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IGNORED

Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Geigenkasten oder Cello - oder Gitarrenkoffer - je nach Größe des Objekts

Da sollte man aber vorsichtig sein WO man sich befindet. Hier in meiner Stadt gibt es eine Musikhochschule... nicht nur das man da blitzschnell in ein Fachgespräch verwickelt wird das dann Böse für einen ausgeht, Instrumente in Bussen klauen ist hier sehr beliebt... schließlich sind viele gute Instrumente in einem für Diebe überaus interessanten Preisniveau.

Geschrieben

Ich denke, das dieses Problem, (falls es denn eins ist) etwas hoch gespielt wird.

Ich bin (wie schon an anderer Stelle erwähnt) in den letzten 40 Jahren innerhalb von ca. 1.000.000 km etwa 5 - 6 mal durch den Trachtenverein kontrolliert worden. Ist wohl eine tolle Quote.

Dabei waren auch Kontrollen mit Nachwuchspolizisten mit MP zu Zeiten von Bader/Meinhof. (ich war etwas irritiert)

Für meinen Kofferraum (Kombi/Avant) hat sich bisher noch niemand interessiert.

O.K. das wird mir nicht viel nützen, ich würde gern eine verbindliche Lösung erfahren.

MfG mangri

Geschrieben

Nur mal so:

Was macht der, zugegeben beineidenswerte, Sportschütze, der fußmarschtauglicher Entfernung zu seiner Schießstätte wohnt, und mit dem Futeral über der Schulter und der Munbox in der Hand zum Stand schlendert?????????

Soll er den Knaller in einen als Handkarren umgebauten A Schrank stecken??????????

MfG

AWO425

Geschrieben

Nur mal so:

Was macht der, zugegeben beineidenswerte, Sportschütze, der fußmarschtauglicher Entfernung zu seiner Schießstätte wohnt, und mit dem Futeral über der Schulter und der Munbox in der Hand zum Stand schlendert?????????

Soll er den Knaller in einen als Handkarren umgebauten A Schrank stecken??????????

MfG

AWO425

Der muß sie zerlegen und mehrmals gehen. :D:rotfl2:

Frank

Geschrieben

Das mit dem "Wanderer" zum Schützenhaus ist eine interessante Frage. Grundsätzlich kann nämlich niemand verboten werden, per pedes zur Ausübung des Schießsports zu gelangen.

In so einem Fall wären dann wohl Schlößchen am Waffenkoffer gerechtfertigt, um den "schnellen Zugriff" (den ein Pkw-Nutzer mit Waffe im Kofferraum eben nicht hat) gesetzeskonform auszuschließen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Um das ganze Problem zu beseitigen, jeder WBK wird ja mit einem Bedürfnis ausgestellt z.B. Sportschütze, Jagen... jedes der Bedürfnisse sollte zusätzlich mit dem Bedürfniss Selbstverteidigung gekoppelt werden. Diese Bedürfnis hat jeder, ob es jemals dazu kommt ist eine ganz andere frage! Damit wird ermöglicht das jeder der ein Bedürfnis hat die Waffe Transportieren und Führen kann wann, wo und wie er will (Ausnahme: Artikel 8 GG d.h nicht bei öffentlichen Versammlungen).

Ich gehe jede Wette ein, dass dadurch nicht das Abendland zusammenbricht. :)

Das es nicht dazu kommt bevor die Hölle zufriert weiss ich auch!

Aber warum? Was spricht den dagegen? Bitte keine Polemik*!

*Kennzeichen von Polemik sind oft scharfe Äußerungen, persönliche Angriffe und der Verzicht auf sachliche Argumente, die dem sachlichen Charakter einer vernünftigen, rationalen Diskussion entgegenstehen, oder Übertreibung, Ironie und Sarkasmus.

Geschrieben

Um das ganze Problem zu beseitigen, jeder WBK wird ja mit einem Bedürfnis ausgestellt z.B. Sportschütze, Jagen... jedes der Bedürfnisse sollte zusätzlich mit dem Bedürfniss Selbstverteidigung gekoppelt werden. ...

In Oesterreich ist genau das gaengige Praxis. Funktioniert dort wunderbar, ist als hauptbeduerfnis bei vilen Sportschuetzen mit dabei, weil die dann auch mal ne Weile im Sport Pause machen koennen, ohne dass ihnen einer nen Strick drehen kann.

