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IGNORED

Offenbahrungseid


Askaban

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Angenommen ich stehe als Waffenbesitzer in diesem katastrophalen wirtschaftlichen Umfeld kurz vor einem Offenbahrungseid.

Gibt es eine Möglichkeit durch Verpfändung an eine Person (Ehefrau) oder eine ähnl.Konstelation, seine Waffen vor dem Gerichstvolzieher zu retten ???

Ich stehe event. kurz davor aus Gründen welche ich nicht zu verantworten habe mein Handwerksunternehmen zu verlieren (privat gebürgt) :icon13: .

Wenn es eine Möglichkeit gibt, möchte ich wenigstens das, was ich seit 20 Jahren liebe, meinen Schießsport, in der Form retten, das ich meine Waffen vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers versuche zu entziehen.

Hat jemand einen Tip für mich.

Es ist zwar eine ungewöhnliche Frage, aber schaut aus dem Fenster Leute, es kann jeden treffen..........

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Schöne Sch..., tut mir wirklich leid.

Hast Du schon einmal daran gedacht die Waffen an Leute, auf die Du dich verlassen kannst, zu "verschenken" oder zu "verkaufen" ( die müssen natürlich berechtigt sein ).

Dann wären die Waffen wenigstens nicht unwiderruflich weg...

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Angenommen ich stehe als Waffenbesitzer in diesem katastrophalen wirtschaftlichen Umfeld kurz vor einem Offenbahrungseid.

Gibt es eine Möglichkeit durch Verpfändung an eine Person (Ehefrau)  oder eine ähnl.Konstelation, seine Waffen vor dem Gerichstvolzieher zu retten ???

Ich stehe event. kurz davor aus Gründen welche ich nicht zu verantworten habe mein Handwerksunternehmen zu verlieren (privat gebürgt)  :icon13: .

Wenn es eine Möglichkeit gibt, möchte ich wenigstens das, was ich seit 20 Jahren liebe, meinen Schießsport, in der Form retten, das ich meine Waffen vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers versuche zu entziehen.

Hat jemand einen Tip für mich.

Es ist zwar eine ungewöhnliche Frage, aber schaut aus dem Fenster Leute, es kann jeden treffen..........

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Nun, was Langwaffen betrifft, so kann die jeder Jäger auf seine grüne WBK nehmen - dies würde ich allerdings nur bei sehr guten Freunden tun. Diesbezüglich hat mich ein Freund und Sportschütze, der in einer ähnlichen Situation wie Du war, auch schon mal angesprochen...

Bei Kurzwaffen ist die Situation freilich schwieriger.

Handelt es sich bei Dir denn um Kurz-, oder Langwaffen?

IMI

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Bei Kurzwaffen ist die Situation freilich schwieriger.

Handelt es sich bei Dir denn um Kurz-, oder Langwaffen?

IMI

350188[/snapback]

Leider Beides...........

Jagdwaffen und diverse Kurzwaffen mit denen ich aktiv Wettkämpfe bestreite.

Die Jagdwaffen könnte ich schon bei einem befreundeten Jäger retten....nur die Sensibilität ist leider in Puncto Verwahrung eine höhere als vor ein paar Jahren.

Nur was mich verrückt machen wird, wenn ich meine Kurzwaffen verliere. Hier jemand zu finden der diese auf seine "Karte" nimmt ist schier unmöglich wie auch auf Dauer keine Lösung.

Ich suche einen juristischen Schachzug um den Zugriff zu Unterbinden

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Tut mir leid für dich. Durch einen Bekannten weiß ich wie schnell man unverschuldet (Schlechte Zahlungsmoral der Kunden) in so eine Situation kommen kann.

Wie wäre es denn wenn er die Waffen seinem Verein "verschenkt" als Vereinswaffen?

Vorteil: Waffen wären im Verein (er kann sie also immer nutzen), wenn man die Waffen in einem eigenen Tresor einschließen würde, wären die Waffen auch sicher vor irgendwelchen anderen Schützen...

Nachteil: rein rechtlich wären es natürlich auch Vereinswaffen... Es muss also schon Vertrauen zum Vorstand dasein. Schließlich will man die Waffen irgendwann zurück haben...

