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IGNORED

Durchsuchung in Mühlbach


Fenris

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn es mal soweit ist, das das Dach (durch)brennt, dann hält man sich eh nicht mehr im Gefährdungsbereich auf. Denn ob einem irgendwelche Eternitplatten um die Ohren fliegen oder Dachziegel ist dem Feuerwehrmann egal. Weh tut es auf jeden Fall.

Zum Thema Tresor/Munition/Pulver/etc.: Man sollte (sofern möglich) die Feuerwehr drüber informieren was man so in seinem Haus/seiner Wohnung lagert, wenn es denn mal brennt. Das schafft beim Angriffstrupp einen leichten Adrenalinausstoss.

"Warum kühlt hier eigentlich niemand den Gastank?"

"Oh, Scheisse und ich hab´mir hier ´nen Wolf nach Gasflaschen abgesucht."

(Dialog beim Brand eines Wochenendhauses...)

ML

Geschrieben
Hatten wir schon mal; aber wo bekommt man diese Aufkleber denn her?

Ich würde mir auch gerne sowas auf den Tresor kleben, damit der/die Einbercher/in auch weiss, was passieren kann...

IMI

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Frag mal in dem Laden, wo Du Dein Schwarzpulver kaufst. Die müßten auch die passenden Aufkleber haben. Jedenfalls bin ich so zu meinem Zettel gekommen.

Klaas

Geschrieben
Frag mal in dem Laden, wo Du Dein Schwarzpulver kaufst. Die müßten auch die passenden Aufkleber haben. Jedenfalls bin ich so zu meinem Zettel gekommen.

Klaas

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Aufkleber gibts bei jedem Büchsenmacher und sollte auch jeder haben.

Gruß

dl

Geschrieben
das Dach (durch)brennt, dann hält man sich eh nicht mehr im Gefährdungsbereich auf. Denn ob einem irgendwelche Eternitplatten um die Ohren fliegen

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nicht ganz... die Dinger haben die (zumindest für`s Dach) die angenehme Eigenschaft leicht zu sein... und liegt das Problem.

Durch starke Hitze, die nach oben steigt, können die mitgerissen werden und fallen irgendwann wie ein Wiegemesser, der schwerkraft folgend zu Boden... das kann böse aua machen...

Gruß Gromit

Geschrieben

Mal eine kurze Frage vom Nichtwiederlader an die, die den Hochexplosiv-Kleber auf ihren Waffentresor pappen wollen: Ist es nicht streng verboten, die Pulvervorräte in einem starkwandigen Behältnis zu lagern, eben weil man dann im Brandfall durch die Verdämmung eine Bombe fabriziert hat? Oder gilt das, wenn überhaupt, nur für SP und nicht für NC-Pulver? Ich dachte, für Treibladungspulver gäb es extra kleine, leichte Behälter mit Tragegriff, um sie im Brandfall schnell aus dem Haus zu tragen...

Grüße mit den besten Wünschen, daß ein Brandfall niemals eintreten möge, sendet

Jake C.

Geschrieben
Ich dachte, für Treibladungspulver gäb es extra kleine, leichte Behälter mit Tragegriff, um sie im Brandfall schnell aus dem Haus zu tragen...

Je nachdem müssen die Behältnisse sogar gegen Wegnahme gesichert sein!

Geschrieben
Mal eine kurze Frage vom Nichtwiederlader an die, die den Hochexplosiv-Kleber auf ihren Waffentresor pappen wollen: Ist es nicht streng verboten, die Pulvervorräte in einem starkwandigen Behältnis zu lagern, eben weil man dann im Brandfall durch die Verdämmung eine Bombe fabriziert hat? Oder gilt das, wenn überhaupt, nur für SP und nicht für NC-Pulver? Ich dachte, für Treibladungspulver gäb es extra kleine, leichte Behälter mit Tragegriff, um sie im Brandfall schnell aus dem Haus zu tragen...

Grüße mit den besten Wünschen, daß ein Brandfall niemals eintreten möge, sendet

Jake C.

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Die Praxis hat bei der Gesetzgebung wie so oft nichts mit der Realität zu tun. In der Praxis wäre es besser, wenn der Behälter mitgenommen werden kann oder in einer leicht berstenden Holzkiste (verschraubt an Boden oder Wand) gelagert wird, so hatte ich es im Widerladekurs vor 5 Jahren gelernt. Der heutige SB besteht aber auf einem Blechbehältniss, gegen leichten abtransport gesichert und mit mind. Schwenkriegelschloss abgeschlossen. Soviel zum Thema.

Geschrieben

Ich rege mal an, man sollte jedem SB den Besuch und die Absolvierung von Vorderlader - Böller- und Wiederladekursen zur Pflicht machen ...!

Dann hätten die Jungs und Mädels zumindest etwas Ahnung, von dem was sie tun und von uns verlangen !