Geschrieben

Als meine Schwester noch in München wohnte und im Zuge der Jungjägerausbildung mit ihrer Flinte quer durch München fuhr, hatte sie die Flinte in einer unauffälligen Snowboardtasche versteckt.

Zumindest in der Winterzeit hat das ganz gut funktioniert.

IMI

Die geladene Kanone unterm Autositz geht auch solange gut, bis die mal (durch Zufall) gefunden wird. Das ist kein Argument. Ich habe zwar noch nicht gehört, dass es untersagt ist, eine nicht zugriffsbereite Waffe im ÖNV zu transportieren.

Bald kommt wieder der Gedanke private Waffen in Vereinsheimen zu lagern zu müssen.

Geschrieben

Die Leute, die solche Regeländerungen diskutieren machen keine Gesetze und Verordnungen. Deren Job ist es andere zu verunsichern.

Panikmache ist eine der größten und profitabelsten Industrien unserer Zeit.

:appl::appl::appl:

....man siehe die Diskussion Partikelfilter, welche die Automobilindustrie Mitte diesen Jahres zum erliegen brachte, obwohl keinerlei fundierte Aussagen über den steuerlichen Aspekt angesprochen wurden.

Es wird zu viel zerredet im Lande der Teuronen! :contra:

Geschrieben

Bald kommt wieder der Gedanke private Waffen in Vereinsheimen zu lagern zu müssen.

ne ne - dafür fehlt den meisten vereinen die infrastruktur.

und selbst wenn - nach dem 1. großen einbruch bei dem palettenweise waffen aus dem schützenheim geklaut werden ist das wieder vorbei.

der beste weg um missbrauch oder (massenweisen) diebstahl vorzubeugen ist immer noch die dislokation!

lg

ralf

Geschrieben
:confused: Was ist, wenn man alle Waffen schön in einem verschlossenen Behältnis im Kofferraum transportiert und ein schneller Zugriff nicht möglich ist, und in eine Situation gerät, in der man als treuer Staatsbürger Notwehr oder Nothilfe leisten müsste? Da in unserem Obrigkeitsstaat ja alles ordentlich geregelt ist, findet man sich just vor dem Richter wieder, der einen dann eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung aufbrummt
Geschrieben

Dieses Thema könnte man ja endlos diskutieren, was solls Leute. Die Knarre wird im Koffer versperrt ab damit im Kofferaum und ENDE. Außerdem haben die meisten Fahrzeuge umklappbare Sitzbänke, nun da komm ich auch ran wenns sein muß, aber wer macht sowas und wofür.

Um so mehr Gedanken wir nach Außen bringen um so mehr werden uns Beamte pisacken und womöglich wird der Eine oder andere Beitrag hier zur SUPERIDEE für ergeizige Ministerial-Beamte werden. Spätestens beim nächsten Gesetzesentwurf jammern wir wieder. Nicht?!?! :s75:

Geschrieben

Es ist in meinen Augen kein >Mehraufwand< i.S.v. unsinniger Arbeit ( ein Schloß Zuzudrücken / Aufzuschließen, ist Sache von 10 Sekunden ) , sondern eine einfache Maßnahme, die mich vor Unbill schütz.

:appl:

Genau so ist es. Lieber a weng mehr Aufwand als ein Risiko eingehen.

Man darf dem System, das uns lieber heute als morgen sämtliches Sportgerät wegnehmen will, bloss keine Angriffsfläche bieten. Wenns dumm läuft hat man sofort eine Anzeige wegen Führens von Schusswaffen am Hals. Wenn das durchgeht sind die Eisen gleich ganz weg. Und wie gut macht es sich in der Personalakte von Polizisten und Staatsanwälten einen "bösen Waffen-NARREN" (ich hasse diese Verunglimpfung) aus dem Verkehr gezogen zu haben.

Die warten doch nur darauf, dass einer von uns mal einen Moment nicht aufpasst. Und das nur weil die sich bei den richtigen Verbrechern nicht trauen!!! :angry2:

Geschrieben

:confused: Was ist, wenn man alle Waffen schön in einem verschlossenen Behältnis im Kofferraum transportiert und ein schneller Zugriff nicht möglich ist, und in eine Situation gerät, in der man als treuer Staatsbürger Notwehr oder Nothilfe leisten müsste? Da in unserem Obrigkeitsstaat ja alles ordentlich geregelt ist, findet man sich just vor dem Richter wieder, der einen dann eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung aufbrummt

In Zeiten, in denen selbst behördliche und ähnlich einzustufende legale Waffenträger (nicht Waffenbesitzer !!!), wie z.B. Wachpersonal, private PS usw, in Erklärungsnöte geraten können, wenn sie dem Nothilfe- / Notwehrgesetz unter Zuhilfenahme ihrer Dienstwaffe zum Durchbruch verhelfen, würde ich mich als legaler Waffenbesitzer hüten, meine Waffe zur Durchsetzung von Notwehr und Nothilfe einzusetzen.