Morpheus

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Wie wäre es denn wenn er die Waffen seinem Verein "verschenkt" als Vereinswaffen?

Vorteil: Waffen wären im Verein (er kann sie also immer nutzen), wenn man die Waffen in einem eigenen Tresor einschließen würde, wären die Waffen auch sicher vor irgendwelchen anderen Schützen...

Nachteil: rein rechtlich wären es natürlich auch Vereinswaffen... Es muss also schon Vertrauen zum Vorstand dasein. Schließlich will man die Waffen irgendwann zurück haben...

Morpheus

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hatte ich auch schon angedacht, währe auch sicherlich von Seiten meines Vereines kein Problem, nur die Verbringung und Verwahrung zu mir nach Hause.........hier wird sich der Verinsvorstand bei aller Sympathie den Schuh nicht anziehen wollen.

Ich hatte sogar schon an eine Waffenhandelslizens (Nebengewerbe) für meine Frau gedacht. Die behördlichen Anforderungen bzgl. der Verwahrung kann ich erfüllen. ????!!!!!

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Besser zu einem moderaten, akzeptablern Preis an einem Handler oder Verein verkaufen mit dem Ansinnen diese zu verwahren und dass man zum gleichen Preis wieder zurückkaufen kann. Ich meine, dass es juristisch keinen Unterschied macht, dass die Waffen rein waffenrechtlich entsorgt sind aber eigentlich weiterhin dem Vorbesitzer gehören. Dann müsste man in besseren Zeiten die waffenrechtlichen Genehmigungen neu einholen.

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Moin,

grundsätzlich glaube ich, kann die "Rettung" von Vermögensbestandteilen angefochten werden. Bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung müssen denn auch alle Vermögensbestandteile korrekt angegeben werden. Eine Lüge kann hier schnell zur Straftat werden und auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährden. Bei der Abgabe der EV wird auch explizit danach gefragt, ob Vermögen verschoben oder verschenkt wurde.

Zu den Schußwaffen:

Eigentum und Besitz von Schußwaffen sind zwei getrennte paar Schuhe.

Die Schußwaffen können einem Dritten als Eigentum gehören, ohne daß er Besitzer (Ausüben der tatsächlichen Gewalt) über diese Schußwaffen ist. Dies kann beispielsweise vertraglich so ausgeregelt sein, daß der Eigentümer vertraglich ein "nichtübertragbares Nutzungsrecht" an den Schußwaffen einräumt.

Somit gehören die Waffen dem Dritten, ohne daß dieser über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügt und sind nicht der Vermögensmasse des Schuldners zuzuschlagen. An dieser Stelle allerdings einen Meineid während der EV zu leisten ist nicht empfehlenswert.

Es ist davon auszugehen, daß solche Konstellationen, so sie bekannt werden, eingehend geprüft werden.

In einem Fall aus meinem Dunstfeld hat es geklappt. Ein Onkel hatte nachweisbar dem Schuldner Geldbeträge zur Verfügung gestellt und dafür Eigentum an den Schußwaffen erworben. Die Waffen wurden zunächst gepfändet, bei Einschreiten des Onkels allerdings wieder freigegeben.

Gruß,

frogger

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Ich suche einen juristischen Schachzug um den Zugriff zu Unterbinden

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Da bliebe wohl nur noch die Möglichkeit des Verkaufs bei gleichzeitigem leasen der Waffen.

Waffenrechtlich blieben sie dann auf der WBK.

Nur, wer macht sowas?

MaWo

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Haben wir hier denn keine Gerichtsvollzieher?

Sind denn die Waffen überhaupt pfänd- und verwertbar?

Mit Schenken und Pensionsgeschäften (kombiniertes Kauf-Verkaufsgeschäft), auch unechten Pensionsgeschäften, kann es bei einer Pfändung schnell Ärger geben. :eek2:

Euer

Mausebaer :starwars013:

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PS

Bürgen ist echt S******e und macht man NICHT!

Einer meiner besten Kumpels wollte auch einmal, daß ich für ihn bürge. Ich fragte ihn, ob er ne Meise locker hat...

Ich habe ihm dann 4.000 DM geliehen, von denen ich nicht sicher war, ob ich sie jemals wiedersehen würde. Naja, nach einiger Zeit wurde ich angenehm überrascht.

