Ich hatte neulich ( vor ca. 4 Wochen ) diese Diskussion mit einem "Senfmännchen" aus der >Schnittlauchbrigade< ( aussen grün, innen hohl und immer nur gebündelt anzutreffen ) .
Ich hatte mich ob der doch recht vielfältigen und obskuren Meinungen einfach mal beim >Fachmann< erkundigen wollen.
Senfmännchen war recht erstaunt, dass ich mit dieser Thematik an Ihn herantrat. Er bat mich 2 Tage später wiederzukommen, er wolle sich genauer darüber informieren.
Gesagt - Getan. 2 Tage später stand ich wieder auf der Matte.
Senfmännchen hatte einen Wust Papiere auf dem Schreibtisch liegen, die alle dieses Thema betrafen.
Der langen Rede kurzer Sinn :
Der freundliche Polizist kam aufgrund seiner Recherche zu dem Schluß, das im Moment wirklich keiner so recht wisse, was genau da gefordert sei.
Aber Aufgrund des Gesetzes ( und der bislang gehandhabten Praxis ) und unter - Man beachte ! ! - Zugrundelegung des gesunden Menschenverstandes ( O-Ton ! ) "...genüge es, die Waffe (n) nach den gesetzlichen Vorschriften, in einem zum Transport geeigneten Behältnis ( Waffenkoffer ) vor Zugriff jeglicher Art zu bewahren und zu verstauen. "
Alle anderen bekannten Vorschriften des Waffentransportes, seien natürlich auch Weiterhin in vollem Umfang zu beachten.
Man könne ja - wenn man absolut sicher sein möchte, diese (n) Koffer am Griff ( 1 Griffteil am Koffer integriert an jeder Kofferober-und Unterseite - dies Vorausgesetzt - ) mit einem Handelsüblichen Vorhängeschloß zusätzlich sichern....
Wieder O-Ton :
"... Selbst der dümmste Beamte wird, bei einer Kontrolle gleich welcher Art, hier die gute Absicht des legalen Waffenbesitzers erkennen und würdigen."
( Randbemerkung Meinerseits : Wären alle Beamten vom Schlage dieses freundlichen Polizisten, wäre es für alle wesentlich einfacher und angenehmer, miteinander umzugehen ! )
Ich für meine Person werde den Ratschlag des Polizeibeamten ( der Ehrlich genug war, die Unsicherheit / Unwissenheit seiner Behörde zuzugeben ) befolgen.
Es ist in meinen Augen kein >Mehraufwand< i.S.v. unsinniger Arbeit ( ein Schloß Zuzudrücken / Aufzuschließen, ist Sache von 10 Sekunden ) , sondern eine einfache Maßnahme, die mich vor Unbill schütz.