Der Hilfeleistung in Notfällen ist auch dann Genüge getan, wenn ich per Tel. die Polizei und oder Notarzt benachrichtige. Zumal in Situationen, in denen dem Waffenbesitzer der Einsatz seines "Meinungsverstärkers" offensichtlich und notwendig erscheint, der Schuß auch in die falsche Richtung losgehen kann. Denn dann kann man sich möglicherweise recht schnell vorm Kadi wiederfinden und muß sich den Vorwurf gefallen lassen, durch Einsatz der Schußwaffe die Situation unnötig eskaliert zu haben.

Back to Topic:

- Schloß/Schloßträger usw (je nach Waffe halt) ausgebaut und getrennt von der Waffe aufbewahrt

- Waffe im Futteral oder Koffer (im günstigsten Fall abschließbar) ---> dieses im Kofferraum

- Ausgebautes Hauptelement, s.o., im verschlossenen Handschuhfach

- Munition wie gehabt fein säuberlich getrennt und ausreichend weit entfernt von der Waffe gelagert

Anmerkung:

Falls nicht abschließbares Futteral, kann man ersatzweise auch ein Abzugsschloss an der Waffe anbringen.

so sollten Probleme beim Transport weitestgehend ausgeschlossen sein.

Auf konstruierte Sachlagen will ich hier nicht eingehen, weil sie einfach hypothetischer Natur sind und bei ewtl Eintreten nur allzuoft Einzelfälle darstellen, welche, weil nicht vergleichbar, eh aus anderem Blickwinkel betrachtet werden.

MFG DarkAngel

Geschrieben

Also ich halte es wie Steven!

Was die unqualifizierten Beamten auch alles sich Neues ausdenken oder erfinden, es interressiert mich nicht mehr.

hera

Geschrieben

Schloß/Schloßträger usw (je nach Waffe halt) ausgebaut und getrennt von der Waffe aufbewahrt

Ich fange doch nicht an und zerlege für einen Transport zum Schützenhaus meine Waffe. Nicht in sieben kalten Wintern...

Meiner Ansicht nach wird der Ausschluss der Zugriffsbereitschaft hier völlig überinterpretiert.

Es soll mir mal ein Polizeibeamter oder Richter die Zugriffsbereitschaft der Waffe belegten, wenn diese nicht griffbereit im Wortsinne ist (sprich Unterbringung im Kofferraum und nicht Beifahrersitz) und dazu in einem

Futteral oder einer Hülle steckt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Also ich halte es wie Steven!

Was die unqualifizierten Beamten auch alles sich Neues ausdenken oder erfinden, es interressiert mich nicht mehr.

hera

:appl::appl::appl:

Ich bin zwar Beamter, stimme Dir aber voll und ganz zu. :pro:

Ich mach das auch seit geraumer Zeit bei Wettkämpfen, wenn mir einer unsachlich ans Bein pinkelt, packe ich diskussionslos ein und gehe Knoblauchpizza essen. Einmal hats sogar im Kollektiv gefunzt, haben die blöd geguckt als plötzlich der Stand nur noch zu einem Drittel besetzt war, es hat aber nachhaltig gewirkt !!!!!!

Gruß, der kleine Revoluzzer :s75:

Geschrieben

In Zeiten, in denen selbst behördliche und ähnlich einzustufende legale Waffenträger (nicht Waffenbesitzer !!!), wie z.B. Wachpersonal, private PS usw, in Erklärungsnöte geraten können, wenn sie dem Nothilfe- / Notwehrgesetz unter Zuhilfenahme ihrer Dienstwaffe zum Durchbruch verhelfen,

...

Willst Du Notwehr ohne "Erklärung"?

Wenn jemand in Erklärungsnöte kommt, dann hat er wohl was falsch gemacht.

Wieder mal jemand, der den alten Legenden von "nix darf man" aufgesessen ist und seine Waffen zum Transport zerlegt...

