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IGNORED

WaffVwV


Nitro

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Geschrieben
WaffVwV Entwurf 20.05.2005 (achter Entwurf), soeben zugeleitet, aber ich kriege die 14 MB Datei nicht hochgeladen.. und soll es auch nicht publizieren... weil bereits letzte Woche wieder verworfen...

Gruß

Tom

370073[/snapback]

20.05.05 ist eine alte Kamelle neuester Entwurf soll vom 28.06.05 sein. Kann ich aber heute noch nicht bestätigen :bb1:

Geschrieben
Wie aus gewöhnlich gut informierten Kreisen zu hören, wurde der 28.06.2005 bestätigt.

370728[/snapback]

Jetzt macht es doch nicht so spannend, wir wollen alle erleuchtet werden :pro:

Geschrieben
Wie aus gewöhnlich gut informierten Kreisen zu hören, wurde der 28.06.2005 bestätigt.

370728[/snapback]

Hallo, ich habe Euch doch schon vor ein paar Tagen gesagt, dass der neueste Entwurf vom 28.06.2005 ist. Hat 177 Seiten und ist auch nicht besser als die letzten. Aber auf mich hört ja keiner, weder im BMI noch hier bei Euch.

Geschrieben
Also das finde ich jetzt auch nicht in Ordnung, dass die OB einfach auf Deiner WBK rumsteht. <_<

Hast Du Sie denn nicht schon mal gefragt, ob sie was besseres zu tun hat ?  :)

370577[/snapback]

@SB

@Rodney

Na ja,

dafür kann ich sie in die (Brief-)Tasche stecken. :P (siehe WBK-Verwahr-Thread)

Euer

Mausebaer ;)

Geschrieben

wenn's nur drum geht das auf nem nicht persönlichem Space hochzuladen kann ich das gern übernehmen. Allerdings müsste das doch jedem bei rapidshare.de leicht fallen, oder?

Rar File machen, Passwort vergeben, hochladen, fertig.

Gruß

xylo

Geschrieben
wenn's nur drum geht das auf nem nicht persönlichem Space hochzuladen kann ich das gern übernehmen. Allerdings müsste das doch jedem bei rapidshare.de leicht fallen, oder?

Rar File machen, Passwort vergeben, hochladen, fertig.

Gruß

xylo

370771[/snapback]

Und was nützt es Dir, wenn Du den 9. Entwurf kennst und 2007 Entwurf Nr. 23 mit anderem Inhalt in Kraft tritt ? :)

Nicht so neugierig sein. Gut Ding will halt Weile haben... B)

Geschrieben
Und was nützt es Dir, wenn Du den 9. Entwurf kennst und 2007 Entwurf Nr. 23 mit anderem Inhalt in Kraft tritt ?  :)

Nicht so neugierig sein. Gut Ding will halt Weile haben...  B)

371457[/snapback]

Vielleicht könnte/sollte man vorher noch schnell etwas kaufen, was mit dem Entwurf Nr. 23 nicht mehr so einfach möglich wäre.

:D

Geschrieben
Vielleicht könnte/sollte man vorher noch schnell etwas kaufen, was mit dem Entwurf Nr. 23 nicht mehr so einfach möglich wäre.

:D

371467[/snapback]

...warte nur - die gehen in Zukunft ganz perfide vor :rolleyes: :

Wer nicht mindestens den Besitz von dreißig hochwertigen Waffen nachweisen kann - bei dem wird mangelndes Interesse und damit Verlust des Bedürfnises unterstellt :D -

und hinterher wird in der Pressekonferenz verkündet : "Seit Übernahme der Regierungsgeschäfte entwickelt sich die bundesdeutsche Waffenindustrie explosionsartig - WIR sind auf dem richtigen Weg" :rotfl2::rotfl2: .....

Geschrieben

Hallo

das neue Waffengesetz ist seit 01.04.2003 in Kraft.

Die Bedienungsanleitung (VwV) dazu ist noch nicht in Sicht.

Alte, wohldotierte Menschen streiten sich darum, wie das Gesetz auszulegen ist. Mittendrin sitzt Dr. Steegmann und schreit immerzu:"Ich will das nicht und ich will das nicht!" Schmeißt der auch mit den guten Keksen um sich?

Sind diese Volljuristen und hochbezahlten was weiß ich nicht in der Lage, das von ihnen fabrizierte, leicht zu lesende Gesetz zu interpretieren? Was treiben die noch so alles? Sind wir denn nicht in der Lage, diese unfähige, degenerierte Bande aus dem Amt zu jagen? Daran krankt Deutschland. Nicht an der innovativen Mittelschicht, die von solchen Beamten Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommt.

Steven

Geschrieben
das neue Waffengesetz ist seit 01.04.2003 in Kraft.

Die Bedienungsanleitung (VwV) dazu ist noch nicht in Sicht.

Wenn sich die Herrn da oben auch noch länger Zeit lassen, haben wir eher ein neues WaffG als die WaffVwV :peinlich:

Was solls, VwV :bb1:

Geschrieben
Hallo

das neue Waffengesetz ist seit 01.04.2003 in Kraft.

