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WaffVwV


Nitro

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Nur zur Erinnerung:

Das ist ein Entwurf!

... wie so viele, die wir schon bewundern durften.

Was mich aber wundert und was mir bis dato keiner erklären konnte:

Da gibt es hochdotierte Beamte in einer Ministerialbürokratie, Regierungsräte und -direktoren, und die haben Abitur, haben studiert (sogar Jura, man sollte es nicht glauben!) . Die verfügen über modernste Computer und bestgeschulte Sekretärinnen... und dann schreiben die solch einen Murks!

Grammatik stimmt nicht, Rechtschreibungsfehler en masse, von den Kommata wollen wir garnicht reden. Neue Wortschöpfungen, die kein Duden kennt, usw. usw.

Mit Pisa allein läßt sich das nicht mehr erklären.

Jeder Pol-beamte, der solcherart fehlerhafte Berichte oder Aufsätze verfaßt, würde von seinem Dienststellenleiter die Ohren langgezogen bekommen. Er würde keinen Kommissarslehrgang schaffen....

... aber ganz oben im Ministerium geht das? Was rauchen die für ein Zeug?

DAS IST PEINLICH!

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Nur zur Erinnerung:

Das ist ein Entwurf!

... wie so viele, die wir schon bewundern durften.

Was mich aber wundert und was mir bis dato keiner erklären konnte:

Da gibt es hochdotierte Beamte in einer Ministerialbürokratie, Regierungsräte und -direktoren, und die haben Abitur, haben studiert (sogar Jura, man sollte es nicht glauben!) . Die verfügen über modernste Computer und bestgeschulte Sekretärinnen... und dann schreiben die solch einen Murks!

Grammatik stimmt nicht, Rechtschreibungsfehler en masse, von den Kommata wollen wir garnicht reden. Neue Wortschöpfungen, die kein Duden kennt, usw. usw.

Mit Pisa allein läßt sich das nicht mehr erklären.

Jeder Pol-beamte, der solcherart fehlerhafte Berichte oder Aufsätze verfaßt, würde von seinem Dienststellenleiter die Ohren langgezogen bekommen. Er würde keinen Kommissarslehrgang schaffen....

... aber ganz oben im Ministerium geht das? Was rauchen die für ein Zeug?

DAS IST PEINLICH!

liegt einfach daran, dass es für WaffVwV keinen LK (Leistungskurs) gibt :rotfl2:

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So,

damit es hier nicht auch noch heisst:

"...der CM ist zu blöd 'ne *.pdf-Datei zu erstellen!" :gaga:

und dank der hervorragenden technischen Unterstützung von Ballerkalle jetzt und hier für alle der Entwurf zum selbst lesen.

Mit informativen Grüssen,

CM :)

Hallo CM,

ich kann den Link auch nicht finden, Habe auch nicht die Zeit, 23 Seiten zu durchsuchen. Kannst Du mir das Teil nicht mal als Mail an lutz.koerner@bdmp-dresden.de schicken ? Wäre sehr nett.

:D

Gruß

1911 precision

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DWJ 03/06

Dr. jur. Hans Scholzen vom VdW schreibt:

"Den neuesten Nachrichten entsprechend, soll nun doch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz nicht in absehbarer Zeit erstellt werden.

Die Bundesländer planen eine Änderung des Waffengesetzes und haben entsprechende gesetzliche Schritte hierzu eingeleitet.

Es erscheint dann natürlich nicht sinnvoll, eine Verwaltungsvorschrift zu erstellen, die diese gesetzlichen Änderungen nicht beinhaltet."

Wer weiß mehr, was kommt dabei heraus ???

MfG mangri

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WAS wollen die denn ändern? WARUM wollen die was ändern? WELCHE rechtlichen schritte?

das thema fängt langsam an mich anzukotzen! keiner weiß was!

die länder scheinen da auf jeden fall `ne ziemliche geheimsache draus zu machen! warum nur?

wollen die uns diesmal KALT erwischen? sozusagen wehrlos?