Kannste ja gerne machen (freies Land), aber notwendig ist es nicht.

Meine Waffen sind hinter 2 Reissverschlüssen (ohne Schloss) in einem Rangebag im Kofferraum, Die Muni ist in einem anderen Fach der Tasche... fertig. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir : "Zugriffsbereit ist das nicht".

Denn so rum wird ein Schuh draus: Diskutiert doch nicht stundenlang, was der Ausdruck "nicht zugriffsbereit" bedeutet... überlegt mal lieber, was "zugriffsbereit" ist.

Ja, das ist ein Unterschied.

Geschrieben

Back to Topic:

- Schloß/Schloßträger usw (je nach Waffe halt) ausgebaut und getrennt von der Waffe aufbewahrt

- Waffe im Futteral oder Koffer (im günstigsten Fall abschließbar) ---> dieses im Kofferraum

- Ausgebautes Hauptelement, s.o., im verschlossenen Handschuhfach

- Munition wie gehabt fein säuberlich getrennt und ausreichend weit entfernt von der Waffe gelagert

Anmerkung:

Falls nicht abschließbares Futteral, kann man ersatzweise auch ein Abzugsschloss an der Waffe anbringen.

so sollten Probleme beim Transport weitestgehend ausgeschlossen sein.

MFG DarkAngel

Visier ging auch auf Abzugsschlösser, ausgebauter Verschluss usw. ein. Fazit: Nützt nix!!! Die Drohwirkung einer Langwaffe bleibt auch bei ausgebautem Verschluss oder Abzugsschloss weitestgehend bestehen.

Es geht auch primär nicht darum, die Waffe besonders diebstahlsicher zu transportieren. Wer sein Auto auch nur zum Pinkeln kurz verlässt und dann Waffen oder Waffenteile geklaut sind, der hat lt. bundesgericht schon verloren. Das Kofferschloss wird den Dieb zuhause wohl kaum vor ernsthafte Probleme stellen...

Es geht nur darum, dass die Waffe nicht so zugriffsbereit transportiert wird, dass sie binnen Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Mehr nicht. Und da sollten wir drauf achten, dass es bei der AWaffV auch so bleibt. Ich habe schon soviel Schlüssel (2 Waffenschränke, 1 Muni-Schrank, 1 -KW-Kofferschloss etc. am Bein, dass ich mich nicht aus Krampf heraus mit weiteren Schlössern und Schlüsseln gängeln lassen will.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Nachdem Schwarzwälder dankenswerterweise das Thema von der Blödel- und SV-Verirrung, sowie der allseits bekannten Staatsverdrossenheit wieder zur Ausgangslage zurückgebracht hat, seien mir als Chefschreiberling von VISIER einige Anmerkungen erlaubt:

- Die eingangs erwähnte Fünf-Handgriff-Regel, auf die unser Waldbewohner bezugnahm, gibt es nicht. Sorry. Steht nirgends, der Gesetzgeber hat sich (ganz bewußt?) vage ausgedrückt, was er unter zugriffsbereit verstanden haben will.

- Der allseits und immerfort schnell angeprangerte "vorauseilendem Gehorsam" ist leider in diesem Zusammenhang nur eins - hohles Gesülze, das niemand interessiert, wenn man mal in der Bredouille steckt.

VISIER läßt sich auch nicht von Vorhängeschloß-Produzenten sponsern oder was weiß ich von wem... denn wie anderweitig schon erwähnt, gab es ein Vorkommnis, das selbigen Cheffeschreiber gehörig auf den Pott setzte, was die gerichtliche Auslegung der Transportklausel im WaffG anbelangt:

Ein guter Bekannter kam in eine V-Kontrolle auf der Rückfahrt von einer Ausstellung (von Waffen), bei der er eine Anzahl echt antiker Westernrevolver (alle so von 1850-1880) im Fußraum der Hinterbank in einer Transporttasche unverschlossen mitführte, obendrauf Stühle, Tische, Zeltbahn. Trotzdem erkannte der Richter auf unerlaubtes Führen, Tateinheit restalkohol am Steuer: Pappe weg, WBK rot weg, dicke Geldstrafe UND Einziehung der "Tatwaffen" (Wert damals 25000 DM). Dies alles ist schon 6-7 Jahre her und passierte auch noch im Heimatländchen des so gepriesenen bayr. Inneministers Beckstein, in Nürnberg - wo man Waffenbesitzer vor Gericht besonders gern hart hernimmt...