Geld, das man überhat, kann man nach reiflicher Überlegung verleihen.

Für einen Geldbetrag, über den man nicht frei verfügt, DARF MAN NICHT BÜRGEN!

Prinzip Hoffnung ist hier völlig Fehl am Platze!

Gruß,

frogger

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PS

Bürgen ist echt S******e und macht man NICHT!

...

Gruß,

frogger

350223[/snapback]

Na nun übertreib's mal nicht mein Fröschle!

Richtig ist, dass man wissen muss, was man bei der jeweiligen Bürgschaft macht. :icon14: Richtig Bürgen ist genauso schwer, wie richtig Vererben. :AZZANGEL: Nur ist man beim letzteren bereits tot und es kann einem dann ja auch egal sein. :teu38:

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PS

Bürgen ist echt S******e und macht man NICHT!

Einer meiner besten Kumpels wollte auch einmal, daß ich für ihn bürge. Ich fragte ihn, ob er ne Meise locker hat...

Ich habe ihm dann 4.000 DM geliehen, von denen ich nicht sicher war, ob ich sie jemals wiedersehen würde. Naja, nach einiger Zeit wurde ich angenehm überrascht.

Geld, das man überhat, kann man nach reiflicher Überlegung verleihen.

Für einen Geldbetrag, über den man nicht frei verfügt, DARF MAN NICHT BÜRGEN!

Prinzip Hoffnung ist hier völlig Fehl am Platze!

Gruß,

frogger

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Hast ja Recht, aber das hilft in diesem Falle nicht weiter...... :huh:

Gruß Habakuk

im FWR

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Moin,

grundsätzlich glaube ich, kann die "Rettung" von Vermögensbestandteilen angefochten werden. Bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung müssen denn auch alle Vermögensbestandteile korrekt angegeben werden. Eine Lüge kann hier schnell zur Straftat werden und auch die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährden. Bei der Abgabe der EV wird auch explizit danach gefragt, ob Vermögen verschoben oder verschenkt wurde.

...

Gruß

frogger

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Frage an Dich, lieber frogger:

Was, wenn das Nutzungsrecht an den Waffen nachweislich verkauft wurde, Askaban dafür auch wirklich Geld bekommt, er sämtliche Quittungen, und Rechnungen über seine Ausgaben der nahen Zukunft aufhebt, und dann wirklich guten Gewissens sagen kann, das Geld ist weg, ausgegeben. Kann ja auch ein kleiner Betrag sein. Alte Waffen sind ja heutzutage eh nix mehr wert ;)

Fragt sich bloss, wie man es austüfteln kann, dass Askaban seine WBK behält.

Mein Gedankenkonstrukt zielt nämlich darauf ab, dass Askaben seine WBK behält, die Waffen für wenig Geld an eine(n) (berechtigte/n) verkauft, das Geld ausgibt, dieses somit nicht mehr gepfändet werden kann, und wenns finanziell wieder besser geht, die Waffen einfach wieder zurückkaufen kann.

Geht das???

IMI

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Hallo...

Einen ähnlichen Fall habe ich mit einem sehr guten Bekannten gehabt...Nicht mit Waffen sondern mit einem Motorrad...

Schnell ein Schriftstück aufgesetzt,bei dem ich Besitzer des besagten Motorrades bin,bis zur Rückzahlung des vorab "geliehenen" Geldbetrages..der in etwa dem aktuellen Zeitwert der Fahrzeuges entsprach...das Motorrad lief selbstverständlich weiterhin auf den Namen des ursprünglichen Besitzers,da ich es ihm zur Verfügung gestellt habe :chrisgrinst:

Nun...eine Fristsetzung zur Rückzahlung des "Betrages"war nicht vereinbart...so kann er das Ding bis zum Nimmerleinstag halten....

Mit Waffen sollte es genauso gehen...um sämtlichen Ärger mit seinem zukünftigen "Schuldner"aus dem Weg zu gehen,sollte dieser schon eine Vertrauensperson sein..

