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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Bräuchte mal rat!


Hunter67

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Habe mir bei egun eine Waffe ersteigert und möchte diese auf meine neue gelbe WBK eintragen lassen. Die Waffe iat von einem Privet Mann und ich habe keine Ahnung wie die ganze sache von statten geht, kann mir da jemand was genaues zu sagen? Muß er die Waffe in meine WBK eintragen und wie bekommt er meine WBK?

Wäre nett wenn mir mal jemand so eine Kaufabwicklung beschreiben könnte.

Schon mal Danke im vorraus!

Ciao,

Hunter67

Geschrieben
Ihr macht einen Kaufvertrag (gibts im Downloadbereich).

Mit dem gehst du zu deinem SB und er zu seinem.

Mad Max

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Wo bitte ist der Downloadbereich?

Geschrieben

Habe ich inzwischen gefunden, aber Links verweisen ins Leere.

Geschrieben
Habe ich inzwischen gefunden, aber Links verweisen ins Leere.

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Einiges ist als PDF hinterlegt und da dauerd das Downloaden etwas. Einfach mal anklicken und ein bisschen warten.

Gruß Markus

Geschrieben
Hallo!

Habe mir bei egun eine Waffe ersteigert und möchte diese auf meine neue gelbe WBK eintragen lassen.

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Eisen :icon14:

Die Waffe iat von einem Privet Mann und ich habe keine Ahnung wie die ganze sache von statten geht, kann mir da jemand was genaues zu sagen?

Ja :chrisgrinst:

Muß er die Waffe in meine WBK eintragen und wie bekommt er meine WBK?

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Solange der Verkäufer kein Händler ist, sollte man nicht selber eintragen, denn manche SB sind da ein wenig empfindlich und der Vorwurf der Urkundenfälschung ist schnell ausgesprochen.

(Edit: Oh,.....wahrsager war schneller.. ;) )

Frag den Verkäufer erstmal nach seinen Vorstellungen über die Abwicklung des Geschäfts. Normalerweise schickt man die WBK oder eine beglaubigte Kopie per Post zum Verkäufer. Wenn Du dann das Geld überwiesen hast (ich gehe mal von Versand aus und nicht von Abholung), schickt Dir der Verkäufer die Waffe (und WBK) zu und Du läßt sie auf dem Amt eintragen. Dafür gibt es entsprechende Formulare beim OA.

Ein Kaufvertrag ist immer eine Vorteilhafte Sache. Einfach zweimal erstellen und Du unterschreibst schonmal. Einen davon bekommst Du dann vom Verkäufer (hoffentlich) unterschrieben zurück.

Gruß Markus

Geschrieben
einträge in die wbk dürfen nur von händlern oder von behörden vorgenommen werden.

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Woher nimmst Du denn DIE Weissheit??????????

Meinereiner trägt selber in die Rote ein, wenn es geht. Is mir persönlich viel sicherer, was meinst Du, was manche Dealer einem in den Lappen reinschreiben, da kommt einem der Kaffee hoch!

Für die Bestandmeldung hat ich ne extra Spalte eingerichtet, wo die korekte Waffenbezeichnung aufgeführt wird, wenn ich nich selber eintragen durfte/konnte.

MfG

AWO425

Geschrieben

Hallo,

ich wollte beim ersten eGun Kauf bei meiner zuständigen Behörde eine beglaubigte Kopie erstellen lassen. Meine Sachbearbeiterin meite dies ist nicht nötig, machte eine normale Kopie und schrieb Ihre Tel.Nr und Namen drauf. Diese Kopie schickte ich dem Verkäufer per eMail, der rief dort an lies sich die Daten bestätigen und schickte die Waffe ab.

Mit dem Verkäufer ein Verkaufsdatum ausmachen (war bei mir immer das Datum des Versandtages), danach zur Behörde und das Teil eintragen lassen.

Bis jetzt hat dies 4 mal ohne irgenwelche Probleme funktioniert.

Ach ja war alles auf WBK gelb neu, bei WBK grün sollte es meine Meinung nach nicht anders sein.

Gruß

Marlin

Geschrieben

Habe da aber vielleicht noch ein Problem! Da ich aus Duisburg NRW komme.

Und zwar habe ich in meiner Neuen Gelben WBK einen Voreintrag für das Kaliber 8x57IS und laut Beamten bräuchte ich für jedes andere Kaliber eine neue Befürwortung und den nötigen Kaliber Voreintrag. Habe mir aber jetzt eine P17 im Kaliber 30-06 ersteigert, was mache ich wenn die mir den Eintrag verweigern?

Ciao,

Hunter67

Geschrieben
Habe da aber vielleicht noch ein Problem! Da ich aus Duisburg NRW komme.