Die derzeit vorliegenden AWaffV-Entwürfe anerkennen den Stauraum im Kombi nicht als den gleichen Verschlußgrad wie ein Kofferraum. Darum muß man sich vielleicht erstmal nicht scheren, ist ja noch nicht amtlich, das Papier, oder? Bitteschön, jeder wie er will. Zirkuliert nur zur Zeit schon in diversen Länderamtsstuben als "gängiger Richtwert" sozusagen , etwa in NRW.

Und es ist mir egal, wieviel KM hier irgendjemand schon durchs Land gekurvt ist, ohne Probleme. Das eine Mal reicht, den Ärger hat der Betroffende. Und Karlyman, irgendwo verkennst Du die realen Verhältnisse vor Gericht: Nicht Richter und Polizei muß Dir was beweisen, in Waffenfragen herrscht schon lange in BRD das umgekehrte Beweisprinzip - nocvh nicht gemerkt?

Und wer möchte sich hier auf die Gnade oder Einsicht eines deutschen Gerichts verlassen?

Geschrieben

Die derzeit vorliegenden AWaffV-Entwürfe anerkennen den Stauraum im Kombi nicht als den gleichen Verschlußgrad wie ein Kofferraum.

Wie funktioniert denn ein SCHNELLER Zugriff auf den Inhalt des Stauraums eines Kombis (ich unterstelle den Normalfall mit Gepäckabtrennung und ggf. Stauraumabdeckung) ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ein guter Bekannter kam in eine V-Kontrolle auf der Rückfahrt von einer Ausstellung (von Waffen), bei der er eine Anzahl echt antiker Westernrevolver (alle so von 1850-1880) im Fußraum der Hinterbank in einer Transporttasche unverschlossen mitführte, obendrauf Stühle, Tische, Zeltbahn. Trotzdem erkannte der Richter auf unerlaubtes Führen, Tateinheit restalkohol am Steuer: Pappe weg, WBK rot weg, dicke Geldstrafe UND Einziehung der "Tatwaffen" (Wert damals 25000 DM).

Erstmal Danke @ Doc Schiller für das warnende Beispiel.

Allerdings genau besehen sind da schon Unterschiede:

1. Im Fußraum der Hinterbank heisst für mich i.d.R. in (Arm-)Reichweite vom Fahrersitz aus - ich muss also nicht erst über 1-2 Sitzbänke rüberklettern, gff. noch Rollo oder Gepäcknetz aushaken, bis ich an den Kombikofferraum komme!

2. "unverschlossene Tasche" (heisst das einfach reingreifen, um der Waffe habhaft zu werden, oder muss da vielleicht an höchstem 1 Reissverschluss kurz gezippt werden?) vs. Gewehrkoffer, dessen 4 Riegel ich erstmal betätigen muss

3. Ob obendrauf noch Stühle etc. lagen ist natürlich irrelevant, wenn man von unten/von der Seite ein bisschen "gruschtelt" und schon den Revolver rausfischen kann.

4. Also wenn weitere Straftatsbestände - hier Fahren mit Alkohol - dazukommen, wird´s immer brenzlig, das ist klar. Was nun zum Entzug der WBK geführt hat - die Revolver in der Tasche hinterm Fahrersitz oder der Alkohol oder beides zusammen, ist unklar.

Die "5-Griff-Regel" steht natürlich nirgends im WaffG, wurde mir aber so zu Zeiten des alten WaffG, als ich mit dem Schiesssport begann, so eingetrichtert; es muss wohl ein entsprechendes Urteil dazu gegeben haben.

Die derzeit vorliegenden AWaffV-Entwürfe anerkennen den Stauraum im Kombi nicht als den gleichen Verschlußgrad wie ein Kofferraum. Darum muß man sich vielleicht erstmal nicht scheren, ist ja noch nicht amtlich, das Papier, oder?

Doch, doch! Ich scher mich sehr drum! Aber noch lieber wäre es, wenn das Forum Waffenrecht und unsere Verbandsvertreter VOR der endgültigen AWaffV klare Stellung beziehen würden. Wie gesagt, ich sehe keine Gefahr für die Öffentl. Sicherheit, aber viel weiteres Ungemach (Frage nach Schlösserstandards, Frage, ab wann der Kofferraum als "abgetrennt" vom passagierraum gilt, Stichwort Skisack usw.).

Grüße,

Schwarzwälder

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