PS:das Ding war übrigens schon gepfändet,als ich mir "meinen"FZ-Brief wiedergeholt hab :AZZANGEL:

Nur mit der Ehefrau wird sowas nicht funktionieren,die haftet da wohl mit :contra:

Allerdings bin ich auch der Meinung,das man seine Schulden auch zurückzahlen sollte,wenn wieder was übrig ist :icon14:

Gruß,Micha

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veräussere die waffen an den verein.

die verbringung der waffen sollte dann einzelnen personen auf vereins wbk`s ermöglicht werden.

kamerad 1 : nimmt die 2 kw`s

kamerad 2 : nimmt eine büchse

kamerad 3 : nimmt eine weitere büchse und eine flinte

beispielsweise.....

die kosten, zu denen du die waffen veräusserst, sollten entsprechend gering gewählt werden, so als "kleiner obolus" oder mehr so als vereinsspende.

hauptsache, du hast was schriftliches.

dann machst du zusätzlich ein "internes" schreiben, was dich dazu berechtigt,

das vorkaufsrecht vor allen anderen im verein zu haben, solltest du wieder zu geld kommen.

fertig.

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Gast Zwilling
...

Gibt es eine Möglichkeit durch Verpfändung an eine Person (Ehefrau)  .....

350186[/snapback]

Nur wen Ihr Gütertrennung vor deiner Geschäftseröffnung vereinbahrt habt.

Sollte das Schuldner/Bürgschaftsverfahren bereits eingeleitet worden sein, so ist es bereits zu spät.

Alles was du nun "verschiebest" wir dir als Vereitlung und Verschleierung angektreidet.

Da wirst du sehr schnell deine Zuverlässigkeit los !!

Waffen sind Pfändbare Vermögensgegenstände, das ist mehr als misslich.

---------------

Einige Fragen zum Verfahren, di du natürlich nicht in der Öfentlickeit erörtern muss <_<

Besteh die Bürschaft gegen Privatperson oder gegen einer Bank.

Ggf ist auch der Bank daran gelegen einem Unternehem nicht gerade den Garaus zu machen (bis auf die Comerzbank, die fördern den Exudos sogar :bad_15: )

Hast du Privat gebürgt, oder mit deinem Unternehmen?

Ist dein Unternehmen eine Personengesellschaft, oder eine Kapitale (Gesamtschuldnerisch Haftung)

U.u. übernimt aber auch eine Vermögensschadenhaftpflich solche Schäden, je nach der Struktur und Aufbau deines Unterenehmens....

Du wirst nicht ohne Profesioelle Hilfe da rauskommen. Such sie und nimm sie auch an !!!!

Bernhard

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Ganz ruhig Harry! :AZZANGEL:

Ein versierter GV läßt sich nicht durch solch' simple Gaunereien verarschen :grlaugh: . Falls es sich wirtschaftlich lohn, wird das alles zurückgeholt und 'ne Strafanzeige gibt's obendrauf. :00000733:

Dein

Mausebaer :lol:

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Als Gläubiger muss ich bei solchen Diskussionen unweigerlich Würgereiz verspüren.

Wenn ich bedenke, wie schwierig es ist, in D an sein rechtmäßiges Geld zu kommen, kann ich für die hier diskutierte Verschleierung keine Sympathie empfinden.  :bad_15:

350288[/snapback]

Mir geh's bei aller Sympathie in diesem Scheíß-Einzelfall (Bürgschaft) wie Harry.

Muß auch oft genug meinem Geld hinterherlaufen, Schuldner hat eidesstattliche Versicherung abgegeben, ergo nix zu holen - in der Realität fährt der Schuldner aber weiter sein "dickes"Auto ("dicker" meines, z.B.), weil's auf die Oma läuft, die aber gar kein' Führerschein hat. Da weiß man dann wie der Hase läuft. :bud:

... oder plötzlich gehört alles der Ehefrau/Freundin/Lebensgefährtin. :aug:

Grüße

Iggy

p.s. MEINER Erfahrung nach lassen sich die Gerichtsvollzieher mit den simpelsten Geschichten abwimmeln.

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Als Gläubiger muss ich bei solchen Diskussionen unweigerlich Würgereiz verspüren.

Wenn ich bedenke, wie schwierig es ist, in D an sein rechtmäßiges Geld zu kommen, kann ich für die hier diskutierte Verschleierung keine Sympathie empfinden.  :bad_15:

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@Harry Callahan jeder Deckel hat zwei Seiten...........