Geschrieben
Ich rege mal an, man sollte jedem SB den Besuch und die Absolvierung von Vorderlader - Böller- und Wiederladekursen zur Pflicht machen ...!

Dann hätten die Jungs und Mädels zumindest etwas Ahnung, von dem was sie tun und von uns verlangen !

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Völlig falsch gedacht.

Merke: Unnötige Detailkenntnisse erschweren den Überblick.

Geschrieben
Ich rege mal an, man sollte jedem SB den Besuch und die Absolvierung von Vorderlader - Böller- und Wiederladekursen zur Pflicht machen ...!

Dann hätten die Jungs und Mädels zumindest etwas Ahnung, von dem was sie tun und von uns verlangen !

Bloß nicht! :contra:

Die SBs sollen schließlich nichts entscheiden oder gar deren eigene Meinung einbringen, sondern nach den Buchstaben des Gesetzes die Anträge bearbeiten und die anderen Aufgaben erledigen. Dafür werden sie bezahlt und dafür sind sie da.

Dazu müssen sie überhaupt keine Ahnung von der Materie haben, sondern nur wissen was wo im Gesetz, den Vorschriften und den Ausführungsbestimmungen steht. Das warum hat sie nicht zu interessieren.

Entscheidungen haben andere zu treffen, nämlich die gleichen, die die Auflagen von uns verlangen.

Die SBs geben die Anweisungen nur weiter.

Oder braucht die Tante von der KFZ-Zulassungsstelle einen Führerschein??? :gaga:

Geschrieben

Moin,

die übliche Methode dürfte sein, daß der Schlosser die Frontplatte mit Cobaltbohrern so aufbohrt, daß er die Verriegelung auflösen kann. Hört sich schwierig an, klappt aber mit passendem Werkzeug bis B-Schrank innerhalb von 20 Minuten.

Ab VDS 1 wird es aber deutlich schwerer.

Dort kann es nämlich passieren abhangig vom alter des Pz.Schrankes (je älter je warscheinlicher,das eine Glasplatte in der hauchdünne Drähte eingeschlossen sind angebohrt und damit zerstört werden. diese zerstörung der Drähte wiederum führt zum auslösen federvorgespannter zusätzlicher verriegelungen und wenn das passiert hilft nur noch der" Notweg" den der hersteller, falls überhaupt kontaktierbar ,nur an handverlesene Fachleute weitergibt. VDS1 aufwärts kommen dann auch noch besondere zeitverzögernde Warmzähe Sonderstähle zum einsatz beidenen nur noch was mit Termitbrennern auszurichten ist (nix Atzetylen u. Sauerstoff!) . cu Janek

Geschrieben
VDS1 aufwärts kommen dann auch noch besondere zeitverzögernde Warmzähe Sonderstähle zum einsatz beidenen nur noch was mit Termitbrennern auszurichten ist (nix Atzetylen u. Sauerstoff!) . cu Janek

Es gibt kein Material in diesem Universum, das ich nicht mit einem ordinären Trennschleifer durchkriege. Die Frage ist nur: Wie lange dauert es?

Geschrieben
Mal eine kurze Frage vom Nichtwiederlader an die, die den Hochexplosiv-Kleber auf ihren Waffentresor pappen wollen: Ist es nicht streng verboten, die Pulvervorräte in einem starkwandigen Behältnis zu lagern, eben weil man dann im Brandfall durch die Verdämmung eine Bombe fabriziert hat? Oder gilt das, wenn überhaupt, nur für SP und nicht für NC-Pulver? Ich dachte, für Treibladungspulver gäb es extra kleine, leichte Behälter mit Tragegriff, um sie im Brandfall schnell aus dem Haus zu tragen...

Grüße mit den besten Wünschen, daß ein Brandfall niemals eintreten möge, sendet

Jake C.

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In meinem Schein steht als Auflage, dass ich das Pulver in einem Tresor der Sicherheitsstufe B zu verwahren habe!

Habe damals (vor 12 Jahren)die SB'in auf die "bombastische Wirkung" hingewiesen.

Sie war der Meinung: Diebstahlsschutz geht vor Sicherheit :gaga::gaga:

Von mir aus! Habe seit damals einen schönen Aufkleber auf der Tresortür

Harlekin

Geschrieben
Es gibt kein Material in diesem Universum, das ich nicht mit einem ordinären Trennschleifer durchkriege. Die Frage ist nur: Wie lange dauert es?

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Hallo Jennerwein ! sicher duckt sich das material irgendwann, aber eben erst nach einem unverhälnissmässig hohen Aufwand an Zeit und entsprechender Technik meist kommen ja nach der äuseren, eventuell mehrschichtigen, Stahlhülle noch armierter Beton und die Innenwandung.... ich hab das mal einen brachial masakrierten Schrank auf dem Schrottplatz gesehen cu Janek

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