FWR und ELF sind ja wohl auch rat-und informationslos,oder hat einer auf deren homepage schon was vernommen!

so eine aktion müßten doch, in einschlägigen kreisen, die spatzen von den dächern pfeifen.

vieleicht hab ich paranoia, aber ich sage euch: DA BRAUT SICH WAS ZUSAMMEN-UND DAS STINKT GANZ GEWALTIG

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  • 2 Wochen später...

Aktueller Stand:

Es sind im Bundesrat 283 (!) Änderungsvorschläge zum Entwurf der Bundesregierung eingebracht worden. Anfang nächster Woche wird eine Arbeitsgruppe (ein Unterausschuß des Bundesrats-Innenausschusses) darüber beraten. Beschickt wird diese Arbeitsgruppe mit den Waffenrechtsreferenten der Länder; in welchem Umfang Bund und Bundesbehörden mit beteiligt sind, weiß ich nicht.

Carcano

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  • 2 Wochen später...

Tekumse,

nur man ruhig Blut, alter Indianer, sonst endest Du wie gewisse Stammesbrüder ...

Was immer ein gewisser Dr. Scholzen geschrieben hat - die Arbeit an der VwV geht weiter, sie geht ihren typisch föderalistischen Gang, d.h. es werden die betroffenden Ausschüsse der Länderkammer (Bundesrat) gehört. In diesen Sitzungen hat "das Volk" nichts zu suchen, auch die "Lobby" nicht.

Mehr als die Hälfte der eingebrachten Änderungsvorschläge sind mittlerweile vm Tisch, abgearbeitet oder verworfen. Was nicht het, daß nicht noch weitere dazukommen. Irgendwelche Ministerialmenschen müssen doch ihre Daseinsberechtigung beweisen..

Fragt sich, ob das BMI dann seinen verwurschtelten Entwurf noch mag und ihn zur Absimmung in den Bundesrat noch einbringen wird. Man wird sehen.

Das ist die eine Sache, die andere ist das Artikelgesetz zur Änderung (Reform!) des WaffG von 2003. Noch ein Entwurf, liegt bei diversen Verbänden, der ELF und FWR vor, na und? Man arbeitet dran. Ist nur ein Entwurf, mal wieder...

Der Umstand, daß nicht jede Hirngeburt aus Berlin und den Ländern hier im Forum in aller Öffentlichkeit breitgetreten wird, atemlos durchgehechelt und mit endloser Kaffeesatzleserei in endlosen threads verhackstückt wird...

...heißt ja nicht, daß nicht doch was getan wird. An gewissen Stellen und durch bestimmte Leute.

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...heißt ja nicht, daß nicht doch was getan wird. An gewissen Stellen und durch bestimmte Leute.

Hoffentlich sind es aber auch die richtigen GeWissen Stellen und dann auch die richtigen Leute!!!

Gruß

XP - 100

p. s. : Schreibweise GeWissen war beabsichtigt! ;)

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Igittigit.

Was muss ich lesen?

14.2.2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot :o , d. h. der Antragsteller darf in

seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro

Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze

(Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. :contra:

Ich dachte das wär vom Tisch? :aggressive:

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Man traut sich ja kaum zu fragen, aber hat das evtl schon irgendwer gelesen, begriffen und verinnerlicht, so daß er die für uns interessanten , also erfreulichen oder unerfreulichen Dinge in etwas knapperer Form darlegen kann???

Ja, weiß schon, selberlesen macht schlau, aber bei ISDN Anbindung ist das nicht wirklich der Bringer...nicht auf´m fremden Recchner bei 41Mb

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Igittigit.

Was muss ich lesen?

14.2.2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot :o , d. h. der Antragsteller darf in

seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro

Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze

(Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. :contra:

Ich dachte das wär vom Tisch? :aggressive:

Die Ausführungen zu §8 sind noch "besser" :icon13:

Gruß André

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