@ All zuerst einmal vielen Dank für die konstruktive Hilfe

ohne eine Anonymität zu gefährden, kann ich ein paar Eckdaten einstellen.

Wenn denn der Super Gau eintreten sollte handelt es sich nicht um eine Bürgschaft über 4000 sondern um etwa das 100fache. Also kein Späsle mehr.

In 1995 (da war die wirtschaftliche Welt noch in Ordnung) habe ich mein Unternehmen modernisiert. Die erforderlichen Investitionen wurden mit einer Grundschuld auf meine Fertigungsstätte (Gewerbeimmobile) abgesichert, wie auch mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch meine Person. Diese Betriebswirtschaftliche Entscheidung war zu der Zeit absolut durchdacht wie auch kalkulierbar

Ab 2000 fing es an zu Kriseln, mein Unternehmen ist von der Baukonjunktur abhängig die bekantlicherweise am Boden liegt.

Durch einen 3maligen Ausfall von Kunden im 5 stelligen Bereich wie auch das nicht mehr vorhanden sein eines positiven Geschäftsergebnisses bedingt durch eine zusammenfallende Baukonjunktur schwimmen langsam die Felle davon.

Zur Zeit arbeiten wir nur noch für die Bankzinsen. Das Privatvermögen wurde auch schon eingebracht, hat aber das Ruder nicht wenden können

Sollte es denn zum Gau kommen ist zwar erst mal vorrangig die Gewerbeimioblle dran aber auch diese haben die letzten Jahre einen eklatanten Einbruch in Bezug auf die Wertigkeit erfahren. Soll heißen wenn das Ding unter den Hammer kommt und die Juristen mit mir fertig sind wird immer noch ein großer Batzen offen sein.

Diesen kann ich mangels nicht mehr vorhanden privaten Werten nicht decken , somit werde ich dann die e.E abgeben müssen.

Da ich Realist bin denke ich das sich in meiner Branche das Ruder nicht so schnell wenden wird, daher meine jetzt schon angedachte Vorarbeit.

Seitens den Banken ist noch alles im tolerierten Bereich.Noch ist nichts eingeleitet

Die Version von IMI ist ein Denkansatz den es zu überprüfen sich lohnen dürfte. Wenn den eine Überschreibung der Sache mit entsprechenden Kapitalfluss machbar währe .....

Wenn die Ehefrau dafür nicht geeignet ist, habe ich immer noch eine wirklichen echten guten Freund (gibt’s leider immer weniger) der hier einspringen kann.

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@Harry Callahan jeder Deckel hat zwei Seiten...........

350315[/snapback]

Genau.

Auch wenn ich Deine Lage verstehen kann, würde dies nichts an meiner Einschätzung ändern, wenn ich einer Deiner Gläubiger wäre.

Stell Dir doch mal vor, einer Deiner Lieferanten bleibt nun aufgrund Deiner Zahlungsunfähigkeit ebenso auf seiner Rechnung sitzen und kommt in finanzielle Schwierigkeiten. Könntest Du dann nicht nachvollziehen, dass der Gute dann auch einen etwas breiten Hals bekommt, wenn Du Wertgegenstände (was auch immer...) nun zur Seite schaffst, damit er auch ja keinen Heller bekommt ?

Nein - so schlimm Deine Situation auch ist (oder werden kann...) - es besteht IMHO kein moralisches Recht, nun andere mit in Deine Schwierigkeiten einzubeziehen.

Harry

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Gast Lion King

Das Leben ist kein Wunschkonzert!

Ich stehe event. kurz davor aus Gründen welche ich nicht zu verantworten habe mein Handwerksunternehmen zu verlieren (privat gebürgt) 

@Askaban:

Gründe, die du nicht zu verantworten hast?

Ja hat man dich zu der Bürgschaft erpresst, sonst wie gezwungen oder bist du nicht zurechnungsfähig? Oder welche Gründe schiebst du vor um zu meinen, dass du Deine Taten nicht zu verantworten hast?

Eine Bürgschaft ist schließlich kein Kavaliersdelikt!

Ansonsten kann ich mich den Vorposter "Harry Callahan" und "Iggy" anschließen.

Was ist denn das für eine Denkstruktur, die auch noch ohne Skrupel öffentlich debattiert wird???

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