf unklarer Gesetzeslage und eventuellem Übereifer diverser Personenkreise ?

Untergruppe :

- Was m u ß ich lt. Gesetz tun ?

- Was k a n n ich vorbeugend tun ( Ohne mich Nennenswert noch weitergehend belasten zu müssen und ohne die Lust an meinem Hobby zu verlieren) ?

- Wie werden meine redlichen Bemühungen von der Exekutive anerkannt / gewürdigt ?

Und das alles ohne ( jetzt mal bewußt übertrieben ! ) :

- mir einen zusätzlichen 5 Tonnen-Panzerschrank zu kaufen,

- einen Sattelschlepper kaufen zu müssen, um das Ding dann zum S H und zurück zu transportieren,

- eine 10-Köpfige >Swat< - Truppe zu engagieren und zu finanzieren , die den Sattelschlepper samt Tresor während des Transportes bewacht ?

Sicher.... Man k a n n eine ganze Menge tun. Auch Unsinniges und Überflüssiges.

Aber was reicht aus , um Gesetzeskonform zu gehen, ohne den Behörden gleich geschmeidig in den A**** kriechen zu müssen - und ( im Fall der Fälle ) keine Probs zu bekommen ?

Geschrieben

Kann sein, daß das im Notwehr§ untergebracht ist.

Jepp! Den Terminus "Nothilfe" kennt das Gestz nicht. Es handelt sich dabei um ganz normale Notwehr. Es gelten die entsprechenden Regelungen, auch was den Einsatz von Schußwaffen betrifft.

Aber was reicht aus , um Gesetzeskonform zu gehen, ohne den Behörden gleich geschmeidig in den A**** kriechen zu müssen - und ( im Fall der Fälle ) keine Probs zu bekommen ?

Die WaffGVwV ist in dieser Frage recht klar und eindeutig formuliert:

Ziffer 35.6.2

Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im nicht abgeschlossenen Handschuhfach des Kraftfahrzeuges mitgeführt wird. Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie verpackt (z.B. in einer geschlossenen Aktentasche oder in einem Futteral) getragen wird.

Von Schlössern, Ketten Seilen, Zerlegen u. ä. steht da nix.

Geschrieben

Ein guter Bekannter kam in eine V-Kontrolle auf der Rückfahrt von einer Ausstellung (von Waffen), bei der er eine Anzahl echt antiker Westernrevolver (alle so von 1850-1880) im Fußraum der Hinterbank in einer Transporttasche unverschlossen mitführte, obendrauf Stühle, Tische, Zeltbahn. Trotzdem erkannte der Richter auf unerlaubtes Führen, Tateinheit restalkohol am Steuer: Pappe weg, WBK rot weg, dicke Geldstrafe UND Einziehung der "Tatwaffen" (Wert damals 25000 DM). Dies alles ist schon 6-7 Jahre her und passierte auch noch im Heimatländchen des so gepriesenen bayr. Inneministers Beckstein, in Nürnberg - wo man Waffenbesitzer vor Gericht besonders gern hart hernimmt...

Hier wird also auf Grund eines 6-7 Jahre alten und nicht näher bezeichneten Gerichtsurteils mal wieder eine Sau durch Dorf getrieben.

Warum hat der "Täter" keine Rechtsmittel eingelegt?

Oder hat er und das Ergebnis passt nicht in Bild?

Wie lautet das Akttenzeichen des Urteils?

Wo kann man das nachlesen?

Fragen über Fragen!

Hat die Visier nix besseres zu melden als auf dieser dürftigen Basis Panik zu verbreiten? :peinlich:

Wenn wir jede obskure Berichterstattung über ein Gerichtsurteil und jede Pressemeldung zur Basis unseren täglichen Tuns und Handelns machen würden, sollten wir den Schießsport und die Jagd (und noch einiges andere auch!) gleich ganz aufgeben.

Michael

Geschrieben
Warum hat der "Täter" keine Rechtsmittel eingelegt?

Wer besoffen Auto fährt :D - hat grundsätzlich schlechte Karten :heuldoch: - egal,was sonst noch so an "Nebendelikten" dabei mit im Spiel ist :rolleyes: .

Soll mann darüber traurig sein - bei einem Waffenbesitzer noch dazuhin :ninja: ?

Mouche

Geschrieben

Wer besoffen Auto fährt...

