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IGNORED

Mit dem .357 Mag. Revolver zum Flughafen


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was gilt es zu beachten, wenn ich eine Person zum Flughafen bringe, und einen Revolver dabeihabe... :ninja:

Hintergrund ist der, dass ich jemanden zum Flughafen bringe, und zwar bis zum Schalter, oder wie weit sie mich dort lassen... :ninja:

Anschliessend fahre ich gleich weiter zu meinem zweiten Wohnsitz. (Chronologie: Waffe und Person am ersten Wohnsitz eingepackt, zum Flughafen gefahren-dies ist allerdings ein Umweg im Vergleich zum kürzesten Weg zu meinem Zweitwohnsitz-und anschliessend auf direktem Weg zum Zweitwohnsitz).

Werde den Revolover in ein Futteral packen, und dieses wiederum in einen Rucksack.

Ist das so OK, oder darf man in Flughäfen prinzipiell keine Waffen dabeihaben? :angry2:

IMI

Geschrieben

kurz nach 9/11 wurde man in den schalterhallen teilweise nach waffen durchsucht.

andererseits ist es ja auch nicht verboten, waffen (angemeldet!) im gepäck zu haben... und irgendwie muss man ja einchecken... also kann ich mir ein generelles verbot kaum vorstellen.

frag docch mal beim bgs nach :chrisgrinst:

im ernst: ich glaube, ich würde sowas lieber vermeiden und mich draussen verabschieden...

Geschrieben

so wie ich es verstehe will ER ja nicht fliegen sondern nur jemand am Flughafen abliefern. Wenn Du keinen Ärger willst, LASS ES. Umwege fahren mit Waffen sind immer problematisch und dazu noch auf einen Flughafen mit großen Menschenansammlungen, kurz: Waffen im Terminal sind MegaPfui......

gruß emmi

Geschrieben
so wie ich es verstehe will ER ja nicht fliegen sondern nur jemand am Flughafen abliefern.

334016[/snapback]

ja, so meinte ich das auch.

ich meinte nur: DA man ja mit waffen reisen darf, KANN es wohl kaum ein generelles verbot für waffen in flughäfen geben.

Geschrieben
...da man ja mit waffen reisen darf, ...

334031[/snapback]

Auch das wird wohl bei anhaltender Entwicklung falsch verstandener Sicherheitsstandards und der fortschreitenden Terror-Hysterie zukünftig nicht mehr so einfach sein.

Es gibt gegenwärtig nur noch eine grössere Luftfahrtgesellschaft, die keine Probleme mit dem Lufttransport von Sport- und Jagdwaffen im interkontinentalen Flugverkehr hat. Bei der Mehrzahl der grossen Airlines hingegen ist die Mitnahme von Waffen zwischenzeitlich in deren Beförderungsbedingungen explizit verboten und es gestaltet sich zunehmend schwieriger Schießsport-Mannschaften mit Flugzeugen zu internationalen Wettkampfveranstaltungen zu transportieren.

So wurde uns im vergangenen Jahr von United Airlines tatsächlich vorgeschlagen, man könne doch die gesamte Sportausrüstung einschliesslich der Waffen und der dazu gehörenden Munition mit 6 Monaten zeitlichem Vorlauf auf dem Seeweg in die USA transportieren. :gaga:

So long, CM :)

Geschrieben

nennt mich von mir aus blauaeugig, aber ist das nicht ein bisschen viel tamtam ???

ich gehe davon aus, dass du deine plempe ordnungsgemaess im taeschchen/koefferchen (nicht zugriffsbereit etc. etc.) transportierst, mit wbk im saeckel usw., munition getrennt usw. usw.

wo ist das problem ?

wenn du nicht gerade 'allah-uh-akbar'-bruellend, mit arafat-schal behuellt durch die halle rennst, sondern daherkommst wie hinz und kunz (nicht falsch verstehen, meint stinknormal), vor dem security-check deinen gast/liebste/liebster/milchmann verabschiedest (durch die security wuerde ich mit der tasche dann nicht zu gehen versuchen... :cool3: ), und nach dem abschiedskuesschen wieder zum auto gehst und weiterfaehrst, wird sich keine..u fuer dich interessieren.