Und zwar habe ich in meiner Neuen Gelben WBK einen Voreintrag für das Kaliber 8x57IS und laut Beamten bräuchte ich für jedes andere Kaliber eine neue Befürwortung und den nötigen Kaliber Voreintrag. Habe mir aber jetzt eine P17 im Kaliber 30-06 ersteigert, was mache ich wenn die mir den Eintrag verweigern?

Ciao,

Hunter67

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Werden sie nicht. :cool3:

Geschrieben
Habe da aber vielleicht noch ein Problem! Da ich aus Duisburg NRW komme.

Und zwar habe ich in meiner Neuen Gelben WBK einen Voreintrag für das Kaliber 8x57IS und laut Beamten bräuchte ich für jedes andere Kaliber eine neue Befürwortung und den nötigen Kaliber Voreintrag. Habe mir aber jetzt eine P17 im Kaliber 30-06 ersteigert, was mache ich wenn die mir den Eintrag verweigern?

Ciao,

Hunter67

324266[/snapback]

Einfach vorab schon mal die Anmeldung für das Forum Waffenrecht incl. Rechtsschutz ausfüllen.

Da werden Sie geholfen... :rolleyes:

Geschrieben
Warum werden sie nicht?

324281[/snapback]

Weil die Rechtsgrundlage dafür fehlt.

Allem Dummgeschwätz zum Trotz wird der Sachbearbeiter sich an die Gesetze halten, sonst müßte er nämlich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilen. Wer läßt sich schon gerne vor Gericht demontieren?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hi!

Heute wollte ich meine P17, im Kaliber 30-06, anmelden, in die neue Gelbe mit Voreintrag für Kaliber 8x57IS, und Ihr werdets nicht glauben, Sie haben es mir verweigert. Den Eintrag könne man nur vornehmen wenn ich für diese Waffe ein erneutes Bedürfnis und den dazugehörigen Voreintrag hätte. Es kommt noch besser, man verweigerte mir sogar eine schrifliche Bestätigung, für die verweigerung der Eintragung, zu geben. Man sagte mir sogar das man mich und den Verkäufer wegen illegalem Waffenbesitz bzw. illegalem Waffenhandel dran bekommen könnte.

Ist das nicht der Hammer.

Frage ist nur was kann ich jetzt dagegen machen?

Werde mich in jedem Fall morgen mal ans Forum Waffenrecht wenden, mal sehen was die dazu sagen.

Ciao,

Hunter67

Geschrieben

"Es kommt noch besser, man verweigerte mir sogar eine schrifliche Bestätigung, für die verweigerung der Eintragung, zu geben"

wow, nicht schlecht. hast du mal mit dem vorgesetzten gesprochen?

Geschrieben

Hallo,

unbedingt einen im Waffenrecht kundigen Rechtsanwalt besuchen.

Beim FWR können Sie dir vielleicht einen empfehlen.

Von dem Onkel aus Duisburg, hat man ja schon so allerhand gehört. Gerüchte besagen das er früher selbst legaler Waffenbesitzer war und wohl einige Teile aus der Aservatenkammer den Weg in sein Haus gefunden haben. Als das raus kam war er natülich alle legalen und illegalen los, und ist wohl, so das Gerücht, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bestraft worden und wird so schnell keine mehr erwerben dürfen. Nun legt er das Gesetz wohl auf eigene Art und Weise aus.

Nur ein Gerücht, ob es der Wahrheit entspricht ?

Aber hier in NRW wundert mich gar nichts nicht mehr, bald ist Wahl ...

Tschüß

Oli

Geschrieben
Hallo!

Habe mir bei egun eine Waffe ersteigert und möchte diese auf meine neue gelbe WBK eintragen lassen. Die Waffe iat von einem Privet Mann und ich habe keine Ahnung wie die ganze sache von statten geht, kann mir da jemand was genaues zu sagen? Muß er die Waffe in meine WBK eintragen und wie bekommt er meine WBK?

Wäre nett wenn mir mal jemand so eine Kaufabwicklung beschreiben könnte.

Schon mal Danke im vorraus!

Ciao,

Hunter67

324161[/snapback]

hallo

ich habe es so gemacht, ich habe dem verkäufer meine wbk zugeschickt,damit er

sehen kann,dass ich berechtigt bin, er hat mir daraufhin die waffe und einen kaufvertrag zugeschickt, sie hat mir zugesagt, ich habe die waffe bezahlt, den kaufvertrag unterschrieben und diesen an den verkäufer gesendet, der wiederum

hat mir dann meine wbk wieder zurückgesendet und ich konnte die waffe auf meiner behörde eintragen lassen.

viele grüsse

peter

Geschrieben
Hi!