...gefährdet die öffentliche Sicherheit -zigmal mehr als der Schütze, der sein Gewehrfutteral oder sein Kurzwaffenköfferchen ohne tausend Zusatzsicherungen im Auto durch die Gegend fährt.

Mich würde wirklich mal die Begründung interessieren, inwiefern die innere Sicherheit steigen soll, wenn zum Transport von Jagd-/Sportwaffen die -xte Zusatzsicherung anzubringen ist. Selbst in Ländern mit relativ liberalem Waffenscheinrecht - also sofortiger Schuss- und Zufgriffsbereitschaft durch die Inhaber - herrschen ausgehend davon keineswegs Mord und Totschlag.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Mit einer Langwaffe im Smart wird definitv das zulässige Gesamtgewicht überschritten. Würde ich also nicht machen... :rolleyes:

Pfui, Sachbearbeiter(in)!

Was meinst Du damit denn eigentlich genau für eine lange Waffe...?

IMI

Geschrieben

Back to topic:

Halten wir also fest:

- NOCH (!!!) ist bezüglich des Ursprungsthemas nichts in Sack und Tüten bzw zum Papier des Gesetzgebers gebracht

- immernoch gilt also (bezogen auf das Ursprungsthema) im Rahmen des sachgemäßen Umgangs (der ja den Transport mit einschließt) ein gewisser Ermessensspielraum für die Exekutive

das heißt:

1)

läuft es im Fall der Fälle "normal" wird sich kein Beamter dran stoßen, solange die Waffe/-n so verpackt sind, daß ein direkter Zugiff nicht ohne weiteres möglich ist und wenn dann noch selbige unmittelbar getrennt von der dazugehörigen Munition lagern, ist alles ok, selbst wenn die verpackte/-n Waffe/-n im Fahrgastraum auf der Rückbank liegen sollte/-n.

Bestenfalls macht mich der freundliche Beamte darauf aufmerksam, daß es zwar nicht ausdrücklich verboten und somit auch rechtlich nicht relevant ist, aber daß es dennoch besser wäre, die Waffe/-n im Kofferraum zu transportieren.

2)

legt im Fall der Fälle der Beamte seinen Ermessensspielraum enger als (noch) gewöhnlich aus, könnte für mich das Ende der Fahnenstange bzw meiner Karriere als Sportschütze erreicht sein.

Doch: wo setzt der Ermessensspielraum ein und wo endet er?

Schlußfolgerung für mich:

Solange diese Ermessensspielräume gelten (was ja nichts anderes heißt, als daß die Auslegung schwammig ist und im ungünstigen Fall zu meinen Ungunsten ausfallen kann), sichere ich mich lieber ewas mehr ab und biete somit weniger Angriffsfläche.

Wie andere das halten tangiert mich insofern periphär, als daß ein Jeder selbst entscheiden kann und muß, wie weit er den Bogen zu spannen gedenkt.

In Zeiten, in denen der Gesetzgeber und seine Exekutiven nahezu jedem Legalwaffenbesitzer gern und oft argwöhnisch und mißtrauisch auf die Finger bzw in den Waffenschrank schaut und nur auf Gelegenheiten zu warten scheint, den Schein einziehen zu können, werde ich mich hüten auch nur einen qcm mehr Angriffsfläche zu bieten als unbedingt nötig.

Vielleicht sehe ich das mit dem verantwortungsbewußten Umgang ja auch einfach nur überspitzt, aber sei's drum, ein Jeder wie er kann und mag.

MFG DarkAngel

Geschrieben

Hi,

mir ist DIE Lösung für unsere Smart- und Porschefahrer eingefallen.

Ab mit dem Gewehr in eine (selbstverständlich abschließbare) Dachbox!

Und dass mir jetzt keiner mehr meckert von wegen immer noch zugriffsbereit.javascript:emoticon(':rotfl2:', 'smid_25')

romeoh

Geschrieben
...

Die WaffGVwV ist in dieser Frage recht klar und eindeutig formuliert:

Ziffer 35.6.2

Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im nicht abgeschlossenen Handschuhfach des Kraftfahrzeuges mitgeführt wird. Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie verpackt (z.B. in einer geschlossenen Aktentasche oder in einem Futteral) getragen wird.

...