Die Bedienungsanleitung (VwV) dazu ist noch nicht in Sicht.

Alte, wohldotierte Menschen streiten sich darum, wie das Gesetz auszulegen ist. Mittendrin sitzt Dr. Steegmann und schreit immerzu:"Ich will das nicht und ich will das nicht!" Schmeißt der auch mit den guten Keksen um sich?

Sind diese Volljuristen und hochbezahlten was weiß ich nicht in der Lage, das von ihnen fabrizierte, leicht zu lesende Gesetz zu interpretieren? Was treiben die noch so alles? Sind wir denn nicht in der Lage, diese unfähige, degenerierte Bande aus dem Amt zu jagen? Daran krankt Deutschland. Nicht an der innovativen Mittelschicht, die von solchen Beamten Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommt.

Steven

371751[/snapback]

Genau darum sollten wir langsam diese Knüppel nehmen und ihnen gehörig auf den Schäd... knallen. :ninja:

Geschrieben

Hier ein Zitat von muni zum § 14 (4) des aktuellen Entwurfs der VwV:

Der Entwurf ist der Neueste und enthält nur noch einige Bemerkungen von BW. Hier der Auszug:

" 14.4

§ 14 Abs. 4 enthält für den Bereich des organisierten Sportschützenwesens einen Sonderfall. Die Vorschrift ermöglicht Sportschützen, ohne Voreintrag bestimmte (streichen - BW) Schusswaffen zu erwerben. Bei Antragstellern, die noch nicht 25 Jahre alt sind und die ein Gutachten nach § 6 Abs. 3 nicht vorlegen können, ist die Erlaubnis auf den Erwerb von Schusswaffen nach Absatz 1 Satz 2 zu beschränken. Eine Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 Satz 1 zu Erwerb und – wie sich aus der Eintragungsantragsfrist des Satzes 2 ergibt - vorübergehendem Besitz der dort genannten Schusswaffen kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 erfüllt sind. Die Bescheinigung eines Schießsportvereins ist nicht ausreichend. (gestrichen - BW)

(gestrichen - BW)

Allerdings muss neben diesen Voraussetzungen materiell ein Bedürfnis für die erworbene Waffe vorliegen, ohne dass es hierfür generell vorab bei Ausstellung oder Eintragung durch die Behörde der formellen Bedürfnisbescheinigung des Verbandes bedarf. (gestrichen - BW)

Das Erwerbsstreckungsgebot nach § 14 Abs. 2 Satz 3 ist anwendbar (s. Nummer 14.2.2).

Und was halten wir jetzt von "vorübergehendem Besitz" und dem letzten Absatz ?

Geschrieben
Glasklar gesetzwidrig wegen § 58 Abs. 1 WaffG !!!!!!!!!!!!!!  :o  :o

372961[/snapback]

...DAS sieht das RP NW aber völlig anderst, mein Lieber :D - da ist das Pflicht für die SB :rolleyes: - aber auch dasa hatten wir ja schon öfter B) .....

Geschrieben
ich hörte grade was von Fassung 10 (ja 10!) 9 verworfen... 10 am nächsten Tage.

Bevor mich wieder einer haut.. morgen gegen 10.00 uhr.. gibbet ne rundmail dazu...

373405[/snapback]

Na ja, wir haben ja 59 Paragraphen im WaffG. Wenns am Ende 59 Versionen sind, ist ja noch ein bissl hin - wenn sie nicht gerade täglich überholt werden. Und die Anlage - mensch, es gibt ja noch gar keine Anlage zur WaffVwV !!! :)

*duckundwech :D

Geschrieben
:rotfl2:  :gaga:  :crazy:  :munky2:

373408[/snapback]

Du hast völlig Recht - es ist sowohl verrückt, als auch zum Totlachen , das sich Sachbearbeiter DESSELBEN Bundeslandes sozusagen gegenseitig gesetzeswidriges Verhalten"vorwerfen (können) .

Jedes "Fürstle" herrscht über sein eigenes Miniländle und seine WBK Besitzer von Amtmanns Gnaden .

Bismarcks Versuch, das Deutsche Kleinstaatenunwesen abzuschaffen hat in dem Bereich jämmerlich versagt.

Aber - neben verrückt und zum Totlachen ist es vor allen Dingen noch etwas anderes :

Erbärmlich und eine Schande für einen demokratischen Staat,in dem alle Bürger vor dem Gesetz gleich sein sollten - und nicht von der Gesetzesinterpretation von Beamten oder dem unsicheren Weg vor Gericht abhängig.

Diejenigen, die das zu verantworten haben, sind nichts als politische Versager :peinlich:.

Und da die Länder bei der ganzen Sache beteiligt sind und waren, darf sich hier nicht nur ROT/GRÜN als Bundesregierung sondern jede noch so schwarze Länderregierung angesprochen fühlen .

Mouche

Archiviert

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