Heute wollte ich meine P17, im Kaliber 30-06, anmelden, in die neue Gelbe mit Voreintrag für Kaliber 8x57IS, und Ihr werdets nicht glauben, Sie haben es mir verweigert. Den Eintrag könne man nur vornehmen wenn ich für diese Waffe ein erneutes Bedürfnis und den dazugehörigen Voreintrag hätte. Es kommt noch besser, man verweigerte mir sogar eine schrifliche Bestätigung, für die verweigerung der Eintragung, zu geben. Man sagte mir sogar das man mich und den Verkäufer wegen illegalem Waffenbesitz bzw. illegalem Waffenhandel dran bekommen könnte.

Ist das nicht der Hammer.

Frage ist nur was kann ich jetzt dagegen machen?

Werde mich in jedem Fall morgen mal ans Forum Waffenrecht wenden, mal sehen was die dazu sagen.

Ciao,

Hunter67

328433[/snapback]

Ich würde den Erwerb der Waffe auf jeden Fall schriftlich beim Sachbearbeiter anmelden, sodass du einen handfesten Beweis hast, dass du dich in der 14-Tage Frist bei der Erlaubnisbehörde gemeldet hast. Nicht dass die dich später damit drankriegen wollen.

Geschrieben

Schnellstens einen Fachanwalt kontaktieren!

Du könntest auch die Kollegen in Grün in die Amtsstube einladen, damit du Zeugen hast.

Beim Vorgesetzen würde ich ebenfalls sofort persönlich vorstellig werden.

Das stinkt gewaltig nach Rechtsbeugung und sollte ein juristisches Nachspiel haben. Anders ist den Idioten in NRW nicht mehr beizukommen.

Geschrieben

Im Minimum gleich schriftlich das Ganze noch einmal ans Amt mit bezug, dass Du bereits persönlich und müdlich den Antrag auf Eintragung der Waffe gestellt hättest und Dir ein schriftlicher Bescheid verweigert worden sei. (Damit die Frist zur Eintragung gewahrt wird. Nachher will keiner was von irgendwas wissen. :mad1: )Da Du dieses Verhalten nur für ein bedauerliches Versehen hälst :AZZANGEL: , würdest Du mit dem Schreiben Deinen Antrag schriftlich wiederholen.

:unsure:

So teuer sind Anwälte nun auch wieder nicht :rolleyes: . Es ist nur schwer einen fähigen zu finden. :crying:

Geschrieben
Von dem Onkel aus Duisburg, hat man ja schon so allerhand gehört. Gerüchte besagen das er früher selbst legaler Waffenbesitzer war und wohl einige Teile aus der Aservatenkammer den Weg in sein Haus gefunden haben. Als das raus kam war er natülich alle legalen und illegalen los, und ist wohl, so das Gerücht, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bestraft worden und wird so schnell keine mehr erwerben dürfen. Nun legt er das Gesetz wohl auf eigene Art und Weise aus.

Nur ein Gerücht, ob es der Wahrheit entspricht ?

Aber hier in NRW wundert mich gar nichts nicht mehr, bald ist Wahl ...

Tschüß

Oli

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Also das ist. falls es stimmen sollte doch der Hammer :pissed: So jemand arbeitet noch im Staatsdienst :mad:

Aber mich wundert auch nichts mehr :wacko:

Geschrieben
...

Von dem Onkel aus Duisburg, hat man ja schon so allerhand gehört. Gerüchte besagen das er früher selbst legaler Waffenbesitzer war und wohl einige Teile aus der Aservatenkammer den Weg in sein Haus gefunden haben. Als das raus kam war er natülich alle legalen und illegalen los, und ist wohl, so das Gerücht, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bestraft worden und wird so schnell keine mehr erwerben dürfen. Nun legt er das Gesetz wohl auf eigene Art und Weise aus.

Nur ein Gerücht, ob es der Wahrheit entspricht ?

Aber hier in NRW wundert mich gar nichts nicht mehr, bald ist Wahl ...

Tschüß

Oli

328447[/snapback]

Hüstel, :blink: ......vor einigen Jahren, es ist noch gar nicht so lange her, gab es in einer größeren Stadt im Raum um Düsseldorf, Duisburg, Bochum (ich habe leider vergessen welche davon) einen waffenrechtlichen "Sachbearbeiter", welcher abgegebene oder eingezogene bzw. beschlagnahmete Waffe unter der Hand und natürlich ohne WBK an böse Buben weiter verscherbelt hat.

Die Sache ist nur aufgeflogen, weil eine einst beschlagnahmte Waffe erneut aufgetaucht ist. :blink::021:

Ist alles typisch NRW! :pissed:

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