und selbst wenn doch ein gruen-weisser/bgs'ler/sonstiger meint, dich filzen zu muessen, macht auch nix:

- plempe ist legal und ordnungsgemaess 'verpackt'; nicht zugriffsbereit

- wbk ist dabei

- ausweisen kanst du dich

- einen triftigen grund kannst du sogar auch angeben: person zum abflug gebracht, und anschliessend fortsetzung des weges zum ballern

- du betrittst nur allgemein zugaengliches gelaende, und hast dich nirgendwo 'eingeschlichen'

- also wo ist das problem ???

manchmal hilft auch etwas normalitaet... :icon14:

Geschrieben

Hallo IMI,

ich würde mir diesen Stress nicht antun.

(Ich weiß nicht, ob es legal ist, mit einer Waffe durch die F-Halle zu gehen. - Ich dachte, ich darf die Waffe -als Sportschütze- nur von daheim auf dem direkten Weg zum Stand bzw. zum Büma tragen. Der Hausherr des Zielortes muß dieses erlaubt haben.)

Mein Vorschlag:

gehe mit der Waffe (incl. WBK) zur Polizeistation Deiner Wahl und gib die Waffe dort zur kurzfristigen Einlagerung.

So mache ich das immer, wenn ich eine Waffe abends zum Büma bringen möchte und den Tag aber arbeiten muß. (Mein Büma ist in derselben Stadt, in der ich arbeite.)

Geschrieben
...manchmal hilft auch etwas normalitaet... :icon14:

334153[/snapback]

Daran sollte es seitens des bewaffneten Spaziergängers auch nicht scheitern.

Hast Du aber in Ff./M., Düdo, HH, Hannover, etc. schon mal die Reaktion von Sicherheitspersonal oder BGS'lern beobachten können, wenn auch nur halblaut am Counter oder in der Wartehalle das Wort "... W A F F E " fällt?

Da ist dann nix mehr mit "Normalität". Dann ist allgemeine Panik angesagt.

Am extremsten ist es in Heathrow (GB) und in Newark (USA) bei der Einreise.

Bei der Einreise in Montreal (CA) 2002 ist der Anschlussflug nach Ottawa bereits 2 Stunden weg gewesen, als man damit fertig war, die angekündigte Mannschaft zu filzen. Als häufig international reisender Sportschütze kannst Du solche traumatischen Erlebnisse sammeln. Es ist zum K***** :pissed:

So long, CM :mad:

Geschrieben

Ich hatte sie einmal im Flugzeug dabei. War richtig unkompliziert, wobei der Abflug aus Nürnberg war. Die ganze Abwicklung brauchte etwa 10 min. In Paris hat sich dann keine Sau mehr für mich interessiert und ich natürlich auch für niemanden.

Lag aber sicherlich auch daran, weil ich wie der Frieden in Person aussehe und sich bei mir keiner was böses denkt. Bei CM mag das was ganz anders sein.

An dem obigen Problem ändert das aber nichts. Er will ja nur mal dorthin spazieren gehen und seine Waffe dabei mitnehmen, wie andere ihren Hund. So wie man das auch immer macht, wenn man mal auf die Bank muss. Was das dann noch mit Transportieren von einem Ort zum anderen und ggf. mit einem dem Bedürfnis umfassenden Zweck zu tun hat, verstehe zumindest ich nicht - kann aber ja nicht alles verstehen. Ich würde mich nicht wundern, wenn das im ungünstigsten Fall eine Anzeige wegen illegalen Führen einer Waffe und dem damit verbundenen Ende des Schießsports einher laufen würde. Es sei den man hat einen Waffenschein. Überhaupt frage ich mich schon, wo da die Effizienz der so gelobten Sachkundeausbildung bleibt.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Was das Thema Sportschützenwaffe anbelangt: Ich bin in Besitz des Jagdscheins und in Besitz von Sportschützenwaffen.