Wenn das so da drin steht, dann ist es doch in Ordnung. javascript:emoticon(':icon14:', 'smid_18')

Dann brauchen wir diese Diskusion doch gar nicht.

Gruß

Mc Veit

Geschrieben

Die neue VwV zum WaffG is doch noch gar net "offiziell". Die alte definiert den Begriff zugriffsbereit auch nur unvollständig. Solche Lücken füllt dann die Rechtsprechung. Wer stellt sich freiwillig zur Verfügung, um in diesem Bereich Rechtsfortbildung zu betreiben??

Bis wir Rechtssicherheit haben, dürften dabei einige Eisen draufgehen. Die Exbesitzer könnens dann ja in 10 Jahren wieder probieren, bis dahin wissen wirs bestimmt.

Was is so schlimm an einem kleinen Schloß, das allen Zweifeln Schweigen gebietet???

Daheim stecken wirs alle ohne zu Murren in die A- und B-Schränke und beim Transport bricht die Welt wegen einem Schloß am Waffenkoffer zusammen????? Kann nicht sein - oder ? :confused:

Geschrieben

Jeder muß (und darf) selbst entscheiden was er, ob er ein Schloß dranhängt oder nicht.

Was mich ärgert ist die Neigung, allen anderen dann zu erzählen, das sei zwingend so vorgeschrieben. :mad1:

Geschrieben

Bestehende Vorschriften kann man Nachlesen - wenn sie denn existent und als gültig erklärt sind.

Überlegungen kann ( und soll ) man anstellen - aber sie deswegen noch lange nicht als >Vorschrift< ausgeben !

Drohgende Gerüchte über eine ev. Verschärfung des BWaffG darf man aber nicht einfach ignorieren !

Man hat uns ( Legali's ) auf diese Art und Weise schon zu viel untergejubelt...

Daraus ergab sich meine Überlegung, >dem Hund gar keine Chance zum beissen< zu geben und gesichterte Informationen zu ergattern...Mit dem Erfolg, das selbst die Exekutive nix genaues nicht weiß...

( siehe mein vorheriges Posting )

Aber um gar keine Reibereien mit den Senfmännchen aufkommen zu lassen und auch einem von Gastritis geplagten , Spinnenfressenden Staatsanwalt nicht in die Hände zu fallen ...da nagle ich ein Vorhängeschloß an meinen Waffentransportkoffer - und gut is erst mal.

Zumindest so lange, bis wir Legali's bezüglich Waffentransportvorschriften etwas schwarz auf weiss haben !

:wub:

Geschrieben

Aber um gar keine Reibereien mit den Senfmännchen aufkommen zu lassen und auch einem von Gastritis geplagten , Spinnenfressenden Staatsanwalt nicht in die Hände zu fallen ...da nagle ich ein Vorhängeschloß an meinen Waffentransportkoffer - und gut is erst mal.

Zumindest so lange, bis wir Legali's bezüglich Waffentransportvorschriften etwas schwarz auf weiss haben !

:wub:

Des mein ich doch auch. Vorschreiben würds ich persönlich keinem (mit welchem Recht auch?) aber empfehlen schon....

Denn wenn sich dieses vermeidbare Risiko verwirklichen sollte, geht viel kaputt!!!

Geschrieben

Des mein ich doch auch. Vorschreiben würds ich persönlich keinem (mit welchem Recht auch?) aber empfehlen schon....

Denn wenn sich dieses vermeidbare Risiko verwirklichen sollte, geht viel kaputt!!!

Mein Reden ... warum ne Grippe riskieren, wenn man sie durch wärmere Kleidung vermeiden kann...

MFG DarkAngel

Geschrieben

Aber um gar keine Reibereien mit den Senfmännchen aufkommen zu lassen und auch einem von Gastritis geplagten , Spinnenfressenden Staatsanwalt nicht in die Hände zu fallen ...da nagle ich ein Vorhängeschloß an meinen Waffentransportkoffer - und gut is erst mal.

Zumindest so lange, bis wir Legali's bezüglich Waffentransportvorschriften etwas schwarz auf weiss haben !

Das Problem an der Sache ist, wenn viele wegen Auslegungs-Unsicherheiten schon mal vorsorglich ihren persönlichen Sicherheitsstandard erhöhen, dann wird er früher oder später "schwarz auf weiss" Standard (für alle).