Es ist doch eigentlich anhand der WBK ( grün ) nicht ersichtlich, ob dies nun mein Fangschussrevolver ist, oder mein Sportrevolver, oder?

Insofern ist doch der Transport von Jagdwaffen eigentlich leichter... ich meine damit, dass ich doch auf dem Weg vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz, einen Abstecher zum Flughafen machend, meinen Jagdrevolver eigentlich dabeihaben darf.

IMI

Geschrieben
Was das Thema Sportschützenwaffe anbelangt: Ich bin in Besitz des Jagdscheins und in Besitz von Sportschützenwaffen.

Es ist doch eigentlich anhand der WBK ( grün ) nicht ersichtlich, ob dies nun mein Fangschussrevolver ist, oder mein Sportrevolver, oder?

Insofern ist doch der Transport von Jagdwaffen eigentlich leichter... ich meine damit, dass ich doch auf dem Weg vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz, einen Abstecher zum Flughafen machend, meinen Jagdrevolver eigentlich dabeihaben darf.

IMI

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Hallo,

die Waffe am Flughafen ist vor der Sicherheitskontrolle kein Problem. Es stellt sich lediglich die Frage ob der Umweg über den Flughafen noch innerhalb des "erlaubten" Reisewegs liegt. Eine Fahrt von München nach Nürnberg über den Flughafen Stuttgart dürfte es nicht mehr sein.

Karl

Geschrieben

Es gibt Menschen, die es geradezu provozierend darauf anlegen, in Schwierigkeiten zu geraten und die sich dann jahrelang lamentierend darüber beschweren, wie übel ihnen doch "dieser Polizei- und Überwachungsstaat" mitgespielt hat.

Von mir aus häng Dir Deine Knalle um den Hals, wenn Du es partout nicht lassen kannst, aber frag nicht andere nach ihrer Meinung, wenn Du sie eigentlich gar nicht hören willst.

CM

Geschrieben
Es gibt Menschen, die es geradezu provozierend darauf anlegen, in Schwierigkeiten zu geraten und die sich dann jahrelang lamentierend darüber beschweren, wie übel ihnen doch "dieser Polizei- und Überwachungsstaat" mitgespielt hat.

Von mir aus häng Dir Deine Knalle um den Hals, wenn Du es partout nicht lassen kannst, aber frag nicht andere nach ihrer Meinung, wenn Du sie eigentlich gar nicht hören willst.

CM

334184[/snapback]

Wenn ich direkt zwischen den zwei Wohnsitzen pendle, ist die Distanz 120 km.

Fahre ich den Umweg über den Flughafen, so ist die Distanz nur 12km länger, also 132 km.

Fahre ich jedoch erst zum Flughafen, fahre dann zurück und hole meinen Revolver und fahre dann zu meinem zweiten Wohnsitz, so muss ich ein Mehr an Strecke von 80 km zurücklegen, also insgesamt 200km.

Jedoch hat sich ja hier die die Mehrheit gegen den Revolver im Handgepäck am Flughafen ausgesprochen, und dieser Mehrheit schliesse ich mich lieber an, denn cartridgemaster hat ja doch irgendwie recht.

Und am Ende hilft alles Weinen um die schönen Waffen nichts mehr...

IMI

Geschrieben
Was gilt es zu beachten, wenn ich eine Person zum Flughafen bringe, und einen Revolver dabeihabe... :ninja:

IMI

334002[/snapback]

Hallo IMI,

ich bin in den letzten Jahren häufig quer durch Europa geflogen (allein in 2004 mehr als 80 Flüge) und bin nicht einmal vor der Gepäckkontrolle durchsucht worden.

Will damit sagen: das Risiko, dass jemand Deine Waffe entdeckt, geht gegen Null!