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Dieser Quatsch mit dem was angeblich in den Staaten passiert hat sich leider

sehr schnell herumgesprochen. Ich bin selber gleich von mehreren Bekannten

darauf angesprochen worden. Zum einen weil ich Sportschütze zum anderen

weil ich amerikaner bin.

Getroffen hat es mich also gleich doppelt, weil mir nicht in den Kopf wollte

wie Leute so was einfach für bare Münze nehmen können.

Liegt aber wohl auch an uns, also den Schützen selbst. Wenn wir dafür sorgen

würden das zumindest die Menschen in unserem Umfeld auf sowas nicht mehr

hereinfallen würden weil Sie es einfach besser wissen wäre viel gewonnen.

Und schließlich heißt es ja auch immer man soll sich stets als Botschafter

seines Sportes zeigen.

Unsere Botschaft muß also lauten " Bürger mit Waffen sind nicht anders als die

ohne ". Ist uns ja klar, denn wir wissen das wir keine Amokläufer oder

paranoide sind die am liebsten alles erschießen. Aber das müssen andere

wohl erst noch lernen.

Dieser Quatsch mit dem was angeblich in den Staaten passiert hat sich leider

sehr schnell herumgesprochen. Ich bin selber gleich von mehreren Bekannten

darauf angesprochen worden. Zum einen weil ich Sportschütze zum anderen

weil ich amerikaner bin.

Getroffen hat es mich also gleich doppelt, weil mir nicht in den Kopf wollte

wie Leute so was einfach für bare Münze nehmen können.

Liegt aber wohl auch an uns, also den Schützen selbst. Wenn wir dafür sorgen

würden das zumindest die Menschen in unserem Umfeld auf sowas nicht mehr

hereinfallen würden weil Sie es einfach besser wissen wäre viel gewonnen.

Und schließlich heißt es ja auch immer man soll sich stets als Botschafter

seines Sportes zeigen.

Unsere Botschaft muß also lauten " Bürger mit Waffen sind nicht anders als die

ohne ". Ist uns ja klar, denn wir wissen das wir keine Amokläufer oder

paranoide sind die am liebsten alles erschießen. Aber das müssen andere

wohl erst noch lernen.

Sorry richtige Meinung aber falsches Forum

Geschrieben

Die neue VwV zum WaffG is doch noch gar net "offiziell". Die alte definiert den Begriff zugriffsbereit auch nur unvollständig. Solche Lücken füllt dann die Rechtsprechung. Wer stellt sich freiwillig zur Verfügung, um in diesem Bereich Rechtsfortbildung zu betreiben??

Bis wir Rechtssicherheit haben, dürften dabei einige Eisen draufgehen. Die Exbesitzer könnens dann ja in 10 Jahren wieder probieren, bis dahin wissen wirs bestimmt.

Was is so schlimm an einem kleinen Schloß, das allen Zweifeln Schweigen gebietet???

Daheim stecken wirs alle ohne zu Murren in die A- und B-Schränke und beim Transport bricht die Welt wegen einem Schloß am Waffenkoffer zusammen????? Kann nicht sein - oder ? :confused:

Gerade der letzte Absatz bringt es an den Tag!! Denn dieses Schloß am Waffenkoffer schafft Dir selbst im angeblichen "strengen Polizeistaat" Bayern Freunde in grünen Uniformen. Zumindest hier bei uns im nördliche Oberbayern kann man sich mit denen arrangieren?! ;-) Wenn man natürlich wie die Herren gewisse Regeln beachtet, was für uns Sportschützen ja alltagsgeschäft ist.

Mal ehrlich, der aktive Sportschütze weiß doch, wie er was zu transportieren hat. Denn da er seinen Sport ja noch lange ausüben will, ist er trotz aller behördlichen, amtseitigen Schikanen nicht auf Ärger mit den staatlichen Organen aus. Ich kenne zumindest bei mir in den Vereinen niemanden, der Sein "bestes Stück" durch ein auf der Rückbank liegen zur Schau stellen will und so vorprogramierten Ärger an Land zieht.

Und das Gesetzte oder Verwaltungsvorschriften eine gewisse Schwamigkeit an den Tag legen und sich durch jeden Richter anders interpretieren lassen, zeigen 1000de Urteile aus allen Bereichen des Lebens.

Also rin mit die Dinger in den Koffer und alles is im grünen.

Jürgen

Geschrieben

Liegt aber wohl auch an uns, also den Schützen selbst. Wenn wir dafür sorgen

würden das zumindest die Menschen in unserem Umfeld auf sowas nicht mehr

hereinfallen würden weil Sie es einfach besser wissen wäre viel gewonnen.

Und schließlich heißt es ja auch immer man soll sich stets als Botschafter

seines Sportes zeigen.

Unsere Botschaft muß also lauten " Bürger mit Waffen sind nicht anders als die

ohne ". Ist uns ja klar, denn wir wissen das wir keine Amokläufer oder

paranoide sind die am liebsten alles erschießen. Aber das müssen andere

wohl erst noch lernen.

:appl::gutidee::pro:

Nur steht dem der Satz von Napoleon im Wege:"In Deutschland brauche ich keinen Geheimdienst, das machen die Deutschen schon selber."

In der älteren Visier (01/200) wurde das Thema auch schon abgehandelt, aufs alte WaffG bezogen. Viel hat sich am Inhalt des Artikels von damals nicht geändert, das Problem auch nicht. Wieder gibt es keine klaren Vorschriften, alles zu verwässert beschrieben und läßt der Profilneurose einiger Juristen in gewissen Ämtern freien Lauf.

Geschrieben

Gerade der letzte Absatz bringt es an den Tag!! Denn dieses Schloß am Waffenkoffer schafft Dir selbst im angeblichen "strengen Polizeistaat" Bayern Freunde in grünen Uniformen. Zumindest hier bei uns im nördliche Oberbayern kann man sich mit denen arrangieren?! ;-)

Arrangieren darf dann aber nicht auf einseitige Preisgabe von Rechten hinauslaufen. klare Gesetzliche Regelungen sind mir jedenfalls lieber als irgendwelche Arrangements.

Ansonsten sind wir uns einig: Eine Waffe offen auf der Rückbank ablegen, das kann nicht erlaubt sein.

@all - die Deutsche Botschaft in Brüssel sagt zum Transport unter dem neuen WaffG Folgendes:

Sicherer Transport bedeutet den Transport der nicht zugriffsbereiten und nicht schussbereiten Waffe

bzw. der Munition in einem besonders verschlossenen Behältnis. Ist die Waffe während des

Transportes zugriffsbereit (z.B. Aufbewahrung während des Transportes im Handschuhfach des PKW)

oder gar schussbereit, liegt kein Fall des Verbringens, sondern ein Fall des Führens der Waffe vor,

wofür eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich ist.

Quelle Merkblatt der Deutschen Botschaft

Ein "besonders verschlossenes" Behältnis heisst aber nicht ABgeschlossen, oder?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Ein "besonders verschlossenes" Behältnis heisst aber nicht ABgeschlossen, oder?

Schwarzwälder, das ist die Krux bei vielen der hier Mitschreibenden.

Sie machen einfach aus verschlossen ein abgeschlossen, verkennen dabei aber, dass die zwei völlig verschiedene Dinge sind.

Ein Rangebag ist bereits dann verschlossen, wenn der Reißverschluß zu ist! Da muß gar kein Schloß dran.

Soviel zur Theorie.

Es gibt aber nun viele Stimmen (auf unserer Seite, bei der Polizei, aber teilweise auch bei den Robenträgern), die das anders sehen.

Nun denn, lassen wir sie doch. Wer seine Tasche abschliessen will, am Auto anketten will oder gar meint seinen Kombi abschaffen zu müssen - soll er es doch tun.

Aber im Gegenzug soll er den übrigen doch die Freiheit lassen, weiterhin die Waffe im verschlossenen Rangebag zu transportieren. Die Konsequenzen muss eh jeder selber tragen.

Ich selber werde auf dem Weg zu Jagd weiterhin auf die Tasche verzichten und die (ungeladene) Waffe offen im Kombi auf dem Rücksitz transportieren. Zum Schießstand kommen sie in ein Futteral.

In diesem Sinne weiterhin viel Spaß bei der legalen Ausübung des Umgangs mit Schußwaffen

Michael

Geschrieben

:icon14:

:appl:

...und die Deutsche Botschaft in Brüssel ist jetzt für die WaffVwV zuständig? :00000733:

Nein, nein, auf die bin ich bloss gekommen, als ich im Internet den Willen des Gesetzgebers herausfinden wollte.

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

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