Und wenn doch: Du bist als Jäger auf dem Weg zur befugten Jagdausübung oder als Sportschütze auf dem Weg zum Schießstand und machst nur einen kurzen, vom Gesetzgeber gedeckten Umweg. Das Du in diesem Fall sicherlich etwas mehr erklären musst, ist Dir hoffentlich klar.

Alles in allem eine Abwägung des Risikos - ich würde es eingehen.

Gruß

Michael

PS: Man muss es ja nicht so weit treiben, wie es vor ca 10 Jahren ein Jagdfreund von mir gemacht hat. Ich habe ihn und seine Familie zum Flughafen gebracht, es sollte nach Südamerika gehen. Unmittelbar vor der Gepäckkontrolle nimmt er mich beiseite und gibt mir mit den Worten: 'Heb das mal auf, bis ich wieder da bin' einen 357er, den er noch in seiner Jagdjacke gefunden hatte. :gaga:

Und dann stand ich da mit 'nem geladenen Revolver in der Abfertigungshalle - natürlich bar jeglicher waffenrechtlicher Papiere :chrisgrinst:

Geschrieben
PS: Man muss es ja nicht so weit treiben, wie es vor ca 10 Jahren ein Jagdfreund von mir gemacht hat. Ich habe ihn und seine Familie zum Flughafen gebracht, es sollte nach Südamerika gehen. Unmittelbar vor der Gepäckkontrolle nimmt er mich beiseite und gibt mir mit den Worten: 'Heb das mal auf, bis ich wieder da bin' einen 357er, den er noch in seiner Jagdjacke gefunden hatte.  :gaga:

Und dann stand ich da mit 'nem geladenen Revolver in der Abfertigungshalle - natürlich bar jeglicher waffenrechtlicher Papiere  :chrisgrinst:

334209[/snapback]

Wow, bei so einer Aktion bekommt wohl jeder Legalwaffenbesitzer einen spontanen Angstschweißausbruch.

Geschrieben
Wow, bei so einer Aktion bekommt wohl jeder Legalwaffenbesitzer einen spontanen Angstschweißausbruch.

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Was glaubt Ihr, was ich hatte?

Schiss vor jedem Uniformierten und das Gefühl, zu der gläsernen Jacke das Schild "illegaler Waffenträger" auf der Stirn zu tragen.

Aber es ist alles gut gegangen. Keiner hat mich angehalten, gefragt, durchsucht oder sonst etwas.

Und die Waffe hat sich der rechtmäßige Besitzer vier Wochen später wieder abgeholt.

Gruß (aber nicht aus dem Knast)

Michael

Geschrieben
Wenn ich direkt zwischen den zwei Wohnsitzen pendle, ist die Distanz 120 km.

Fahre ich den Umweg über den Flughafen, so ist die Distanz nur 12km länger, also 132 km.

Fahre ich jedoch erst zum Flughafen, fahre dann zurück und hole meinen Revolver und fahre dann zu meinem zweiten Wohnsitz, so muss ich ein Mehr an Strecke von 80 km zurücklegen, also insgesamt 200km.

Jedoch hat sich ja hier die die Mehrheit gegen den Revolver im Handgepäck am Flughafen ausgesprochen, und dieser Mehrheit schliesse ich mich lieber an, denn cartridgemaster hat ja doch irgendwie recht.

Und am Ende hilft alles Weinen um die schönen Waffen nichts mehr...

IMI

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Richtig, fordere dein Glück nicht heraus. In meinen Sachkundeunterlagen steht von mir handschriftlich vermerkt: Die Waffe darf nur auf direktem Weg zur Schiessstätte oder zur Reparatur befördert werden. Ausnahmen sind nicht zulässig. Ich habe damals nämlich auch die Frage gestellt und da sagte mir der Dozent: "Und wenn Sie 300km Umweg haben, dann haben sie den. Wenn ihnen der Umweg zu weit ist haben sie auch kein Interesse am Schützensport". Denkpause. Ist hart oder? Ich sagte ja. So sah es eine Polizeistreife irgendwo in Bayern (so sagte jedenfalls der Dozent), es gab ein gerichtliches Nachspiel für den Schützen, der in eine Polizeikontrolle geriet, und nachdem die Ausrede, um 18.00 Uhr zum BÜMA zu fahren nicht zog, wurde ihm die Zuverlässigkeit aberkannt. Zweite Instanz auch verloren, 2 Wochen Zeit zum verkaufen. Der Dozent war ein "hoher Beamter", der am Gerichtsverfahren beteilt war, deswegen konnte er es ausführlich beschreiben. Also Finger weg, tu´s nicht.

Geschrieben
- also wo ist das problem ???

334153[/snapback]

das problem ist, dass recht haben und recht bekommen nicht dasselbe ist, und dass in diesem speziellen fall nicht einmal klar ist, was recht ist.

das ist hier wieder einmal einer dieser threads, in dem mutig dazu aufgerufen wird, "es drauf ankommen zu lassen".

:icon13:

lieber shootist, falls sich jemand an deinen rat hält und damit auf die fresse fällt, zahlst du ihm den anwalt?

:AZZANGEL:

Geschrieben

moin,

ich denke mal im Zweifelsfall einen netten Brief an den SB schreiben und seine "Meining" bescheiden lassen, das der Vorgang ein "transportieren" ist.

Der Gesetztestext führt nur aus, das der Transport von einem Ort zu anderen Ort nur erfolgen darf, wenn dies für den bedürfnisumfassten Zweck nötig ist.

Grundsätzlich fordert der Gesetzestext nicht den kürzestes oder schnellstens Weg, also muß im Rückschluß auch eine gewisse Flexibilität in der Wahl der Stecke erlaubt sein, z.B. auch aus Umweltschutzgründen in einer Fahrgemeinschaft. Ob sich in Deinem Fall der Umweg in engen und akzeptierbaren Grenzen hält, wird in Zweifelsfall vorher der SB oder nachher das Gericht entscheiden.

Geschrieben
Mein Vorschlag:

gehe mit der Waffe (incl. WBK) zur Polizeistation Deiner Wahl und gib die Waffe dort zur kurzfristigen Einlagerung.

So mache ich das immer, wenn ich eine Waffe abends zum Büma bringen möchte und den Tag aber arbeiten muß.[

"Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst".-

Also ehrlich, ich gehe nicht freiwillig zu irgendeinem Beamten.

Die sind unberechenbar wie Frauen!

Die haben die Fähigkeit (wie Frauen) Fragen

zu stellen, auf die es nur eine "falsche" Antwort geben kann!

So eine Frage wie z.B.:"Liebling, findest Du mich zu dick"?

Wenn Du mit "Nein" antwortest, wird Dir eine LÜGE unterstellt.-wie bei den Beamten!

Lass es!

Geschrieben

.......und hast Du noch kein waffenrechtliches Problem - geh zu WO , dort werden sie in Serie erfunden :AZZANGEL: .

Wenn dieses "Problem" schon im Voraus bekannt ist - dann würde ich die Knarre einfach dort lassen, wo sie ordnungsgemäß hingehört :chrisgrinst: .

Das wird ja nicht SO ununterbrochen stattfinden, daß man sich nicht darauf einrichten kann :rolleyes:

Mouche

Geschrieben
"Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst".-

Also ehrlich, ich gehe nicht freiwillig zu irgendeinem Beamten.

Die sind unberechenbar wie Frauen!

Die haben die Fähigkeit (wie Frauen) Fragen

zu stellen, auf die es nur eine "falsche" Antwort geben kann!

So eine Frage wie z.B.:"Liebling, findest Du mich zu dick"?

Wenn Du mit "Nein" antwortest, wird Dir eine LÜGE unterstellt.-wie bei den Beamten!

Lass es!

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Macho ! :D

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